{"data":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20192111100148","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Aufhebung des Sperrvermerks bei den Sach- und Dienstleistungen im Ergebnishaushalt","reference":"2019/135","date":"2019-11-21","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20192111100148","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2019/135","fileName":"20192111100148","mimeType":"application/pdf","size":122659,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 21.11.2019  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2019/135  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 28.11.2019  \u00f6ffentlich    Betreff: Aufhebung des Sperrvermerks bei den Sach- und Dienstleistungen im Ergebnishaushalt    Anlagen:    \fSachverhalt:  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2018 im Zusammenhang mit dem Beschluss \u00fcber den Haushaltsplan 2019 einen sogenannten Sperrvermerk auf die globalen Sach- und Dienstleistungen gesetzt:   Die Gesamtsumme der Sach- und Dienstleistungen (1.931.226 ) darf zun\u00e4chst nur zu maximal 90% beansprucht werden. Vor einer \u00dcberschreitung des Schwellenwertes in H\u00f6he von 1.738.103  ist ein Freigabebeschluss durch die Gemeindevertretung zu erwirken.  Ziel dieses Sperrvermerkes war es, durch eine restriktive Bewirtschaftung der Mittel auf einen eventuellen Einbruch der Steuereinnahmen aufgrund von Konjunktureinbr\u00fcchen reagieren zu k\u00f6nnen. Mit dieser Sperre hatte die Gemeindevertretung einen Puffer in H\u00f6he von 193 Tsd.  zur Reaktion auf m\u00f6gliche Steuereinbr\u00fcche aufbauen wollen.   Die wichtigsten Steuereinnahmen stellen sich derzeit wie folgt dar: /  Nach derzeitiger Hochrechnung k\u00f6nnten die geplanten Steuereinnahmen nur zu 99,3% erreicht werden, so dass die Gemeinde in der Lage sein sollte, mindestens die rund 55 Tsd.  prognostizierte Steuereinbr\u00fcche durch Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungen kompensieren zu k\u00f6nnen.     Die g\u00e4nzliche Erf\u00fcllung des Einsparziels in H\u00f6he von 193 Tsd.  erscheint derzeit allerdings unrealistisch, da in den Sach- und Dienstleistungen auch viele vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen enthalten sind  ebenso wie notwendige Instandsetzungsma\u00dfnahmen, deren Nicht-Erf\u00fcllung die Substanz der Infrastruktur und des gemeindlichen Verm\u00f6gens gef\u00e4hrden k\u00f6nnte.   Trotz intensiver Sparbem\u00fchungen prognostizieren wir derzeit, dass anstelle der angestrebten 193 Tsd.  (10%) allenfalls 143 Tsd.  (7,5%) realistischerweise eingespart werden k\u00f6nnen:  /  \fBeschlussvorschlag:  \fDer durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2018 im Zusammenhang mit dem Beschluss \u00fcber den Haushaltsplan 2019 gesetzten Sperrvermerk auf die globalen Sach- und Dienstleistungen wird aufgehoben. Der Gemeindevorstand bleibt dennoch angehalten, Einsparungen zumindest in der H\u00f6he zu realisieren, in der mit Einbr\u00fcchen bei den Steuereinnahmen zu rechnen ist (derzeitige Annahme: 55 Tsd. ). \u00dcber die Entwicklung der Einsparungen und der Steuereinbr\u00fcche im Jahre 2019 wird im Rahmen des Jahresabschlussberichtes berichtet.  \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20192111100148&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20192111100148&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/336","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-GV-24%7C20192111100148%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2019-GV-24","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20192810100130","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"\u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung des Jugendrates\r\nKorrektur des \u00a7 2 (2)","reference":"2019/0971","date":"2019-10-28","paperType":"Beschlussvorlage","superordinatedPaper":["https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20192608100102"],"mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20192810100130","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2019/0971","fileName":"20192810100130","mimeType":"application/pdf","size":697769,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 470 178 Jugendrat Lautertal/Odw., 28.10.2019  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2019/0971  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung des Jugendrates Korrektur des \u00a7 2 (2)    Anlagen:    \fSachverhalt: Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung vom 17.10.2019 unter Tagesordnungspunkt 15 mehrheitlich beschlossen, dem Beschlussvorschlag zur \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung des Jugendrates zu folgen. Da der Jugendrat zuk\u00fcnftig durch die Gemeindevertretung benannt und nicht mehr gew\u00e4hlt werden soll, ergibt die Formulierung unter \u00a7 2 (2) Wahlberechtigt und w\u00e4hlbar sind diejenigen Personen, die am Wahltag das 14. aber noch nicht das 22. Lebensjahr vollendet haben keinen Sinn und sollte nachtr\u00e4glich ebenfalls ge\u00e4ndert werden:  Aktuelle Regelung:  \u00a7 2 Zusammensetzung und Bildung  (1) Der Jugendrat setzt sich aus mindestens sieben und h\u00f6chstens elf Mitgliedern zusammen.  (2) Wahlberechtigt und w\u00e4hlbar sind diejenigen Personen, die am Wahltag das 14. aber noch nicht das 22. Lebensjahr vollendet haben.    (3) Die Mitglieder des Jugendrates werden f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren benannt.   Neue Regelung:  \u00a7 2 Zusammensetzung und Bildung  (1) Der Jugendrat setzt sich aus mindestens sieben und h\u00f6chstens elf Mitgliedern zusammen.  (2) Kandidieren k\u00f6nnen B\u00fcrger der Gemeinde Lautertal, die an einem festgelegten Stichtag das 14. aber noch nicht das 22. Lebensjahr vollendet haben.  (3) Die Mitglieder des Jugendrates werden f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren benannt.  \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung folgt den \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen und beschlie\u00dft die \u00c4nderung des \u00a7 2 (2) der Gesch\u00e4ftsordnung des Jugendrates. \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20192810100130&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20192810100130&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/320","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-GV-24%7C20192810100130%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2019-GV-24","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20191311100140","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Zuschuss zur geplanten Sanierung des Daches der vereinseigenen Sporthalle des TSV Reichenbach","reference":"2019/1251","date":"2019-11-13","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20191311100140","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2019/1251","fileName":"20191311100140","mimeType":"application/pdf","size":62583,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 13.11.2019  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2019/1251  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 28.11.2019 12 \u00f6ffentlich    Betreff: Zuschuss zur geplanten Sanierung des Daches der vereinseigenen Sporthalle des TSV Reichenbach    Anlagen:    \fSachverhalt: Der TSV Reichenbach ist mit Schreiben vom September 2019 an die Gemeinde Lautertal herangetreten, mit der Bitte die Sanierung des Daches der vereinseigenen Sporthalle mit einem Zuschuss zu unterst\u00fctzen.  Der TSV Reichenbach f\u00fchrt hierzu seine Bitte aus: Der TSV Reichenbach ist einer der wenigen Vereine, die \u00fcber eine eigene Sporthalle mit Kegelbahn verf\u00fcgen. Diese wird von zehn Abteilungen des Vereins jeden Tag stark beansprucht. Auch die Felsenmeerschule nutzt zum Teil die Halle f\u00fcr Ihre Sportstunden. Auch finden dort f\u00fcr den Verein \u00fcberlebenswichtige Veranstaltungen statt, wie z.B. Fastnacht, Kirchweih, Weihnachtsfeiern, Geburtstagsfeiern usw.  Der Verein hat zur Zeit 850 Mitglieder in verschiedenen Abteilungen. Das Dach \u00fcber dem n\u00f6rdlichen Anbau ist in einem sehr schlechten Zustand, undichte Stellen sind schon zu sehen. Es muss dringendst erneuert werden. Leider k\u00f6nnen solche Ma\u00dfnahmen nicht in Eigenhilfe ausgef\u00fchrt werden. Die Gesamtkosten werden nach  Angeboten einer Fachfirma auf ca. 50.000 Euro veranschlagt. Das kann der Verein alleine nicht stemmen. Das Dach der Kegelbahn wurde seiner Zeit durch Spenden und Zusch\u00fcsse, sowie eigene Beteiligung realisiert. Ein \u00e4hnliches  Model schwebt dem Verein mit dem Projekt Dach Anbau vor. Eine Sanierung w\u00e4re f\u00fcr das Jahr 2020 erstrebenswert.  Sanierungen an Geb\u00e4uden der Sportvereine wurden bisher mit 10 % der Kosten von der Gemeinde Lautertal unterst\u00fctzt. Dies w\u00e4ren in diesem Falle bei 50.000 Euro Gesamtkosten, 5.000 Euro Zuschuss von der Gemeinde Lautertal an den TSV Reichenbach. Der Zuschussbescheid w\u00fcrde entsprechend der Hinweise zu \u00a7 38 GemHVO unter dem Vorbehalt der R\u00fcckforderung, bei nicht zweckentsprechender Verwendung erstellt werden. Der Zuschuss an die Vereine soll k\u00fcnftig  10% der Gesamtkosten betragen, wie bisher, jedoch wird der Zuschuss auf maximal 5.000,-- Euro beschr\u00e4nkt.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung beschlie\u00dft , dem TSV Reichenbach einen Zuschuss in H\u00f6he von 10% der Gesamtkosten, maximal 5.000,-- Euro zur Sanierung des Daches der vereinseigenen Sporthalle im Jahr 2020, unter dem Vorbehalt der R\u00fcckforderung bei nicht zweckentsprechender Verwendung, zu bewilligen..  \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20191311100140&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20191311100140&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/331","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-GV-24%7C20191311100140%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2019-GV-24","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20191411100141","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2020","reference":"2019/128","date":"2019-11-14","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20191411100141","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2019/128","fileName":"20191411100141","mimeType":"application/pdf","size":9259,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 14.11.2019  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2019/128  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 28.11.2019 8 \u00f6ffentlich    Betreff: Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2020    Anlagen:    \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) stellt der Gemeindevorstand den Entwurf der Haushaltssatzung fest und legt ihn der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.  Dar\u00fcber hinaus ist die Gemeinde Lautertal nach \u00a7 92 Abs. 4 HGO verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und die Fortschreibung dieses Konzeptes im Zuge der Haushaltsplanberatung zu beschlie\u00dfen.  Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Entwurf des Haushaltsplanes 2020 sowie das Haushaltssicherungskonzept und das Investitionsprogramm werden als Tischvorlage zur Sitzung verteilt.     \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung beschlie\u00dft, den Entwurf der Haushaltssatzung, des  Haushaltsplanes 2020, das Investitionsprogramm und das Haushaltssicherungskonzept in der vorliegenden Form an den Haupt- und Finanzausschusses, den Jugendrat und die Ortsbeir\u00e4te zu verweisen.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20191411100141&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20191411100141&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20191411100141%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20191205103000-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-12-05","sha1Checksum":"e34dbb0dc9d64c922251efe647975dbed5831694","size":2548705,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20191411100141%7C20191205103000-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20191411100141%7C20191205103000-0.pdf%7C","text":"2019-11-20_Gemeindevorstandsentwurf_gem-Feststellung","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20191411100141","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/332","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-GV-24%7C20191411100141%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2019-GV-24","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20191311100137","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Beschlussfassung \u00fcber den Jahreabschluss zum 31.12.2015","reference":"2019/1231","date":"2019-11-13","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20191311100137","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2019/1231","fileName":"20191311100137","mimeType":"application/pdf","size":10316,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 13.11.2019  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2019/1231  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 28.11.2019  \u00f6ffentlich    Betreff: Beschlussfassung \u00fcber den Jahreabschluss zum 31.12.2015    Anlagen: 2017-12-13_Jahresabschlussbericht-2015 2019-05-17 Pr\u00fcfbericht 2015 Stellungnahme Pr\u00fcfbericht JA 2015   \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7112 HGO hat der Gemeindevorstand den Jahresabschluss aufzustellen. Im Anschluss ist dieser dem Revisionsamt des Kreises Bergstra\u00dfe zur Pr\u00fcfung vorzulegen. Gem\u00e4\u00df \u00a7 113 HGO ist nach Abschluss der Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.  Der Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Lautertal wurde von der Firma Eckermann und Krauss erstellt und vom Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 08.01.2018 gem\u00e4\u00df \u00a7112 HGO aufgestellt. Sodann wurde der vom Gemeindevorstand aufgestellte Jahresabschluss 2015 dem Revisionsamt des Kreises Bergstra\u00dfe zur Pr\u00fcfung vorgelegt.  Mit Datum vom 09.05.2019 wurde der Schlussbericht des Revisionsamtes zur Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses  der Gemeinde Lautertal f\u00fcr das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt. Dieser ist in Anlage 2 beigef\u00fcgt.  Die entsprechende Stellungnahme zu diesem Schlussbericht ist in Anlage 3 beigef\u00fcgt.  Gem\u00e4\u00df \u00a7 113 HGO legt der Gemeindevorstand den Jahresabschluss mit dem Bericht zur Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses des Revisionsamtes sowie die dazugeh\u00f6rige Stellungnahme der Verwaltung der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.  Gem\u00e4\u00df \u00a7 114 HGO ist dem Gemeindevorstand durch die Gemeindevertretung Entlastung zu erteilen.  \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft gem\u00e4\u00df \u00a7 114 HGO \u00fcber dem vom Revisionsamt gepr\u00fcften Jahresabschluss zum 31.12.2015 und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20191311100137&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20191311100137&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/328","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-GV-24%7C20191311100137%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2019-GV-24","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20191311100139","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Beschlussfassung \u00fcber den Jahresabschluss zum 31.12.2016","reference":"2019/1241","date":"2019-11-13","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20191311100139","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2019/1241","fileName":"20191311100139","mimeType":"application/pdf","size":10927,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 13.11.2019  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2019/1241  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 28.11.2019  \u00f6ffentlich    Betreff: Beschlussfassung \u00fcber den Jahresabschluss zum 31.12.2016    Anlagen: 2016_JA Bericht JA 2016.pdf Endfassung Stellungnahme Pr\u00fcfbericht 2016   \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7 112 HGO hat der Gemeindevorstand die Jahresrechnung aufzustellen. Im Anschluss ist diese dem Revisionsamt des Kreises Bergstra\u00dfe zur Pr\u00fcfung vorzulegen. Gem\u00e4\u00df \u00a7 113 HGO ist nach Abschluss der Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses  mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.   Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Lautertal wurde von der Firma Eckermann und Krauss erstellt und vom Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 08.01.2018 gem\u00e4\u00df \u00a7 112 HGO aufgestellt. Sodann wurde der vom Gemeindevorstand aufgestellte Jahresabschluss 2016 dem Revisionsamt des Kreises Bergstra\u00dfe zur Pr\u00fcfung vorgelegt.  Mit Datum vom 15.10.2019 wurde der Schlussbericht des Revisionsamtes zur Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses  der Gemeinde Lautertal f\u00fcr das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt. Dieser ist in Anlage 2 beigef\u00fcgt.  Die entsprechende Stellungnahme zu diesem Schlussbericht ist in Anlage 3 beigef\u00fcgt.  Gem\u00e4\u00df \u00a7 113 HGO legt der Gemeindevorstand den Jahresabschluss mit dem Bericht zur Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses des Revisionsamtes sowie die dazugeh\u00f6rige Stellungnahme der Verwaltung der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor   Gem\u00e4\u00df \u00a7 114 HGO ist dem Gemeindevorstand durch die Gemeindevertretung Entlastung zu erteilen.\f    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft gem\u00e4\u00df \u00a7 114 HGO \u00fcber dem vom Revisionsamt des Kreises Bergstra\u00dfe gepr\u00fcften Jahresabschluss zum 31.12.2016  und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.      \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20191311100139&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20191311100139&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20191311100139%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20191108084425-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"74a8d267c75acd18912201f95f066aa7e14ea6ba","size":1225016,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20191311100139%7C20191108084425-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20191311100139%7C20191108084425-0.pdf%7C","text":"Bericht JA 2016.pdf 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(Wahl des B\u00fcrgermeisters)\r\nhier:\tBeschlussfassung \u00fcber Einspr\u00fcche sowie \u00fcber die G\u00fcltigkeit der Wahl gem\u00e4\u00df \u00a7 50 Kommunalwahlgesetz (KWG) und \u00a7 74 Kommunalwahlordnung (KWO)","reference":"2017/003","date":"2017-10-16","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20171210100002","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2017/003","fileName":"20171210100002","mimeType":"application/pdf","size":10306,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 055-00 Lautertal/Odw., 16.10.2017  Abt: Ordnungsamt   Vorlage Nr.   an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Direktwahl (Wahl des B\u00fcrgermeisters) hier: Beschlussfassung \u00fcber Einspr\u00fcche sowie \u00fcber die G\u00fcltigkeit der Wahl gem\u00e4\u00df \u00a7 50 Kommunalwahlgesetz (KWG) und \u00a7 74 Kommunalwahlordnung (KWO)    Anlagen:    \fSachverhalt:  Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner \u00f6ffentlichen Sitzung am 26. September 2017 das endg\u00fcltige Wahlergebnis der B\u00fcrgermeister-Direktwahl am 24. September 2017 ermittelt und festgestellt, dass der Bewerber Andreas Heun mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhielt und somit zum B\u00fcrgermeister der Gemeinde Lautertal gew\u00e4hlt wurde. Die entsprechende Ver\u00f6ffentlichung des endg\u00fcltigen Ergebnisses erfolgte nach \u00a7 23     Abs. 2 Satz 1 KWG und \u00a7 73 Abs. 1 KWO am 30. September 2017 im Bergstr\u00e4\u00dfer Anzeiger als amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Lautertal.  Mit Schreiben vom 28.09.2017 erfolgte die Benachrichtigung des gew\u00e4hlten Bewerbers gem\u00e4\u00df \u00a7 23 Abs. 2 KWG und \u00a7\u00a7 56, 73 Abs. 4 KWO.  Einspr\u00fcche gegen die G\u00fcltigkeit der Wahl wurden bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am 14.10.2017 nicht erhoben.  Es wird vorgeschlagen, die G\u00fcltigkeit der B\u00fcrgermeister-Direktwahl vom 24. September 2017 zu beschlie\u00dfen.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft,                     die B\u00fcrgermeister-Direktwahl vom 24. September 2017 f\u00fcr g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20171210100002&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20171210100002&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-GV-1%7C20171210100002%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2017-GV-1","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20170412100030","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Neufassung der Satzung \u00fcber die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Lautertal","reference":"2017/030","date":"2017-12-05","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20170412100030","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2017/030","fileName":"20170412100030","mimeType":"application/pdf","size":51979,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 961.70 lm Lautertal/Odw., 05.12.2017  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2017/030  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 14.12.2017 13 \u00f6ffentlich    Betreff: Neufassung der Satzung \u00fcber die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Lautertal    Anlagen: Entwurf der Satzung \u00fcber die Hundesteuer Kann-Ist-Vergleich Hundesteuer   \fSachverhalt:  Die Verwaltung hat sich mit der Neufassung der Satzung \u00fcber die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Lautertal sowie mit der Erh\u00f6hung der Steuers\u00e4tze befasst.  In der neuen Satzung \u00fcber die Hundesteuer wurden u.a. Passagen zu den Ordnungswidrigkeiten sowie die Hundebestandsaufnahme erg\u00e4nzt. Ein entsprechender Entwurf mit den \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen ist in der Anlage beigef\u00fcgt.  Von Seiten der Gemeindeverwaltung werden folgende Erh\u00f6hungen vorgeschlagen:\u000b Ersthund 108,-  Zweithund 114,-  Gef\u00e4hrlicher Hund 792,-   Durch die Erh\u00f6hung entstehen f\u00fcr die Gemeinde Lautertal Mehreinnahmen von ca. 38.000,- .           Ein entsprechender Ist-/Kann-Vergleich sowie die Steuers\u00e4tze der umliegenden Kommunen ist ebenfalls in der Anlage beigef\u00fcgt.  Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal hat sich in seiner Sitzung am 04.12.2017 mit dem Sachverhalt befasst und beschlossen, der Gemeindevertretung die Neufassung der Satzung \u00fcber die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Lautertal zum 01.01.2018 gem\u00e4\u00df dem vorliegenden Entwurf zu empfehlen.  \fBeschlussvorschlag:  \fDer Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, die Neufassung der Satzung \u00fcber die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Lautertal zum 01.01.2018 gem\u00e4\u00df dem vorliegenden Entwurf.  \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20170412100030&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20170412100030&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20170412100030%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20171205133524-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-12-05","sha1Checksum":"24d3b7dcacc5b4738778042eecf3ab0b5c42f443","size":7424,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20170412100030%7C20171205133524-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20170412100030%7C20171205133524-0.pdf%7C","text":"Kann-Ist-Vergleich Hundesteuer","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20170412100030","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20170412100030%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20171205133524-1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-12-05","sha1Checksum":"e67353a4df9328f8a1bad34adf27ee266ffa65b4","size":40434,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20170412100030%7C20171205133524-1.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20170412100030%7C20171205133524-1.pdf%7C","text":"Entwurf der Satzung \u00fcber die Hundesteuer","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20170412100030","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/16","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-GV-3%7C20170412100030%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2017-GV-3","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20180312100122","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Aufstellung eines 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan 'Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd' im Ortsteil Lautern\r\nhier: Behandlung der Anregungen aus der f\u00f6rmlichen Offenlage und Satzungsbeschlu\u00df","reference":"2018/238","date":"2018-12-03","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20180312100122","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2018/238","fileName":"20180312100122","mimeType":"application/pdf","size":110141,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-610-20-2-2-2-Satz3.doc Lautertal/Odw., 03.12.2018  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2018/238  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Aufstellung eines 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan  Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd  im Ortsteil Lautern hier: Behandlung der Anregungen aus der f\u00f6rmlichen Offenlage und Satzungsbeschlu\u00df    Anlagen: Begr\u00fcndung Rechtsplan Stellungnahme Kreisausschu\u00df   \fSachverhalt:  Der im Jahre 1999 rechtskr\u00e4ftig gewordene Bebauungsplan Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd im Ortsteil Lautern umfa\u00dft den Bereich der ehemaligen Ciba-Geigy Marienberg GmbH, der s\u00fcdlich der Nibelungenstra\u00dfe (B 47) zu liegen kommt. Er l\u00e4\u00dft sowohl eine rein gewerbliche als auch in Teilbereichen eine gemischte bauliche Nutzung zu. In den Jahren seit Inkrafttreten haben sich demgem\u00e4\u00df hier sowohl B\u00fcros, Zahnarzt, ein Haust\u00fcren- und Fensterstudio als auch Verkaufs-st\u00e4tten niedergelassen. Im n\u00f6rdlichen Teil der ehemaligen Ciba-Geigy Marienberg GmbH, also im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg Nord wurde eine \u00e4hnliche Entwicklung des Gel\u00e4ndes beobachtet, wobei hier derzeit die rein gewerbliche Nutzung \u00fcberwiegt.  In der ehemaligen Wei\u00dfm\u00fchle, dem am Ortsausgang Richtung Reichenbach auf der S\u00fcdseite der Nibelungenstra\u00dfe gelegenen Geb\u00e4ude, das nach der Ciba Geigy Marienberg GmbH zun\u00e4chst gewerblich genutzt wurde, hat nach Aufgabe dieser Nutzung und entsprechender Renovierung der neue Eigent\u00fcmer eine Fl\u00fcchtlingsunterkunft geschaffen, die an den Kreis Bergstra\u00dfe mit einem l\u00e4ngerfristigen Vertrag vermietet wurde und ca. 50 Asylbewerbern eine neue Unterkunft bietet.   Angedachte Entwicklungen im Bereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd veranla\u00dften die gemeindlichen Gremien dar\u00fcber nachzudenken, das in den Mischgebietsteilen des Bebauungsplanes bereits festgesetzte Verbot der Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten (Ziffer 2.2.1 der textlichen Festsetzungen: In den Mischgebieten sind Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten im Sinne des \u00a7 6 Abs. 2 Nr. 8 nicht zul\u00e4ssig [\u00a7 1 Abs. 5 und 6 BauNVO]) auf den gesamten baulich nutzbaren Bereich des Bebauungsplanes auszudehnen und f\u00fcr diese Art der Nutzung an andere Stellen der Gemeinde Lautertal zu verweisen.  Zur Sicherung dieser Planungsabsichten war zun\u00e4chst die Aufstellung eines 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd  zu beschlie\u00dfen und eine Ver\u00e4nderungs-sperre zu erlassen. In einem zweiten Schritt war dann die \u00c4nderungsplanung konkret auszu-formulieren, die  Planunterlagen auszuarbeiten, fundiert zu begr\u00fcnden und das Verfahren ent-sprechend den Vorgaben des BauGB voranzutreiben.    Die Gemeindevertretung beschlo\u00df in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2017 den Erla\u00df einer Ver\u00e4nderungssperre und die Aufstellung eines 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan. Der Aufstellungsbeschlu\u00df wurde am 01. Juli 2017 amtlich bekannt gemacht, die Ver\u00e4nderungspserre am gleichen Tag ver\u00f6ffentlicht.  Die Bebauungsplan\u00e4nderung wurde nach dieser Beschlu\u00dffassung entsprechend vorbereitet und voran getrieben.  Sie kann im vereinfachten Verfahren nach \u00a7 13 des Baugesetzbuches und ohne Umweltpr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden. Die Grundst\u00fccke im Plangebiet sind bereits bebaut. Durch den Ausschlu\u00df von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten werden die Grundz\u00fcge der Planung nicht ber\u00fchrt. Der Zul\u00e4ssigkeitsma\u00dfstab wird durch die \u00c4nderungsplanung nicht wesentlich ver\u00e4ndert. Er erh\u00e4lt lediglich eine weitere Festsetzung nach \u00a7 9 Abs. 2b BauGB. Auch bestehen keine Beeintr\u00e4chtigungen von Schutzg\u00fctern nach \u00a7 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die zwischen der Nibelungenstra\u00dfe und der Lauter liegenden Grundst\u00fccke der Gemarkung Lautern, Flur 2 Nr. 1/2, 1/3, 1/4, 2/7, 8/6 und 8/7. Der Fl\u00e4chennutzungsplan sieht hier sowohl gewerbliche Nutzungen als auch Mischnutzungen vor. In den Mischgebieten und Gewerbegebieten werden die nach \u00a7 6 und \u00a7 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zul\u00e4ssigen Nutzungen zugelassen. Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten, werden, auch als Ausnahme, nicht zugelassen. Hierdurch sollen St\u00f6rungen des angrenzenden Wohnens sowie des Fl\u00fcchtlingsheimes vermieden werden. Die M\u00f6glichkeit zur Ansiedlung von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten innerhalb der Gemeinde Lautertal ist in anderen Bereichen, z.B. im Gewerbegebiet Elmshausen, weiterhin zul\u00e4ssig.  Die Gemeindevertretung beschlo\u00df daraufhin in ihrer Sitzung vom 22. Februar 2018, zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzung f\u00fcr eine 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd im Ortsteil Lautern noch einmal die Aufstellung des 2. \u00c4nderungsplanes gem\u00e4\u00df den zur genannten Sitzung vorgelegten Entwurfsunterlagen, Stand November 2017, nach \u00a72 Abs.1 BauGB i.V.m. \u00a713 BauGB. Im durch Beschlu\u00df der Gemeindevertretung modifizierten Geltungsbereich liegen die Grundst\u00fccke der Gemarkung Lautern, Flur 2 Nr. 1/2, 1/3, 1/4, 2/7, 8/6 und 8/7. Sie beschlo\u00df gleichzeitig die Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Beteiligung der betroffenen \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a713 Abs.2 Ziffer 2 BauGB i.V.m. \u00a73 Abs.2 BauGB sowie der f\u00f6rmlichen Beteiligung der betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a713 Abs. 3 BauGB i.V.m. \u00a74 Abs.2 BauGB und den Gemeindevorstand mit der Durchf\u00fchrung des Verfahrens zu beauftragen.   Die Bekanntmachung des (erneuten) Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Bergstr\u00e4\u00dfer Anzeiger als amtlichen Bekanntmachungsorgan am 06. April 2018. Gleichzeitig wurde bekannt gemacht, da\u00df die Entwurfsplanung in der Zeit vom 16. April 2018 bis einschl. 18. Mai 2018 zu Jedermanns Einsicht \u00f6ffentlich ausliegt.  Die f\u00fcr das Verfahren nach \u00a713 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit und der betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange erfolgte nach \u00a73 Abs.2 BauGB bzw. \u00a74 Abs.2 BauGB. Die \u00f6ffentliche Auslegung der Entwurfsplanung zur Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 16. April 2018 bis einschlie\u00dflich 18. Mai 2018. Stellungnahmen von B\u00fcrgern gingen im Rahmen der f\u00f6rmlichen \u00f6ffentlichen Auslegung gem\u00e4\u00df \u00a713 Abs.2 BauGB i.V.m. \u00a73 Abs.2 BauGB nicht ein. Die von der Planung m\u00f6glicherweise betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (T\u00f6B) wurden mit Schreiben vom 22. M\u00e4rz 2018 bzw. 09. April 2018 \u00fcber die Planung informiert. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.  Insgesamt 9 Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden \u00fcber die Auslegung in Kenntnis gesetzt. Es haben 6 eine Stellungnahme abgegeben, von denen nur diejenige vom Kreisausschu\u00df des Kreises Bergstra\u00dfe einer Bearbeitung bedarf.     Die St\u00e4dte Bensheim und Heppenheim sowie die Gemeinde Seeheim-Jugenheim haben keine Stellungnahmen abgegeben, so da\u00df davon ausgegangen werden kann, da\u00df deren Belange durch die Bebauugnsplan\u00e4nderung nicht ber\u00fchrt werden, die Gemeinden Modautal und F\u00fcrth sowie die Stadt Lindenfels, das Amt f\u00fcr Bodenmanagement und das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt haben mitgeteilt, da\u00df sie von der Planung nicht betroffen seien bzw. keine Stellungnahme abgegeben, die einer Behandlung bedarf.    Der Ortsbeirat Lautern wurde mit Schreiben vom 03. April 2018 beteiligt.   Zur Fortf\u00fchrung des Verfahrens werden nunmehr die eingegangenen Einwendungen des Kreises Bergstra\u00dfe im Einzelnen behandelt und es ist ein Beschluss hier\u00fcber zu fassen. Die sich danach ergebende Planfassung ist als Satzung gem\u00e4\u00df \u00a710 Abs.1 BauGB zu beschlie\u00dfen. Zu ber\u00fccksichtigende Einwendungen, die nach entsprechender Abw\u00e4gungsentscheidung eine \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung des Planentwurfes erfordern und damit gem\u00e4\u00df \u00a74a Abs.3 BauGB eine nochmalige erneute \u00f6ffentliche Auslegung zur Folge h\u00e4tten, wurden nicht vorgebracht.  Stellungnahme des Kreisausschusses des Kreises Bergstra\u00dfe, B\u00fcndelungsstelle Bauleitplanung (Schreiben vom 14. Mai 2018, siehe Anlage)  In Zusammenarbeit mit den von der vorgesehen Nutzungsregelung ber\u00fchrten Fachbereichen unseres Hauses geben wir hierzu folgende Stellungnahme ab:  Durch die vorliegende Bebauungsplan\u00e4nderung soll die Zul\u00e4ssigkeit von Vergn\u00fcgungs-st\u00e4tten im Plangebiet gesteuert werden. Wir weisen darauf hin, da\u00df es sich dabei allerdings um keine Steuerung im Sinne des \u00a7 9 Abs. 2b BauGB handelt. Die Gemeinde macht vielmehr von den differenzierenden Festsetzungen nach \u00a7 1 Abs. 5 ff BauNVO Gebrauch und nimmt eine Feinsteuerung der Art der baulichen Nutzung vor. Um Anpassung der Begr\u00fcndung wird gebeten.  Stellungnahme  Der Hinweis bezieht sich auf eine Passage in der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan. Auf diese kann verzichtet werden.  Beschlu\u00dfvorschlag  Auf den Hinweis ist zu verzichten.  Um das Planungsziel zu erreichen werden ausschlie\u00dflich die textlichen Festsetzungen f\u00fcr einen Teilbereich des Ursprungsbebauungsplanes ge\u00e4ndert, die zeichnerischen Fest-setzungen sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Der auf der Planzeichnung enthaltene Vermerk, wonach die Festsetzungen \u00fcber die Art der baulichen Nutzung durch die 2. \u00c4nderung des o.g. Bebauungsplanes ersetzt werden, ist insofern unzutreffend und im weiteren Verfahren anzupassen. Gleiches gilt f\u00fcr die Begr\u00fcndung.  Stellungnahme  Im Bebauungsplan wurde ein Vermerk aufgenommen, wonach die 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd  innerhalb ihres Geltungsbereiches die im Bebauungsplan Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd festgesetzte Art der baulichen Nutzung ersetzt. Alle anderen Festsetzungen sind von der \u00c4nderung nicht betroffen. Insoweit wurde hier keine fehlerhafte Aussage getroffen.   Beschlu\u00dfvorschlag  Die Bedenken f\u00fchren nicht zu einer \u00c4nderung der Planung.  Bei der Formulierung des Ausschlusses von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten im Gewerbegebiet (Teilfestsetzung 2.3.3) bitten wir zu ber\u00fccksichtigen, da\u00df diese weder als Ausnahme noch allgemein zul\u00e4ssig sind.  Stellungnahme  Die Anregung sollte aufgegriffen werden.  Beschlu\u00dfvorschlag  Zur Verdeutlichung ist die Festsetzung wie folgt zu \u00e4ndern: Nicht zul\u00e4ssig, auch als Ausnahme, sind   - Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten gem\u00e4\u00df BauNVO.  Dar\u00fcber hinaus bitten wir, die Festsetzung zur ausnahmsweisen Zul\u00e4ssigkeit des betriebsbezogenen Wohnens im Gewerbegebiet sprachlich an \u00a7 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO anzupassen. Eine dar\u00fcber hinausgehendes \u00d6ffnen des Wohnens im Gewerbegebiet - wie es sich aus dem zus\u00e4tzlichen Wort auch ergibt - ist rechtlich nicht m\u00f6glich.  Stellungnahme  Die Formulierung kann an den \u00a7 8 Abs. 3 Nr. 1 BauGB angepa\u00dft werden.  Beschlu\u00dfvorschlag  Der Bebauungsplan und die Begr\u00fcndung sind hinsichtlich der Formulierung entsprechend anzupassen.  Der Ausschlu\u00df von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten wird in der Begr\u00fcndung bereits kurz erl\u00e4utert. Zur Erh\u00f6hung der Rechtssicherheit der Planung empfehlen wir, die Ausf\u00fchrungen im weiteren Verfahren zu erg\u00e4nzen / konkretisieren und in diesem Zusammenhang u.a. zwischen den Misch- und den Gewerbegebieten zu unterscheiden. Im Mischgebiet sollte dabei zwischen dem Ausschlu\u00df allgemein und ausnahmsweise zul\u00e4ssiger Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten differenziert werden.  Stellungnahme  Die Begr\u00fcndung \u00fcber den Ausschlu\u00df der Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten kann noch mit einem Hinweis erg\u00e4nzt werden, da\u00df einer m\u00f6glichen Verschlechterung der st\u00e4dtebaulichen Qualit\u00e4t entgegengewirkt werden soll. Eine unterschiedliche Begr\u00fcndung bez\u00fcglich der  verschiedenen Gebietsarten erscheint aufgrund der engen r\u00e4umlichen Lage zueinander nicht erforderlich.  Beschlu\u00dfvorschlag  Die Begr\u00fcndung ist wie folgt zu erg\u00e4nzen: Auch sollen etwaigen Abwertungs-Effekten innerhalb der Gebiete entgegengewirkt werden.  Wir empfehlen vor Abschlu\u00df des Verfahrens noch einmal zu pr\u00fcfen, ob der angestrebte Steuerungszweck \u00fcber den reinen Ausschlu\u00df von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten erreicht werden kann oder ggfls. der weitergehenden Steuerung - z.B. in Form des Ausschlusses bestimmter Arten von sonstigen (vergn\u00fcgungsorientierten) Gewerbebetrieben - bedarf.     Stellungnahme  Rechtsanwalt Dr. Hans-Ulrich St\u00fchler, Lehrbeauftragter an der Unversit\u00e4t Konstanz a.D., f\u00fchrt am 06. Mai 2018 hierzu folgendes aus:   Die Zul\u00e4ssigkeit von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten nach der BauNVO und deren Steuerung nach    \u00a7 9 BauGB  Der Begriff der Vergn\u00fcgungsst\u00e4tte im Bauplanungsrecht- Auswahl an Definitionen; die verschiedenen Definitionen in der einschl\u00e4gigen Literatur weisen gro\u00dfe \u00c4hnlichkeiten auf. Nach Fickert/Fieseler (BauNVO-Kommentar, 12. Aufl. 2014, \u00a7 4 a Rh 22) sind unter Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten gewerbliche Nutzungsarten zu verstehen, die sich in unter-schiedlicher Auspr\u00e4gung (wie Am\u00fcsierbetriebe, Diskotheken, Spielhallen) unter Ansprache (oder Ausnutzung) des Sexual-, Spiel- und/oder Gesellschaftstriebs einer bestimmten gewinn-bringenden Freizeitunterhaltung widmen. Im Ergebnis stimmen Dolde/Schlarmann (Zul\u00e4ssigkeit von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten in beplanten Gebieten, BauR 1984, 121), Scharmer (rechtliche Steuerungsm\u00f6glichkeiten im Vergn\u00fcgungs-st\u00e4ttenbereich, 2. Aufl. 1986, DlfU, S. 13 f), Stock (in: Ernst/Zinkhan/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB-Kommentar; \u00a7 4a Rn 69), Roeser (in: K\u00f6nig/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl., 2014, \u00a7 7 Rn 16) und wohl auch Schlichter/Friedrich (bauplanungs-rechtliche Steuerung der Ansiedlung von Gewerbebetrieben, WiVerw 1988, 199/208) dieser Definition zu. Bedeutung gewinnt der Begriff erst durch seine st\u00e4dtebaurechtliche Relevanz. Ziegler (in: Br\u00fcgelmann, BauGB, Band 6, \u00a7 4a Rn 56) meint, die Vergn\u00fc-gungsst\u00e4tten sind von der Funktion her, die sie f\u00fcr die Benutzer (G\u00e4ste, Besucher) haben, benannt; sie dienen ihrem Vergn\u00fcgen, enthalten f\u00fcr sie ein Freizeitangebot. Demzufolge hat Ziegler (aaO.) den Begriff nach dem Sprachgebrauch wie folgt umschrieben: Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten enthalten ein - jedenfalls durchweg - kommerzielles Freizeitangebot, das der Zerstreuung und Entspannung sowie erotischen, sexuellen Interessen dienen soll. Das Vergn\u00fcgen kann allein im Zuschauen oder Zuh\u00f6ren oder in vermittelter eigener T\u00e4tigkeit, z.B. auf der Tanzfl\u00e4che oder am Spielapparat, bestehen. F\u00f6rdert das Angebot dagegen die Entwicklung k\u00f6rperlicher oder geistiger F\u00e4higkeiten oder die Besch\u00e4ftigung mit Werken der Kunst und Literatur, so z\u00e4hlt es nicht zu den Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um ein kommerzielles handelt oder nicht. Ein R\u00fcckgriff auf das Vergn\u00fcgungssteuerrecht zur begrifflichen Bestimmung scheidet aus. Es handelt sich hier um einen st\u00e4dtebaulichen Begriff. Die Definitionen in der Literatur unterscheiden sich nur wenig. Eine eigenst\u00e4ndige Definition in der Rechtsprechung gibt es nicht. Der Begriff der Vergn\u00fcgungsst\u00e4tte im Sinne der BauNVO hat nichts mit dem der GewO oder des Steuerrechts gemeinsam.  Verschiedene Arten von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten im Bauplanungsrecht. Hierzu z\u00e4hlen beispielweise aber nicht abschlie\u00dfend:  Diskotheken, Spielhallen, Spiel-Kasinos, Spielbanken, Striptease-Lokale, Sex-Kinos, Peep-Shows, Sex-Shops mit Videokabinen, Erotikll\u00e4den als Begegnungsort, an dem Kunden sexuelle Kontakte anbahnen und gegenseitig durchf\u00fchren k\u00f6nnen (BayVGH, Beschlu\u00df vom 27.02.2016  15 CS 16.2253); Swinger-Clubs, Sex-Life-Shows, Table-Dance-Veranstaltungen, (Flaterate-)Bordelle, Multiplex-Kinos und Gastst\u00e4ttenbetriebe als Partylocation mit aktuellen Videoclips oder mit t\u00e4glich wechselndem Unterhaltungs-programm (Motto-Partys), Musikwerkst\u00e4tten mit diskothekentypischen \u00d6ffnungszeiten (Fickert/Fieseler [BauNVO-Kommentar, 12. Aufl. 2014, \u00a7 4a Rn 22.2], Stock [in: Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB-Kommentar, \u00a7 4a Rn. 69 bis 75] und Ziegler [in Br\u00fcgelmann, BauGB, Band 6, \u00a7 4a Rn. 48 bis 76]).  Insofern wird deutlich, da\u00df der Begriff Vergn\u00fcgungsst\u00e4tte die von der Gemeinde zum Ausschlu\u00df bestimmten Nutzungen umfa\u00dft.  Beschlu\u00dfvorschlag  Die Anregung f\u00fchrt unter Hinweis auf die Stellungnahme nicht zu einer \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung der Planunterlagen.  Dem BauGB entsprechend regen wir an, die Begr\u00fcndung um ein Kapitel zu den wesentlichen Auswirkungen der Planung zu erg\u00e4nzen.  Stellungnahme  Die Auswirkungen der Planung ergeben sich aus der Zielstellung der Planung selbst. Hierf\u00fcr ein zus\u00e4tzliches, eigenes Kapitel in die Begr\u00fcndung aufzunehmen, erscheint wenig zielf\u00fchrend und hilfreich.  Beschlu\u00dfvorschlag  Die Auswirkungen der Planung ergeben sich aus der Zielstellung der Planung selbst. Hierf\u00fcr ein zus\u00e4tzliches, eigenes Kapitel in die Begr\u00fcndung aufzunehmen, erscheint wenig zielf\u00fchrend und hilfreich.  Abschlie\u00dfend m\u00f6chten wir darauf hinweisen, da\u00df mit der BauGB-Novelle 2017 auf den Wegfall der Pr\u00e4klusion nach \u00a7 47 Abs. 2a VwGO reagiert wurde und die entsprechende Hinweispflicht des \u00a7 3 Abs. 2 BauGB entfallen ist.  Stellungnahme   Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  Untere Naturschutzbeh\u00f6rde  Soweit die \u00c4nderung des Bebauungsplanes lediglich einzelne Nutzungen ausschlie\u00dft, liegt darin keine Vorbereitung eines Eingriffs in Natur und Landschaft. Aus Sicht von Natur-schutz und Landschaftspflege bestehen daher gegen die \u00c4nderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd keine Bedenken.  Stellungnahme  Die Ausf\u00fchrungen der Unteren Naturschutzbeh\u00f6rde werden zur Kenntnis genommen.   Von Seiten der Fachbereiche Raumentwicklung, Landwirtschaft und Denkmalschutz sowie Sport- und Regionalentwicklung bestehen keine Bedenken zur geplanten \u00c4nderung der Art der baulichen Nutzung.  Stellungnahme  Die Ausf\u00fchrungen der Fachbereiche werden zur Kenntnis genommen.  Aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes ergeben sich keine grunds\u00e4tzlichen Bedenken gegen die vorgelegte Planung. Das Vorhaben liegt im beplanten Bereich mit bereits vorhandener brandschutztechnischer Infrastruktur. Fl\u00e4chen f\u00fcr die Feuerwehr gem. DIN 14090 sind ausreichend vorhandenen. Die L\u00f6schwasserversorgung im Plangebiet ist als gesichert anzusehen.    Stellungnahme  Die Ausf\u00fchrungen des Bereiches abwehrender Brandschutz werden zur Kenntnis genommen.  Um Beachtung der Ihnen bekannten Hinweise zum Bebauungsplankataster (B\u00fcrger-GIS) wird weiterhin gebeten. Erg\u00e4nzende Informationen und Anleitungen k\u00f6nnen Sie dem Pflichtenheft zur Abgabe digital erstellter Bebauungspl\u00e4ne entnehmen, das unter dem folgenden Link zum Download bereit steht: http:/buergergis.kreis.bergstrasse.de/Dokumente/Pflichtenheft_bplan.pdf.   Stellungnahme  Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.   Weitere Anregungen gingen nicht ein.  Die abschlie\u00dfende Beratung \u00fcber die eingegangenen Anregungen und die Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Bebauungsplan\u00e4nderung waren f\u00fcr die Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Oktober 2018 (TOP 04) vorgesehen. Die Sache wurde jedoch von der Tagesordnung genommen. Es bestand Einvernehmen dar\u00fcber, zun\u00e4chst noch zu pr\u00fcfen, ob eine Pension zur Unterbringung von Montagearbeitern und Musikwerkst\u00e4tten im Sinne von Tonstudios oder Prober\u00e4ume im Geltungsbereich der 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd m\u00f6glich sind.  Diese Fragen wurden inzwischen sowohl mit dem beauftragten Planungsb\u00fcro als auch mit dem Kreisbauamt er\u00f6rtert. Im Bebauungsplan sind Mischgebiete und Gewerbegebiete festgesetzt. Innerhalb von Mischgebieten sind Pensionen und Hotels generell zul\u00e4ssig. Innerhalb von Gewerbegebieten sind solche Einrichtungen ebenfalls zul\u00e4ssig, sofern sie nicht wie Wohnungen strukturiert sind, also Zimmer, K\u00fcche, Bad haben (Ferienwohnungen). Merkmale sind hier vielmehr Rezeption, Fr\u00fchst\u00fccksraum usw. Tonstudios und Musikwerkst\u00e4tten sind ebenfalls gewerbliche Nutzungen und grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. Hier ist zus\u00e4tzlich aber der Aspekt L\u00e4rm zu beachten, also eine entsprechend den zul\u00e4ssigen Werten erforderliche Schalld\u00e4mmung bei der Bauantragstellung und der Umsetzung des Projektes zu ber\u00fccksichtigen.  Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich mit der Angelegenheit in seiner Sitzung vom 23. Juli 2018. Er empfiehlt der Gemeindevertretung nachstehende Beschlu\u00dffassung.                   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft:  a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a713 Abs.2 BauGB und \u00a73 Abs.2 BauGB keine Einwendungen zur vorliegenden Bebauungsplan\u00e4nderung eingegangen sind.  b) Die im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a713 Abs.2 BauGB und \u00a74 Abs.2 BauGB eingegangenen Einwendungen zur vorliegenden Bebauungsplan\u00e4nderung werden entsprechend den Vorschl\u00e4gen der voranstehenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.  Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Kreis Bergstra\u00dfe von diesem Ergebnis mit Angabe der Gr\u00fcnde zu unterrichten.  c) Die Bebauungsplan\u00e4nderung, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begr\u00fcndung, wird hiermit als Satzung gem\u00e4\u00df \u00a710 Abs.1 BauGB beschlossen.  Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juni 2018 unter Ber\u00fccksichtigung der \u00c4nderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen unter b) ergeben.   Die Begr\u00fcndung wird gebilligt.  d) Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplan\u00e4nderung durch entsprechende orts\u00fcbliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses herbeizuf\u00fchren.      \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20180312100122&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20180312100122&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20180312100122%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20181203093704.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2018-12-03","sha1Checksum":"31eaa2c1ec279b348f54a79ad232ce68fd759f2f","size":724360,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20180312100122%7C20181203093704.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20180312100122%7C20181203093704.pdf%7C","text":"Begr\u00fcndung","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20180312100122","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20180312100122%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20181203093712.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2018-12-03","sha1Checksum":"b4ebad41810b56d31d0f5045f16351f24a1ae7e3","size":2907793,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20180312100122%7C20181203093712.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20180312100122%7C20181203093712.pdf%7C","text":"Rechtsplan","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20180312100122","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20180312100122%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20181203093726.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2018-12-03","sha1Checksum":"c1388fd3ae37f8542392d6e4a275019b67bcebaa","size":945095,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20180312100122%7C20181203093726.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20180312100122%7C20181203093726.pdf%7C","text":"Stellungnahme Kreisausschu\u00df","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20180312100122","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/192","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2018-GV-16%7C20180312100122%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2018-GV-16","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20182111100114","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstra\u00dfe (KMB) und den St\u00e4dten und Gemeinden B\u00fcrstadt, Biblis und Gro\u00df-Rohrheim im Bereich Abwasserbeseitigung sowie Stra\u00dfen- und Ingenieurbau\r\nhier: Grundsatzbeschlu\u00df \u00fcber den Beitritt der St\u00e4dte und Gemeinden B\u00fcrstadt, Biblis und Gro\u00df-Rohrheim in den KMB zum 01. Januar 2019","reference":"2018/230","date":"2018-11-21","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20182111100114","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2018/230","fileName":"20182111100114","mimeType":"application/pdf","size":74151,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-702-00-1-Grundsatz3.doc Lautertal/Odw., 21.11.2018  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2018/230  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstra\u00dfe (KMB) und den St\u00e4dten und Gemeinden B\u00fcrstadt, Biblis und Gro\u00df-Rohrheim im Bereich Abwasserbeseitigung sowie Stra\u00dfen- und Ingenieurbau hier: Grundsatzbeschlu\u00df \u00fcber den Beitritt der St\u00e4dte und Gemeinden B\u00fcrstadt, Biblis und Gro\u00df-Rohrheim in den KMB zum 01. Januar 2019    Anlagen: Konzept   \fSachverhalt:  Die B\u00fcrgermeister der St\u00e4dte und Gemeinden Lampertheim, B\u00fcrstadt, Biblis und Gro\u00df-Rohrheim baten im Mai 2017 im Zusammenhang mit der Projektgruppe Mittelzentrum Ried um ein gemeinsames Gespr\u00e4ch mit dem Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstra\u00dfe (KMB), um die M\u00f6glichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit in den Bereichen Abwasserbeseitigung und kommunaler Stra\u00dfenbau zu untersuchen.  Die seitherigen Planungen des Mittelzentrums Ried waren dahingehend ausgerichtet, dass eine Zweckverbandsgr\u00fcndung im Bereich Abwasser und ggfs. auch im Bereich Stra\u00dfen- und Ingenieurbau der 4 beteiligten Kommunen vorgenommen werden soll. Hierbei spielen vor allem die Belange der Wirtschaftlichkeit einer derartigen Kooperation eine entscheidende Rolle. In den vergangenen Jahren haben die beteiligten Projektkommunen des Mittelzentrums Ried verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben, ohne jedoch dem entscheidenden Schritt einer Zweckverbandsgr\u00fcndung n\u00e4her gekommen zu sein.  Nunmehr sollten weitere Alternativen gegen\u00fcber einer Neugr\u00fcndung eines Zweckverbandes gepr\u00fcft werden. Nach Angaben der B\u00fcrgermeister der Kommunen des Mittelzentrums Ried sollte untersucht werden, sich einem bereits vorhandenen und gut aufgestellten Zweckverband anzuschlie\u00dfen. Der KMB wurde beauftragt, im Zuge einer gutachterlichen Stellungnahme die Eckdaten einer Aufgaben\u00fcbernahme der Aufgaben Abwasserbeseitigung und kommunaler Stra\u00dfenbau n\u00e4her zu beleuchten sowie ein m\u00f6gliches Synergiepotential im Zuge der Aufgabenwahrnehmung durch den KMB darzustellen.  Auf Landesebene gilt f\u00fcr die Abwasserbeseitigung das Hessische Wassergesetz (HWG). Die Pflicht zur Abwasserbeseitigung liegt demnach grunds\u00e4tzlich bei den Kommunen, den Abwasserbeseitigungspflichtigen, in denen das Abwasser anf\u00e4llt (\u00a7 37 HWG i.V.m. \u00a7 56 WHG). Die Kommunen k\u00f6nnen die Aufgabe oder deren Durchf\u00fchrung auf eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts \u00fcbertragen, wobei Wasser- und Bodenverb\u00e4nde nach dem Gesetz \u00fcber Wasser- und Bodenverb\u00e4nde (WVG) oder Zweckverb\u00e4nde nach dem Gesetz \u00fcber kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Betracht kommen (\u00a7 37 Abs. 6 HWG).     Im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung haben bisher folgende Termine stattgefunden:  12.05.2017 Erstes Gespr\u00e4ch zwischen den B\u00fcrgermeistern der St\u00e4dte und Gemeinden Lampertheim, B\u00fcrstadt, Biblis und Gro\u00df-Rohrheim und dem KMB. Grunds\u00e4tzliche Auslotung einer m\u00f6glichen interkommunalen Zusammenarbeit sowie Festlegung der weiteren Vorgehensweise.  18.05.2017 Gespr\u00e4ch auf Verwaltungs-/Arbeitsebene. In diesem Gespr\u00e4ch wurden grunds\u00e4tzliche Anforderungen der f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Analyse erforderlichen Unterlagen definiert und festgelegt.  24.05.2017 \u00dcbergabe der Liste der vorzulegenden Unterlagen sowie der Erhebungsb\u00f6gen an die Kommunen des Mittelzentrum Ried  Juni/Juli 2017 Beschlussfassung durch die Gremien der Stadt Lampertheim, dass sich die Stadt Lampertheim an den weiteren \u00dcberlegungen einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Abwasserbeseitigung nicht weiter beteiligt.  Februar 2018 \u00dcbergabe der angeforderten Unterlagen an den KMB  Bis Mai 2018 Erstellung der Konzeption  13.06.2018   Vorstellung der Konzeption gegen\u00fcber den B\u00fcrgermeistern und     Mitarbeitern der Verwaltungen  20.06.2018  Grundsatzbeschluss des Verbandsvorstandes, dass die erstellte    Konzeption gegen\u00fcber den Kommunen vertreten werden kann  23.08.2018   Vorstellung der Konzeption vor den Gemeindevorst\u00e4nden und    der Haupt- und Finanzaussch\u00fcsse der betreffenden Kommunen  19.09.2018  Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung der    Stadt B\u00fcrstadt  26.09.2018  Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde    Biblis  07.11.2018  Beabsichtigter Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung    Der Gemeinde Gro\u00df-Rohrheim   Die vom KMB erstellte Konzeption ist als Anlage beigef\u00fcgt.   In der Konzeption wurde die Ist-Situation in den einzelnen Kommunen sehr ausf\u00fchrlich beleuchtet und begutachtet. Als Ergebnis der Untersuchungen wurde ein Plan-Ist-Vergleich der Personalausstattung der Bereiche Kl\u00e4ranlagenbetrieb, Kanalbetrieb, Stra\u00dfenbau und Allgemeine Verwaltung angestellt (sh. S. 78 der Konzeption).  Hinsichtlich der Kl\u00e4ranlagen ist beabsichtigt, die Kl\u00e4ranlage in Biblis, die das Abwasser von Biblis und Gro\u00df-Rohrheim reinigt, weiter zu betreiben. Im Zuge einer verfahrenstechnischen Betrachtung der Kl\u00e4ranlage B\u00fcrstadt wird eine parallele Variantenuntersuchung mit weiterhin betreiben der sanierten Kl\u00e4ranlage oder einem Druckpumpwerk mit F\u00f6rderung des Abwassers auf die Kl\u00e4ranlage des KMB vorgeschlagen (sh. S. 72 der Konzeption).  Grunds\u00e4tzlich wird die Erweiterung des KMB um die St\u00e4dte und Gemeinden B\u00fcrstadt, Biblis und Gro\u00df-Rohrheim sehr positiv beurteilt.  Auf der einen Seite lassen sich Synergieeffekte im Bereich der Allgemeinen Verwaltung erzielen. Ferner bietet die Erweiterung des Verbandes die M\u00f6glichkeit, durch personelle Erg\u00e4nzungen die Allg. Verwaltung insgesamt breiter aufzustellen, um dauerhaft Vertretungsm\u00f6glichkeiten sicherstellen zu k\u00f6nnen. Ein gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Synergieeffekt w\u00e4re bei einem Anschluss der Stadt B\u00fcrstadt an die Verbandskl\u00e4ranlage zu erreichen. Hierzu sind jedoch noch n\u00e4here Untersuchungen anzustellen.   Nach \u00a7 9 Ziffer 9 der Verbandssatzung des KMB bed\u00fcrfen Beschl\u00fcsse \u00fcber die Aufnahme neuer Mitglieder einer Mehrheit von zwei Dritteln der in der Verbandsversammlung vertretenen Stimmen.  Da es sich bei der vorgesehenen Beschlussfassung um eine wesentliche Erweiterung des Verbandes handelt, halten wir es f\u00fcr geboten, diese Entscheidung auf eine breite Basis zu stellen, und neben der Beschlussfassung der Verbandsversammlung auch die Gremien der derzeitigen Verbandsmitglieder des KMB zu beteiligen.  Der Gemeindevorstand berfa\u00dfte sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom                   05. November 2018. Er empfiehlt nachstehende Beschlu\u00dffassung.  Der Bau-, Umwelt und Infrastrukturausschu\u00df befa\u00dfte sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 20. November 2018. Er nahm den Sachverhalt zur Kenntnis.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft:  Die Konzeption Interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstra\u00dfe (KMB) und den St\u00e4dten und Gemeinden B\u00fcrstadt, Biblis und Gro\u00df-Rohrheim im Bereich Abwasserbeseitigung sowie Stra\u00dfen- und Ingenieurbau wird zustimmend zur Kenntnis genommen.  Die Gemeinde Lautertal stimmt der \u00dcbertragung der Aufgabe Abwasserbeseitigung der St\u00e4dte und Gemeinden B\u00fcrstadt, Biblis und Gro\u00df-Rohrheim auf den KMB sowie der Aufgabendurchf\u00fchrung im Bereich Stra\u00dfen- und Ingenieurbau durch den KMB zum 01.01.2020 gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 24,25 KGG im Sinne einer Absichtserkl\u00e4rung grunds\u00e4tzlich zu.  Die Gemeinde Lautertal stimmt der Aufnahme der St\u00e4dte und Gemeinden B\u00fcrstadt, Biblis und Gro\u00df-Rohrheim in den Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstra\u00dfe grunds\u00e4tzlich zu.  Der KMB wird beauftragt, die Vertragsunterlagen (\u00d6ffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Nutzungs\u00fcberlassungsvertrag Grundst\u00fcck und Geb\u00e4ude, Personal\u00fcberleitungsvertrag, Ermittlung der \u00dcbertragungswerte des Anlageverm\u00f6gens) in Abstimmung mit den Gemeinden zur endg\u00fcltigen Beschlussfassung vorzubereiten. Die endg\u00fcltige Beschlussfassung obliegt der Verbandsversammlung des KMB.            \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20182111100114&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20182111100114&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20182111100114%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20181121085305.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2018-11-21","sha1Checksum":"3e2254e8b14346fe5e21a21cfe2af6bc227d4532","size":14487606,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20182111100114%7C20181121085305.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20182111100114%7C20181121085305.pdf%7C","text":"Konzept","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20182111100114","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/182","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2018-GV-16%7C20182111100114%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2018-GV-16","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20171202100098","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2018","reference":"2017/080","date":"2018-02-12","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20171202100098","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2017/080","fileName":"20171202100098","mimeType":"application/pdf","size":60376,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 910. lm Lautertal/Odw., 12.02.2018  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2017/080  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 22.02.2018  \u00f6ffentlich    Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2018    Anlagen:    \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) stellt der Gemeindevorstand den Entwurf der Haushaltssatzung fest und legt ihn der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.  Die Beratungsgesellschaft Eckermann & Krau\u00df GmbH hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen Entwurf der Haushaltssatzung f\u00fcr das Haushaltsjahr 2018 erstellt und diesen in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 05.02.2018 pr\u00e4sentiert. Der Gemeindevorstand stellte den Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2018 fest und empfiehlt ihn der Gemeindevertretung zur Annahme.  Der Entwurf der Haushaltssatzung einschlie\u00dflich des Haushaltsplanes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2018 schlie\u00dft wie folgt ab:  im Ergebnishaushalt      im ordentlichen Ergebnis   mit dem Gesamtbetrag der Ertr\u00e4ge auf 13.853.478   mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 13.837.579   mit einem Saldo von  15.899      im au\u00dferordentlichen Ergebnis   mit dem Gesamtbetrag der Ertr\u00e4ge auf 0   mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0   mit einem Saldo von 0      mit einem \u00dcberschuss von 15.899      im Finanzhaushalt   mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungst\u00e4tigkeit auf  692.582   und dem Gesamtbetrag der  Einzahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit auf 412.000  Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit auf 1.518.000  mit einem Saldo von -1.106.000   Einzahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit auf  1.106.000  Auszahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit auf 423.800  mit einem Saldo von 682.200   mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 268.782 .   Dar\u00fcber hinaus ist die Gemeinde Lautertal nach \u00a7 92 Abs. 4 HGO verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und die Fortschreibung dieses Konzeptes im Zuge der Haushaltsplanberatung zu beschlie\u00dfen.  Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie das Haushaltssicherungskonzept werden als Tischvorlage zur Sitzung verteilt.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung beschlie\u00dft, den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 in der vorliegenden Form an den Haupt- und Finanzausschusses, den Jugendrat, den Seniorenbeirat und die Ortsbeir\u00e4te zu verweisen.  \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20171202100098&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20171202100098&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/613","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2018-GV-4%7C20171202100098%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2018-GV-4","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/HFWA"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20172401100078","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Abschlu\u00df eines Contracting-Vertrages mit der GGEW Bergstra\u00dfe AG bzgl. der Umr\u00fcstung der Stra\u00dfenbeleuchtung in der Gemeinde Lautertal auf LED-Technik","reference":"2017/064","date":"2018-01-24","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20172401100078","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2017/064","fileName":"20172401100078","mimeType":"application/pdf","size":79820,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-701-10-Contracting2.doc Lautertal/Odw., 24.01.2018  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2017/064  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Abschlu\u00df eines Contracting-Vertrages mit der GGEW Bergstra\u00dfe AG bzgl. der Umr\u00fcstung der Stra\u00dfenbeleuchtung in der Gemeinde Lautertal auf LED-Technik    Anlagen:    \fSachverhalt:  Die Stra\u00dfenbeleuchtung in der Gemeinde Lautertal basiert derzeit noch auf einer veralteten Technik, i.d.R. Natriumdampfleuchten. Die Stra\u00dfenbeleuchtung wird um 0.00 Uhr Nachts ab- und um 5.00 Uhr Morgens wieder eingeschaltet. Mit der GGEW Bergstra\u00dfe AG besteht ein Stra\u00dfenbeleuchtungsvertrag, der die Errichtung, Erweiterung, \u00c4nderung, Instandhaltung und den Betrieb der Sta\u00dfenbeleuchtung innerhalb der Gemeinde Lautertal regelt. Danach \u00fcbernimmt die GGEW Bergsta\u00dfe AG diese Arbeiten als Dienstleister f\u00fcr die Gemeinde. Der Vertrag endete urspr\u00fcnglich zum 31.12.2015 und verl\u00e4ngert sich seitdem automatisch um zwei Jahre, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende gek\u00fcndigt wird.  Die gemeindlichen Gremien befa\u00dften sich im vergangenen Jahr 2017 bereits mehrfach mit einer Umr\u00fcstung auf die so.g LED-Technik, so der Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 20.02.2017 (TOP 01), die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 27.04.2017 (TOP 12) und zuletzt der Bauausschu\u00df am 30.05.2017 (TOP 02). Grundlage der Beratungen in den genannten Gremien war eine Pr\u00e4sentation der GGEW Bergstra\u00dfe AG, die als Angebot an die Gemeinde zur Umr\u00fcstung der Beleuchtung auf LED-Technik auf Basis eines Contracting-Vertrages zu verstehen ist.   Der Bauausschu\u00df beschlo\u00df in der genannten Sitzung, eventuelle und einrechenbare Zuschu\u00dfm\u00f6glichkeiten und verschiedene Vertragslaufzeiten f\u00fcr den Contracting-Vertrag mit der GGEW Bergstra\u00dfe AG zu pr\u00fcfen.  Hinsichtlich eventueller Zuschu\u00dfm\u00f6glichkeiten wird festgehalten, da\u00df sich Zusch\u00fcsse am zum Antragszeitpunkt gegebenem Stromverbrauch orientieren. Im Normalfall ist dabei die Beleuchtung ganzn\u00e4chtig in Betrieb. Darauf basierend wird eine m\u00f6gliche Stromeinsparung im Verh\u00e4ltnis alter Beleuchtungstechnik / neuer Beleuchtungstechnik errechnet. Dadurch, da\u00df die Gemeinde schon heute des Nachts die Beleuchtung \u00fcber einen langen Zeitraum abschaltet, k\u00f6nnen m\u00f6gliche Stromeinsparungen in der Restzeit nicht mehr dazu beitragen, die Schwelle zu einem Zuschu\u00df zu \u00fcberschreiten.  Die Vertragslaufzeit des Entwurfes des Contracting-Vertrages orientiert sich an der Wirtschaftlichkeit, Praktikabilit\u00e4t und Lebenszeit der geplanten neuen Beleuchtung. Hier sieht die GGEW Bergstra\u00dfe AG keine M\u00f6glichkeit einer \u00c4nderung.   Die Diskussionen vor der Beschlu\u00dffassung des Bauausschusses und dessen Tenor aufgreifend, wurden jedoch mit der GGEW Bergstra\u00dfe AG vertiefende Gespr\u00e4che gef\u00fchrt. Dabei konnte durch die Verwaltung ein Entgegenkommen der GGEW Bergstra\u00dfe AG gegen\u00fcber der Gemeinde erreicht werden.    Basierend auf folgenden Eckdaten:  derzeit 904 Leuchten n\u00e4chstliche Abschaltung von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr Anfalllende Stromkosten zu Lasten der Gemeinde (wie seither auch) Derzeit NAV-Technik bzw. HQL-Technik Stromkosten in 2015: rd. 78.000  / brutto j\u00e4hrliche Reinigungskosten rd. 12.500   belaufen sich die Betriebskosten der Stra\u00dfenbeleuchtung f\u00fcr die Gemeinde auf ca. 90.500  im Jahr.  Die GGEW Bergstra\u00dfe AG bietet den Abschlu\u00df eines Contracting-Vertrages auf Basis der in Betrieb befindliche Lichtpunkte (also Lampen) f\u00fcr die Umr\u00fcstung auf LED-Technik an. Dabei gehen hier die Stromkosten inkl. aller gesetzlichen Abgaben und Umlagen und Netzentgelte sowie die Instandhaltungs- und Wartungskosten im Vertrag auf. Die Vertragslaufzeit betr\u00e4gt 24 Jahre.   Entgegen dem urspr\u00fcnglichen Angebot (siehe die Anlage an den Verwaltungsvorlagen zu obigen Sitzungen) f\u00fcr einen Lichtpunktpreis bei n\u00e4chtlicher Abschaltung im bisherigen Umfang (0.00 Uhr bis 5.00 Uhr) in H\u00f6he von 101,50  pro Lichtpunkt kommt die GGEW Bergstra\u00dfe AG nach durchgef\u00fchrter Neukalkulation mit spitzer Feder auf einen neuen Lichtpunktpreis in H\u00f6he von 94,50  pro Lichtpunkt.  Dieses neue Angebot f\u00fchrt zu Gesamtkosten, bei dem momentanen Bestand von 904 Lampen in Lautertal, in H\u00f6he von 85.428,00 . Die heutigen Kosten bewegen sich bei 90.500  incl. der notwendigen j\u00e4hrlichen Reinigung eines viertels der Lampen. Am Ende eines jeden Jahres werden die Kosten anhand der vorhandenen Lampen berechnet. Jede neu hinzukommende Stra\u00dfenleuchte w\u00fcrde damit zus\u00e4tzlich 94,50  p.a. kosten. Der Zuwachs h\u00e4lt sich tats\u00e4chlich aber in einem \u00fcberschaubaren Rahmen.   Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind f\u00fcr die Stra\u00dfenbeleuchtung 135.000  angesetzt. Der Ansatz basiert auf der Tatsache, da\u00df aufgrund der schon lange laufenden Verhandlungen mit der GGEW Bergstra\u00dfe AG zur LED-Umr\u00fcstung in den vergangenen Jahren auf eine Reinigung der Leuchten verzichtet wurde. Die Reinigung ist alle 4 Jahre turnusm\u00e4\u00dfig \u00fcblich. Sie wird notrmalerweise geviertelt und dann reihum gereinigt. Diese ist jetzt aber dringend notwendig. Es gibt massive Beschwerden, aus verschiedenen Ecken in Lautertal.  Das \u00fcberarbeitete Angebot der GGEW Bergstra\u00dfe AG wird als eine zielf\u00fchrende und faire L\u00f6sung im Interesse der Gemeinde beurteilt. Zielf\u00fchrend deshalb, weil sie dem Ziel der Haushaltskonsolidierung durch Reduzierung des Ansatz im Haushaltsplan 2018 von 135.000  auf (gerundet) 86.000  dient und fair, weil die GGEW Bergstra\u00dfe AG durch ihre internen Kalkulationen und \u00dcberlegungen der Gemeinde auf der Grundlage langj\u00e4hriger und guter Zusammenarbeit entgegen kommen konnte.        Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich mit der Angelegenheit in seiner Sitzung vom 22. Januar 2018.   Er empfiehlt  der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand zu beauftragen, auf dieser Grundlage einen Contracting-Vertrag bzgl. der Stra\u00dfenbeleuchtung mit der GGEW Bergstra\u00dfe AG abzuschlie\u00dfen.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, den Gemeinde-vorstand zu beauftragen, auf der Grundlage der in dieser Vorlage genannten Kriterien einen Contracting-Vertrag bzgl. der Stra\u00dfenbeleuchtung mit der GGEW Bergstra\u00dfe AG abzuschlie\u00dfen.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20172401100078&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20172401100078&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/35","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2018-GV-4%7C20172401100078%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2018-GV-4","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20172401100079","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Aufstellung eines 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan 'Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd' im Ortsteil Lautern\r\nhier: a) Aufstellungsbeschlu\u00df des 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan 'Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd' im Ortsteil Lautern gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach \u00a7 13 BauGB\r\nb) Beschlu\u00dffassung des 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan 'Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd' im Ortsteil Lautern als Entwurf zur Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Abs. 2 i.V.m. \u00a7 3 Abs. 2 BauGB sowie der f\u00f6rmlichen Beteiligung der ber\u00fchrten Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Abs. 2 i.V.m. \u00a7 4 Abs. 2 BauGB","reference":"2017/065","date":"2018-01-24","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20172401100079","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2017/065","fileName":"20172401100079","mimeType":"application/pdf","size":81589,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-610-20-2-2-2-Aufstebe4. Lautertal/Odw., 24.01.2018  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2017/065  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Aufstellung eines 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan  Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd  im Ortsteil Lautern hier: a) Aufstellungsbeschlu\u00df des 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan  Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd  im Ortsteil Lautern gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach \u00a7 13 BauGB b) Beschlu\u00dffassung des 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan  Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd  im Ortsteil Lautern als Entwurf zur Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Abs. 2 i.V.m. \u00a7 3 Abs. 2 BauGB sowie der f\u00f6rmlichen Beteiligung der ber\u00fchrten Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Abs. 2 i.V.m. \u00a7 4 Abs. 2 BauGB    Anlagen: Entwurf zum Aufstellungsbeschlu\u00df, Stand Nov. 2017   \fSachverhalt:  Der im Jahre 1999 rechtskr\u00e4ftig gewordene Bebauungsplan Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd im Ortsteil Lautern umfa\u00dft den Bereich der ehemaligen Ciba-Geigy Marienberg GmbH, der s\u00fcdlich der Nibelungenstra\u00dfe (B 47) zu liegen kommt. Er l\u00e4\u00dft sowohl eine rein gewerbliche als auch in Teilbereichen eine gemischte bauliche Nutzung zu. In den Jahren seit Inkrafttreten haben sich demgem\u00e4\u00df hier sowohl B\u00fcros, Zahnarzt, ein Haust\u00fcren- und Fensterstudio als auch Verkaufs-st\u00e4tten niedergelassen. Im n\u00f6rdlichen Teil der ehemaligen Ciba-Geigy Marienberg GmbH, also im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg Nord wurde eine \u00e4hnliche Entwicklung des Gel\u00e4ndes beobachtet, wobei hier derzeit die rein gewerbliche Nutzung \u00fcberwiegt.  In der ehemaligen Wei\u00dfm\u00fchle, dem am Ortsausgang Richtung Reichenbach auf der S\u00fcdseite der Nibelungenstra\u00dfe gelegenen Geb\u00e4ude, das nach der Ciba Geigy Marienberg GmbH zun\u00e4chst gewerblich genutzt wurde, hat nach Aufgabe dieser Nutzung und entsprechender Renovierung der neue Eigent\u00fcmer eine Fl\u00fcchtlingsunterkunft geschaffen, die an den Kreis Bergstra\u00dfe mit einem l\u00e4ngerfristigen Vertrag vermietet wurde und ca. 50 Asylbewerbern eine neue Unterkunft bietet.   Angedachte Entwicklungen im Bereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd veranla\u00dften die gemeindlichen Gremien dar\u00fcber nachzudenken, das in den Mischgebietsteilen des Bebauungsplanes bereits festgesetzte Verbot der Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten (Ziffer 2.2.1 der textlichen Festsetzungen: In den Mischgebieten sind Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten im Sinne des \u00a7 6 Abs. 2 Nr. 8 nicht zul\u00e4ssig [\u00a7 1 Abs. 5 und 6 BauNVO]) auf den gesamten baulich nutzbaren Bereich des Bebauungsplanes auszudehnen und f\u00fcr diese Art der Nutzung an andere Stellen der Gemeinde Lautertal zu verweisen.    - 2 -  Zur Sicherung dieser Planungsabsichten wurde zun\u00e4chst in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Juni 2017 (TOP 07) im Grundsatz die Aufstellung eines 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd  beschlossen und eine Ver\u00e4nderungssperre erlassen.   Der Aufstellungsbeschlu\u00df und die Ver\u00e4nderungssperre wurden am 01. Juli 2017 im Bergstr\u00e4\u00dfer Anzeiger als amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Lautertal \u00f6ffentlich bekannt gemacht.   In einem zweiten Schritt wurde nunmehr die \u00c4nderungsplanung konkret ausformuliert, die  Planunterlagen ausgearbeitet, begr\u00fcndet und das Verfahren entsprechend den Vorgaben des BauGB vorangetrieben. Die entsprechenden Entwurfsunterlagen sind dieser Vorlage beigegeben und wesentlicher Bestandteil derselben.  Im Beschlu\u00df der Gemeindevertretung vom 27. Juni 2017 (TOP 07) waren als im Geltungsbereich liegend die Grundst\u00fccke der Gemarkung Lautern, Flur 2 Nr. 1/2, 1/3, 1/4, 2/7, 8/6, 8/7, 10/34 und 10/35 benannt. Im sich anschlie\u00dfenden Planverfahren kristallisierte sich heraus, da\u00df die Grundst\u00fccke Nr. 10/34 und 10/35 nicht in die 2. \u00c4nderungsplanung mit aufgenommen werden m\u00fcssen. Sie liegen im Geltungsbereich des 1. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd, rechtskr\u00e4ftig seit dem 16. M\u00e4rz 2012, und sind dort als Sondergebiet f\u00fcr Nahversorgung und Dienstleistungen festgesetzt. Somit sind hier bereits Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten ausgeschlossen.  Die Bebauungsplan\u00e4nderung kann im vereinfachten Verfahren nach \u00a7 13 des Baugesetzbuches und ohne Umweltpr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden. Die Grundst\u00fccke im Plangebiet sind bereits bebaut. Durch den Ausschlu\u00df von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten werden die Grundz\u00fcge der Planung nicht ber\u00fchrt. Der Zul\u00e4ssigkeitsma\u00dfstab wird durch die \u00c4nderungsplanung nicht wesentlich ver\u00e4ndert. Er erh\u00e4lt lediglich eine weitere Festsetzung nach \u00a7 9 Abs. 2b BauGB. Auch bestehen keine Beeintr\u00e4chtigungen von Schutzg\u00fctern nach \u00a7 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB. Der Geltungsbereich erstreckt sich nunmehr auf die zwischen der Nibelungenstra\u00dfe und der Lauter liegenden Grund-st\u00fccke der Gemarkung Lautern, Flur 2 Nr. 1/2, 1/3, 1/4, 2/7, 8/6 und 8/7. Der Fl\u00e4chennutzungsplan sieht hier sowohl gewerbliche Nutzungen als auch Mischnutzungen vor. In den Mischgebieten und Gewerbegebieten werden die nach \u00a7 6 und \u00a7 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zul\u00e4ssigen Nutzungen zugelassen. Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten, werden, auch als Ausnahme, nicht zugelassen. Hierdurch sollen St\u00f6rungen des angrenzenden Wohnens sowie des Fl\u00fcchtlingsheimes vermieden werden. Die M\u00f6glichkeit zur Ansiedlung von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten innerhalb der Gemeinde Lautertal ist in anderen Bereichen, z.B. im Gewerbegebiet Elmshausen, weiterhin zul\u00e4ssig.  Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 22. Januar 2018. Er empfiehlt der Gemeindevertretung nachstehende Beschlu\u00dffassung.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft:  Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzung f\u00fcr eine 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd im Ortsteil Lautern wird die Aufstellung des 2. \u00c4nderungsplanes gem\u00e4\u00df den vorliegenden Entwurfsunterlagen, Stand November 2017, nach \u00a72 Abs.1 BauGB i.V.m. \u00a713 BauGB beschlossen. Im Geltungsbereich liegen die Grundst\u00fccke der Gemarkung Lautern, Flur 2 Nr. 1/2, 1/3, 1/4, 2/7, 8/6 und 8/7. Die Grundst\u00fccke der Gemarkung Lautern, Flur 2 Nr. 10/34 und 10/35, die gem\u00e4\u00df Beschlu\u00dffassung der Gemeindevertretung vom 27. Juni 2017 (TOP 07) als dem Geltungsbereich eines 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd zugeh\u00f6rig gelistet wurden, liegen nicht mehr im Geltungsbereich.   b.) Der vorliegende Entwurf des 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd im Ortsteil Lautern, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begr\u00fcndung, wird hiermit zur Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Beteiligung der betroffenen \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a713 Abs.2 Ziffer 2 BauGB i.V.m. \u00a73 Abs.2 BauGB sowie der f\u00f6rmlichen Beteiligung der betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a713 Abs. 3 BauGB i.V.m. \u00a74 Abs.2 BauGB beschlossen. Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom November 2017.  Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die f\u00f6rmliche Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit in Form einer \u00f6ffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung gem\u00e4\u00df \u00a713 Abs.2 BauGB i.V.m.        \u00a73 Abs.2 BauGB f\u00fcr die Dauer eines Monates durchzuf\u00fchren. Die betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Belange sind \u00fcber diese Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme mit Monatsfrist zu bitten. Alle im Rahmen der \u00f6ffentlichen Auslegung sowie Beh\u00f6rden- und Tr\u00e4gerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen \u00c4u\u00dferungen sind zu pr\u00fcfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.   Die Beschl\u00fcsse zur Einleitung des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens und zur \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung sind mit Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegung der Entwurfsplanung zur 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd im Ortsteil Lautern orts\u00fcblich bekannt zu machen.      \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20172401100079&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20172401100079&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20172401100079%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20180124104429.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2018-01-24","sha1Checksum":"c38d4e4e5d06e36a35a513aed315e0bb26106952","size":2950787,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20172401100079%7C20180124104429.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20172401100079%7C20180124104429.pdf%7C","text":"Entwurf zum Aufstellungsbeschlu\u00df, Stand Nov. 2017","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20172401100079","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/36","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2018-GV-4%7C20172401100079%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2018-GV-4","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20181605100010","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Erweiterung des Feuerwehrger\u00e4tehauses Schannenbach","reference":"2018/126","date":"2018-05-16","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20181605100010","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2018/126","fileName":"20181605100010","mimeType":"application/pdf","size":87999,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-710-30-6-2-Projekt6.doc Lautertal/Odw., 16.05.2018  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2018/126  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Erweiterung des Feuerwehrger\u00e4tehauses Schannenbach    Anlagen: Variante I Variante II Variante III Variante IV Variante V   \fSachverhalt:  In ihrer Sitzung vom 02. September 2010 (TOP 04) befa\u00dfte sich die Gemeindevertretung mit der Fusion der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren Knoden und Schannenbach. Die Beschlu\u00dffassung \u00fcber die damit verbundene Notwendigkeit der Erweiterung des Feuerwehr-ger\u00e4tehauses im Ortsteil Schannenbach um einen Garagenanbau wurde zun\u00e4chst zur\u00fcckgestellt.   Die Erweiterung des Feuerwehrger\u00e4tehauses w\u00e4re erforderlich, um die f\u00fcr die fusionierten Einsatz-abteilungen am Ort des Feuerwehrger\u00e4tehauses notwendigen beiden Stellpl\u00e4tze f\u00fcr die anstehenden Ersatzbeschaffungen der Einsatzfahrzeuge nach neuester Norm zu erm\u00f6glichen. Das Altfahrzeug TSF der (ehemaligen) FFW Knoden ist Baujahr 1985 und soll nicht mehr ersetzt werden, das Altfahrzeug TSF der FFW Schannenbach ist Baujahr 1989 und das MTW Baujahr 1991. F\u00fcr ein normgerechtes TSF der FFW Schannenbach w\u00e4re ein Zuschu\u00dfantrag zu stellen, sobald klar ist, da\u00df ein Erweiterungsbau ausgef\u00fchrt wird. Eine Ersatzbeschaffung des MTW w\u00e4re lt. derzeitigem Bedarfs- und Entwicklungsplan auf Basis eines gebrauchten Fahrzeuges ohne Zuschu\u00df zu realisieren.  Die Gemeindevertretung stimmte in der genannten Sitzung der Fusionierung zu.   Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Feuerwehrger\u00e4tehauses Schannenbach gab es seitens der Gemeindevertretung noch Kl\u00e4rungsbedarf im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz in Bezug auf das Feuerwehrger\u00e4tehaus bzw. ehemaligem Lehrerwohnhaus, dem Dorfgemeinschaftshaus und der die beiden Geb\u00e4ude r\u00e4umlich fassenden Mauer, sowie der angedachten Umfahrung des Dorfgemeinschaftshauses Schannenbach zur Erschlie\u00dfung des geplanten Erweiterungsbaues von hinten, so da\u00df eine grunds\u00e4tzliche Entscheidung hier\u00fcber zun\u00e4chst zur\u00fcckgestellt wurde.  Nachdem gekl\u00e4rt war, da\u00df seitens der Denkmalbeh\u00f6rde eine Zustimmung zum Abri\u00df der Mauer nicht in Aussicht gestellt werden kann und da\u00df sowohl der Ortsbeirat also auch die \u00f6rtlichen Vereine das an der Mauer stehende Ehrenmal an dieser Stelle beibehalten wollen, beschlo\u00df die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 10. Februar 2011 (TOP 11) abschlie\u00dfend, die mittelfristige Erweiterung des Feuerwehrger\u00e4tehauses Schannenbach, um einen, zwei Stellpl\u00e4tze f\u00fcr das Einsatzfahrzeug und das Mannschaftstransportfahrzeug umfassenden, Anbau mit Zufahrt rund um das Dorfgemeinschaftshaus vorzusehen.  Beim Hessischen Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport wurde ein Antrag auf F\u00f6rderung der freiwilligen Zusammenf\u00fchrung der Einsatzabteilungen der Ortsteilwehren Schannenbach und Knoden aus Mittel der F\u00f6rderung der Interkommunalen Zusammenarbeit gestellt (IKZ). Dar\u00fcber hinaus wurde beim gleichen Ministerium die Gew\u00e4hrung einer Zuwendung des Landes Hessen zur F\u00f6rderung des Brandschutzes beantragt. Der Bewilligungsbescheid mit einer F\u00f6rdersumme i.H.v. 30.000  aus dem Landesausgleichsstock f\u00fcr die Interkommunale Zusammenarbeit datiert vom 31. Mai 2014, der Zuwendungsbescheid mit Geldern zur F\u00f6rderung des Brandschutzes f\u00fcr die Erweiterung des Feuerwehrger\u00e4tehauses Schannenbach um zwei Stellpl\u00e4tze \u00fcber 66.500  wurde am 07. Juni 2016 ausgestellt. Grundlage dieses F\u00f6rderantrages waren Kosten gem\u00e4\u00df einer ersten Kostensch\u00e4tzung f\u00fcr einen Erweiterungsbau auf Basis der DIN 276 \u00fcber 250.000 .  Nach Eingang des letztgenannten F\u00f6rderbescheides konnten f\u00fcr 2017 Mittel im Haushaltsplan ber\u00fccksichtigt werden. Die Gemeindevertretung stellte hier 200.000  in der Ausgabe und   100.000  in der Einnahme ein.   Nachdem sich die Genehmigung des Haushaltsplanes im Mai 2017 abzeichnete, beschlo\u00df der Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 08. Mai 2017, das Architekturb\u00fcro SHR, Lothar Mundt, mit der Realisierung des Projektes zu beauftragen (Variante I).   Dazu geh\u00f6rt neben der Erarbeitung des konkreten Bauantrages eine detaillierte Kostenermittlung. Hierzu waren u.a. Bodengutachten, Statiken, Besichtigungen vergleichbarer Projekte und Detailplanungen erforderlich. Schlie\u00dflich hatten sich auch die Grundbedingungen durch inzwischen ge\u00e4nderte Vorgaben des Landes Hessen (gr\u00f6\u00dfere Stellfl\u00e4chen, daraus resultierend ein gr\u00f6\u00dferer Erweiterungsbau) ge\u00e4ndert, was ebenfalls in die \u00dcberlegungen eingestellt werden mu\u00dfte.  Der Neubau einer Fahrzeughalle mit 2 Stellpl\u00e4tzen gem\u00e4\u00df den Vorgaben des Landes Hessen und auf der Grundlage der Beschlu\u00dffassung der Gemeindevertretung sowie den Ergebnissen der den Proze\u00df begleitenden Untersuchungen kommt damit auf einen Gesamtbruttobetrag i.H.v. gerundet 370.000 .  Das Ergebnis dieser Ermittlungen realisierend, wurden weitergehende \u00dcberlegungen seitens der Verwaltung und des Architekturb\u00fcros angestellt.  Variante II beinhaltet eine einzelne Garage mit Ausfahrt in Richtung Platz vor dem Dorfgemeinschaftshaus, direkt neben dem ehemaligen Lehrerwohnhaus, welches ja in G\u00e4nze zum Feuerwehrger\u00e4tehaus umgebaut werden soll, mit Kosten i.H.v. gerundet 216.000 .  Variante III ber\u00fccksichtigt den Anbau einer einzelnen Garage an der Bachseite des Feuerwehrger\u00e4tehauses mit Ausfahrt direkt auf die Kreisstra\u00dfe hin und mit den erforderlichen inneren Umbaunotwendigkeiten, was zu Kosten i.H.v. gerundet 245.000  f\u00fchrt.  Schlie\u00dflich wurde auch der Status Quo einer Betrachtung unterzogen (Variante IV). Die Baukostenabsch\u00e4tzung ber\u00fccksichtigt die Sanierung des Lehrerwohnhauses (Feuerwehrger\u00e4te-haus), das bis heute ja noch gro\u00dfteils in Erwartung der Erweiterungsma\u00dfnahme in einer Art Rohbau dasteht, sowie die M\u00f6glichkeit, ein Feuerwehrfahrzeug, das den \u00f6rtlichen Gegebenheiten angepa\u00dft werden mu\u00df, unter zu stellen. Die Sanierungskosten werden durch das beauftragte Architekturb\u00fcro mitn 160.000  beziffert.  Zu den Varianten I bis IV sind dieser Vorlage Pl\u00e4ne und Kostenabsch\u00e4tzungen als Anlage beigef\u00fcgt. Die Anlagen sind Bestandteil dieser Vorlage.  Die urspr\u00fcnglich angedachte und durch die Gemeindevertretung beschlossene Variante I \u00fcbersteigt die durch diese im Haushaltsplan 2017 bereitgestellten Mittel um 85%. Nicht beinhaltet sind zudem die Renovierungen im Altbestand, die gr\u00f6\u00dftenteils unter Bereitstellung der Materialien bzw. deren Kosten durch die Gemeinde  in Eigenleistung durch die Feuerwehr erfolgen sollten.   Variante II und Variante III \u00fcbersteigen ebenfalls den Ansatz, wobei bestenfalls Variante II mit den bereit gestellten Ausgabemitteln realisiert werden k\u00f6nnte.  Die Varianten wurden mit dem Kreisbrandinspektor und der Unteren Denkmalbeh\u00f6rde noch einmal er\u00f6rtert. Im F\u00f6rderbescheid des Landes Hessen f\u00fcr die Landesmittel i.H.v. 66.500  ist grunds\u00e4tzlich die vorgelegte Planung, also die Erweiterung um zwei Stellpl\u00e4tze mit Umfahrung des Dorfgemeinschaftshauses, bindend. Eine grundlegende \u00c4nderung der Erweiterungsplanung f\u00fchrt damit automatisch zu einer Ung\u00fcltigkeit des F\u00f6rderbescheids. Das bedeutet, da\u00df die Gemeinde f\u00fcr eine ge\u00e4nderte Planung einen neuen F\u00f6rderantrag einreichen m\u00fc\u00dfte, dessen Bewilligung wiederum ein paar Jahre dauern d\u00fcrfte.  Seitens der Unteren Denkmalbeh\u00f6rde k\u00f6nnte den Varianten I, III und IV grunds\u00e4tzlich zugestimmt werden, wobei Details zur Gestaltung im weiteren Verfahren abzustimmen w\u00e4ren. Variante II findet in der vorliegenden Form nicht die Zustimmung der Denkmalbeh\u00f6rde. Durch den Wegfall eines gro\u00dfen Teils der das ehemalige Lehrerwohnhaus und das Dorfgemeinschaftshaus verbindenden und raumbildenden Mauer wird eine Beeintr\u00e4chtigung des Gesamtensembles gesehen. Um die Bedenken der Denkmalbeh\u00f6rde zu dieser Variante zur\u00fcckzustellen, bed\u00fcrfte es einer Modifizierung der Planung, beispielsweise durch die Verschiebung des Bauk\u00f6rpers in die Ebene der Mauer selbst, mit entsprechender Gestaltung der Toreinfahrt und \u00e4hnlichem. Das f\u00fchrt aber durch die erforderlichen Kurvenradien zum Ein- und Ausfahren zu Verlusten im Vorplatzbereich, f\u00fchrt dort zu Mehrkosten wegen der erforderlichen Befestigungen des Untergrundes und zu Beeintr\u00e4chtigungen der Verbindungen im Bereich Parkplatz  Dorfgemeinschaftshaus.  Mit der im Ministerium zust\u00e4ndigen Stelle f\u00fcr die IKZ-Zuschu\u00dfmittel i.H.v. 30.000  wurde Kontakt aufgenommen. Eine Plan\u00e4nderung w\u00fcrde, sofern es bei der grunds\u00e4tzlichen Fusion der Ortsteilwehren bleibt, keine Gef\u00e4hrdung des Zuschusses darstellen. Das bedeutet, die Mittel k\u00f6nnten abgerufen werden, sobald klar ist, was passiert.   Inzwischen hat sich der Ortsbeirat Schannenbach  in seiner Sitzung vom 26. M\u00e4rz 2018  noch einmal mit der Angelegenheit befa\u00dft. Die \u00dcberlegungen dort haben  zum Beschlu\u00df gef\u00fchrt, den geplanten Anbau von zwei Stellpl\u00e4tzen zur\u00fcckzustellen und statt dessen das vorhandene Ger\u00e4tehaus (ehemaliges Lehrerwohnhaus) fertig zu stellen.  Seitens der Feuerwehr Schannenbach steht nach wie vor das Angebot, die Renovierung des Lehrerwohnhauses (Ger\u00e4tehauses) dort, wo es vom Gewerk und Aufwand her m\u00f6glich ist, in Eigenleistung durchzuf\u00fchren und dabei auch den Stellplatz f\u00fcr ein kleineres L\u00f6schfahrzeug zu ber\u00fccksichtigen (Variante V, siehe auch das dort beigef\u00fcgte Begleitscheiden der Feuerwehr). Auf der Grundlage der Kostensch\u00e4tzung des B\u00fcros SHR zu Variante IV hat die FFW einen Mittelbedarf in H\u00f6he von 90.000  brutto errechnet. Den Zuschu\u00df ber\u00fccksichtigt, bleiben bei der Gemeinde 60.000  h\u00e4ngen. Das Mannschaftstransportfahrzeug verbleibt in der Garage hinter dem Dorfgemeinschaftshaus. Diese Variante V w\u00e4re noch abschlie\u00dfend mit der Unteren Denkmalbeh\u00f6rde abzustimmen. Sie weicht jedoch nicht wesentlich von Variante IV ab, so da\u00df hier keine Probleme zu erwarten sind.   Nach alledem wurde noch kein konkret ausgearbeiteter Bauantrag f\u00fcr die durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 10. Februar 2011 beschlossenen Erweiterung des Feuerwehrger\u00e4tehauses Schannenbach eingereicht.  Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 14. Mai 2018. Er empfiehlt der Gemeindevertretung, auf eine wie in 2010 beschlossene Erweiterung des Feuerwehrger\u00e4tehauses Schannenbach zu verzichten. Statt dessen sollten von den zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel 90.000  f\u00fcr die Sanierung des Lehrerwohnhauses (Feuerwehrger\u00e4tehaus) durch die FFW Schannenbach, die teilweise in Eigenleistung erfolgt, Verwendung finden (Variante V). Der Zuschu\u00df aus dem Landesausgleichsstock i.H.v. 30.000  (IKZ-Mittel) soll hierf\u00fcr abgerufen werden.   Gem\u00e4\u00df den Festlegungen des Bedarfs- und Entwicklungsplanes f\u00fcr die Feuerwehren der Gemeinde Lautertal i.V.m. dem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2017 w\u00e4re f\u00fcr die Jahre 2019 / 2020 die Ersatzbeschaffung der beiden Fahrzeuge f\u00fcr die FFW Schannenbach zu realisieren. Die Art der Fahrzeuge und die Kosten sind zu ermitteln und die Finanzierung in einem der n\u00e4chsten Haushaltsjahre, je nach Fortschritt der Renovierungsarbeiten am Feuerwehrger\u00e4tehaus Schannenbach, zu ber\u00fccksichtigen.      \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, auf eine wie in 2010 beschlossene Erweiterung des Feuerwehrger\u00e4tehauses Schannenbach zu verzichten. Statt dessen sollen von den zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel 90.000  f\u00fcr die Sanierung des Lehrerwohnhauses (Feuerwehrger\u00e4tehaus) durch die FFW Schannenbach, die weitestgehend in Eigenleistung erfolgt, Verwendung finden (Variante V). Der Zuschu\u00df aus dem Landesausgleichsstock i.H.v. 30.000  (IKZ-Mittel) soll hierf\u00fcr abgerufen werden. Gem\u00e4\u00df den Festlegungen des Bedarfs- und Entwicklungsplanes f\u00fcr die Feuerwehren der Gemeinde Lautertal i.V.m. dem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2017 w\u00e4re f\u00fcr die Jahre 2019 / 2020 die Ersatzbeschaffung der beiden Fahrzeuge f\u00fcr die FFW Schannenbach zu realisieren. Die Art der Fahrzeuge und die Kosten sind zu ermitteln und die Finanzierung in einem der n\u00e4chsten Haushaltsjahre, je nach Fortschritt der Renovierungsarbeiten am Feuerwehrger\u00e4tehaus Schannenbach, zu ber\u00fccksichtigen.       \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20181605100010&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20181605100010&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20181605100010%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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Odenwald'","reference":"2019/113","date":"2019-10-01","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20190110100120","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2019/113","fileName":"20190110100120","mimeType":"application/pdf","size":137652,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 01.10.2019  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2019/113  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Touristische Arbeitsgemeinschaft  Vorderer Odenwald     Anlagen: Positionspapier (Anlage 1) Kooperationsvertrag (Anlage 2) Finanzierungspl\u00e4ne (Anlage 3)   \fSachverhalt:  1. Ausgangssituation Im Dezember 2017 haben neun Kommunen des Vorderen Odenwaldes ein gemeinsames Schreiben (Positionsschreiben  Anhang 1) aufgesetzt, in dem sie festgehalten haben, dass auf den Tourismus bezogen eine gemeinsame Arbeitsebene bzw. Arbeitsgemeinschaft ben\u00f6tigt wird. Durch diesen Zusammenschluss soll eine effiziente, zielorientierte Kommunikation gegen\u00fcber Institutionen, der Destination und touristischen Leistungsanbietern gew\u00e4hrleistet werden. Bei den Kommunen handelt es sich um Abtsteinach, Birkenau, F\u00fcrth, Grasellenbach, Lautertal, Lindenfels, M\u00f6rlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach. Die zehnte Kommune  Gorxheimertal  hat ihr Interesse an der Teilnahme in der Auftaktveranstaltung zur TAG Vorderer Odenwald im M\u00e4rz 2019 ge\u00e4u\u00dfert.  Bereits im Dezember 2018 hat der Kreistag des Kreises Bergstra\u00dfe folgenden Beschluss gefasst: Der Kreistag des Kreise Bergstra\u00dfe beschlie\u00dft mit dem Odenwaldkreis eine gemeinsame Destination zu gr\u00fcnden. Hierzu tritt der Kreis Bergstra\u00dfe dem Touristik Service Odenwald-Bergstra\u00dfe e.V. (TSOB) und dem Verein Tourismus Service Bergstra\u00dfe e.V. (TSB) bei. []   In den Erl\u00e4uterungen der Beschlussvorlage hei\u00dft es weiter:   Die TAG Vorderer Odenwald soll neu gegr\u00fcndet werden. Das hierf\u00fcr notwendige Management der Bergstr\u00e4\u00dfer Odenwald-Kommunen soll durch die Wirtschaftsf\u00f6rderungsgesellschaft Bergstra\u00dfe erfolgen. Die Region des Vorderen Odenwaldes ist durch landschaftlich sch\u00f6ne Naturr\u00e4ume und einer Vielzahl an Outdoor-Freizeitm\u00f6glichkeiten gepr\u00e4gt. Erg\u00e4nzt werden diese durch attraktive touristische Highlights. So steht in der Gemarkung Abtsteinach ein m\u00e4chtiges Viadukt, Birkenau wirbt mit dem Dorf der Sonnenuhren, F\u00fcrth begeistert die G\u00e4ste mit einem Bergtierpark und im Gorxheimertal l\u00e4sst sich bei einer Wanderung der Teufelsstein mitten im Wald entdecken. In Grasellenbach ist einer der sagenumwobenen Siegfriedbrunnen beheimatet, das Lautertal lockt mit dem Felsenmeer, Lindenfels mit u.a. einer historischen Burg, M\u00f6rlenbach und Wald-Michelbach mit der Solardraisine und Rimbach mit dem Ireneturm.  Neben diesen genannten touristischen Highlights besitzt fast jede Kommune dar\u00fcber hinaus Museen, Freizeit- und Kultureinrichtungen bzw. -angebote. Nicht zu vergessen sind die Gastronomie-/Unterkunftsbetriebe und die Themenbereiche Wandern, Radfahren und/oder Erholung/Kur. Durch Tourismus werden vor Ort Arbeitspl\u00e4tze geschaffen. Laut der Studie von ift Freizeit- und Tourismusberatung GmbH aus dem Jahr 2015 gibt es im Odenwald 13.000 tourismusindizierte Arbeitspl\u00e4tze. Tourismus ist ein entscheidender Imagefaktor f\u00fcr das Standortmarketing in der TAG. Wir wohnen und arbeiten dort, wo andere Urlaub machen, erkl\u00e4ren die Einwohner oft mit Stolz.   Freizeiteinrichtungen wie Kletterpark, Bergtierpark und Freizeitinfrastruktur wie Wanderwege, Mountainbike-Strecken und Nordic Walking Routen sind wichtig, wenn es um die Ansiedlung von qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften und Unternehmen in den Kommunen der TAG geht. G\u00e4ste, die in der TAG Kultur, Freizeit- und Gesundheitsangebote nutzen, erbringen zu deren Aufrechterhaltung einen wichtigen Finanzierungsbeitrag.  Tourismus tr\u00e4gt zur Entwicklung und zum Erhalt der reizvollen Kultur- und Naturlandschaft in der Gebietskulisse der TAG bei und macht sie erlebbar. Um mit anderen TAGs in der Destination Bergstra\u00dfe-Odenwald wettbewerbsf\u00e4hig zu bleiben, muss der Vordere Odenwald sich besser vernetzen und effiziente Arbeitsstrukturen schaffen. Um dieses Ziel umsetzen zu k\u00f6nnen, soll die TAG Vorderer Odenwald (Arbeitstitel) gegr\u00fcndet werden.   2. Was ist eine Touristische Arbeitsgemeinschaft Eine TAG  in Anlehnung an die Publikation Aufgaben und Strukturen der touristischen Arbeitsgemeinschaften im Tourismus in Hessen, herausgegeben vom Hessischen Tourismusverband e.V. und dem Hessisches Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen - ist ein Zusammenschluss auf kommunaler Ebene, welche eine professionelle Marktbearbeitung gew\u00e4hrleisten und verf\u00fcgbare Mittel sowie Ressourcen b\u00fcndeln soll.  Zu den Kernaufgaben einer TAG geh\u00f6ren: Angebots- und Produktenwicklung sowie management G\u00e4steinformation und G\u00e4stebetreuung, Kundenbindung Angebotsspezifische Marketingaktivit\u00e4ten Koordination und Entwicklung touristischer Infrastruktur Qualit\u00e4tsentwicklung und Qualit\u00e4tssicherung  Aufgabe einer TAG ist auch die Einbindung in das touristische System der Destination und der Landesebene.  3. Ziele der TAG Vorderer Odenwald Um den Tourismus und das Standortmarketing zu f\u00f6rdern, soll eine Organisationsstruktur und ein f\u00fcr TAGs vorgesehenes Marketing geschaffen werden. F\u00fcr die TAG Vorderer Odenwald (Arbeitstitel) soll eine Arbeitsgruppe unter der Federf\u00fchrung der Wirtschaftsf\u00f6rderung Bergstra\u00dfe GmbH bestehend aus Vertretern der Wirtschaftsf\u00f6rderung Bergstra\u00dfe GmbH, der Zukunftsoffensive \u00dcberwald GmbH und dem Kur- und Touristikservice Lindenfels aufgestellt werden, welche gemeinsam und abgestimmt die Einzelma\u00dfnahmen durchf\u00fchren und hierbei die bereits vorhandenen Ressourcen in Lindenfels und dem \u00dcberwald integriert.   Die Zust\u00e4ndigkeiten teilen sich wie folgt auf: Kur- und Touristikservice Lindenfels f\u00fcr die Kommunen Lautertal und Lindenfels Zukunftsoffensive \u00dcberwald GmbH f\u00fcr die Kommunen Abtsteinach, Grasellenbach und Wald-Michelbach Wirtschaftsf\u00f6rderung Bergstra\u00dfe GmbH f\u00fcr die Kommunen Birkenau, F\u00fcrth, Gorxheimertal, M\u00f6rlenbach und Rimbach sowie Gesamtkoordination und Schnittstelle zur Destinationsebene  Es soll ein gemeinsames Marketing auf TAG-Ebene durchgef\u00fchrt werden. Hierzu sollen bestehende Marketingkan\u00e4le genutzt. Das Marketing soll angebotsspezifisch sein und stets auf die umfassenden Marketingaktivit\u00e4ten der Destination abgestimmt werden.  4. Aufgaben der TAG Vorderer Odenwald Zu den Aufgaben der TAG Vorderer Odenwald (Arbeitstitel) geh\u00f6rt die Produkt-/Angebotsentwicklung. Hierin sollen alle vorhandenen touristischen Angebote der Kommunen erfasst, aufbereitet, vernetzt und weitere neue Angebot geschaffen werden, um so die Zuarbeit zur Destinationsebene zu gew\u00e4hrleisten. Die TAG wird keinerlei Funktion als Buchungsstelle haben.  Eine weitere Aufgabe wird die Qualit\u00e4tssicherung bzw. das Qualit\u00e4tsmanagement sein. Alle touristischen Akteure in den Mitgliedskommunen sollen geschult und miteinander vernetzt werden, sodass z.B. die Mitarbeiter der Tourist-Informationen und B\u00fcrgerb\u00fcros ein Wissen \u00fcber die TAG-Region und die Destination im Ganzen aufbauen. Zur Qualit\u00e4t z\u00e4hlen auch die Klassifizierung und Zertifizierung von Beherbergungs-/Gastronomiebetrieben und die Beratung bzw. Betreuung von touristischen Betrieben mit Blick auf die Aufnahme in das online-Reservierungssystem der Destination Bergstra\u00dfe- Odenwald oder Informationsweitergabe \u00fcber vorhandene F\u00f6rderangebote. Die TAG fungiert ebenfalls als Impulsgeber und Koordinator von Infrastrukturma\u00dfnahmen mit den umsetzenden Institutionen und in Zusammenarbeit mit der Destination Bergstra\u00dfe-Odenwald. Mit einer einheitlichen Au\u00dfendarstellung pr\u00e4sentiert sich die TAG mit einer Website, Messepr\u00e4sentation, Pressearbeit und einem zentral gesteuertem Prospektversand mit den neuen gemeinsamen, themenbezogenen und auf das \u00fcbergeordnete Destinations-Corporate-Design abgestimmten Printmedien. 5. N\u00e4chste Schritte f\u00fcr die Gr\u00fcndung der TAG Vorderer Odenwald Zur Gr\u00fcndung der TAG Vorderer Odenwald (Arbeitstitel) muss eine Kooperationsvereinbarung (Anhang 2) mit allen teilnehmenden Kommunen aufgesetzt werden, in dem die Zusammenarbeit und Finanzierung geregelt wird. Diese Vereinbarung ist ebenfalls Basis f\u00fcr die Beantragung von F\u00f6rdermitteln. Die vorbereitenden Ma\u00dfnahmen werden von den beteiligten Kommunen eingesetzten Arbeitsgruppe (Mitglieder: B\u00fcrgermeister Markus R\u00f6th (Grasellenbach), B\u00fcrgermeister Holger Schmitt (Rimbach), Sebastian Schr\u00f6der (Zukunftsoffensive \u00dcberwald GmbH), Klaus Johe (Kur- und Touristikservice Lindenfels) sowie Mareike M\u00fcller und Martina Hausmann (beide Wirtschaftsf\u00f6rderung Bergstra\u00dfe GmbH)) durchgef\u00fchrt. Die Ma\u00dfnahmen werden beratend begleitet von Kornelia Horn (Odenwald Tourismus GmbH, Destinationsmanagementorganisation).  6. Finanzierung der TAG Vorderer Odenwald Bezugnehmend auf die Sitzung des Kreistages im Dezember 2018 wird die TAG Vorderer Odenwald (Arbeitstitel) finanziell prim\u00e4r durch den Kreis Bergstra\u00dfe getragen, in dem er der Wirtschaftsf\u00f6rderung Bergstra\u00dfe GmbH einen erh\u00f6hten Defizitausgleich gew\u00e4hrt. Auf dieser Basis soll prim\u00e4r eine halbe Vollzeit\u00e4quivalenzstelle geschaffen werden. Diese wird durch die Wirtschaftsf\u00f6rderung Bergstra\u00dfe GmbH durch bis zu eine weitere halbe Vollzeit\u00e4quivalenzstelle erg\u00e4nzt. Dar\u00fcber hinaus wird eine IKZ-F\u00f6rderung (Interkommunale Zusammenarbeit) durch die Landesregierung Hessen angestrebt. Die IKZ-F\u00f6rderung w\u00fcrde ein Finanzvolumen von 100.000  umfassen und w\u00e4re in den ersten f\u00fcnf Jahren zu verausgaben. Dar\u00fcber hinaus wird eine LEADER-F\u00f6rderung angestrebt. M\u00f6gliche Finanzierungsvarianten (Anhang 3) zeigen jeweils eine Gegen\u00fcberstellung der Einnahmen und Ausgaben mit und ohne erg\u00e4nzende F\u00f6rdermittel. Ebenfalls geben diese auch einen Ausblick auf die Fortf\u00fchrung der TAG nach Auslaufen der bis zu zwei m\u00f6glichen F\u00f6rderungen.  Der Gemeindevorstand befasste sich in seiner Sitzung vom 05.08.2019, TOP 05, mit dem o.g. Sachverhalt. Er stimmte der Gr\u00fcndung der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) Vorderer Odenwald (Arbeitstitel) zu und empfiehlt der Gemeindevertretung nachfolgenden Beschlussvorschlag.   \fBeschlussvorschlag:  \f Die Gemeindevertretung stimmt der Gr\u00fcndung der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) Vorderer Odenwald (Arbeitstitel) zu. Die Gr\u00fcndung erfolgt gemeinsam mit den Kommunen Abtsteinach, Birkenau, F\u00fcrth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Lindenfels, M\u00f6rlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach.  Zu diesem Zweck ist die anh\u00e4ngende Kooperationsvereinbarung durch das zust\u00e4ndige kommunale Gremium abzuschlie\u00dfen. Die interkommunale Zusammenarbeit innerhalb der TAG wird federf\u00fchrend durch die Gemeinde Gorxheimertal koordiniert. In den ersten f\u00fcnf Jahren der Kooperation entstehen keine Kosten f\u00fcr die beteiligten Kommunen. Sofern eine finanzielle Beteiligung der Kommunen zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt vorgesehen ist, wird dies den beteiligten Kommunen zum Beschluss vorgelegt.   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20190110100120&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20190110100120&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/314","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-GV-22%7C20190110100120%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2019-GV-22","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20190410100123","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Neustrukturierung der Holzvermarktung in Hessen","reference":"2019/116","date":"2019-10-04","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20190410100123","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2019/116","fileName":"20190410100123","mimeType":"application/pdf","size":67046,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 04.10.2019  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2019/116  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Neustrukturierung der Holzvermarktung in Hessen    Anlagen: Verwaltungsvereinbarung   \fSachverhalt: Die Gemeinde Lautertal hat bisher das Holz aus ihrem Kommunalwald \u00fcber den Landesbetrieb HessenForst vermarktet. Das bisherige Modell der Holzvermarktung in Kooperation mit Hessen Forst ist aufgrund kartellrechtlicher Bedenken des Bundeskartellamtes rechtlich bedenklich. Das Bundeskartellamt hat in einem Kartellverfahren dem Land Baden-W\u00fcrttemberg untersagt Holz in Betrieben gr\u00f6\u00dfer 100 Hektar Waldfl\u00e4che zu vermarkten. Dem Land Baden-W\u00fcrttemberg wurde weiter untersagt forstliche T\u00e4tigkeiten im Kommunal- und Privatwald \u00fcber 100 Hektar anzubieten. Die 1. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes hat in diesem Kontext dem Land Hessen mitgeteilt, dass Sie umgehende Anstrengungen des Landes Hessen erwarten, um auch in Hessen die Holzvermarktung kartellrechtskonform zu gestalten.   Durch einen entsprechenden Erlass hat das Hessische Ministerium f\u00fcr Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Regelungen getroffen, die den rechtlich notwendigen R\u00fcckzug des Landesbetriebes HessenForst aus der Mitwirkung bei der Vermarktung von Holz aus betreuten Kommunal- und Privatw\u00e4ldern mit einer Fl\u00e4che von \u00fcber 100 Hektar ansto\u00dfen. Wesentliche Regelung ist, dass die Landesbetriebsleitung und die Leitforst\u00e4mter f\u00fcr neu abzuschlie\u00dfende Vertr\u00e4ge kein Holz der Waldbesitzenden \u00fcber 100 Hektar mehr neu verhandeln.  Diese Aufgaben konnten die einzelnen Forst\u00e4mter f\u00fcr ihre Kunden \u00fcbergangsweise noch bis zum 31.12.2018 wahrnehmen.  Mit Beginn des Jahres 2019 wurden dann weitere \u00c4nderungen wirksam, die allerdings unter dem Vorbehalt einer endg\u00fcltigen Regelung des Ministeriums stehen. Eigentlich sollte der Landesbetrieb HessenForst ab dem 01.01.2019 keine Verhandlungen mehr \u00fcber Holzkaufvertr\u00e4ge von Wald-besitzenden \u00fcber 100 Hektar f\u00fchren.  Mit Schreiben vom 13.11.2018 hat das HMUKLV allerdings zugesagt, dass es auch nach dem 01.01.2019 f\u00fcr alle holzproduzierenden Forstbetriebe zu einer geordneten, zuverl\u00e4ssigen und wertsch\u00f6pfenden Vermarktung von Holz aus den Hessischen W\u00e4ldern kommen wird.  Da es im Jahr 2018 aufgrund der Naturkatastrophen zu einem extremen Markt- und Preiseinbruch beim Nadelholz gekommen ist und im Jahr 2019 mit einem enormen Anfall an K\u00e4ferholz gerechnet werden muss, ist die Sicherstellung einer raschen Aufarbeitung, Vermarktung und Abfuhr des Holzes aus Waldschutzgr\u00fcnden zwingend erforderlich. Die Kommunen sind zurzeit noch nicht in der Lage, den Holzverkauf eigenst\u00e4ndig oder \u00fcber eine Holzverkaufsorganisation durchzuf\u00fchren.  Um vom Wald die Gefahren abzuwehren, die dem Wald akut durch tierische Sch\u00e4dlinge (Borkenk\u00e4fer), evtl. auch noch verst\u00e4rkt durch Naturereignisse (Sturm, Schneebruch) drohen, hat das Ministerium angeordnet, dass die zust\u00e4ndigen  Forst\u00e4mter im Jahr 2019 die Vermarktung des Kommunalwaldholzes als notwendige Ma\u00dfnahme gem. \u00a7 8 Abs. 2 des Hess. Waldgesetzes bis 31.12.2019 durchf\u00fchren.  Zwischenzeitlich haben sich die betroffenen St\u00e4dte und Kommunen \u00fcber eine zukunftsf\u00e4hige, kartellrechtlich einwandfreie Holzvermarktung ausgetauscht. Dabei sind auf der lokalen Ebene diverse Arbeitsgruppen entstanden.  Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal hat sich bereits zu Beginn des Jahres dazu entschlossen eine Zusammenarbeit mit 11 weiteren Kommunen des Landkreises Bergstra\u00dfe anzustreben und dieser interkommunalen Zusammenarbeit  zuk\u00fcnftig beizutreten.  Im Rahmen dieser interkommunalen Arbeitsgruppe haben sich nun am 14.08.2019 die beteiligten Kommunen (Heppenheim, Bensheim, Lampertheim, Lindenfels, Gernsheim, F\u00fcrth, Rimbach, Lautertal, M\u00f6rlenbach, Birkenau, Gro\u00df-Rohrheim, Biblis) \u00fcber eine tragf\u00e4hige Struktur und Zusammenarbeit verst\u00e4ndigt. Dabei wurde auch ein Vertragsentwurf zur Kooperation und Zusammenarbeit ausgearbeitet.    Der Vertrag enth\u00e4lt folgende wesentliche Eckpunkte:  Die Kreisstadt Heppenheim wird Sitz der Gesch\u00e4ftsstelle der k\u00fcnftigen Holzvermarktungs-organisation. Der Entwurf der Vereinbarung liegt der Kommunalaufsicht beim Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt seit 14.08.2019 zur Pr\u00fcfung vor. Das Ergebnis der Pr\u00fcfung wird, sobald dieses vorliegt, mitgeteilt. In der Vereinbarung \u00fcber die IKZ ist geregelt, dass die Gesch\u00e4ftsstelle f\u00fcr die Vermarktung des Holzes ein Entgelt von 2,50  / Festmeter von den einzelnen Kommunen erh\u00e4lt. Eine Anpassung des Entgelts an den tats\u00e4chlichen Aufwand ist jederzeit m\u00f6glich. Der Verkauf des Brennholzes und des Schlagabraum \u00fcber Nebennutzung wird k\u00fcnftig von den Kommunen selbst erledigt.  Weiterhin wird in dem Vertrag vereinbart, dass eine Landesf\u00f6rderung aus dem Landesausgleichs-stock f\u00fcr die interkommunale Zusammenarbeit beantragt werden soll. Die Vereinbarung \u00fcber die IKZ soll am 01.10.2019 in Kraft treten und wird f\u00fcr die Dauer von 5 Jahren geschlossen.    Die HVO wird die Verwaltungsvereinbarung und Satzung den einzelnen Kommunen alsbald zukommen lassen. Eine weitere Alternative zur nun geplanten Holzvermarktungsorganisation in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit ergibt sich derzeit nicht.  Um an der Holzvermarktungsorganisation teilnehmen zu k\u00f6nnen und auch um die angestrebte F\u00f6rderung zu erhalten, ist ein Beschluss der Gemeindevertretung zur Beitrittserkl\u00e4rung notwendig.     \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft den Beitritt der Gemeinde Lautertal zur neuen Holzvermarktungsorganisation. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand die rechtliche Bindung zur Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20190410100123&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20190410100123&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/316","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-GV-22%7C20190410100123%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2019-GV-22","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20190410100124","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO","reference":"2019/117","date":"2019-10-04","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20190410100124","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2019/117","fileName":"20190410100124","mimeType":"application/pdf","size":8623,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 04.10.2019  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2019/117  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 17.10.2019  \u00f6ffentlich    Betreff: Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO    Anlagen: Zweiter Controllingbericht Lautertal Stichtag 31.08.2019   \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Jahr \u00fcber den Ablauf der Haushaltswirtschaft in Form eines Haushaltsberichtes zu unterrichten.  Der Haushaltsbericht zum 31.08.2019 liegt nunmehr vor.  Der Gemeindevorstand war mit der Angelegenheit in seiner Sitzung vom 07.10.2019 befasst und legt den Haushaltsbericht der Gemeindevertretung zur Kenntnis vor.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 31.08.2019 zur Kenntnis.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20190410100124&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20190410100124&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20190410100124%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20191004105223.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-10-04","sha1Checksum":"64781babb7c14e974bd8bcd97b2af1006828afc6","size":6117755,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20190410100124%7C20191004105223.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20190410100124%7C20191004105223.pdf%7C","text":"Zweiter Controllingbericht Lautertal Stichtag 31.08.2019","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20190410100124","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/317","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-GV-22%7C20190410100124%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2019-GV-22","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20192608100102","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"\u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung des Jugendrates","reference":"2019/097","date":"2019-08-26","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20192608100102","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2019/097","fileName":"20192608100102","mimeType":"application/pdf","size":287141,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"  28. \u00f6ffentliche Sitzung der Gemeindevertretung  am 17. Oktober 2019    Ort:     Heidenberghalle im Ortsteil Gadernheim  Beginn:    19: 00 Uhr  Ende:       Tagesordnung:   laut Einladung       TOP 01. Er\u00f6ffnung und Begr\u00fc\u00dfung         TOP 02. Antrag der SPD-Fraktion bez\u00fcglich Klarstellung des Stra\u00dfennamens   Neunkircher Stra\u00dfe-Neunkirchener Stra\u00dfe in Gadernheim ________________________________________________________________________    Abstimmung \u00fcber den Antrag:   Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft den Namen Neunkircher Stra\u00dfe. Das Amt f\u00fcr Bodenmanagement wird durch einfaches Anschreiben informiert.   Abstimmungsergebnis: Ja: ??   Nein: ??  Enthaltungen: ?? \f   TOP 03. Antrag der LBL-Fraktion bzgl. Bl\u00fchwiesen auf gemeindeeigenen    Grundst\u00fccken   (Sitzung der Gemeindevertretung am 15.08.2019, TOP 20)  ________________________________________________________________________   Abstimmung \u00fcber den Antrag:  Die Gemeindevertretung bittet den Gemeindevorstand um die Pr\u00fcfung einer Einrichtung von Bl\u00fchwiesen und m\u00f6glichen weiteren Biotopen auf geeigneten gemeindeeigenen Grundst\u00fccken. Dar\u00fcber hinaus wird der Gemeindevorstand um Pr\u00fcfung von F\u00f6rdermitteln f\u00fcr diesen Zweck gebeten.   Abstimmungsergebnis: Ja: ??   Nein: ??  Enthaltungen: ??                        TOP 04. Antrag der SPD-Fraktion bzgl. einer Aktion zur Wiederaufforstung des   Lautertaler Waldes   (Sitzung der Gemeindevertretung am 15.08.2019, TOP 21) ________________________________________________________________________    Abstimmung \u00fcber den Antrag:  -  Die Gemeindevertretung beschlie\u00dft, den Gemeindevorstand zu beauftragen, die  gesch\u00e4digten gemeindlichen Waldfl\u00e4chen mit Unterst\u00fctzung durch das Forstamt  wieder aufforsten zu lassen. - Die Gemeindevertretung bittet die Privatwaldbesitzer, ihre besch\u00e4digten Fl\u00e4chen  ebenfalls wieder aufforsten zu lassen. - Um m\u00f6glichst viele neue B\u00e4ume setzen zu k\u00f6nnen, wird eine Aktion f\u00fcr  Baumstiftungen gestartet. Die Aktion tr\u00e4gt den Titel Saturday for Forest. - Die B\u00e4ume werden nach Absprache mit den F\u00f6rstern durch Ehrenamtliche gesetzt  und bei der Pflanzung von diesen begleitet. - Der Gemeindevorstand wird beauftragt abzukl\u00e4ren, wie die ehrenamtlichen  Baumsetzer im Falle eines Unfalles versichert sind.    Abstimmungsergebnis: Ja: ??   Nein: ??  Enthaltungen: ??               TOP 5. Antrag der SPD-Fraktion bzgl. der Einrichtung von Elektroladestationen   und Carsharing-Standorten in der Gemeinde Lautertal   (Sitzung der Gemeindevertretung am 15.08.2019, TOP 22) ________________________________________________________________________     Abstimmung \u00fcber den Antrag:  Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, geeignete \u00d6rtlichkeiten f\u00fcr Ladestationen f\u00fcr Elektromobilit\u00e4t und f\u00fcr Carsharing-Anbieter in m\u00f6glichst vielen Ortsteilen zu erarbeiten. Weiterhin wird der Gemeindevorstand beauftragt, private regionale Anbieter zur Einrichtung dieser Standorte zu finden.  Abstimmungsergebnis: Ja: ??  Nein: ??  Enthaltungen: ??            TOP 06. Anfragen  ________________________________________________________________________                    TOP 07. Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung  TOP 08. Mitteilungen des Gemeindevorstandes  TOP 09. Bericht aus den Aussch\u00fcssen der Gemeindevertretung  TOP 10. Mitteilungen und Berichte aus \u00fcber\u00f6rtlichen Gremien und Verb\u00e4nden                     TOP 11.  Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO ________________________________________________________________________   Abstimmung \u00fcber den Beschlussvorschlag:  Die Gemeindevertretung nimmt den Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 31.08.2019 zur Kenntnis.     Abstimmungsergebnis: Ja: ??  Nein: ??  Enthaltungen: ??             TOP 12. Neustrukturierung der Holzvermarktung in Hessen ________________________________________________________________________     Abstimmung \u00fcber den Beschlussvorschlag:  Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft den Beitritt der Gemeinde Lautertal zur neuen Holzvermarktungsorganisation. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand die rechtliche Bindung zur Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.   Abstimmungsergebnis: Ja: ??  Nein: ??  Enthaltungen: ??                                        TOP 13. Sanierung der B 47 (Nibelungenstra\u00dfe) im Ortsteil Gadernheim  ________________________________________________________________________   Abstimmung \u00fcber den Beschlussvorschlag:  Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, in Ab\u00e4nderung ihres Beschlusses vom 15. August 2019, Punkt 16 der Tagesordnung, alle 4 Bushaltestellen im Ortsteil Gadernheim im Zuge der Sanierung der B 47 (Nibelungenstra\u00dfe) barrierefrei herzustellen. Im Haushaltsplan 2020 sind die Mittel in der Einnahme (175.000 ) und Ausgabe (440.000 ) einzustellen.   Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                         TOP 14. Touristische Arbeitsgemeinschaft Vorderer Odenwald ________________________________________________________________________  Abstimmung \u00fcber den Beschlussvorschlag:   Die Gemeindevertretung stimmt der Gr\u00fcndung der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) Vorderer Odenwald (Arbeitstitel) zu. Die Gr\u00fcndung erfolgt gemeinsam mit den Kommunen Abtsteinach, Birkenau, F\u00fcrth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Lindenfels, M\u00f6rlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach.  Zu diesem Zweck ist die anh\u00e4ngende Kooperationsvereinbarung durch das zust\u00e4ndige kommunale Gremium abzuschlie\u00dfen. Die interkommunale Zusammenarbeit innerhalb der TAG wird federf\u00fchrend durch die Gemeinde Gorxheimertal koordiniert. In den ersten f\u00fcnf Jahren der Kooperation entstehen keine Kosten f\u00fcr die beteiligten Kommunen. Sofern eine finanzielle Beteiligung der Kommunen zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt vorgesehen ist, wird dies den beteiligten Kommunen zum Beschluss vorgelegt.    Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                            TOP 15. \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung des Jugendrates  ________________________________________________________________________    Abstimmung \u00fcber den Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung folgt den Vorschl\u00e4gen des 9. Jugendrates und beschlie\u00dft die \u00c4nderung des \u00a7 2 der Gesch\u00e4ftsordnung des Jugendrates.   Aktuelle Regelung:  \u00a7 2 Zusammensetzung und Bildung  (1) Der Jugendrat setzt sich aus elf Mitgliedern zusammen.  (2) Wahlberechtigt und w\u00e4hlbar sind diejenigen Personen, die am Wahltag das 14. aber noch nicht das 22. Lebensjahr vollendet haben.    (3) Die Mitglieder des Jugendrates werden f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt.    Neue Regelung:  \u00a7 2 Zusammensetzung und Bildung  (1) Der Jugendrat setzt sich aus mindestens sieben und h\u00f6chstens elf Mitgliedern zusammen.  (2) Wahlberechtigt und w\u00e4hlbar sind diejenigen Personen, die am Wahltag das 14. aber noch nicht das 22. Lebensjahr vollendet haben.    (3) Die Mitglieder des Jugendrates werden f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren benannt.    Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f            TOP 16. Antrag der GLL-Fraktion bez\u00fcglich eines Klima-Konzeptes f\u00fcr die    Gemeinde Lautertal ______________________________________________________________________ Abstimmung \u00fcber den Antrag: Die Gemeindevertretung beschlie\u00dft die Erstellung/Erarbeitung einer Klimaschutz- und Nachhaltigkeits-Konzeption f\u00fcr die Gemeinde Lautertal.  Diese wird \u00fcberfraktionell im Umweltausschuss der Gemeinde Lautertal erarbeitet.  Zur m\u00f6glichen inhaltlichen Ausgestaltung seien folgende Inhalte beispielhaft genannt: a) Erstellung von Energiep\u00e4ssen f\u00fcr alle kommunalen Liegenschaften und Ableitung  einer Priorit\u00e4tenliste zur energetischen Sanierung dieser-incl. j\u00e4hrlicher Evaluation. b) Verwaltungsabl\u00e4ufe bzw. Verwaltungsentscheidungen werden zuk\u00fcnftig um das  Kriterium klimatische Effekte erg\u00e4nzt. c) Benennung einer/eines Koordinatorin/Koordinators f\u00fcr Klimaschutz und  Nachhaltigkeit innerhalb der Gemeindeverwaltung Lautertal d) Einrichtung j\u00e4hrlich wiederkehrender Informationsveranstaltungen f\u00fcr die  Bev\u00f6lkerung hinsichtlich Handlungsalternativen im Sinne der Nachhaltigkeit im  privaten Wohn- und Lebensbereich (z.B. Energiesanierung, Energieversorgung,  M\u00fcll, Wasser, Mobilit\u00e4t, Freizeit, etc.) e) Initiierung und Unterst\u00fctzung von Ma\u00dfnahmen zum \u00f6kologischen Landbau im Sinne  des Hessischen \u00d6koaktionsplans (\u00d6AP) f) Initiierung eines integrierten Mobilit\u00e4tskonzeptes f\u00fcr Lautertaler B\u00fcrger sowie  Ausbau der Stromtankstellen g) Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr unsere W\u00e4lder sowie Initiierung eines klimabest\u00e4ndigen  Waldumbaus h) Steigerung von Biotop- und Habitat-Qualit\u00e4ten, z.B. durch Erhalt und extensive  Pflege der typischen Odenw\u00e4lder Kulturlandschaften (Streuobstwiesen, etc.)  i) Planung und Durchf\u00fchrung von insektenfreundlichen Projekten, Fl\u00e4chen,  Lebensr\u00e4umen j) Unterst\u00fctzung der Bildungsarbeit  insbesondere durch Kooperation mit unseren  Schulen und Kinderg\u00e4rten mit dem Ziel des Aufbaus eines Bewusstseins zum  sensiblen und r\u00fccksichtsvollen Umgang mit unserer Natur und Heimat k) Initiierung Lautertaler F\u00f6derprogramme, die dem Klimaschutz dienen (z.B. E- Mobilit\u00e4t, Carsharing mehrerer Familien, Heizungssanierung, Energiesparen,  Versickerungspflaster, Regenwasserzisternen, o.\u00e4.) l) Erfassung geeigneter Ressourcen zur gesteigerten Implementierung erneuerbarer  Energien (z.B. eine m\u00f6gliche Photovoltaik-Offensive f\u00fcr Gewerbed\u00e4cher) m) Fragen des Themenfeldes Lichtverschmutzung.  Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f TOP 17. Antrag der GLL-Fraktion bez\u00fcglich der Einf\u00fchrung eines    \u00d6ko-Punkte-Systems ________________________________________________________________________  Abstimmung \u00fcber den Antrag: Die Gemeindevertretung beschlie\u00dft, die Pr\u00fcfung der Einf\u00fchrung eines \u00d6ko-Punkte-Systems. Der Gemeindevorstand erarbeitet die Regularien hierf\u00fcr in Kooperation mit den Fachstellen des Landkreises Bergstra\u00dfe, stellt sie der Gemeindevertretung vor, worauf diese Beschl\u00fcsse fasst. Das \u00d6kopunktekonto dient u.a. als Element zur Indentifikation, Planung, Durchf\u00fchrung und Evaluation von Ausgleichsma\u00dfnahmen, aber auch hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung und Naturschutz in der Kommune.  Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                TOP 18. Antrag der GLL-Fraktion bez\u00fcglich der Durchf\u00fchrung von     Ausgleichsma\u00dfnahmen im Lautertal ____________________________________________________________________   Abstimmung \u00fcber den Antrag: Die Gemeindevertretung beschlie\u00dft, Ausgleichsma\u00dfnahmen, wie sie beispielsweise im Kontext von Bebauungspl\u00e4nen, Bauvorhaben, etc. anfallen, werden ab sofort stets innerhalb der Gemeinde Lautertal selbst durchgef\u00fchrt. Als Planungs- und Handlungsleitlinie gilt folgende Priorit\u00e4tenabfolge: 1) Die Ausgleichsma\u00dfnahmen finden, soweit m\u00f6glich, in direkter Nachbarschaft oder  auf den Grundst\u00fccken des/der Initiatoren selbst statt. 2) Sollte dies nicht m\u00f6glich sein oder gibt es \u00fcbergeordnete Gr\u00fcnde f\u00fcr eine  Verlegung, kommt die Ausgleichsma\u00dfnahme innerhalb der Gemarkung der  betreffenden Ortschaft zum Tragen. 3) Sollte dies nicht m\u00f6glich sein oder gibt es \u00fcbergeordnete Gr\u00fcnde f\u00fcr eine  Verlegung, wird die Ausgleichsma\u00dfnahme innerhalb der Gemeinde Lautertal  platziert. Zu Identifikation, Planung und Durchf\u00fchrung von geeigneten Ma\u00dfnahmen werden die Naturschutzgruppen innerhalb der Gemeinde Lautertal konsultiert. Hierzu z\u00e4hlen u.a. die Ortsgruppen des Naturschutzbundes Deutschland(Nabu) mit ihren Gliederungen in Beedenkirchen, Elmshausen, Gadernheim und Reichenbach.  Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f              TOP 19. Antrag der LBL-Fraktion bez\u00fcglich Aufhebung des Beschlusses \u00fcber   die Einschr\u00e4nkung des Kreisgrenzen \u00fcberschreitenden Busverkehrs ________________________________________________________________________  Abstimmung \u00fcber den Antrag: Die Gemeindevertretung beschlie\u00dft die Aufhebung des Beschlusses der \u00fcber die Einschr\u00e4nkung des Kreisgrenzen \u00fcberschreitenden Busverkehrs/Beschluss vom  Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                      TOP 20. Antrag der LBL-Fraktion bez\u00fcglich der F\u00f6rderung von Elektro-Rollern   f\u00fcr Jugendliche ________________________________________________________________________   Abstimmung \u00fcber den Antrag: Die Gemeindevertretung bittet den Gemeindevorstand um Pr\u00fcfung einer finanziellen F\u00f6rderung beim Erwerb eines Elektro-Rollers f\u00fcr Jugendliche durch die Gemeinde Lautertal und um Vorlage eines Vorschlages noch f\u00fcr die Haushaltsberatungen f\u00fcr den Haushalt 2020.  Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                   TOP 21. Interfraktioneller Antrag bez\u00fcglich einer Informationsveranstaltung f\u00fcr   Privatwaldbesitzer ________________________________________________________________________  Abstimmung \u00fcber den Antrag: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Informationsveranstaltung zu organisieren bei der die privaten Waldbesitzer \u00fcber m\u00f6gliche Hilfen bei der Beseitigung der Waldsch\u00e4den informiert werden.  Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                      TOP 22. Antrag der SPD-Fraktion bez\u00fcglich CO2-Neutralit\u00e4t in der Gemeinde   Lautertal  _______________________________________________________________________  Abstimmung \u00fcber den Antrag: Der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung sollen bei den neuen Baugebieten im Rahmen der Bauleitplanung das Ziel der CO2-Neutralit\u00e4t vorgeben.  Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                   TOP 23. Antrag der SPD-Fraktion bez\u00fcglich der F\u00f6rderung von      Wasserstoffregionen des Bundesverkehrsministeriums  ________________________________________________________________________   Abstimmung \u00fcber den Antrag: Die Gemeindevertretung beschlie\u00dft eine Beteiligung am Programm zur F\u00f6rderung von Wasserstoffregionen.  Der Gemeindevorstand soll einen entsprechenden Antrag an das Bundesverkehrsministerium stellen, um unsere Region in dieses Zukunftsprogramm aufzunehmen.   Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                   TOP 24. Antrag der SPD-Fraktion zur Erstellung eines Konzeptes zum Umbau   und Ausbau der Lautertaler Bushaltestellen ________________________________________________________________________  Abstimmung \u00fcber den Antrag: Die Gemeindevertretung beschlie\u00dft, den Gemeindevorstand zu beauftragen, ein Konzept f\u00fcr den Umbau und Ausbau der Lautertaler Bushaltestellen in den Ortsteilen zu erarbeiten. Die Erarbeitung erfolgt in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden. F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten sollen gepr\u00fcft und m\u00f6glichst genutzt werden. Ziel ist es den gesetzlich vorgeschriebenen barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen bis 2022 umzusetzen. Dazu sollen die bisherigen Standorte der Bushaltestellen auf ihre Eignung hin \u00fcberpr\u00fcft werden sowie gegebenenfalls zu gro\u00dfe Abst\u00e4nde zwischen den Bushaltestellen in den Ortsteilen durch eine neue Aufteilung oder durch neue Standorte reduziert werden. Das Konzept wird anschlie\u00dfend direkt dem Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschuss zur Beratung vorgelegt.  Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f  TOP 25. Antrag der SPD-Fraktion bez\u00fcglich Einrichtung eines Umwelt-, Klima-    und Naturschutzbeirates in Lautertal ________________________________________________________________________  Abstimmung \u00fcber den Antrag:  Die Gemeindevertretung Lautertal beauftrag den Gemeindevorstand zum Thema Umwelt-, Klima- und Naturschutz die Implementierung eines Beirates vorzubereiten.   Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??          TOP 26. Anfragen _____________________________________________________________________________       \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20192608100102&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20192608100102&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/298","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-GV-22%7C20192608100102%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2019-GV-22","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20192609100116","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Sanierung der B 47 ('Nibelungenstra\u00dfe') im Ortsteil Gadernheim","reference":"2019/111","date":"2019-09-26","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20192609100116","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2019/111","fileName":"20192609100116","mimeType":"application/pdf","size":83002,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-651-61-3-Linde 2 Lautertal/Odw., 26.09.2019  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2019/111  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Sanierung der B 47 ( Nibelungenstra\u00dfe ) im Ortsteil Gadernheim    Anlagen:    \fSachverhalt: Die gemeindlichen Gremien waren in der Vergangenheit bereits mit den seitens der Landesbeh\u00f6rde Hessen Mobil beabsichtigten Sanierung der B 47 (Nibelungenstra\u00dfe) im Ortsteil Gadernheim befa\u00dft. Auf die entsprechenden Vorlagen, zuletzt jene an die Gemeindevertretung vom  27. Mai 2019, wird Bezug genommen.  Nach Beratung im Bauausschu\u00df beschlo\u00df die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom             15. August 2019, im Zuge der geplanten Stra\u00dfenbauma\u00dfnahmen von Hessen Mobil in der Ortsdurchfahrt Gadernheim (B 47) ebenfalls Ma\u00dfnahmen durch die Gemeinde auszuf\u00fchren. Dabei soll aus finanziellen Erw\u00e4gungen heraus auf den kompletten Ausbau der Gehwege und den Austausch der Wasserleitung verzichtet werden. Hergestellt werden sollen die beiden barrierefreie Bushaltestellen Gadernheim Mitte, barrierefreie \u00dcberg\u00e4nge an den Stra\u00dfeneinm\u00fcndungen und die Querungshilfen, wobei die Querungshilfe an den Bushaltestellen Linde ca. 50 m weiter \u00f6stlich angelegt werden soll, sowie Teile des Gehweges bis zum Lindenweg im Rahmen des Umbaues der Kreuzung B 47 / L 3099. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil soll abgeschlossen werden. Ein Zuschu\u00dfantrag soll entsprechend der Beschlu\u00dffassung gestellt werden. Die Mittel f\u00fcr die Umsetzung der Ma\u00dfnahme sollen im Haushaltsplan 2020 bereitgestellt werden.  Nachdem bereits der Bauausschu\u00df in diesem Sinne seine Beschlu\u00dfempfehlung abgegeben hatte, wurde von Hessen Mobil intern die Angelegenheit noch einmal einer Pr\u00fcfung unterzogen. Mit Mail vom 14. August 2019 wurde die Gemeinde darauf aufmerksam gemacht, da\u00df f\u00fcr den Fall, da\u00df die Gemeinde nicht alle Bushaltestellen barrierefrei herstellt, die F\u00f6rderf\u00e4higkeit der Gesamtma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet sei. Der Inhalt dieser Mail wurde der Gemeindevertretung im Rahmen der Beratung des Tagesordnugnspunktes am 15. August 2019 zur Kenntnis gegeben.  Nachdem die Gemeindevertretung in Kenntnis dieser Mail dennoch beschlo\u00df, auf den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Linde zu verzichten, wurde die Angelegenheit gemeinsam mit Hessen Mobil in einem Gespr\u00e4chstermin in Heppenheim noch einmal er\u00f6rtert. Seitens der Gespr\u00e4chsteilnehmer von Hessen Mobil wurde berichtet, da\u00df am 13. August 2019 im Rahmen einer Sitzung des Kompetenzcenter Verkehrsinfrastrukturf\u00f6rderung S\u00fcd die anstehende F\u00f6rderung der Ma\u00dfnahme er\u00f6rtert wurde. Das f\u00fcr die F\u00f6rderma\u00dfnahmen zust\u00e4ndige Gremium beschlo\u00df an diesem Termin, der Gemeinde mitzuteilen, da\u00df die Ma\u00dfnahme als nicht f\u00f6rderf\u00e4hig bewertet werden m\u00fcsse, wenn die Haltestellen nicht ausgebaut werden, da keine vollst\u00e4ndige Barrierefreiheit der Gesamtma\u00dfnahme gegeben sei. Das Kompetenzcenter beruft sich dabei auf   \u00a7 8 des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes, Absatz 3, wo eine vollst\u00e4ndige und keine teilweise Barrierefreiheit gefordert sei. Dies geschah dann auch mit der o.g. Mail vom 14. August 2019. Auszug aus dem Personenbef\u00f6rderungsgesetz (PBefG):\u000b\u00a7 8F\u00f6rderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im \u00f6ffentlichen Personennahverkehr   (3) F\u00fcr die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bev\u00f6lkerung mit Verkehrsleistungen im \u00f6ffentlichen Personennahverkehr sind die von den L\u00e4ndern benannten Beh\u00f6rden (Aufgabentr\u00e4ger) zust\u00e4ndig. Der Aufgabentr\u00e4ger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualit\u00e4t des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualit\u00e4t sowie die Vorgaben f\u00fcr die verkehrsmittel\u00fcbergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilit\u00e4t oder sensorisch eingeschr\u00e4nkten Menschen mit dem Ziel zu ber\u00fccksichtigen, f\u00fcr die Nutzung des \u00f6ffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollst\u00e4ndige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begr\u00fcndet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen \u00fcber zeitliche Vorgaben und erforderliche Ma\u00dfnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer fr\u00fchzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeir\u00e4te, Verb\u00e4nde der in ihrer Mobilit\u00e4t oder sensorisch eingeschr\u00e4nkten Fahrg\u00e4ste und Fahrgastverb\u00e4nde anzuh\u00f6ren. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu ber\u00fccksichtigen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen f\u00fcr die Entwicklung des \u00f6ffentlichen Personennahverkehrs. Die L\u00e4nder k\u00f6nnen weitere Einzelheiten \u00fcber die Aufstellung und den Inhalt der Nahverkehrspl\u00e4ne regeln.  Wie in o.g. Vorlage an die gemeindlichen Gremien dargestellt, geht es vorliegend um einen Betrag von \u00fcber 100.000  Zusch\u00fcsse.  Der Gemeindevorstand empfahl, aus finanziellen Erw\u00e4gungen heraus auf den kompletten Ausbau der Gehwege und den Austausch der Wasserleitung zu verzichten, jedoch alle 4 Gadernheimer Bushaltestellen barrierefrei herzustellen und barrierefreie \u00dcberg\u00e4nge und Querungshilfen sowie Teile des Geweges bis zum Lindenweg im Rahmen des Umbaues der Kreuzung B 47 / L 3099 zu bauen. Die Mittel f\u00fcr die Umsetzung der Ma\u00dfnahme sollten in der Einnahme (175.000 ) und in der Ausgabe (440.000 ) im Haushaltsplan 2020 bereitgestellt werden.   Zwar sinkt das Ausgabevolumen gem\u00e4\u00df der Beschlu\u00dffassung der Gemeindevertretung bei Verzicht auf den barrierefreien Ausbau auf 350.000 , jedoch entfallen die im Beschlu\u00df angesetzten 175.000  in der Einnahme, da kein Zuschu\u00df gew\u00e4hrt werden w\u00fcrde.  Das bedeutet in Bezug auf den Haushaltsplan 2020, da\u00df die Gemeinde bei barrierefreiem Ausbau aller 4 Haltestellen gem\u00e4\u00df Beschlu\u00dfempfehlung des Gemeindevorstandes 265.000  zu tragen hat, bei Realisierung des Beschlusses der Gemeindevertretung und Verzicht auf den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Linde jedoch (bei Wegfall eines Zuschusses) 350.000 . Im Endeffekt mu\u00df die Gemeinde damit 85.000  Mehrkosten tragen, wenn sie auf den Ausbau der Haltestellen Linde und damit auf Zusch\u00fcsse verzichtet.  Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich mit der Angelegenheit deshalb noch einmal in seiner Sitzung vom 25. September 2019. Er empfiehlt der Gemeindevertretung, vor dem Hintergrund des Wegfalls des Zuschusses bei Verzicht auf den barrierefreien Ausbau der Haltesellen Linde ihren Beschlu\u00df vom 15. August 2019, Punkt 16, noch einmal zu \u00fcberdenken und zu \u00e4ndern und alle 4 Bushaltestellen in Gadernheim barrierefrei auszubauen.  \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, in Ab\u00e4nderung ihres Beschlusses vom 15. August 2019, Punkt 16 der Tagesordnung, alle 4 Bushaltestellen im Ortsteil Gadernheim im Zuge der Sanierung der B 47 (Nibelungenstra\u00dfe) barrierefrei herzustellen. Im Haushaltsplan 2020 sind die Mittel in der Einnahme (175.000 ) und Ausgabe (440.000 ) einzustellen.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20192609100116&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20192609100116&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/311","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-GV-22%7C20192609100116%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2019-GV-22","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20201501100008","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Gemeindeeigenes Anwesen 'Reichenbacher Stra\u00dfe 40' im Ortsteil Beedenkirchen","reference":"2020/009","date":"2020-01-15","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201501100008","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/009","fileName":"20201501100008","mimeType":"application/pdf","size":73464,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-100-7-040-40-Verkauf 2 Lautertal/Odw., 15.01.2020  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2020/009  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Gemeindeeigenes Anwesen  Reichenbacher Stra\u00dfe 40  im Ortsteil Beedenkirchen    Anlagen: Anlage 1 Lageplan, Geb\u00e4udebestandspl\u00e4ne Anlage 2 Wertgutachten Anlage 3 Bekanntmachung Verkauf   \fSachverhalt:  Bei dem gemeindeeigene Anwesen Reichenbacher Stra\u00dfe 40 im Ortsteil Beedenkirchen handelt es sich um das alte Schulhaus, welches zuletzt durch den nicht im Vereinsregister eingetragenen Verein Felsbergmuseum Beedenkirchen genutzt wurde. Den Verein gibt es nicht mehr. Fr\u00fcher bildete das Anwesen gemeinsam mit dem benachbarten ehemaligen Rathaus eine \u00f6ffentlich genutzte Einheit. Im Rahmen der Dorferneuerung Beedenkirchen in den achziger und neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts war die Sanierung beider Geb\u00e4ude und deren Wohnnutzung ebenso geplant wie ein Verbindungsweg \u00fcber die r\u00fcckw\u00e4rtigen Fl\u00e4chen zum Festplatz hin. Aus finanziellen Gr\u00fcnden wurden diese Pl\u00e4ne dann jedoch fallen gelassen. Das alte Rathaus wurde verkauft und  von privat saniert. Das Schulhaus jedoch fand damals keinen K\u00e4ufer und verblieb im Gemeindeeigentum. Seit dieser Zeit steht es leer bzw. ist mit restlichen Museumsgegenst\u00e4nden gut gef\u00fcllt.  Auf Grundlage dieser Vorgeschichte wurde durch die Verwaltung ein neuer Vorsto\u00df zum Verkauf des Anwesens unternommen.   Zun\u00e4chst wurde der Gutachterausschu\u00df f\u00fcr Immobilienwerte f\u00fcr den Bereich der Landkreise Bergstra\u00dfe, Darmstadt-Dieburg, Gro\u00df-Gerau, Offenbach und des Odenwaldkreises beim Amt f\u00fcr Bodenmanagement Heppenheim (kurz: Gutachterausschu\u00df) gebeten, vorliegend ein Wertgutachten zu erstellen, um \u00fcberhaupt eine Verkaufsbasis zu haben. Nach Besichtigung des Anwesens wurde der Verkehrswert (Marktwert) des Geb\u00e4udes einschl. Grundst\u00fcck mit 26.000 Euro ermittelt.  Danach wurde eine amtliche Bekanntmachung im Bergstr\u00e4\u00dfer Anzeiger ver\u00f6ffentlicht und das Schulhaus mit Grundst\u00fcck zum Verkauf gegen H\u00f6chstgebot angeboten. Es wurde darauf hingewiesen, da\u00df es sich um eine Fl\u00e4che von 169 m in der Ortsmitte handelt, die mit  einem alten Schulgeb\u00e4ude bebaut ist. Es wurde weiterhin darauf hingewiesen, da\u00df das Geb\u00e4ude stark renovierungsbed\u00fcrftig ist und unter Denkmalschutz steht. In der Bekanntmachung wurde dargelegt, da\u00df durch den Gutachterausschu\u00df ein Wertgutachten erstellt wurde und festgestellt wurde, da\u00df der Verkehrswert f\u00fcr das Anwesen bei 26.000  liegt und dies gleichzeitig das Mindestgebot darstellt und bei zu geringem Gebot von einem Verkauf Abstand genommen werden k\u00f6nnte.  Die Bekanntmachung erfolgte am 17. Juli 2019. Bis zur gesetzten Frist am 15. August 2019 gingen folgende konkrete Gebote ein:   J\u00fcrgen Rohr, Bensheim  bietet    15.000 bis  20.000 Euro Peter Rohlfs, Lautertal  bietet      26.000 Euro Achim Straus, Lautertal  bietet      32.000 Euro Andreas Weinzierl, Bensheim bietet       35.000 Euro  Mit allen Interessenten wurde das Anwesen besichtigt. Allen Interessenten wurde das Wertgutachten \u00fcbergeben.  Der Ortsbeirat Beedenkirchen befa\u00dfte sich in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2019 mit dem Verkauf des alten Schulgeb\u00e4udes. Er stimmt diesem einstimmig zu.  Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom      13. Januar 2020. Er empfiehlt der Gemeindevertretung nachstehende Beschlu\u00dffassung.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft den Verkauf des alten Schulhauses Beedenkirchen, Grundst\u00fcck und Geb\u00e4ude der Gemarkung Beedenkirchen, Flur 1 Nr. 144/2 mit 169 m (Reichenbacher Stra\u00dfe 40), an Herrn Andreas Weinzirl, Rohrheimer Stra\u00dfe 54, 64625 Bensheim, zum Gebot i.H.v. 35.000 . Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im weiteren Verfahren eine R\u00fcck\u00fcbertragungsklausel f\u00fcr 3 Jahre f\u00fcr den Fall vorzusehen, da\u00df der K\u00e4ufer innerhalb dieser Zeit das Geb\u00e4ude nicht saniert.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201501100008&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201501100008&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201501100008%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20200115073727-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-01-15","sha1Checksum":"8e64aa54e89ddcbaed7788e94783db5f44c3201f","size":1186168,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100008%7C20200115073727-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100008%7C20200115073727-0.pdf%7C","text":"Anlage 1 Lageplan, Geb\u00e4udebestandspl\u00e4ne","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201501100008","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201501100008%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20200115073736-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-01-15","sha1Checksum":"96af7ffebeb2a230fb3d9fd7e58178b9cb867b69","size":18471233,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100008%7C20200115073736-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100008%7C20200115073736-0.pdf%7C","text":"Anlage 2 Wertgutachten","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201501100008","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201501100008%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20200115073743-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-01-15","sha1Checksum":"bc5d073fb4d53a68f5dfe1105a2d02e1f9e377d4","size":208934,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100008%7C20200115073743-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100008%7C20200115073743-0.pdf%7C","text":"Anlage 3 Bekanntmachung Verkauf","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201501100008","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/364","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-25%7C20201501100008%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-25","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20201601100013","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Best\u00e4tigung der Benennung des 10. Jugendrates der Gemeinde Lautertal","reference":"2020/014","date":"2020-01-16","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201601100013","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/014","fileName":"20201601100013","mimeType":"application/pdf","size":11167,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"  31. \u00f6ffentliche Sitzung der Gemeindevertretung  am 06. Februar 2020    Ort:     Heidenberghalle im Ortsteil Gadernheim  Beginn:    19: 00 Uhr  Ende:       Tagesordnung:   laut Einladung       TOP 01. Er\u00f6ffnung und Begr\u00fc\u00dfung                     TOP 02. Benennung eines/r Schriftf\u00fchrers/in ________________________________________________________________________              TOP 03. Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung  TOP 04. Mitteilungen des Gemeindevorstandes  TOP 05. Bericht aus den Aussch\u00fcssen der Gemeindevertretung  TOP 06. Mitteilungen und Berichte aus \u00fcber\u00f6rtlichen Gremien und Verb\u00e4nden             \f   TOP 07. Beschlussfassung \u00fcber den Jahresabschluss zum 31.12.2015   hier:  Bericht aus der Sitzung des Haupt-, Finanz- und       Wirtschaftsausschusses am 28.01.2020 _______________________________________________________________________            TOP 08. Beschlussfassung \u00fcber den Jahresabschluss zum 31.12.2016   hier:  Bericht aus der Sitzung des Haupt-, Finanz- und       Wirtschaftsausschusses am 28.01.2020 ________________________________________________________________________            TOP 09. Nibelungenstra\u00dfe (B 47), OD Gadernheim   hier: Bushaltestellen Linde; Ausbau und F\u00f6rderung; Schreiben von    Hessen Mobil vom 04. und 09. September 2019 ________________________________________________________________________   Abstimmung \u00fcber den Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, ihren Beschluss vom 29. Oktober 2019 (TOP 13 a) dahingehend zu erg\u00e4nzen, da\u00df auf der Grundlage der Planung von Hessen Mobil gem\u00e4\u00df Anlage 1 die beiden Bushaltestellen Linde barrierefrei ausgebaut werden sollen, die Mittel im Haushaltsplan 2020 entsprechend anzupassen und den F\u00f6rderantrag \u00fcberarbeitet einzureichen.                            TOP 10. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes f\u00fcr   das Haushaltsjahr 2020   hier: a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan    b) Investitionsprogramm ________________________________________________________________________                                              TOP 11. Kindergartensituation Reichenbach ________________________________________________________________________   Abstimmung \u00fcber den Beschlussvorschlag:   Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft:  das Konzept zum Neubau einer Kindertagesst\u00e4tte in Lautertal, erarbeitet durch die Energiegenossenschaft Odenwald eG, der Kindertagesst\u00e4tten-Kommission und dem Gemeindevorstand, Stand 25. November 2019, sich zu eigen zu machen und  auf der Grundlage dieses Konzeptes im Grundsatz zu beschlie\u00dfen, auf dem Grundst\u00fcck der Gemarkung Elmshausen, Flur 4 Nr. 15 (Variante 4 Schiffersackerweg b), den Neubau einer Kindertagesst\u00e4tte f\u00fcr 9 Gruppen zu schaffen (6 \u00dc-3-Gruppen,   3 U-3-Gruppen) zu realsieren.  Dar\u00fcber hinaus beschlie\u00dft die Gemeindevertretung,  die HLG auf der Grundlage der bestehenden Bodenbevorratungsvereinbarung vom November / Dezember 2010 zu beauftragen, f\u00fcr die Gemeinde das Grundst\u00fcck der Gemarkung Elmshausen, Flur 4 Nr. 15, zu kaufen,  f\u00fcr die Errichtung einer Kindertagesst\u00e4tte an der genannten Stelle einen Bebauungsplan aufzustellen,  die Errichtung einer Kindertagesst\u00e4tte in Form eines Mietmodelles mit 25-j\u00e4hriger Laufzeit und optionaler Sondertilgungsm\u00f6glichkeit und Abl\u00f6se mit Erlangung der Planreife dieses Bebauungsplanes auszuschreiben,   und  nach deren Fertigstellung die Kindergartenstandorte Lautern und Reichenbach aufzugeben, die Grundst\u00fccke zur Schaffung von Wohnbaufl\u00e4chen zu \u00fcberplanen und zu verkaufen, und den Verkaufserl\u00f6s als Sondertilgung einzubringen.                 TOP 12. Reduzierung der Mitgliederzahl der kommunalen Gremien   (Sitzung der Gemeindevertretung am 13.06.2019, TOP 14)   hier:  Bericht aus der Sitzung des Haupt-, Finanz- und       Wirtschaftsausschusses am 10.12.2019 ________________________________________________________________________                      TOP 13. \u00c4nderung der Hauptsatzung gem\u00e4\u00df \u00a7 38 HGO ________________________________________________________________________                         TOP 14.   ________________________________________________________________________     Abstimmung \u00fcber den Beschlussvorschlag:  Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft die Aufhebung des Sperrvermerks \u00fcber 15.000  im Haushaltsplan 2019 f\u00fcr die Ersatzbeschaffung einer TS f\u00fcr die FFW Lautern.    Abstimmungsergebnis: Ja: ??  Nein: ??  Enthaltungen: ??                                        TOP 15. Anpassung Entw\u00e4sserungssatzung  ________________________________________________________________________   Abstimmung \u00fcber den Beschlussvorschlag:  Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, die Anpassung der Entw\u00e4sserungssatzung der Gemeinde Lautertal, wie vom KMB vorbereitet, zu beschlie\u00dfen. Die Neufassung / Anpassung der Entw\u00e4sserungssatzung tritt zum 01.03.2020 in Kraft.     Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                          TOP 16. Best\u00e4tigung der Benennung des 10. Jugendrates der Gemeinde    Lautertal _______________________________________________________________________  Abstimmung \u00fcber den Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung nimmt den oben geschilderten Sachverhalt zur Kenntnis und best\u00e4tigt durch Beschluss die Benennung der acht Mitglieder im 10. Jugendrat der Gemeinde Lautertal.   Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                                TOP 17.    Abstimmung \u00fcber den Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschlie\u00dft , dem TSV Reichenbach einen Zuschuss in H\u00f6he von 10% der Gesamtkosten, maximal 5.000,-- Euro zur Sanierung des Daches der vereinseigenen Sporthalle im Jahr 2020, unter dem Vorbehalt der R\u00fcckforderung bei nicht zweckentsprechender Verwendung, zu bewilligen..   Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                                   TOP 13. \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung des Jugendrates   Korrektur des \u00a7 2 (2) ______________________________________________________________________  Abstimmung \u00fcber den Beschlussvorschlag:  Die Gemeindevertretung folgt den \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen und beschlie\u00dft die \u00c4nderung des \u00a7 2 (2) der Gesch\u00e4ftsordnung des Jugendrates.   Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                    TOP 14. Antrag der GLL-Fraktion bez\u00fcglich eines Klima-Konzeptes f\u00fcr die    Gemeinde Lautertal   (Sitzung der Gemeindevertretung am 17.10.2019, TOP 16) hier: Bericht aus dem Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschuss am 19.11.2019 ________________________________________________________________________     Abstimmung \u00fcber die Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses:  Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die im Antrag genannten Punkte zu pr\u00fcfen, zu den Punkten im Antrag Stellung zu nehmen und die Vorgehensweise f\u00fcr eine kurzfristige, mittelfristige und langfristige Umsetzung der Punkte zu planen.    Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                  TOP 15. Antrag der GLL-Fraktion bez\u00fcglich der Einf\u00fchrung eines \u00d6ko-   Punkte-Systems   (Sitzung der Gemeindevertretung am 17.10.2019, TOP 17) hier: Bericht aus dem Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschuss am 19.11.2019 ________________________________________________________________________   Abstimmung \u00fcber die Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses: Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die Einf\u00fchrung eines \u00d6ko-Punkte-Systems zu pr\u00fcfen.    Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f                 TOP 16. Antrag der GLL-Fraktion bez\u00fcglich der Durchf\u00fchrung von     Ausgleichsma\u00dfnahmen im Lautertal   (Sitzung der Gemeindevertretung am 17.10.2019, TOP 18) hier: Bericht aus dem Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschuss am 19.11.2019 ________________________________________________________________________ Abstimmung \u00fcber die Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses: Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschlie\u00dfen, dass der Gemeindevorstand Ausgleichsma\u00dfnahmen wie sie beispielsweise im Kontext von Bebauungspl\u00e4nen, Bauvorhaben, etc. anfallen, sollen m\u00f6glichst innerhalb der Gemeinde Lautertal selbst durchgef\u00fchrt werden.   Als Planungs- und Handlungsleitlinie gilt folgende Priorit\u00e4tenabfolge:  1.) Die Ausgleichma\u00dfnahmen finden, soweit m\u00f6glich in direkter Nachbarschaft oder auf den Grundst\u00fccken des/der Initiatoren selbst statt.  2.) Sollte dies nicht m\u00f6glich sein oder gibt es \u00fcbergeordnete Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Verlegung, kommt die Ausgleichma\u00dfnahme innerhalb der Gemeinde Lautertal zum Tragen.   3.) Sollte die nicht m\u00f6glich sein oder gibt es \u00fcbergeordnete Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Verlegung, kann die Ausgleichsma\u00dfnahme au\u00dferhalb der Gemeinde Lautertal platziert werden.   Zur Identifikation, Planung und Durchf\u00fchrung von geeigneten Ma\u00dfnahmen werden die Naturschutzgruppen innerhalb der Gemeinde Lautertal konsultiert. Hierzu z\u00e4hlen u. a. die Ortsgruppen des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) mit ihren Gliederungen in Beedenkirchen, Elmshausen, Gadernheim und Reichenbach.   Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??\f       TOP 17. Antrag der LBL-Fraktion bez\u00fcglich der F\u00f6rderung von Elektro-Rollern   f\u00fcr Jugendliche   (Sitzung der Gemeindevertretung am 17.10.2019, TOP 20) hier: Bericht aus dem Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses am 19.11.2019 ________________________________________________________________________  Abstimmung \u00fcber die Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses: Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschlie\u00dfen, dass der Gemeindevorstand pr\u00fcft, bei einer finanziellen F\u00f6rderung beim Erwerb eines Elektro-Rollers f\u00fcr Jugendliche durch die Gemeinde Lautertal und um Vorlage eines Vorschlages noch f\u00fcr die Haushaltsberatung f\u00fcr den Haushalt 2020.  Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??                    TOP 18. Antrag der SPD-Fraktion bez\u00fcglich CO2-Neutralit\u00e4t in der Gemeinde   Lautertal   (Sitzung der Gemeindevertretung am 17.10.2019, TOP 22) hier: Bericht aus dem Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschuss am 19.11.2019 ________________________________________________________________________                                              TOP 19. Antrag der SPD-Fraktion bez\u00fcglich der F\u00f6rderung von      Wasserstoffregionen des Bundesverkehrsministeriums   (Sitzung der Gemeindevertretung am 17.10.2019, TOP 23) hier: Bericht aus dem Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschuss am 19.11.2019 ________________________________________________________________________    Abstimmung \u00fcber die Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses:  Die Gemeindevertretung beschliesst, dass der Gemeindevorstand an die Kreisverwaltung oder andere St\u00e4dte/ Kommunen herantreten soll, um zum Thema Wasserstoffregion interkommunal agieren zu k\u00f6nnen.    Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??             \f   TOP 20. Antrag der SPD-Fraktion bez\u00fcglich Einrichtung eines Umwelt-, Klima- und    Naturschutzbeirates in Lautertal   (Sitzung der Gemeindevertretung am 17.10.2019, TOP 25) hier: Bericht aus dem Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschuss am 19.11.2019 ____________________________________________________________________________   Abstimmung \u00fcber die Empfehlung des Bau-, Umwelt- und  Infrastrukturausschusses:  Die Gemeindevertretung beschliesst, dass der Gemeindevorstand zum Thema Umwelt-, Klima- und Naturschutz die Implementierung eines Beirates vorbereitet.  Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??                           TOP 21. Antrag der CDU-Fraktion bez\u00fcglich der Reduzierung der Gemeindevertreter   f\u00fcr die n\u00e4chste Wahlzeit ____________________________________________________________________________   Abstimmung \u00fcber den Antrag:  Die Gemeindevertretung beschlie\u00dft die Reduzierung der Gemeindevertreter f\u00fcr die n\u00e4chste Wahlzeit, Anzahl ist noch festzulegen.    Abstimmungsergebnis: Ja??  Nein??  Enthaltungen??          TOP 22.  Anfragen und ggfls. Er\u00f6rterung derselben ____________________________________________________________________________       \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201601100013&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201601100013&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/366","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-25%7C20201601100013%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-25","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20201501100010","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Anpassung Entw\u00e4sserungssatzung","reference":"2020/011","date":"2020-01-15","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201501100010","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/011","fileName":"20201501100010","mimeType":"application/pdf","size":436234,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 15.01.2020  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2020/011  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 06.02.2020  \u00f6ffentlich    Betreff: Anpassung Entw\u00e4sserungssatzung    Anlagen: Entw\u00e4sserungssatzung Anpassung   \fSachverhalt:  /  \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, die Anpassung der Entw\u00e4sserungssatzung der Gemeinde Lautertal, wie vom KMB vorbereitet, zu beschlie\u00dfen. Die Neufassung / Anpassung der Entw\u00e4sserungssatzung tritt zum 01.03.2020 in Kraft.   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201501100010&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201501100010&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201501100010%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20200115151758-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-01-15","sha1Checksum":"b5d33395d8c0e8589c7f8d4380511b936f0d3696","size":9165021,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100010%7C20200115151758-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100010%7C20200115151758-0.pdf%7C","text":"Entw\u00e4sserungssatzung Anpassung","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201501100010","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/365","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-25%7C20201501100010%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-25","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20202801100020","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze f\u00fcr die FFW Lautern\r\nhier: Aufhebung eines Sperrvermerkes, Haushaltsplan 2019","reference":"2020/021","date":"2020-01-28","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202801100020","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/021","fileName":"20202801100020","mimeType":"application/pdf","size":68488,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-710-00-TS Lautern 3 Lautertal/Odw., 28.01.2020  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2020/021  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 06.02.2020 14 \u00f6ffentlich    Betreff: Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze f\u00fcr die FFW Lautern hier: Aufhebung eines Sperrvermerkes, Haushaltsplan 2019    Anlagen:    \fSachverhalt:  Die Freiwillige Feuerwehr Lautern verf\u00fcgt \u00fcber drei Einsatzfahrzeuge: ein Mannschafts-transportfahrzeug (VW-Bus), Bj. 2001, ein wasserf\u00fchrendes Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W, Daimler-Benz, Bj 1997) und ein Tragkraftspritzenfahrzeug ohne Wasser (TSF, Daimler-Benz,       Bj 1986). Die beiden letztgenannten Fahrzeuge sind, wie die Bezeichnung schon andeutet, mit Tragkraftspritzen ausger\u00fcstet, die zwar auf dem Fahrzeug verlastet jedoch mit entsprechender Mannkraft abgeladen und eingesetzt werden k\u00f6nnen, um beispielsweise Wasser aus einem L\u00f6schteich oder Bachlauf zum jeweiligen Einsatzzweck zu f\u00f6rdern.  Im Haushaltsplan 2019 wurde seitens des Gemeindevorstandes zum Zwecke der Ersatz-beschaffung der Tragkraftspritze in dem nicht-wasserf\u00fchrenden TSF ein Ansatz von 15.000  gebildet, den die Gemeindevertretung in ihrer Beschlu\u00dffassung jedoch mit einem Sperrvermerk versehen hatte. Dieser Sperrvermerk macht einen Freigabebeschlu\u00df durch die Gemeinde-vertretung f\u00fcr die geplante Ersatzbeschaffung erforderlich.  Es handelt sich bei der zu ersetzenden Tragkraftspritze um ein Modell Typ TS 8/8 nach DIN 14410 der Gebr. Bachert, Bj. 1985. Die Pumpe wiegt 189 kg, hat 131 Betriebsstunden und mu\u00df mit einer manuellen Starterkurbel gestartet werden. Dieser Startvorgang gestaltet sich wohl aufgrund des Alters der Pumpe schwierig. Sie springt nur schlecht oder gar nicht an. Reparaturversuche in der Vergangenheit haben wenig geholfen. Zwar ist das TSF mit seiner TS 8/8 nicht das erste Einsatzfahrzeug der FFW Lautern. Hier kommt zun\u00e4chst immer erst das wasserf\u00fchrende TSF-W in Position. Dennoch kann das TSF mit seiner TS 8/8 im Hintergrund zum Zwecke des weiteren Heranf\u00fchrens von L\u00f6schwasser eingesetzt werden. Und das nicht nur in Lautern, sondern f\u00fcr alle Lautertaler Ortsteilfeuerwehren.  In der Vergangenheit wurde das TSF bei Reparaturen des LF 10/6 der FFW Beedenkirchen als Einsatzfahrzeug zur Verf\u00fcgung gestellt. Damit konnte zumindest in dieser Zeit ein gewisser Grundbrandschutz gew\u00e4hrleistet werden, da in Beedenkirchen au\u00dfer dem LF 10/6 kein weiteres Einsatzfahrzeug zur Verf\u00fcgung steht. Und Bestandteil dieser Einsatzf\u00e4higkeit ist nat\u00fcrlich eine funktions- und einsatzf\u00e4hige TS 8/8.   F\u00fcr die Einsatzf\u00e4higkeit der Lautertaler Feuerwehr leistet das TSF mit seiner TS 8/8 nach wie vor wertvolle Dienste. Nach dem genehmigten Bedarfs- und Entwicklungsplan soll das TSF zwar durch einen Ger\u00e4tewagen GW-L (gebraucht, eine durch die Gemeinde gef\u00f6rderte Anschaffung der FFW Lautern) ersetzt werden. Solange das TSF jedoch ohne M\u00e4ngel durch den T\u00dcV und den techn. Pr\u00fcfdienst abgenommen werden kann, kann auch die Ersatzbeschaffung zur\u00fcckstehen. Die TS 8/8 k\u00f6nnte sp\u00e4ter in den GW-L \u00fcbernommen werden oder die TS 8/8 im TSF-W ersetzen.    Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich abschlie\u00dfend in seiner Sitzung vom 27. Januar 2020 mit dieser Angelegenheit.  Es bestand Einvernehmen dar\u00fcber, die Pumpe au\u00dfer Dienst zustellen und eine bei den Feuerwehren vorgehaltene, alte Ersatzpumpe Rosenbauer hier zun\u00e4chst vor\u00fcbergehend in Dienst zu stellen und eine grunds\u00e4tzliche Ersatzbeschaffung so lange zur\u00fcck zu stellen, bis der technische Pr\u00fcfdienst im Rahmen seiner turnusm\u00e4\u00dfigen Pr\u00fcfungen in Lautertal auch die Pumpen gepr\u00fcft hat.  Der Gemeindevorstand empfiehlt aber der Gemeindevertretung die Aufhebung des Sperrvermerks zu beschlie\u00dfen, so da\u00df durch ihn eine Ersatzbeschaffung durchgef\u00fchrt werden kann, sobald Klarheit \u00fcber die Einsatzf\u00e4higkeit der Pumpe herrscht.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft die Aufhebung des Sperrvermerks \u00fcber 15.000  im Haushaltsplan 2019 f\u00fcr die Ersatzbeschaffung einer TS f\u00fcr die FFW Lautern.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202801100020&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202801100020&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/367","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-25%7C20202801100020%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-25","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20201501100007","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"\u00c4nderung der Hauptsatzung gem\u00e4\u00df \u00a7 38 HGO","reference":"2020/008","date":"2020-01-15","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201501100007","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/008","fileName":"20201501100007","mimeType":"application/pdf","size":9134,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 020-0-01/nw Lautertal/Odw., 15.01.2020  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2020/008  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: \u00c4nderung der Hauptsatzung gem\u00e4\u00df \u00a7 38 HGO    Anlagen: Hauptsatzung Gegen\u00fcberstellung   \fSachverhalt:  Mit Vorlage Nr. 2019/062, vom 27.05.2019, Reduzierung der Mitgliederzahl der kommunalen Gremien befasste sich die Gemeindevertretung in seiner Sitzung vom 13.06.2019.  Die Angelegenheit wurde in den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss verwiesen. Die Beschlussempfehlung wird in der Sitzung m\u00fcndlich vorgetragen. Ebenfalls besch\u00e4ftigten sich die Ortsbeir\u00e4te mit der Angelegenheit.  Sollte es zu einer \u00c4nderung bzw. zu einer Reduzierung der Mitgliederzahlen kommen, ist die Hauptsatzung der Gemeinde Lautertal, entsprechenden dem Beschluss der Gemeindevertretung, dementsprechend zu \u00e4ndern.  Ein Beschlussvorschlag wird nicht unterbereitet, die Angelegenheit wird ergebnissoffen zur Diskussion gestellt.   \fBeschlussvorschlag:  \f entf\u00e4llt   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201501100007&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201501100007&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201501100007%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20200128150043-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-01-28","sha1Checksum":"096c0597492c1877ce17af08060e0f1c13f45768","size":3657667,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100007%7C20200128150043-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100007%7C20200128150043-0.pdf%7C","text":"Hauptsatzung Gegen\u00fcberstellung(2)","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201501100007","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/363","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-25%7C20201501100007%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-25","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20202801100023","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Kindergartensituation Reichenbach","reference":"2020/024","date":"2020-01-28","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202801100023","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/024","fileName":"20202801100023","mimeType":"application/pdf","size":73457,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-467-035-1-Grundsatz Lautertal/Odw., 28.01.2020  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2020/024  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Kindergartensituation Reichenbach    Anlagen: KiGa-Konzept Nov. 2019   \f  Sachverhalt:  Innerhalb der Gemeinde Lautertal werden im Rahmen des Kindertagesst\u00e4tten-Verbundes mit der ev. Kirchengemeinde Reichenbach als offizielle Tr\u00e4gerin f\u00fcnf Kindertagesst\u00e4tten betrieben. W\u00e4hrend dabei die b\u00fcrgerliche Gemeinde f\u00fcr vier Einrichtungen als Eigent\u00fcmerin der Grundst\u00fccke und Geb\u00e4ude verantwortlich zeichnet (Elmshausen, Reichenbach, Lautern und Beedenkrichen) ist die ev. Kirchengemeinde Gadernheim Eigent\u00fcmerin der dortigen Einrichtung.  Alle vier von der Gemeinde zu unterhaltenden Einrichtungen m\u00fcssen im Hinblick auf eine weitere, dauerhafte Nutzung betrachtet und bewertet werden, da teilweise deutlicher Sanierungsbedarf besteht. Dar\u00fcber hinaus entsprechen die Kindertagesst\u00e4tten m\u00f6glicherweise nicht mehr durchg\u00e4ngig den heutigen Anforderungen im Sinne des Jugendamtes bzw. der Hessischen Unfallkasse.  in Folge dessen wurde in Abstimmung zwischen Gemeindevertretung und Gemeindevorstand eine Kindertagesst\u00e4ttenkommission gegr\u00fcndet, die sich der Angelegenheit angenommen hat.  Seitens der Gemeindevertretung wurden dar\u00fcber hinaus im Rahmen des Haushaltsplanes 2019 Mittel f\u00fcr die Erarbeitung eines Kindertagesst\u00e4ttenkonzeptes i.H.b. 10.000  bereit gestellt.  Der Gemeindevorstand und die Kindertagesst\u00e4ttenkommission erarbeiteten gemeinsam mit der Energiegenossenschaft Odenwald eG, welche auf Empfehlung der Kindertagesst\u00e4ttenkommission durch den Gemeindevorstand beauftragt wurde, auch nach erfolgter Ortsbesichtigung ine inem Referenzprojekt, ein Kindertagest\u00e4ttenkonzept, das dieser Vorlage beigef\u00fcgt ist. Die Energiegenossenschaft Odenwald eG hat bereits \u00e4hnliche Projekte realisiert, d.h. Konzepte in Zusammenarbeit mit den \u00f6rtlichen Entscheidungstr\u00e4gern erarbeitet, Kindertagesst\u00e4tten erbaut sowie diese an den jeweiligen Tr\u00e4ger verkauft oder als Mietobjekt zur Verf\u00fcgung gestellt.  Dar\u00fcber hinaus wurde zur Fristwahrung und Sicherheit ein F\u00f6rderantrag auf den Weg gebracht.  Die Kindertagesst\u00e4tten-Kommission hat sich am 06. Januar 2020 mit dem Konzept f\u00fcr den Neubau einer Kindertagesst\u00e4tte auf dem Grundst\u00fcck an der Lautertalhalle befa\u00dft. Sie empfahl dem Gemeindevorstand, das Projekt Kindertagesst\u00e4tten-Neubau auf der Grundlage des Konzeptes, Variante 4 (Schiffersackerweg b), Grundst\u00fcck Gemarkung Elmshausen, Flur 4 Nr. 15, in der N\u00e4he der Lautertalhalle, weiter zu verfolgen.   Mit den Eigent\u00fcmern wurde gesprochen. Sie sind bereit, das betreffende Grundst\u00fcck an die Gemeinde zu verkaufen und haben der Gemeinde eine schriftliches Kaufangebot unterbreitet.. Die Preisvorstellungen liegen bei 60,-- Euro pro qm Grundst\u00fccksfl\u00e4che, die f\u00fcr den Bau eines Kindergartens ben\u00f6tigt werden, und 2,-- Euro pro qm Grundst\u00fccks-Restfl\u00e4che. Damit w\u00fcrde sich die Kaufsumme bei ca. 300.000,-- Euro bewegen.   Mit der Hessischen Landgesellschaft wurde gesprochen. Diese w\u00e4re bereit, das Grundst\u00fcck zun\u00e4chst f\u00fcr die Gemeinde zu sichern.  Mit einem geeigneten Planungsb\u00fcro wurde die Machbarkeit eines Bebauungsplanes gekl\u00e4rt.  Eine sp\u00e4tere modulare Bauweise f\u00fcr die sp\u00e4tere Realisierung wurde in die \u00dcberlegungen einbezogen. Modulare Bauweise w\u00e4re sowohl m\u00f6glich, wenn die Gemeinde selbst baut, als auch im Mietmodell oder bei Beauftragung eines Generalunternehmens.  Es bestand in der Kindertagesst\u00e4ttenkommission als auch im Gemeindevorstand grunds\u00e4tzlich Einvernehmen dar\u00fcber, 9 Gruppen als Ersatz f\u00fcr die Kinderg\u00e4rten Lautern, Reichenbach und die U-3-Gruppe beim Kindergarten Elmshausen zu schaffen (6 \u00dc-3-Gruppen, 3 U-3-Gruppen).  Im Falle des Neubaus an der empfohlenen Stelle ist eine gemeinsame Heizw\u00e4rmeversorgung mit der Lautertalhalle durchaus realisierbar.  Der Kindergarten kann dort auch die Fl\u00e4chen der Lautertalhalle mit nutzen.  Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich abschlie\u00dfend in seiner Sitzung vom 27. Januar 2020 mit dieser Angelegenheit.  Er empfiehlt der Gemeindevertretung, sich das Kindertagesst\u00e4ttenkonzept, Stand November 2019, zu eigen zu machen, die Angelegenheit weiter zu verfolgen und im Grundsatz folgendes zu beschlie\u00dfen.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft:  das Konzept zum Neubau einer Kindertagesst\u00e4tte in Lautertal, erarbeitet durch die Energiegenossenschaft Odenwald eG, der Kindertagesst\u00e4tten-Kommission und dem Gemeindevorstand, Stand 25. November 2019, sich zu eigen zu machen und  auf der Grundlage dieses Konzeptes im Grundsatz zu beschlie\u00dfen, auf dem Grundst\u00fcck der Gemarkung Elmshausen, Flur 4 Nr. 15 (Variante 4 Schiffersackerweg b), den Neubau einer Kindertagesst\u00e4tte f\u00fcr 9 Gruppen zu schaffen (6 \u00dc-3-Gruppen,   3 U-3-Gruppen) zu realsieren.  Dar\u00fcber hinaus beschlie\u00dft die Gemeindevertretung,  die HLG auf der Grundlage der bestehenden Bodenbevorratungsvereinbarung vom November / Dezember 2010 zu beauftragen, f\u00fcr die Gemeinde das Grundst\u00fcck der Gemarkung Elmshausen, Flur 4 Nr. 15, zu kaufen,  f\u00fcr die Errichtung einer Kindertagesst\u00e4tte an der genannten Stelle einen Bebauungsplan aufzustellen,  die Errichtung einer Kindertagesst\u00e4tte in Form eines Mietmodelles mit 25-j\u00e4hriger Laufzeit und optionaler Sondertilgungsm\u00f6glichkeit und Abl\u00f6se mit Erlangung der Planreife dieses Bebauungsplanes auszuschreiben,   und  nach deren Fertigstellung die Kindergartenstandorte Lautern und Reichenbach aufzugeben, die Grundst\u00fccke zur Schaffung von Wohnbaufl\u00e4chen zu \u00fcberplanen und zu verkaufen, und den Verkaufserl\u00f6s als Sondertilgung einzubringen.      \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202801100023&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202801100023&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20202801100023%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20200128083252-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-01-28","sha1Checksum":"0faf2bd57345c0c988618820babfd9a0defcf557","size":2517170,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202801100023%7C20200128083252-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202801100023%7C20200128083252-0.pdf%7C","text":"KiGa-Konzept Nov. 2019","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202801100023","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/369","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-25%7C20202801100023%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-25","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20202801100022","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Nibelungenstra\u00dfe (B 47), OD Gadernheim\r\nhier: Bushaltestellen 'Linde'; Ausbau und F\u00f6rderung; Schreiben von Hessen Mobil vom 04. und 09. 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September 2019    Anlagen: Anlage 1 Haltestelle Linde Plan HeMo Anlage 2 Schreiben HeMo vom 04.12.2019 Anlage 3 Schreiben HeMo vom 09.12.2019   \fSachverhalt:  Die gemeindlichen Gremien waren in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der in 2020 anstehenden Sanierung der Nibelungenstra\u00dfe (B 47) in der Ortsdurchfahrt Gadernheim befa\u00dft, zuletzt die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2019 (TOP 13 a). Auf die Vorlagen an die Gemeindevertretung vom 27. Mai 2019 und 26. September 2019 wird Bezug genommen.  In letztgenannter Sitzung fa\u00dfte die Gemeindevertretung folgenden Beschlu\u00df:   Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, im Zuge der geplanten Stra\u00dfenbauma\u00dfnahmen von Hessen Mobil in der Ortsdurchfahrt Gadernheim (B 47) ebenfalls Ma\u00dfnahmen durch die Gemeinde auszuf\u00fchren.   Dabei wird aus finanziellen Erw\u00e4gungen heraus auf den kompletten Ausbau der Gehwege und den Austausch der Wasserleitung verzichtet. Hergestellt werden sollen die beiden barrierefreie Bushaltestellen Gadernheim Mitte, barrierefreie \u00dcberg\u00e4nge an  den Stra\u00dfeneinm\u00fcndungen und die Querungshilfen gem\u00e4\u00df der vorliegenden Planung, wobei die Querungshilfe an den Bushaltestellen Linde ca. 50 m weiter \u00f6stlich angelegt werden soll, sowie Teile des Gehweges bis zum Lindenweg im Rahmen des Umbaues der Kreuzung B 47 / L 3099. Die beiden Bushaltestellen Linde bleiben im derzeitigen zustand.  Eine Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil ist abzuschlie\u00dfen. Ein Zuschu\u00dfantrag ist entsprechend der Beschlu\u00dffassung zu stellen.    Die Mittel f\u00fcr die Umsetzung der Ma\u00dfnahme sind in der Einnahme (125.000 ) und in der Ausgabe (350.000 ) gem\u00e4\u00df der Vorlage im Haushaltsplan 2020 bereit zu stellen.   Sollte Hessen Mobil und das Kompetenzcenter Verkehrsinfrastruktur S\u00fcd bei ihrer Entscheidung bleiben, gar keine unserer Haltestellen zu bezuschussen, wenn nicht alle vier sofort barrierefrei ausgebaut werden, so werden dennoch die beiden Bushaltestellen Gadernheim Mitte barrierefrei hergestellt und  die \u00fcbrigen im Beschlu\u00df genannten Ma\u00dfnahmen mit den eingestellten Haushaltsmitteln umgesetzt.   Hessen Mobil wurde \u00fcber die Beschlu\u00dffassung der Gemeindevertretung in Kenntnis gesetzt und der F\u00f6rderantrag entsprechend ausgearbeitet dort vorgelegt.  Am 03. Dezember 2019 fand daraufhin ein Gespr\u00e4ch zwischen der Verwaltung und Vertretern von Hessen Mobil statt. Der Inhalt des Gespr\u00e4ches kann dem als Anlage 2 beigef\u00fcgten Schreiben vom 04. Dezember 2019 entnommen werden. Hessen Mobil stellt darin fest, da\u00df den Anforderungen des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes durch die Beschlu\u00dffassung der Gemeindevertretung nicht gen\u00fcge getan werde, da bei einem nicht barrierefreien Ausbau der Haltestellen Linde keine vollst\u00e4ndige Barrierefreiheit erreicht werde. Hessen Mobil teilt mit, da\u00df deshalb im Rahmen der Auftragsverwaltung entschieden wurde, die beiden Haltestellen Linde komplett barrierefrei herzustellen. Dabei werde die Haltestelle Fahrtrichtung Bensheim mit Busbucht, die Haltestelle Fahrtrichtung Lindenfels ohne Busbucht umgebaut. Man stellt anheim, da\u00df die Gemeinde ihren F\u00f6rderantrag noch entsprechend ab\u00e4ndert und erg\u00e4nzt, um ihren Kostenanteil an der Ma\u00dfnahme durch F\u00f6rdermittelt zu erg\u00e4nzen (sh. Schreiben von Hessen Mobil vom 09. Dezember 2019, Anlage 3).   Der Plan zum Umbau der Haltestellen Linde ist als Anlage 1 beigef\u00fcgt. Gr\u00fcn eingetragen sind die Fahrradien der Busse, der gelbe Keil ist das R\u00fcckw\u00e4rtssichtfeld des Busses, wenn er in Fahrtrichtung Bensheim in der Haltebucht steht. Ein Umbau mit Busbucht in Fahrtrichtung Lidnenfels ist nach Angaben von Hessen Mobil aufgrund der Fahrradien und Fahrdynamik nicht m\u00f6glich bzw. w\u00fcrde einen enormen Eingriff in die B\u00f6schung und angrenzenden Grundst\u00fccke nach sich ziehen.  Bisher sind im Haushaltsplan 2020 gem\u00e4\u00df Beschlu\u00dffassung der Gemeindevertretung Mittel i.H.v. 350.000  f\u00fcr die beiden barrierefreie Bushaltestellen Gadernheim Mitte, barrierefreie \u00dcberg\u00e4nge an  den Stra\u00dfeneinm\u00fcndungen und die Querungshilfen sowie Teile des Gehweges bis zum Lindenweg im Rahmen des Umbaues der Kreuzung B 47 / L 3099 bereitgestellt. Als Zuschu\u00df wurden hier 125.000  angesetzt.  Aufgrund der vorliegenden Situation wurden die Kosten neu ermittelt. Einschl. Verwaltungskostenanteil und Ingenieurleistungen ist von 465.000  brutto auszugehen. Als Zuschu\u00dfbetrag sollten 185.000  angesetzt werden. Die Ans\u00e4tze im Haushaltsplan 2020 m\u00fc\u00dften entsprechend angepa\u00dft werden.  Mit dem Kreis Bergstra\u00dfe und der Verkehrsgesellschaft Gersprenztal hat Hessen Mobil die Planung abgestimmt.  Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 27. Januar 2020. Er empfiehlt der Gemeindevertretung, ihren Beschlu\u00df vom 29. Oktober 2019 (TOP 13 a) dahingehend zu erg\u00e4nzen, da\u00df auf der Grundlage der Planung von Hessen Mobil gem\u00e4\u00df Anlage 1 die beiden Bushaltestellen Linde barrierefrei ausgebaut werden sollen, die Mittel im Haushaltsplan 2020 entsprechend anzupassen und den F\u00f6rderantrag \u00fcberarbeitet einzureichen.     \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, ihren Beschlu\u00df vom 29. Oktober 2019 (TOP 13 a) dahingehend zu erg\u00e4nzen, da\u00df auf der Grundlage der Planung von Hessen Mobil gem\u00e4\u00df Anlage 1 die beiden Bushaltestellen Linde barrierefrei ausgebaut werden sollen, die Mittel im Haushaltsplan 2020 entsprechend anzupassen und den F\u00f6rderantrag \u00fcberarbeitet einzureichen.      \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202801100022&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202801100022&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20202801100022%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20200128074618-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-01-28","sha1Checksum":"b646c4cac4f9514e2aaa37ee50c2c060ad24b533","size":358026,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202801100022%7C20200128074618-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202801100022%7C20200128074618-0.pdf%7C","text":"Anlage 1 Haltestelle Linde Plan HeMo","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202801100022","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20202801100022%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20200128074623-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-01-28","sha1Checksum":"f97daba4f3e9d51b139741fd6c6c9e140ff58d79","size":598661,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202801100022%7C20200128074623-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202801100022%7C20200128074623-0.pdf%7C","text":"Anlage 2 Schreiben HeMo vom 04.12.2019","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202801100022","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20202801100022%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20200128074627-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-01-28","sha1Checksum":"7b100d1b343eeba9fab74cb90c1d8c742ac9e905","size":473642,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202801100022%7C20200128074627-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202801100022%7C20200128074627-0.pdf%7C","text":"Anlage 3 Schreiben HeMo vom 09.12.2019","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202801100022","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/368","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-25%7C20202801100022%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-25","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20202805100069","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Neufassung der Sondernutzungssatzung und des Geb\u00fchrenverzeichnisses","reference":"2020/069","date":"2020-05-28","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202805100069","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/069","fileName":"20202805100069","mimeType":"application/pdf","size":53693,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 30/121.11-me Lautertal/Odw., 28.05.2020  Abt: Ordnungsamt   Vorlage Nr. 2020/069  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Neufassung der Sondernutzungssatzung und des Geb\u00fchrenverzeichnisses    Anlagen: Gegen\u00fcberstellung Sondernutzungssatzung alt_neu Neufassung der Sondernutzungssatzung mit Geb\u00fchrenverzeichnis Stellungnahme HSGB   \fSachverhalt: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat am 19.04.2018 eine Sondernutzungssatzung mit einem Geb\u00fchrenverzeichnis beschlossen. Die derzeitige Sondernutzungssatzung beinhaltet im Wesentlichen Regelungen, wie Sie auch in anderen Kommunen Anwendung finden. Daneben wurden in der derzeit g\u00fcltigen Satzung auch Gemeindespezifische Regelungen (siehe Nutzung Felsenmeerparkplatz ) getroffen. An dieser Stelle ist auch zu betonen, dass es bei der Sondernutzungssatzung im Kern darum geht die Nutzung des \u00f6ffentlichen Raums, der in vielf\u00e4ltiger Form vorliegt, zu regeln. Ebenso wird von den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern auch der \u00f6ffentliche Raum in verschiedener Form, \u00fcber den \u00fcblichen Gebrauch hinaus, beansprucht und nachgefragt.  Zielsetzung der Satzung ist es nicht nur neue Einnahmen zu generieren, sondern die Satzung zielt insbesondere darauf ab, gestalterische Ma\u00dfst\u00e4be im Sinne eines harmonischen Ortsbildes zu setzen.  In der Sondernutzungssatzung wird die Nutzung \u00f6ffentlicher Verkehrsfl\u00e4chen zu verkehrsfremden Zwecken, wie beispielsweise dem Aufstellen von Werbeschildern, geregelt. Die Satzung hat Regelungscharakter und soll auch zu einer insgesamt reduzierten Belegung des \u00f6ffentlichen Raumes f\u00fchren. Anwendung findet eine derartige Satzung \u00fcberwiegend in St\u00e4dten oder Gemeinden in denen eine enge, verdichtete Einzelhandelsstruktur vorzufinden ist. Die Satzung soll insbesondere dort die Nutzung des \u00f6ffentlichen Raumes durch Werbe- und Plakatanschl\u00e4ge regeln bzw. eind\u00e4mmen. Die Umsetzung der Satzung hat in der Gemeinde Lautertal bei diversen \u00f6rtlichen Einzelh\u00e4ndlern zu Unmut und auch zu Beschwerden gef\u00fchrt. Auch die Nutzung des \u00f6ffentlichen Raumes von \u00f6rtlichen Vereinen und Initiativen durch Plakatanschl\u00e4ge hat zu Unverst\u00e4ndnis gef\u00fchrt. Wohingegen sich die Umsetzung der Satzung in Bezug auf die Nutzung des \u00f6ffentlichen Raumes durch diverse Baustelleneinrichtungen bew\u00e4hrt und zu positiven Effekten gef\u00fchrt hat. Die Umsetzung der derzeitig g\u00fcltigen Satzung hat zum Teil zu einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Verwaltungsaufwand gef\u00fchrt. Die Verwaltung empfiehlt daher eine Neufassung der derzeitigen Satzung. Um Rechtssicherheit zu haben, wurde der Entwurf der Satzung zur \u00dcberpr\u00fcfung dem Hessischen St\u00e4dte  und Gemeindebund vorgelegt, der einige \u00c4nderungen empfahl, die ebenfalls in die Neufassung eingearbeitet sind.   Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen ergeben sich aus der Gegen\u00fcberstellung der derzeitig g\u00fcltigen Satzung und dem Entwurf der Neufassung.  Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 20.04.2020 einstimmig beschlossen, der Gemeindevertretung die Beschlussfassung \u00fcber die Neufassung der Sondernutzungssatzung und des Geb\u00fchrenverzeichnisses vorzuschlagen.  \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung beschlie\u00dft die Neufassung der Sondernutzungssatzung und des Geb\u00fchrenverzeichnisses.\f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202805100069&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202805100069&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20202805100069%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20200528131439-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-05-28","sha1Checksum":"6012342f65796cb60590890214a41386c1c18574","size":109330,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202805100069%7C20200528131439-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202805100069%7C20200528131439-0.pdf%7C","text":"Gegen\u00fcberstellung Sondernutzungssatzung alt_neu","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202805100069","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20202805100069%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20200528131448-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-05-28","sha1Checksum":"905c0f401d260d78b508c97c0c4a43b859c87e31","size":68100,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202805100069%7C20200528131448-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202805100069%7C20200528131448-0.pdf%7C","text":"Neufassung der Sondernutzungssatzung mit Geb\u00fchrenverzeichnis","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202805100069","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20202805100069%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20200528131453-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-05-28","sha1Checksum":"c1adf532aecb7376c46289088bb06a576c6f5b96","size":1411715,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202805100069%7C20200528131453-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202805100069%7C20200528131453-0.pdf%7C","text":"Stellungnahme HSGB","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202805100069","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/422","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-26%7C20202805100069%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-26","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20201206100085","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"St\u00e4rkung des \u00d6PNV\r\nNahverkehrsplan Kreis Bergstra\u00dfe 2020 - 2024","reference":"2020/085","date":"2020-06-12","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201206100085","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/085","fileName":"20201206100085","mimeType":"application/pdf","size":52508,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 773-0-1/nw Lautertal/Odw., 12.06.2020  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2020/085  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 25.06.2020 14 \u00f6ffentlich    Betreff: St\u00e4rkung des \u00d6PNV Nahverkehrsplan Kreis Bergstra\u00dfe 2020 - 2024    Anlagen: Nahverkehrsplan Kreis Anh\u00f6rung 2020 - 2024 Nahverkehrsplan Kreis Zusammenfassung 2020 - 2024 Ma\u00dfnahmeliste Nahverkehrsplan 2020 - 2024   \fSachverhalt:  Mit Schreiben vom 04.02.2020 wurde die Gemeinde Lautertal aufgefordert, eine Stellungnahme, bez\u00fcglich der Fortschreibung des Regionalen Nahverkehrsplanes 2020  2024 des RMV, in elektronischer Form, abzugeben.   Da die aufzunehmenden Punkte vorab in der Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden m\u00fcssen, dies aber aufgrund der Corona-Pandemie nicht m\u00f6glich war, wurde mit dem RMV per Mail abgestimmt, die Stellungnahme abzugeben und den Beschluss im Anschluss zu \u00fcbermitteln. Sollte es \u00c4nderungen geben, w\u00fcrden diese dann noch Ber\u00fccksichtigung finden.  Mit Schreiben vom 03.06.2020 wurde die Gemeinde \u00fcber die Entwurfsfassung informiert (siehe Anlage Anh\u00f6rungsverfahren). Auf der Internetseite http://nvp-bgs.igdb.de kann diese in kompletter Form eingesehen werden.  Ebenfalls ist als Anlage die Zusammenfassung der Themen der Kommunen, mit den Stellungnahmen des Kreises bzw. VRN und die Ma\u00dfnahmenliste angef\u00fcgt.  Die Gemeindevertretung wird um Beratung gebeten. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 15.07.2020.  \fBeschlussvorschlag:  \f Die Gemeindevertretung beschlie\u00dft, die in der beiliegenden \u00dcbersicht enthaltene Stellungnahmen bzw. Anregungen zu den Ma\u00dfnahme zur St\u00e4rkung des \u00d6PNV im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Kreis Bergstra\u00dfe 2020  2024 und beauftragt den Gemeindevorstand diese an den Kreis Bergstra\u00dfe weiterzuleiten.   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201206100085&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201206100085&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201206100085%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20200615093704-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-06-15","sha1Checksum":"1ca7bdeb438d8ab7d3f4e7998a173f54af1b1520","size":339298,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201206100085%7C20200615093704-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201206100085%7C20200615093704-0.pdf%7C","text":"Nahverkehrsplan Kreis Anh\u00f6rung 2020 - 2024","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201206100085","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201206100085%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20200615093709-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-06-15","sha1Checksum":"979bf00a9297cd840779c98e3247f557dad981ec","size":1526793,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201206100085%7C20200615093709-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201206100085%7C20200615093709-0.pdf%7C","text":"Nahverkehrsplan Kreis Zusammenfassung 2020 - 2024","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201206100085","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201206100085%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20200615093713-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-06-15","sha1Checksum":"4d82705c1ee80a6960cd2c942add63d3055d56a5","size":1225080,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201206100085%7C20200615093713-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201206100085%7C20200615093713-0.pdf%7C","text":"Ma\u00dfnahmeliste Nahverkehrsplan 2020 - 2024","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201206100085","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/419","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-26%7C20201206100085%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-26","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20201206100084","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Nutzung eines Gel\u00e4ndes am Rauhenstein im Ortsteil Gadernheim","reference":"2020/084","date":"2020-06-12","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201206100084","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/084","fileName":"20201206100084","mimeType":"application/pdf","size":79652,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:0rdnung-Rauhenstein-Verkauf  Lautertal/Odw., 12.06.2020  Abt: Ordnungsamt   Vorlage Nr. 2020/084  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Nutzung eines Gel\u00e4ndes am Rauhenstein im Ortsteil Gadernheim    Anlagen: Anlage 1 Anlage 2   \f   Sachverhalt:  Im Waldbereich oberhalb der Wohnbebauung Rauhenstein im Ortsteil Gadernheim wurde bereits zu den Zeiten, als die Vorg\u00e4ngerkommunen der Gemeinde Lautertal noch selbst\u00e4ndig waren, eine Fl\u00e4che f\u00fcr die Steinbearbeitung verpachtet. Der Firma wurde seinerzeit erlaubt, Geb\u00e4ude zu errichten und Steine aus dem nahegelegenen Steinbruch gegen Entgelt zu verwerten. Sp\u00e4ter, als bereits die Gemeinde Lautertal die Rechtsnachfolge angetreten hatte, wurde seitens des Gemeindevorstandes beschlossen, den Pachtvertrag mit Nachfolgern der fr\u00fcheren P\u00e4chter zu verl\u00e4ngern bzw. neu zu fassen.   Steine aus dem Steinbruch werden wohl schon lange nicht mehr entnommen, wie der Augenschein vor Ort nahe legt. Vielmehr liegen zahlreiche Rohmaterialien zur Bearbeitung bereit. Die Vermutung liegt nahe, da\u00df das eine oder andere auch herangefahren wurde. Die Maschinen machen nicht mehr den besten Eindruck.  Der letzte P\u00e4chter ist verstorben. Was mit dem Gel\u00e4nde geschehen soll ist unklar.  Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich bereits in mehreren Sitzungen mit der Angelegenheit, auch im Rahmen einer Ortsbesichtigung.  Im Anschluss daran hat die Verwaltung, um der Verkehrssicherungspflicht Rechnung zu tragen, verschiedene Sicherheitsma\u00dfnahmen veranla\u00dft. So wurden zwischenzeitlich durch die Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstra\u00dfe (KMB) ein Bauzaun gestellt. Dar\u00fcber hinaus wurden Hinweisschilder angeschafft und installiert.  Die Ausleihkosten des Absperrequipments (Bauzaun / F\u00fc\u00dfe etc.) beim KMB betr\u00e4gt mtl. 315 ; demzufolge w\u00e4re hier dauerhaft mit j\u00e4hrlichen Kosten von ca. 4000.-  zu rechnen sein, sollte keine andere L\u00f6sung gefunden werden.  Eine Wiederverpachtung des Gel\u00e4ndes, so wie in der Vergangenheit mehrmals praktiziert, hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 03.04.2020 ausgeschlossen. Hingegen wurde ein m\u00f6glicher Verkauf des gesamten Gel\u00e4ndes, nach erfolgter Vermessung, in Erw\u00e4gung gezogen. Durch einen m\u00f6glichen Verkauf soll das Ziel verfolgt werden einen K\u00e4ufer zu finden der die Altlasten mit \u00fcbernimmt und daf\u00fcr Sorge tr\u00e4gt, da\u00df diese gesetzeskonform entsorgt werden.  Dar\u00fcberhinaus soll der K\u00e4ufer das Grundst\u00fcck wieder so herrichten, da\u00df Wanderer, Waldnutzer, Bauern usw. den das Gel\u00e4nde durchquerenden Weg wieder gefahrlos nutzen k\u00f6nnen. Ebenso soll die Sicherung des Grundst\u00fcckes gegen Unf\u00e4lle und Umweltsch\u00e4den sicher gestellt werden.   Im Gegenzug daf\u00fcr wurde ein Verkaufspreis von ca. 500.-  formuliert und als realistisch angesehen.   Zun\u00e4chst hatte sich der ehemalige Pachtinteressent Rohleder, Lindenfels, auch f\u00fcr einen Ankauf interessiert. Er hat sich aber zwischenzeitlich dann doch nicht dazu entschlie\u00dfen k\u00f6nnen.   Nun hat sich am 03.04.2020 Herr Thomas Pauling bei der Gemeinde Lautertal gemeldet und sich nach dem Grundst\u00fcck erkundigt. Er hat sich das Gel\u00e4nde angesehen und daraufhin mit Schreiben vom 07.04.2020 sein Interesse am Kauf bekundet, um Brennholz einzulagern. Hierf\u00fcr seien auch die auf dem Grundst\u00fcck befindlichen Geb\u00e4ude interessant. Den Eheleuten Pauling ist bewu\u00dft, da\u00df Ihnen durch den Ankauf des Grundst\u00fccks erhebliche Pflichten auf sie zukommen.  Hierzu geh\u00f6ren u.a. im Einzelnen:  die Verkehrssicherheit des Wanderweges und die Unfallgefahr durch aufgestellte Steine bzw. einsturzgef\u00e4hrdete Geb\u00e4ude herstellen, indem die Gegenst\u00e4nde entfernt, gesichert und/oder abgesperrt werden;  den zusammengebrochenen Schuppen fachgerecht entfernen lassen (Herr Pauling arbeitet in der Abbruchfirma, die in Elmshausen das Haus gegen\u00fcber dem alten Rathaus entfernt hat);  den Stapler fachgerecht zu entsorgen; die weiteren Maschinen und Anlagen fachgerecht zu entsorgen; im Au\u00dfengel\u00e4nde die restlichen Anlagen abzubauen, zu entfernen und zu entsorgen (u. a. den alten Wasserbeh\u00e4lter und die Vorrichtung f\u00fcr die S\u00e4ge), wobei die Brut- und Setzzeit zu beachten sein wird; f\u00fcr Wanderer die Nutzung des Gel\u00e4ndes weiter offen verbleibt.  Da Herr Pauling selbst in einem Abbruch- und Recyclingunternehmen mit Zertifizierung f\u00fcr Asbestentsorgung t\u00e4tig ist, kann er \u00fcber die Firma sicherstellen, da\u00df die Schadstoffe ordnungsgem\u00e4\u00df entsorgt werden.  Das Amt f\u00fcr Bodenmanagement (AfB) hat einen Entwurf f\u00fcr die Vermessung des Gel\u00e4ndes (Anlage 1) und der voraussichtlichen Kosten hierf\u00fcr vorgelegt. Um Kosten zu sparen, sollte auf vorhandene Messpunkte zur\u00fcckgegriffen werden. Wenn zwei neue Punkte erstellt w\u00fcrden, w\u00fcrde die Vermessung  Kosten in H\u00f6he von rund 3000   verursachen.  An Notarkosten w\u00fcrden ca. 200  anfallen.   Mit Herrn Pauling wurde die Angelegenheit er\u00f6rtert. In diesem Gespr\u00e4ch hat Herr Pauling sein Kaufinteresse bekr\u00e4ftigt. Er ist sich auch \u00fcber die sich aus dem Ankauf ergebenden Pflichten bewusst und hat noch einmal best\u00e4tigt, da\u00df er diese z\u00fcgig abarbeiten wird. Die Eheleute Pauling sind selbst gern im Wald unterwegs und es sei eine Herzensangelegenheit das Grundst\u00fcck wieder sch\u00f6n herzurichten und zu sichern, damit der Wanderweg wieder gefahrlos genutzt werden kann.  Herr Pauling ist bereit neben dem Kaufpreis von 500.-  max. auch noch die H\u00e4lfte der Vermessungskosten zu \u00fcbernehmen.   Der Verkauf an Herrn Pauling erscheint f\u00fcr die Gemeinde aktuell die beste Alternative zu sein.  Die zum Verkauf derzeit diskutierte Fl\u00e4che betr\u00e4gt insgesamt 9000 qm (gem. Vermessungsvorschlag AfB, Anlage 1). Der Wert der Fl\u00e4che betr\u00e4gt bei einem Richtpreis von 0,60  / qm f\u00fcr Wald und unter Ber\u00fccksichtigung eines Aufwuchsfaktors von 1,0  / qm insgesamt 14.400 .  Diesem Wert gegen zu rechnen sind die hohen Abri\u00df- und Entsorgungskosten. Hierzu liegt der Verwaltung ein Kostenvoranschlag der Fa. Wreck in H\u00f6he von ca. 54.000  vor. Dazu kommen Wiederaufforstungskosten in H\u00f6he von 9.000  (1/3 Fl\u00e4che bei 3,0 /qm/ Wertermittlung durch Forstverwaltung).  Der Alternativvorschlag (Anlage 2) f\u00fcr einen m\u00f6glichen Gel\u00e4ndeverkauf greift ebenfalls auf 2 vorh. Grenzpunkte zur\u00fcck. In diesem Fall w\u00fcrde in etwa nur die H\u00e4lfte der Fl\u00e4che verkauft. Es m\u00fc\u00dfte dann aber ggfls. noch ein au\u00dferhalb der dann verkauften Fl\u00e4che liegender Lagerplatz ger\u00e4umt werden.  Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich in seinen vergangenen Sitzungen mehrfach mit dieser Angelegenheit. Schlu\u00dfendlich spricht er sich f\u00fcr einen Verkauf des Gel\u00e4ndes aus.  Auf der Grundlage des \u00a7 1 Abs. 3 Ziffer 4 der durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal in der Sitzung vom 06. Februar 2020 beschlossenen Hauptsatzung der Gemeinde Lautertal und dem wie hier beschriebenen und ermittelten Wert der Fl\u00e4che w\u00e4re der Gemeindevorstand grunds\u00e4tzlich zu einem Verkauf erm\u00e4chtigt. Vor dem Hintergrund, da\u00df die Gemeindevertretung sich in der Vergangenheit im Falle von Grundst\u00fccksver\u00e4u\u00dferungen daf\u00fcr ausgesprochen hat, zun\u00e4chst die zu verkaufende Fl\u00e4che auszuschreiben, dies vorliegend jedoch aufgrund der besonderen Umst\u00e4nde und Entwicklungen f\u00fcr nicht zweckdienlich erachtet wurde, sowie der Sensibilit\u00e4t des Falles, wird die Gemeindevertretung vorliegend um Entscheidung gebeten.       \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, einem Verkauf des Gel\u00e4ndes wie in dieser Vorlage beschrieben und gem\u00e4\u00df dem Plan nach Anlage 1 an Herrn Pauling zuzustimmen.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201206100084&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201206100084&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201206100084%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20200612064223-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-06-12","sha1Checksum":"8412d01dc840d7d7dcaf76d6b649dddbb0d573c6","size":341585,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201206100084%7C20200612064223-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201206100084%7C20200612064223-0.pdf%7C","text":"Anlage 1","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201206100084","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201206100084%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20200612064229-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-06-12","sha1Checksum":"e4f0fd8f7e2783565ac37390a2166da59f26daa5","size":844611,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201206100084%7C20200612064229-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201206100084%7C20200612064229-0.pdf%7C","text":"Anlage 2","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201206100084","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/418","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-26%7C20201206100084%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-26","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20201105100062","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Schaffung von Standorten f\u00fcr Elektroladestationen f\u00fcr die E-Mobilit\u00e4t und Carsharing in Lautertal","reference":"2020/063","date":"2020-05-11","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201105100062","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/063","fileName":"20201105100062","mimeType":"application/pdf","size":52915,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-812-00-Fl\u00e4chen 2 Lautertal/Odw., 11.05.2020  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2020/063  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Schaffung von Standorten f\u00fcr Elektroladestationen f\u00fcr die E-Mobilit\u00e4t und Carsharing in Lautertal    Anlagen: Liste 1   \fSachverhalt:  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal befa\u00dfte sich in ihrer Sitzung vom 17. November 2019 mit der m\u00f6glichen Schaffung von Standorten f\u00fcr Elektroladestationen f\u00fcr die E-Mobilit\u00e4t und Carsharing in Lautertal. Sie beschlo\u00df, den Gemeindevorstand zu beauftragen, geeignete Standorte f\u00fcr Ladestationen f\u00fcr Elektromobilit\u00e4t und f\u00fcr Carsharing-Angebote zu \u00fcberpr\u00fcfen sowie f\u00fcr die Gemeinde Lautertal auf Machbarkeit zu pr\u00fcfen.  Als Anlage werden die von der Verwaltung in den einzelnen Ortsteilen f\u00fcr grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich gehaltene Standorte in Form einer Liste zur weiteren Diskussion vorgelegt.  Bevor vertiefene Untersuchungen angestellt werden zu den Themen   Stromdargebot am Standort  Kosten der Herstellung einer Ladestation Kosten der Herstellung des Stellplatzes Ermittlung eines m\u00f6glichen Anbieters einer Ladestation  sowie  Ermittlung eines m\u00f6glichen Carsharing-Anbieters  sollten jedoch die konkret zu untersuchenden Standorte festgelegt werden.  Der Gemeindevorstand nahm die vorliegende Liste in seiner Sitzung vom 20. April 2020 zur Kenntnis und beschlo\u00df, diese zur vertiefenden Beratung an die Gemeindevertretung weiterzuleiten.  Ein Beschlu\u00dfvorschlag wird nicht unterbreitet.          \fBeschlussvorschlag:  \f    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201105100062&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201105100062&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201105100062%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20200511093459-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-05-11","sha1Checksum":"63bdad50770043272a8f956d48d4ed905e6778f6","size":2459505,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201105100062%7C20200511093459-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201105100062%7C20200511093459-0.pdf%7C","text":"Liste 1","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201105100062","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/417","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-26%7C20201105100062%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-26","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20201102100032","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"4. \u00c4nderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2020","reference":"2020/033","date":"2020-02-11","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201102100032","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/033","fileName":"20201102100032","mimeType":"application/pdf","size":66285,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-614-35-4. \u00c4nderung Lautertal/Odw., 11.02.2020  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2020/033  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: 4. \u00c4nderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2020    Anlagen: Entwurf Landesentwicklungsplan Hessen 2020 Anhang zum Entwurf   \f  Sachverhalt:  Die Hessische Landesregierung hat am 16. Dezember 2019 den Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hessen 2020  Raumstruktur, zentrale Orte und gro\u00dffl\u00e4chigen Einzelhandel  einschlie\u00dflich Begr\u00fcndung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange einzuleiten sowie der \u00d6ffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.  Mit der vierten \u00c4nderung des Landesentwicklungsplanes sollen die folgenden raumordnerischen Festlegungen neu gefa\u00dft werden:  zur landesweiten Raumstruktur und zur gesamtr\u00e4umlichen Entwicklung, zur den zentralen Orten einschlie\u00dflich der zentral\u00f6rtlichen Daseinsvorsorge und zum gro\u00dffl\u00e4chigen Einzelhandel.  Mit Schreiben vom 15. Januar 2020 wird der Gemeinde nunmehr der Entwurf zur Stellungnahme vorgelegt.   Der Landesentwickungsplan trifft Festsetzungen zur Bev\u00f6lkerungsentwicklung, Strukturpolitik, baulichen Entwicklung durch Vorgabe der Dichtewerte, sowie Raumkategorien und Infrastruktur.   Die Gemeinde Lautertal wird dem neuen l\u00e4ndlichen Raum mit Verdichtungsans\u00e4tzen zugeordnet und kann anhand der Orts-Definitionen in die Kategorie Grundzentrum eingeordnet werden. In den \u00e4lterern Landesentwicklungspl\u00e4nen z\u00e4hlte Lautertal zum l\u00e4ndlichen Raum, wobei Reichenbach als Kleinzentrum eingestuft war. Zentraler Ort f\u00fcr Lautertal ist die Stadt Bensheim. Dabei ist Bensheim als Mittelzentrum festgelegt.   Gro\u00dffl\u00e4chiger Einzehandel soll nur in Ober- und Mittelzentren zul\u00e4ssig sein. Zur Grundversorgung sind gro\u00dffl\u00e4chige Einzelhandelsvorhaben bis zu einer Verkaufsfl\u00e4che von 2.000 qm auch in den zentralen Orten von Grundzentren zul\u00e4ssig. Dabei sind diese zentralen Orte noch durch die Regierungspr\u00e4sidien in den Regionalpl\u00e4nen festzulegen.  Zu den \u00fcbrigen Inhalten des Landesentwicklungsplanes, 4. \u00c4nderung, wird auf den beiliegenden Entwurf verwiesen, der als Anlage Bestandteil der Vorlage ist.  Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 10. Februar 2020. Er empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hessen 2020  Raumstruktur, zentrale Orte und gro\u00dffl\u00e4chigen Einzelhandel  einschlie\u00dflich Begr\u00fcndung und Umweltbericht zur Kenntnis zu nehmen.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt und den vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hessen 2020  Raumstruktur, zentrale Orte und gro\u00dffl\u00e4chigen Einzelhandel  einschlie\u00dflich Begr\u00fcndung und Umweltbericht zur Kenntnis.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201102100032&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201102100032&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201102100032%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20200211075646-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-02-11","sha1Checksum":"8cf510beb8c85ae9411e1c5ee642e085f5f7d1be","size":31895994,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201102100032%7C20200211075646-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201102100032%7C20200211075646-0.pdf%7C","text":"Entwurf Landesentwicklungsplan Hessen 2020","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201102100032","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201102100032%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20200211075701-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-02-11","sha1Checksum":"8d2e7ee79c34f312c10943703fd283ba739281eb","size":8054473,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201102100032%7C20200211075701-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201102100032%7C20200211075701-0.pdf%7C","text":"Anhang zum Entwurf","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201102100032","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/416","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-26%7C20201102100032%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-26","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20200503100045","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Neuwahl der Schiedsperson und deren Stellvertreter/in  \r\nf\u00fcr den Schiedsamtsbezirk Lautertal","reference":"2020/046","date":"2020-03-05","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20200503100045","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/046","fileName":"20200503100045","mimeType":"application/pdf","size":58120,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 056-05 - gt Lautertal/Odw., 05.03.2020  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2020/046  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Neuwahl der Schiedsperson und deren Stellvertreter/in   f\u00fcr den Schiedsamtsbezirk Lautertal    Anlagen:    \fSachverhalt:  Frau Helga Dohme, die derzeit das Amt der Schiedsperson f\u00fcr die Gemeinde Lautertal aus\u00fcbt sowie deren Stellvertreter  Herr Albrecht Kaffenberger, scheiden nach Ablauf der Wahlperiode im M\u00e4rz dieses Jahres als Vertreter/In des Schiedsamtsberzirks Lautertal aus. Frau Helga Dohme hat sich bereit erkl\u00e4rt, das Amt der Schiedsperson bis zur Neuwahl weiterzuf\u00fchren.  Nach den Bestimmungen des HSchAG \u00a7 (4) werden die Schiedsperson und deren Stellvertreter/in durch die Gemeindevertretung f\u00fcr eine Amtszeit von  5 Jahren gew\u00e4hlt.  Hierzu ist die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung notwendig. \u00a73HSchAG  Eignung f\u00fcr das Schiedsamt (1) Schiedspersonen m\u00fcssen nach ihrer Pers\u00f6nlichkeit und ihren F\u00e4higkeiten f\u00fcr das Amt geeignet sein.  (2) Das Amt kann nicht bekleiden,  1. wer die F\u00e4higkeit zur Bekleidung \u00f6ffentlicher \u00c4mter nicht besitzt;  2. eine Person, f\u00fcr die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;  3. wer als Rechtsanw\u00e4ltin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;  4 .wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig aus\u00fcbt;  5. wer die rechtsprechende Gewalt (\u00a71 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der  Bekanntmachung vom 19.April1972 (BGBl.IS.713), zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 8.Juni 2017 (BGBl.IS.1570)) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (\u00a7142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) aus\u00fcbt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst t\u00e4tig ist. (3) In das Amt soll nicht berufen werden, wer  1. bei Beginn der Amtsperiode das drei\u00dfigsteLebensjahr noch nicht oder das f\u00fcnfundsiebzigsteLebensjahr vollendet haben wird;  2.nicht in dem Bezirk des Schiedsamts, bei Gemeinden mit mehreren Schieds\u00e4mtern nicht in der Gemeinde wohnt;  3. durch sonstige, nicht unter Abs.2 Nr.2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verf\u00fcgung \u00fcber sein Verm\u00f6gen beschr\u00e4nkt ist. (4) Die in \u00a7\u00a74 und 5 genannten Stellen k\u00f6nnen personenbezogene Daten der zu w\u00e4hlenden oder zu best\u00e4tigenden Schiedspersonen erheben, soweit dies nach Abs.1 bis 3 erforderlich ist. Vorgeschlagen f\u00fcr das Amt der Schiedspersonen sind: Frau Heidi Adam, Am Petersberg 4, 64686 Lautertal und als deren Stellvertreter  Herrn Wolfgang Hechler, H\u00fcgelstra\u00dfe 8, 64686 Lautertal.  Es ist vorgesehen, die Neuwahl der Schiedsperson und deren Stellvertreter/in in der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Juni 2020 vorzunehmen.    Der Gemeindevorstand beschloss in seiner Sitzung vom Montag, dem 02. M\u00e4rz 2020, der Gemeindevertretung zu empfehlen, Frau Heidi Adam zur Schiedsperson und Herrn Wolfgang Hechler zum Stellvertreter der Schiedsperson, f\u00fcr den Schiedsamtsbezirk Lautertal, zu w\u00e4hlen.     \fBeschlussvorschlag:  \f Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, Frau Heidi Adam zur Schiedsperson und Herrn Wolfgang Hechler zum Stellvertreter der Schiedsperson, f\u00fcr den Schiedsamtsbezirk Lautertal, zu w\u00e4hlen.        \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200503100045&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200503100045&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/415","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-26%7C20200503100045%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-26","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20202804100058","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Kinderbetreuung in der Gemeinde Lautertal (Odenwald)\r\nhier: Bedarfsplanung 2020/2021","reference":"2020/059","date":"2020-04-28","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202804100058","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/059","fileName":"20202804100058","mimeType":"application/pdf","size":8384,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 467-015 Lautertal/Odw., 28.04.2020  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2020/059  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Kinderbetreuung in der Gemeinde Lautertal (Odenwald) hier: Bedarfsplanung 2020/2021    Anlagen: BEDARFSPLANUNG Kinderbetr.2020-21   \fSachverhalt:   Der Bedarfsplan f\u00fcr die Jahre 2020/2021 wurde von der Kindertagesst\u00e4tten-Beauftragten, Frau Ursula Kindinger-Bickel erstellt.   Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung vom 18.05.2020 mit der Angelegenheit befasst, stellt den Bedarfsplan 2020/2021 fest und leitet ihn an die Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme weiter.      \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Bedarfsplan 2020/2021 zur Kenntnis.  \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202804100058&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202804100058&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20202804100058%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20200428092841-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-04-28","sha1Checksum":"4ff51f6f82574b8047f917b74e050c370c2bcf61","size":530572,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202804100058%7C20200428092841-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202804100058%7C20200428092841-0.pdf%7C","text":"BEDARFSPLANUNG Kinderbetr.2020-21","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202804100058","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/421","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-26%7C20202804100058%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-26","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20202805100070","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Widmung des Parkplatzes R\u00f6mersteine als \u00f6ffentliche Stra\u00dfe\r\nhier: weiterer Felsenmeerparkplatz","reference":"2020/070","date":"2020-05-28","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202805100070","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/070","fileName":"20202805100070","mimeType":"application/pdf","size":66142,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 30/121.09.6 Lautertal/Odw., 28.05.2020  Abt: Ordnungsamt   Vorlage Nr. 2020/070  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Widmung des Parkplatzes R\u00f6mersteine als \u00f6ffentliche Stra\u00dfe hier: weiterer Felsenmeerparkplatz    Anlagen:    \fSachverhalt:  Der Parkplatz R\u00f6mersteine wurde erweitert um mehr Kapazit\u00e4ten f\u00fcr Felsenmeerbesucher zu haben und das Parken auf der L 3098 zu verhindern. Der Parkplatz R\u00f6mersteine soll perspektivisch in das Parkplatzkonzept f\u00fcr das Felsenmeer mit aufgenommen werden. U. a. bedeutet dies, dass hier eine Parkraumbewirtschaftung analog der Parkpl\u00e4tze am Felsenmeer erfolgen soll. Dabei wird die Aufstellung von Parkgeb\u00fchrenautomaten mit bargeldloser Zahlfunktion angestrebt.  Voraussetzung hierf\u00fcr ist die Umwidmung des Gel\u00e4ndes in eine \u00f6ffentliche Stra\u00dfe.  Um auch ordnungsrechtlich auf dem Gel\u00e4nde t\u00e4tig werden zu k\u00f6nnen, ist es erforderlich den Parkplatz als \u00f6ffentliche Stra\u00dfe zu widmen.   Aus forstlicher Sicht bestehen gegen diese Ma\u00dfnahme keine Bedenken.  F\u00fcr die Widmung von \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen gelten die Vorschriften des Hessischen Stra\u00dfengesetzes (HStrG) vom 09. Oktober 1962 in der jeweils g\u00fcltigen Fassung. Nach \u00a7 4 Abs. 1 Satz 1 HStrG verf\u00fcgt der Tr\u00e4ger der Stra\u00dfenbaulast - hier also die Gemeinde - die Widmung einer Stra\u00dfe f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr. \u00a7 4 Abs. 2 HStrG setzt voraus, dass der Tr\u00e4ger der Stra\u00dfenbaulast Eigent\u00fcmer des der Stra\u00dfe dienenden Grundst\u00fccks ist, was im vorliegenden Fall zutrifft. Mit der Widmung stellt die Gemeinde nach \u00a7 4 Abs. 5 HStrG i. V. m. \u00a7 3 Abs. 1 HStrG fest, welcher Stra\u00dfengruppe die Stra\u00dfe angeh\u00f6rt (Einstufung). Beim Parkplatz R\u00f6mersteine in Beedenkirchen handelt es sich nach \u00a7 3 Abs. 1 Nr. 3 HStrG um eine Gemeindestra\u00dfe.   Durch die Einstufung der Stra\u00dfe ergeben sich f\u00fcr die Gemeinde keine unmittelbaren Rechtsfolgen. Selbstverst\u00e4ndlich sind Parkplatz und die Stra\u00dfe verkehrssicher herzurichten. Daraus ergeben sich jedoch keine besonderen Anforderungen, die vom Stra\u00dfenbaulasttr\u00e4ger zu gew\u00e4hrleisten sind.  Der Gemeindevorstand hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen der Gemeindevertretung zu empfehlen aufgrund von \u00a7 4 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. \u00a7 2 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Stra\u00dfengesetz (HStrG), die nebeneinanderliegenden gemeindlichen Grundst\u00fccke in der Gemarkung Beedenkirchen, Flur 5 Flurst\u00fccke 9, 10/2 und 114/8 genannt Parkplatz R\u00f6mersteine dem \u00f6ffentlichen Verkehr zu widmen und nach Abs. 3 Satz 1 HStrG die Widmung in orts\u00fcblicher Weise \u00f6ffentlich bekanntzumachen.      \fBeschlussvorschlag:  \f Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft aufgrund von \u00a7 4 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. \u00a7 2 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Stra\u00dfengesetz (HStrG), die nebeneinanderliegenden gemeindlichen Grundst\u00fccke in der Gemarkung Beedenkirchen, Flur 5 Flurst\u00fccke 9, 10/2 und 114/8 genannt Parkplatz R\u00f6mersteine dem \u00f6ffentlichen Verkehr zu widmen und nach Abs. 3 Satz 1 HStrG die Widmung in orts\u00fcblicher Weise \u00f6ffentlich bekanntzumachen. Der Parkplatz R\u00f6mersteine erh\u00e4lt damit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 HStrG die Eigenschaft einer \u00f6ffentlichen Stra\u00dfe und ist nach \u00a7 3 Abs. 1 Nr. 3 HStrG als Gemeindestra\u00dfe eingestuft.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202805100070&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202805100070&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/423","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-26%7C20202805100070%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-26","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20201308100112","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"R\u00fcckwirkende Aufhebung der Satzung zur Zweitwohnungssteuer zum 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\u00c4nderung des Bebauungsplanes 'Kuralpe' im Ortsteil Beedenkirchen und 4. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes der Gemeinde Lautertal\r\nhier: a) Beschlu\u00df zur Einleitung des Verfahrens ('Aufstellungsbeschlu\u00df') zur 4. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich 'Kuralpe' im Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1               Baugesetzbuch (BauGB)\r\n       b) Beschlu\u00df zur Einleitung des Verfahrens ('Aufstellungsbeschlu\u00df') zur 2. \u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes 'Kuralpe' im Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1              Baugesetzbuch 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Im Laufe dieser Zeit entwickelte sich nach und nach aus einem einfachen Wohngeb\u00e4ude mit Trinkhalle der heutige Hotel- und Restaurantbetrieb mit dazugeh\u00f6rigen Feier- und Tagungs-angeboten sowie einem Kinderspielplatz. Des Weiteren wird auf der Kuralpe auch ein Hofladen betrieben, in dem u.a. Produkte aus eigener Herstellung angeboten werden. Zur Kuralpe geh\u00f6ren zudem auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Fl\u00e4chen. Auf den entsprechenden \u00c4ckern und Wiesen werden z.B. verschiedene Zutaten f\u00fcr die Restaurantk\u00fcche und den Hofladen angebaut, aber auch eine hauseigene Schafzucht betrieben. Die bisherige bauliche Entwicklung im Bereich der Kuralpe geschah zuletzt auf Basis des urspr\u00fcnglichen Bebauungsplanes Kuralpe (in Kraft getreten am 21.04.1995) bzw. aufgrund der 1.\u00c4nderung des Bebauungsplanes Kuralpe (in Kraft getreten am 14.04.2005).  Um auch eine weitere Entwicklung am Standort zu erm\u00f6glichen und damit einen zukunfts-orientierten Betrieb zu gew\u00e4hrleisten, ist im s\u00fcdlichen Teilbereich eine Erweiterung des Hotels mit Errichtung eines Wellnessbereiches angedacht. Hierbei ist vorgesehen, neben den \u00fcblichen Hotelzimmern auch Familienwohnungen anzubieten, die die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnen sollen, Ferien auf dem Bauernhof zu verbringen. In den letzten Jahren, aber auch aufgrund der aktuellen Corona-virus-Situation ist die Nachfrage nach naturnahen Familienurlauben innerhalb Deutschlands gestiegen, weshalb ein diesbez\u00fcgliches Angebot geschaffen werden soll. Auch f\u00fcr Mitarbeiter (vor allem f\u00fcr Aushilfen und Saisonkr\u00e4fte) sollen vor Ort betriebseigene Wohnm\u00f6glichkeiten geschaffen werden.    Die Kuralpe liegt innerhalb des Geo-Naturparks Bergstra\u00dfe-Odenwald. Der sowohl von Hotel- und Restaurantg\u00e4sten als auch von Wanderern gut genutzte Parkplatz auf den Flurst\u00fccken Nr.48/1 und Nr.48/2 ist von den bisherigen Bauleitplanungen nicht \u00fcberplant, weshalb mit der vorlie-genden Planung auch eine entsprechende Sicherung der bestehenden Stellplatzfl\u00e4chen erfolgen soll. Hier befinden sich auch Aufstellfl\u00e4chen f\u00fcr Wohnmobile, deren Standort mit der vorliegenden Planung gew\u00e4hrleistet werden soll.  Die westliche Teilfl\u00e4che des Flurst\u00fcckes Nr.41/5 wird saisonal f\u00fcr eine Au\u00dfenbewirtschaftung im Sinne einer Strau\u00dfwirtschaft genutzt, die ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden soll. Hier k\u00f6nnen sich Wanderer in den Sommermonaten erfrischen. In den (schneereicheren) Winter-monaten hingegen k\u00f6nnen sich hier beispielsweise Rodelfreunde mit hei\u00dfen Getr\u00e4nken versorgen und aufw\u00e4rmen. Im n\u00f6rdlichen Teilbereich, soll f\u00fcr den Betreiber des Hotel-Restaurants Kuralpe-Kreuzhof, der im \u00dcbrigen Vollerwerbslandwirt ist, die M\u00f6glichkeit geschaffen werden, ein Altenteil zu errichten. Da der Betreiber mit seiner Familie derzeit mit im Haupthaus des Hotels wohnt, w\u00fcrde durch die Verlagerung zus\u00e4tzlicher Raum f\u00fcr Hotelg\u00e4ste frei werden. Dies kommt auch den W\u00fcnschen vieler Hotelg\u00e4ste entgegen, im Haupthaus zu wohnen und nicht ggf. in einem Neben-geb\u00e4ude. Im Bereich des geplanten Altenteils befindet sich \u00fcbrigens neben dem Kr\u00e4merhof auf den Flurst\u00fccken Nr.161 und Nr.162 im Westen auch bereits ein Wochenendh\u00e4uschen auf dem Flurst\u00fcck Nr.156 im Norden (siehe Luftbild, da nicht in der Liegenschaftskarte enthalten). Neben dem geplanten Altenteil soll der n\u00f6rdliche Teilbereich2 aber dem Ausgleich planungsbedingter Eingriffe dienen.  Auch wenn der Planbereich bereits teilweise durch Bebauungspl\u00e4ne \u00fcberplant ist, z\u00e4hlt er dennoch zum Au\u00dfenbereich, da er nicht Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ist. Aufgrund dessen und letztlich auch wegen den Erweiterungsfl\u00e4chen, die dem unbeplanten Au\u00dfenbereich zuzurechnen sind, ist f\u00fcr die vorliegende Bebauungsplan\u00e4nderung und erweiterung ein zweistufiges Bauleitplanverfahren (das sogenannte Regelverfahren) mit einer Umweltpr\u00fcfung nach \u00a72 Abs.4 BauGB durchzuf\u00fchren. Um dem Entwicklungsgebot des \u00a78 Abs.2 Satz1 BauGB zu gen\u00fcgen, soll der Fl\u00e4chennutzungsplan der Gemeinde Lautertal parallel zur \u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ge\u00e4ndert werden (Parallelverfahren gem\u00e4\u00df \u00a78 Abs.3 Satz1 BauGB). Mit der \u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sowie der parallelen \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen f\u00fcr eine st\u00e4dte-bauliche Entwicklung und Ordnung des Planbereiches geschaffen werden. / Abbildung1: Luftbild des Plangebietes und der n\u00e4heren Umgebung (unma\u00dfst\u00e4blich) Das Plangebiet besteht aus zwei Teilbereichen, wobei die von der Fl\u00e4chennutzungsplan\u00e4nderung betroffenen Teilbereiche identisch sind mit den beiden Teilgeltungsbereichen der Bebauungsplan\u00e4nderung und erweiterung. Das Plangebiet liegt an der Landesstra\u00dfe L3101 (Jugenheimer Stra\u00dfe/Felsbergstra\u00dfe) im \u00dcbergangsbereich der Lautertaler Gemarkungen Beedenkirchen im S\u00fcdosten und Staffel im Norden sowie der Gemarkung Balkhausen der Nachbargemeinde Seeheim-Jugenheim im Westen.  Der Teilbereich1 mit den wesentlichen baulichen Anlagen befindet sich dabei in der Gemarkung Beedenkirchen, wohingegen der Teilbereich2 mit dem m\u00f6glichen Altenteil-Standort und den Ausgleichsfl\u00e4chen in der Gemarkung Staffel liegt.  Die Teilbereiche der beiden Bauleitplanungen umfassen konkret folgende Grundst\u00fccke: Teilbereich1: Gemarkung Beedenkirchen, Flur3, Flurst\u00fccke Nr.41/5 (teilweise), Nr.47/3 (teilweise), Nr.48/1, Nr.48/2, Nr.49 (teilweise), Nr.50/4, Nr.50/6, Nr.80 (teilweise) und Nr.81/3 (teilweise) Teilbereich2: Gemarkung Staffel, Flur1, Flurst\u00fccke Nr.157, Nr.158 und Nr.159  Der Teilbereich1 hat hierbei eine Gr\u00f6\u00dfe von ca. 2,03ha und der Teilbereich2 eine Gr\u00f6\u00dfe von ca. 1,77ha, sodass in Summe ca. 3,80ha \u00fcberplant werden. /  Abbildung2: Von der 4. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich Kuralpe betroffene Teilbereiche sowie Teilgeltungsbereiche der 2.\u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Juni 2020; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung f\u00fcr Bodenmanagement und Geoinformation, Stand: 17.06.2015)  Regionalplan S\u00fcdhessen  Der Regionalplan S\u00fcdhessen/Regionale Fl\u00e4chennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP2010 - StAnz.42/2011 vom 17.10.2011) weist den Teilbereich1 (zumindest \u00fcberwiegend) als Vorbehaltsgebiet f\u00fcr Landwirtschaft aus, wobei am Ostrand ggf. auch ein Vorranggebiet f\u00fcr Landwirtschaft betroffen sein k\u00f6nnte. Eine genauere Beurteilung der Fl\u00e4chenausweisung ist aufgrund des Ma\u00dfstabes des Regionalplanes von 1:100.000 nicht m\u00f6glich. Unter Ber\u00fccksichtigung der bereits wirksamen Bauleitplanungen und der bestehenden Nutzungen bzw. baulichen Anlagen im Teilbereich1 kann die vorliegende Bauleitplanung hier noch im Sinne des \u00a71 Abs.4 BauGB als an die Ziele der Raumordnung angepasst gelten. Im Rahmen der Nutzungen der Kuralpe wird auch Land- und Forstwirtschaft betrieben (u.a. Schafzucht und Erzeugung von Anbauprodukten f\u00fcr das Restaurant und den Hofladen), was der Regionalplanausweisung entspricht. / Abbildung3: Ausschnitt aus der Teilkarte3 des Regionalplanes S\u00fcdhessen 2010 (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Oktober 2011) Der Teilbereich2 ist als Vorranggebiet f\u00fcr Landwirtschaft, \u00fcberlagert von einem Vorbehaltsgebiet f\u00fcr besondere Klimafunktionen ausgewiesen. Die Fl\u00e4chen des Teilbereiches2 stellen sich als Wiesenfl\u00e4chen dar und sollen \u00fcberwiegend dem Ausgleich planungsbedingter Eingriffe dienen. Der auf diesen Fl\u00e4chen ebenfalls m\u00f6gliche Standort f\u00fcr das Altenteil eines Vollerwerbslandwirtes steht dieser Ausweisung nicht entgegen. Die Bauleitplanung kann hier im Sinne des \u00a71 Abs.4 BauGB als an die Ziele der Raumordnung angepasst gelten. Vorbereitender Bauleitplan (Fl\u00e4chennutzungsplan)  Der seit 16.09.2010 wirksame Fl\u00e4chennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Lautertal, der im Ma\u00dfstab 1:20.000 vorliegt, stellt den Bereich des Hotel-Restaurants Kuralpe-Kreuzhof im Teilbereich1 als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel dar. Die \u00f6stlich daran angrenzenden Fl\u00e4chen werden als Fl\u00e4chen f\u00fcr die Landwirtschaft mit erg\u00e4nzender Kennzeichnung verschiedener Potentieller Ma\u00dfnahmenfl\u00e4chen dargestellt. Der Teilbereich2 wird ebenfalls als Fl\u00e4chen f\u00fcr die Landwirtschaft mit erg\u00e4nzender Kennzeichnung verschiedener Potentieller Ma\u00dfnahmenfl\u00e4chen dargestellt. Die zwischen den beiden Teilbereichen verlaufende L3101 wird als Verkehrsfl\u00e4che (hier: Landesstra\u00dfe) dargestellt, um ihre \u00f6rtliche und \u00fcber\u00f6rtliche Relevanz hervorzuheben. Innerhalb der Verkehrsfl\u00e4che wird eine Hauptversorgungsleitung zur Elektrizit\u00e4tsversorgung mit der Kennzeichnung Erdkabel, Spannung 20kV dargestellt. N\u00f6rdlich und s\u00fcdlich der L3101 ist im Bereich des Plangebietes jeweils ein Symbol f\u00fcr den Ruhenden Verkehr dargestellt. Das Symbol s\u00fcdlich der L3101 befindet sich dabei im Bereich des dort vorhandenen \u00f6ffentlichen Parkplatzes innerhalb der Stra\u00dfenparzelle Nr.81/3. N\u00f6rdlich der L3101 ist jedoch in der \u00d6rtlichkeit kein Parkplatz vorhanden, weshalb mit dem entsprechenden Symbol ggf. der Parkplatz des Hotel-Restaurants Kuralpe-Kreuzhof gekennzeichnet sein k\u00f6nnte.  Gem\u00e4\u00df \u00a78 Abs.2 Satz1 BauGB sind Bebauungspl\u00e4ne aus dem Fl\u00e4chennutzungsplan zu entwickeln. Die geplanten Festsetzungen der Bebauungsplan\u00e4nderung und erweiterung w\u00e4ren derzeit nicht \u00fcberall aus dem wirksamen Fl\u00e4chennutzungsplan entwickelt. Um dem Entwicklungsgebot zu gen\u00fcgen, wird der Fl\u00e4chennutzungsplan der Gemeinde Lautertal daher parallel zur \u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ge\u00e4ndert (Parallelverfahren gem\u00e4\u00df \u00a78 Abs.3 Satz1 BauGB). / Abbildung4: Ausschnitt aus dem seit 16.09.2010 wirksamen Fl\u00e4chennutzungsplan der Gemeinde Lautertal (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Geografisches Informationssystem (B\u00fcrgerGIS) des Landkreises Bergstra\u00dfe, Internetabruf am 05.06.2020 unter https://buergergis.kreis-bergstrasse.de) Mit der vorliegenden 2.\u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen wird der am 21.04.1995 in Kraft getretene Bebauungsplan Kuralpe und die am 14.04.2005 in Kraft getretene 1.\u00c4nderung des Bebauungsplanes Kuralpe vollst\u00e4ndig \u00fcberplant und ersetzt.  Die \u00fcbrigen Fl\u00e4chen des Plangebietes (Erweiterung des Teilbereiches1 nach Osten und Vergr\u00f6\u00dferung der Ausgleichsfl\u00e4chen mit Altenteil im Teilbereich2) sind bislang dem unbeplanten Au\u00dfenbereich zuzurechnen und hinsichtlich der Bebaubarkeit derzeit nach \u00a735 BauGB zu beurteilen. /  Abbildung5: Ausschnitt aus dem am 21.04.1995 in Kraft getretenen Bebauungsplan Kuralpe (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: B\u00fcrgerGIS des Landkreises Bergstra\u00dfe, Internetabruf am 05.06.2020 unter https://buergergis.kreis-bergstrasse.de) / Abbildung6: Ausschnitt aus der am 14.04.2005 in Kraft getretenen 1.\u00c4nderung des Bebauungsplanes Kuralpe (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: B\u00fcrgerGIS des Landkreises Bergstra\u00dfe, Internetabruf am 05.06.2020 unter https://buergergis.kreis-bergstrasse.de)    Das Plangebiet (Teilbereich1 und 2) liegt au\u00dferhalb von Gebieten der Natura2000-Verordnung, d.h. Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete (VSG) sind nicht unmittelbar betroffen. Die n\u00e4chstgelegenen Natura2000-Gebiete befinden sich erst in deutlicher Entfernung zum Plangebiet (das FFH-Gebiet Nr.6218-301 Felsberg bei Reichenbach ca. 0,6km im S\u00fcdosten und das FFH-Gebiet Nr.6217-305 Kniebrecht, Melibocus und Orbish\u00f6he bei Seeheim-Jugenheim, Alsbach und Zwingenberg ca. 1,4km im Nordwesten), sodass auch mittelbare Auswirkungen auf diese Schutzgebiete durch die Planung auszuschlie\u00dfen sind. Die beiden Teilbereiche der Bauleitplanung \u00fcberlagern kein ausgewiesenes oder geplantes Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Das n\u00e4chstgelegene Naturschutzgebiet, n\u00e4mlich das Naturschutzgebiet Nr.1431001 Felsberg bei Reichenbach, welches hier identisch mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet Nr.6218-301 ist, beginnt erst ca. 0,6km im S\u00fcdosten. \u00d6kokonto- und Kompensationsfl\u00e4chen aus dem NATUrschutzREGister Hessen werden gem\u00e4\u00df dem interaktiven Natureg-Viewer ebenfalls nicht tangiert.  Auch sonstige Schutz- und Sicherungsgebiete sind nicht betroffen. / Abbildung7: Ausschnitt aus dem Natureg-Viewer mit der Darstellung dort erfasster, naturschutzfachlich relevanter Fl\u00e4chen (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Internetabruf am 05.06.2020 unter http://natureg.hessen.de/mapapps/resources/apps/natureg/index.html?lang=de) Der Planbereich liegt gem\u00e4\u00df dem interaktiven Viewer im Geoportal Hessen au\u00dferhalb eines festgesetzten \u00dcberschwemmungsgebietes (HQ100) im Sinne des Hessischen Wassergesetzes (HWG). Das n\u00e4chstgelegene festgesetzte \u00dcberschwemmungsgebiet ist das der Modau, welches im Nordosten bei Hoxhohl eine Entfernung von ca. 3,1km und im Osten bei Brandau von etwa 3,6km aufweist. Auch das \u00dcberschwemmungsgebiet des Elsbachs im Nordwesten bei Seeheim liegt in einer Entfernung von rund 3,6km zum Plangebiet. Beeintr\u00e4chtigungen dieser \u00dcberschwemmungsgebiete durch bzw. auf das Vorhaben k\u00f6nnen aufgrund dieser Abst\u00e4nde ausgeschlossen werden.  Das Plangebiet befindet sich gem\u00e4\u00df dem interaktiven Viewer zur Information \u00fcber die Hochwasserrisikomanagementpl\u00e4ne in Hessen (HWRM-Viewer) auch au\u00dferhalb eines Risiko\u00fcberschwemmungsgebietes. Die \u00dcberflutungsfl\u00e4chen des Rheins liegen ca. 10,9km bei Gernsheim im Westen, die der Weschnitz etwa 9,2km bei Bensheim im S\u00fcdwesten und das der Gersprenz rund 11,1km bei Reichelsheim im S\u00fcdosten bzw. 12,6km bei Gro\u00df-Bieberau im Nordosten, sodass von diesen Gew\u00e4ssern keine Gefahren f\u00fcr den Planbereich ausgehen. / Abbildung8: Ausschnitt aus dem Geoportal Hessen mit der Darstellung festgesetzter \u00dcberschwemmungsgebiete (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Internetabruf am 08.06.2020 unter http://www.geoportal.hessen.de/mapbender/frames/index.php?mb_user_myGui=Geoportal-Hessen_large) / Abbildung9: Ausschnitt aus dem HWRM-Viewer mit der Darstellung der Risiko\u00fcberschwemmungsgebiete (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Internetabruf am 08.06.2020 unter http://hwrm.hessen.de/mapapps/resources/apps/hwrm/index.html?lang=de) Der Planbereich liegt nach der interaktiven Karte des Fachinformationssystems Grund- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchu) au\u00dferhalb festgesetzter Trinkwasserschutzgebiete. Das n\u00e4chstgelegene festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet mit dem Kurznamen WSG Quellen und Brunnen Beedenkirchen, Lautertal (WSG-ID 431-006) beginnt mit seiner SchutzzoneII in einer Entfernung von knapp 240m im S\u00fcdosten, weshalb keine unmittelbaren Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten sind. / Abbildung10: Ausschnitt aus der GruSchu-Karte mit der Darstellung der Trinkwasserschutzgebiete (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Internetabruf am 08.06.2020 unter http://gruschu.hessen.de/\u000bmapapps/resources/apps/gruschu/index.html?lang=de) Aus h\u00f6herrangigen Planungen ergeben sich nach aktuellem Kenntnisstand keine Belange, die gegen die vorgesehene \u00dcberplanung der Fl\u00e4chen sprechen. Die Planung ist mit den Bestimmungen des \u00a71 BauGB vereinbar. Die nach \u00a71 Abs.6 BauGB insbesondere zu ber\u00fccksichtigenden Belangen sowie die erg\u00e4nzenden Vorschriften zum Umweltschutz nach \u00a71a BauGB werden bei der Erstellung der Planung ber\u00fccksichtigt. Eine nachhaltige st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung wird somit gew\u00e4hrleistet.  Der Gemeindevorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 12.08.2020. Er empfiehlt der Gemeindevertretung die nachstehende Beschlussfassung.                          \fBeschlussvorschlag:  \fDer Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, nachstehende Beschlussfassung zuzustimmen.   a) Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen f\u00fcr eine st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung des Planbereiches beschlie\u00dft die Gemeindevertretung, das Verfahren zur 4. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a72 Abs.1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschlu\u00df). Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschlu\u00df orts\u00fcblich bekannt zu machen und die Vorentwurfsplanung zur Fl\u00e4chennutzungsplan\u00e4nderung auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen und diese zur weiteren Beschlu\u00dffassung vorzulegen.  b) Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen f\u00fcr eine st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung des Planbereiches beschlie\u00dft die Gemeindevertretung, das Verfahren zur 2.\u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a72 Abs.1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschlu\u00df). Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschlu\u00df orts\u00fcblich bekannt zu machen und die Vorentwurfsplanung zur Bebauungsplan\u00e4nderung und erweiterung auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen und diese zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.  \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200110100155&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200110100155&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/487","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-28%7C20200110100155%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-28","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/530","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-30%7C20200110100155%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-30","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20211602100012","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Festsetzung des Bebauungsplanes '\u00f6stlich Auf der Steinaue' und 'DESTAG'\r\nHier: Dauerhafte Klassifizierung des Europaplatzes als Gr\u00fcnfl\u00e4che, Baulandumlegung bzgl. 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Abstimmung \u00fcber den Beschlussvorschlag:  Die Vorlage vom 10.12.2020 und dem zugestimmten Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes vom 14.12.2020 wird zur\u00fcckgenommen.   Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung unter Bezugnahme der Empfehlungen des \u00c4ltestenrates vom 20.01.2021 folgende Beschl\u00fcsse zu fassen:   Von einem Ankauf und einem Fl\u00e4chentausch wie im Schreiben der Fa. InfraPro vom 12.11.2020 vorgeschlagen wird abgesehen.    Ebenso sollte, aufgrund der Rechtslage und Eigentumslage, die dauerhafte Festlegung einer Gr\u00fcnfl\u00e4che Europaplatz nicht weiterverfolgt werden.  Eine Bauleitplanung DESTAG kann im Sinne der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 13.06.2019 nur weiterverfolgt werden, wenn damit eine Renaturierung des verdolten Vorbachs auf diesem Gel\u00e4nde erfolgt. Diesbez\u00fcglich sollen weitere Gespr\u00e4che mit dem Investor gef\u00fchrt werden  Die Fl\u00e4chen f\u00fcr die \u00d6ffnung der Vorbach sollen \u00fcber ein Baulandumlegungsverfahren nach den Bestimmungen der \u00a7\u00a7 45 ff. BauGB an die Gemeinde \u00fcbertragen werden.   Die Umgestaltung des Gel\u00e4ndes darf f\u00fcr die Gemeinde zu keiner finanziellen Belastung f\u00fchren.    Abstimmungsergebnis: Ja: 9  Nein: 0  Enthaltungen: 0  Damit ist der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.      B\u00fcrgermeister       Schriftf\u00fchrerin \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211602100012&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211602100012&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20211602100012%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20201210093351-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"90e198d486b97938d4512fee09a7a6420452dc05","size":13343966,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20211602100012%7C20201210093351-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20211602100012%7C20201210093351-0.pdf%7C","text":"Schriftliches Angebot \u00fcber einen Fl\u00e4chentausch","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211602100012","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/539","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-30%7C20211602100012%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-30","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20201610100164","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal (Odenwald);\r\nBebauungsplan ?Im Schmelzig? im Ortsteil Elmshausen\r\n\r\nhier: \r\na) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)\r\n\r\nb) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der fr\u00fchzeitigen Beteili-gung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (T\u00f6B) gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 BauGB\r\n\r\nc) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Entwurf zur Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB sowie der f\u00f6rmlichen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Be-lange gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB","reference":"2020/163","date":"2020-10-16","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201610100164","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/163","fileName":"20201610100164","mimeType":"application/pdf","size":129177,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610.20.0.20 Lautertal/Odw., 13.10.2020  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2020/162  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal (Odenwald); Bebauungsplan Im Schmelzig im Ortsteil Elmshausen  hier:  a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)  b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (T\u00f6B) gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 BauGB  c) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Entwurf zur Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB sowie der f\u00f6rmlichen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB    Anlagen: Anlage 1 Behandlung der eingegangenen Anregungen (\u00d6ffentlichkeit) Anlage 2 Behandlung der eingegangenen Anregungen (Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange) Anlage 3 Bebauungsplan einschl. Umweltbericht Anlage 4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz Anlage 5 Artenschutz Anlage 6 Schalltechnische Untersuchung Anlage 7 Verkehrsuntersuchung     \fSachverhalt:  Anlass der Planung Die Gemeinde hat im Zuge der Fortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplans im Ortsteil Elmshausen die Fl\u00e4che Im Schmelzig f\u00fcr eine Entwicklung zur Wohnbaufl\u00e4che vorgesehen und eine entsprechende Darstellung auch in Abstimmung mit den betroffenen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmern vorgenommen. Zur Vorbereitung der entsprechenden Wohnbebauung wurde am 10.02.2011 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Das entsprechende Verfahren wurde daraufhin mit den erforderlichen Verfahrensschritten durchgef\u00fchrt und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans am 16.04.2015 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal gefasst. Der Bebauungsplan wurde durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung am 01.08.2015 zun\u00e4chst rechtswirksam. Am 26.11.2015 wurde durch B\u00fcrger des Ortsteils Elmshausen ein Antrag auf Normenkontrolle beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eingereicht. Durch Verk\u00fcndung des Urteils des VGH am 19.10.2017 wurde der Bebauungsplan unwirksam. Diese Unwirksamkeit wurde durch die Gemeinde zwischenzeitlich auch \u00f6ffentlich bekannt gemacht. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum und der entsprechenden Vorgabe des Fl\u00e4chennutzungsplans der Gemeinde zur Entwicklung des entsprechenden Neubaugebiets soll durch erneute Durchf\u00fchrung des Bebauungsplanverfahrens erneut das Baurecht f\u00fcr eine Wohnbebauung im Gebiet Im Schmelzig geschaffen werden. Im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans werden die durch den VGH ger\u00fcgten formalen und inhaltlichen M\u00e4ngel des Ursprungsverfahrens entsprechend ber\u00fccksichtigt. So wird die zu erwartende Verkehrsmenge aufgrund des Baugebiets durch eine weitergehende Reduzierung der zul\u00e4ssigen Zahl von Wohnungen im Plangebiet gegen\u00fcber dem fr\u00fcheren Planungsstand deutlich verringert. Weiterhin beabsichtigt die Gemeinde, entsprechend dem Wunsch der Anlieger der Stra\u00dfen Am Fischweiher und Sachsenh\u00e4user Stra\u00dfe, die dort zu erwartende Verkehrszunahme durch einen weiteren Anschluss des Plangebiets an die Stra\u00dfe Am Schiffersacker in Reichenbach zu minimieren. Die Gemeinde Lautertal besitzt keine eigenen Fl\u00e4chen zur Innenentwicklung und es sind auch keine privaten Fl\u00e4chen bekannt, die f\u00fcr eine entsprechende Entwicklung pr\u00e4destiniert sind. Insbesondere gibt es in der Gemeinde keine gewerblichen Brachfl\u00e4chen oder Konversionsfl\u00e4chen, die sich f\u00fcr eine Wohnfolgenutzung eignen. Schon im Jahr 2013 wurde im Rahmen des Programms der Dorferneuerung eine Baul\u00fcckenerhebung des Ortsteils Elmshausen durch die Gemeindeverwaltung erstellt und die Verkaufsbereitschaft der Eigent\u00fcmer abgefragt. Dabei zeigte sich, dass insgesamt 21 Baul\u00fccken bestanden, von denen nur bei drei Grundst\u00fccken eine Verkaufsbereitschaft der Eigent\u00fcmer bestand. Einzelne dieser Baul\u00fccken wurden zwischenzeitlich geschlossen. Das inner\u00f6rtliche Potential an Baulandreserve ist somit minimal, was auch daran liegt, dass der Ortsteil Elmshausen der dem Mittelzentrum Bensheim n\u00e4chstgelegene Ortsteil der Gemeinde Lautertal ist und auch aufgrund guter Nahverkehrsanbindung an den Schulstandort Bensheim eine grunds\u00e4tzlich hohe Grundst\u00fccksnachfrage verzeichnet. Daher unterst\u00fctzt die Gemeinde Ma\u00dfnahmen der Innenentwicklung von privater Seite durch Bauleitplanung, wo immer dies m\u00f6glich und st\u00e4dtebaulich vertretbar ist. Ohne die Bereitschaft der privaten Eigent\u00fcmer kann die Gemeinde auf Leerst\u00e4nde und Baul\u00fccken jedoch keinen wesentlichen Einfluss nehmen, weshalb entsprechende Potentiale durch die Gemeinde nicht durch rechtliche Ma\u00dfnahmen aktiviert werden k\u00f6nnen.  Ziel des vorliegenden Bebauungsplans ist daher eine Wohnraumschaffung durch eine den Vorgaben des Fl\u00e4chennutzungsplans entsprechende Siedlungserweiterung.  Bisheriges Planverfahren Die Gemeinde Lautertal hatte im Zuge der letzten Fortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplans im Ortsteil Elmshausen die Fl\u00e4che Im Schmelzig f\u00fcr eine Entwicklung zur Wohnbaufl\u00e4che vorgesehen und eine entsprechende Darstellung auch in Abstimmung mit den betroffenen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmern vorgenommen. Zur Vorbereitung der entsprechenden Wohnbebauung wurde am 10.02.2011 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Das entsprechende Verfahren wurde daraufhin mit den erforderlichen Verfahrensschritten durchgef\u00fchrt und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans am 16.04.2015 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal gefasst. Der Bebauungsplan wurde durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung am 01.08.2015 zun\u00e4chst rechtswirksam. Am 26.11.2015 wurde durch B\u00fcrger des Ortsteils Elmshausen ein Antrag auf Normenkontrolle beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eingereicht. Durch Verk\u00fcndung des Urteils des VGH am 19.10.2017 wurde der Bebauungsplan unwirksam. Diese Unwirksamkeit wurde durch die Gemeinde zwischenzeitlich auch \u00f6ffentlich bekannt gemacht. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum und der entsprechenden Vorgabe des Fl\u00e4chennutzungsplans der Gemeinde zur Entwicklung des entsprechenden Neubaugebiets erfolgte am 11.04.2019 der Beschluss der Gemeindevertretung Lautertal gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB zur erneuten Aufstellung des Bebauungsplans. Als n\u00e4chster Verfahrensschritt wurde die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit (Anlage 1-2) in Form einer \u00f6ffentlichen Auslegung der Vorentwurfsplanung vom 13.05.2019 bis einschlie\u00dflich 14.06.2019 durchgef\u00fchrt. Die B\u00fcrger konnten sich im Rahmen einer \u00f6ffentlichen Auslegung \u00fcber die Planung informieren und diese im Bauamt der Gemeinde er\u00f6rtern. Stellungnahmen mit Einwendungen oder Hinweisen konnten bei der Gemeinde eingereicht oder dort m\u00fcndlich zur Protokollierung vorgetragen werden. Die von der Planung betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (Anlage 1-2) (T\u00f6B) wurden mit Schreiben vom 06.05.2019 \u00fcber die Planung informiert. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltpr\u00fcfung (Anlage 5) nach \u00a7 2 Abs. 4 BauGB, mit einer Frist bis zum 14.06.2019 gegeben. Aufgrund von Einw\u00e4nden im Zuge der fr\u00fchzeitigen Beteiligung war die grunds\u00e4tzliche Zul\u00e4ssigkeit der Niederschlagswassereinleitung in die Lauter zu kl\u00e4ren. Hierzu wurde zwischen-zeitlich ein Einleitantrag f\u00fcr das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet in die Lauter beim Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt gestellt. Dieser Antrag wurde durch Bescheid (AZ: IV/Da 41.4 79 f 31/1-2020/27) des Regierungspr\u00e4sidiums mit Datum 10.07.2020 positiv beschieden. Die Entw\u00e4sserung des Plangebiets ist somit vollst\u00e4ndig gesichert und beh\u00f6rdlich genehmigt.   Fortf\u00fchrung des Verfahrens Alle aus der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit (Anlage 1-2) sowie der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (Anlage 1-2) eingegangenen Stellungnahmen sind aufgef\u00fchrt. Sie wurden mit einer st\u00e4dteplanerischen Bewertung versehen und werden laut dem jeweils enthaltenen Beschlussvorschlag zur Behandlung vorgeschlagen.  Von den insgesamt 34 am Verfahren beteiligten Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Belange gingen fristgerecht 18 Stellungnahmen ein. 16 sog. T\u00d6B haben gegen den Zweck und den Inhalt des Bebauungsplanes keine Einwendungen vorgebracht oder erst gar keine Stellungnahme abgegeben.   Folgende Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden beteiligt: Amt f\u00fcr Bodenmanagement Heppenheim Fachbereich 22, Michelstadt; BIL eG - Bundesweites Informationssystem zur Leitungsrecherche, Bonn (\u00fcber Online-Portal); Bisch\u00f6fliches Ordinariat Mainz; Der Kreisausschuss des Kreises Bergstra\u00dfe - Bauen und Umwelt (B\u00fcndelungsstelle), Heppenheim; Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH - Technische Infrastruktur Niederlassung Mitte, Darmstadt; e-netz S\u00fcdhessen GmbH & Co. KG, Darmstadt; Evangelische Kirche in Hessen und Nassau  Kirchenverwaltung, Darmstadt; GASCADE Gastransport GmbH - Fachbereich Leitungsrechte und -dokumentation, Kassel (BIL); Gew\u00e4sserverband Bergstra\u00dfe - Betriebshof Lorsch; GGEW AG - Team Zentrale Technische Dienste, Bauleitplanung, Bensheim; Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Darmstadt; hessenARCH\u00c4OLOGIE - Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Hessen, Darmstadt; Hessen Mobil - Stra\u00dfen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt; Hessen-Forst - Forstamt Lampertheim; Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt, Darmstadt; Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstra\u00dfe, Bensheim; Kreishandwerkerschaft Bergstra\u00dfe, Bensheim; Polizeipr\u00e4sidium S\u00fcdhessen - Polizeidirektion Bergstra\u00dfe, Polizeistation Bensheim Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt - Dezernat III 31.2 - Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung (B\u00fcndelungsstelle), Darmstadt Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt - Dezernat I 18; Kampfmittelr\u00e4umdienst des Landes Hessen, Darmstadt; Regionalbauernverband Starkenburg e.V., Griesheim; Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim; Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Mannheim; Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstra\u00dfe (ZAKB), Lampertheim; Botanische Vereinigung f\u00fcr Naturschutz in Hessen (BVNH) e.V. - c/o Dr. J\u00f6rg Weise, Wettenberg; Bund f\u00fcr Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) - Landesverband Hessen e.V., Frankfurt; Deutsche Gebirgs- und Wandervereine - Landesverband Hessen e.V., Verteilerstelle G\u00f6tz, Weilrod; Geo-Naturpark Bergstra\u00dfe-Odenwald e.V., Lorsch; Hessische Gesellschaft f\u00fcr Ornithologie und Naturschutz e.V., Echzell; Landesjagdverband Hessen e.V., Bad Nauheim; Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Hessen e.V., Wetzlar; Naturschutzbund Deutschland - Ortsgruppe Elmshausen e.V., Frau Katja Schuster, Lautertal; Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Landesverband Hessen e.V., Wiesbaden; Staatliche Vogelschutzwarte f\u00fcr Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland - c/o Herrn Stephan Sch\u00e4fer; Bensheim Verband Hessischer Fischer e.V., Wiesbaden  Zur Fortf\u00fchrung des Verfahrens sind nunmehr alle eingegangenen Einwendungen im Einzelnen zu behandeln und es ist ein Beschluss hier\u00fcber zu fassen. Die sich danach ergebende Planfassung des Bebauungsplanes (Anlage 3) ist als Entwurf zur Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen \u00f6ffentlichen Auslegung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (Anlage 1-2) gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB zu beschlie\u00dfen.   Der Gemeindevorstand befasst sich in der Sitzung vom 19.10.2020 mit dieser Angelegenheit. Er empfiehlt der Gemeindevertretung die nachstehende Beschlussfassung.     Beschlussvorschlag:   Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, der nachstehenden Beschlussfassung zuzustimmen.  \f  Die im Rahmen der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit (Anlage 1-2) gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan werden entsprechend den Vorschl\u00e4gen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.  Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die B\u00fcrger, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gr\u00fcnde zu unterrichten.  Die im Rahmen der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (Anlage 1-2) gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan werden entsprechend den Vorschl\u00e4gen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.  Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gr\u00fcnde zu unterrichten.  Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begr\u00fcndung einschlie\u00dflich des Umweltberichtes sowie den Anlagen zur Begr\u00fcndung (Anlage 3), wird hiermit als Entwurf zur Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB sowie der f\u00f6rmlichen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.  Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom April 2019 unter Ber\u00fccksichtigung der \u00c4nderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen ergeben.  Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, die \u00f6ffentliche Auslegung des Entwurfes gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB durchzuf\u00fchren. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange sind \u00fcber die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme mit Monatsfrist zu bitten. Alle im Rahmen der \u00f6ffentlichen Auslegung sowie der Beh\u00f6rden- und Tr\u00e4gerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen \u00c4u\u00dferungen sind zu pr\u00fcfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie abschlie\u00dfenden Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.  Dieser Beschluss ist mit Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegung in den orts\u00fcblichen Bekanntmachungsbl\u00e4ttern des Gemeindevorstandes zu ver\u00f6ffentlichen    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201610100164&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201610100164&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/537","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-30%7C20201610100164%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-30","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/538","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-BUIA-25%7C20201610100164%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-BUIA-25","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/BUIA"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/BUIA"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20202409100147","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Neuwahl eines Ortsgerichtsmitgliedes im Ortsgericht Lautertal II","reference":"2020/147","date":"2020-09-24","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202409100147","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/147","fileName":"20202409100147","mimeType":"application/pdf","size":13608,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 057-32/ma. Lautertal/Odw., 24.09.2020  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2020/147  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Neuwahl eines Ortsgerichtsmitgliedes im Ortsgericht Lautertal II    Anlagen:    \f Sachverhalt:  Das Amtsgericht Bensheim hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers Wolfgang     Hechler am 28.11.2020 ausl\u00e4uft.  Die Gemeinde hat daher eine/n Nachfolger/in zur Ernennung vorzuschlagen, die/der mehr als die H\u00e4lfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter erhalten hat. Die Wahl hat schriftlich und geheim zu erfolgen. Falls niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (\u00a7 7 Ortsgerichtsgesetz).  Nach \u00a7 8 des Ortsgerichtsgesetzes (pers\u00f6nliche Voraussetzung f\u00fcr die Ernennung) d\u00fcrfen zu Ortsgerichtsmitgliedern nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genie\u00dfen, sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Sch\u00e4tzung von Grundst\u00fccken vertraut sein.  Herr Hechler ist bereit, das Amt weiterhin auszu\u00fcben.  Von Seiten der Fraktionen wurden keine weiteren Vorschl\u00e4ge eingereicht.  Der Gemeindevorstand hat sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 24.08.2020 befasst. Er empfiehlt der Gemeindevertretung, Herrn Wolfgang Hechler erneut zum Ortsgerichtsvorsteher zu w\u00e4hlen.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und w\u00e4hlt Herrn Wolfgang Hechler als Ortsgerichtsvorsteher  im Ortsgericht Lautertal II.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202409100147&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202409100147&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/491","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-28%7C20202409100147%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-28","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20203009100152","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 31.08.2020","reference":"2020/152","date":"2020-09-30","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20203009100152","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/152","fileName":"20203009100152","mimeType":"application/pdf","size":12618,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 30.09.2020  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2020/152  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 22.10.2020  \u00f6ffentlich    Betreff: Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 31.08.2020    Anlagen: Endfassung Haushaltsbericht zum 31.08.2020   \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr \u00fcber den Ablauf der Haushaltswirtschaft in Form eines Haushaltsberichtes zu unterrichten.  Der Haushaltsbericht zum 31.08.2020 liegt nun vor.  Der Gemeindevorstand war mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 12.10.2020 befasst und legt den Haushaltsbericht der Gemeindevertretung zur Kenntnis vor.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 31.08.2020 zur Kenntnis.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20203009100152&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20203009100152&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20203009100152%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20200930150235-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-09-30","sha1Checksum":"db1afacce734015d1e3fc51442ed0cf0abf17d4b","size":4520984,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20203009100152%7C20200930150235-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20203009100152%7C20200930150235-0.pdf%7C","text":"Endfassung Haushaltsbericht zum 31.08.2020","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20203009100152","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/492","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-28%7C20203009100152%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-28","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20200210100156","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Befreiung Gesamtabschlu\u00df nach \u00a7 112b Abs. 1 in Verbindung mit \u00a7 112b Abs. 3 HGO","reference":"2020/156","date":"2020-10-02","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20200210100156","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/156","fileName":"20200210100156","mimeType":"application/pdf","size":16379,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 02.10.2020  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2020/156  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 22.10.2020  \u00f6ffentlich    Betreff: Befreiung Gesamtabschlu\u00df nach \u00a7 112b Abs. 1 in Verbindung mit \u00a7 112b Abs. 3 HGO    Anlagen:    \fSachverhalt: Bislang bestand f\u00fcr die hessischen Gemeinden die Verpflichtung, die Jahresabschl\u00fcsse der Gemeinde und deren bedeutsamer Aufgabentr\u00e4ger zu einem Gesamtabschluss ( Konzernabschluss ) zusammenzufassen, sofern die Aufgabentr\u00e4ger nicht von nachrangiger Bedeutung waren. Bislang stellte der Gemeindevorstand jahresbezogen fest, dass eine Nachrangigkeit vorliegt, da lediglich Beteiligungen an Zweckverb\u00e4nden und anderen Verb\u00e4nden (KMB, Gew\u00e4sserverband etc.) mit weniger als 50 % Stimmrechtsanteilen vorlagen, so dass ein solcher Gesamtabschluss nicht erstellt wurde.   Durch das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausl\u00e4ndischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur \u00c4nderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318 ff.) sind aber nun auch die gesetzlichen Regelungen der HGO zum Gesamtabschluss und einer neu einger\u00e4umten Befreiung vom Gesamtabschluss in einigen Punkten ge\u00e4ndert worden. Bedeutsam ist zun\u00e4chst, dass eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nunmehr erstmals auf den Stichtag 31. Dezember 2021 anzuwenden ist. Urspr\u00fcnglich bestand eine erstmalige Aufstellungspflicht bereits f\u00fcr den 31. Dezember 2015. Insofern ist die Feststellung der Nachrangigkeit der Aufgabentr\u00e4ger f\u00fcr die Vorjahre nun auch obsolet. F\u00fcr die Gesamtabschl\u00fcsse 2021 ff. gibt es aber nun eine Befreiungsm\u00f6glichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 112b Abs. 1 HGO. Hiernach gilt:  Eine Gemeinde mit weniger als 20 000 Einwohnern ist von der Pflicht, einen Gesamtabschluss aufzustellen, befreit.  Nach Auslegung des HSGB ist dennoch ein Beschluss der Gemeindevertretung gem\u00e4\u00df \u00a7 11b Abs. 3 HGO erforderlich, wonach es hei\u00dft:  Der Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist von der Gemeindevertretung zu beschlie\u00dfen.    F\u00fcr die Gemeinde Lautertal ist es sinnvoll, von dieser Befreiungsm\u00f6glichkeit Gebrauch zu machen, da die Erstellung des Gesamtabschlusses nicht unerhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in Anspruch nehmen w\u00fcrde. Der Nutzen eines Gesamtabschlusses w\u00e4re hingegen fragw\u00fcrdig, da lediglich assoziierte (Minderheits-)Beteiligungen an Zweckverb\u00e4nden bestehen, die lediglich nach der Equity-Methode zu konsolidieren w\u00e4ren. Somit best\u00fcnde kein einziger voll zu konsolidierender Aufgabentr\u00e4ger. Der Mehrgewinn an Informationen durch einen Gesamtabschluss rechtfertigt somit nicht den mit der Aufstellung verbundenen Aufwand.   Sollten sich die Beteiligungsstrukturen oder andere Rahmenbedingungen der Gemeinde dauerhaft signifikant ver\u00e4ndern, hat die Gemeindevertretung jederzeit die M\u00f6glichkeit, ihren Befreiungsbeschluss wieder zu revidieren und die Gesamtabschlussaufstellung ab einem zuk\u00fcnftigen Zeitpunkt wieder zu verlangen.     \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, von der sich aus \u00a7 112b Abs. 1 in Verbindung mit \u00a7112b Abs.3 ergebenden M\u00f6glichkeit der Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses dauerhaft-jedenfalls so lange, bis die Gemeindevertretung etwas Abweichendes beschlie\u00dft- Gebrauch zu machen.   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200210100156&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200210100156&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/488","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-28%7C20200210100156%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-28","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20200210100158","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"\u00c4nderung / VIII. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung bez\u00fcglich der Umsatzsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020","reference":"2020/158","date":"2020-10-02","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20200210100158","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/158","fileName":"20200210100158","mimeType":"application/pdf","size":13485,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 02.10.2020  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2020/158  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 22.10.2020  \u00f6ffentlich    Betreff: \u00c4nderung / VIII. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung bez\u00fcglich der Umsatzsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020    Anlagen: VIII. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Lautertal   \fSachverhalt:  Das Konjunkturpaket des Bundes enth\u00e4lt unter anderem die vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuers\u00e4tze von 19% auf 16% und von 7% auf 5%. Diese gilt auch f\u00fcr den Bereich der Wasserversorgung. Der Ablesezeitraum bei der Wasserlieferung ist das Kalenderjahr. Die Geb\u00fchrenpflicht f\u00fcr die Wasserlieferung entsteht j\u00e4hrlich und wird als Jahresgeb\u00fchr durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Der HSGB ver\u00f6ffentlichte hierzu Richtlinien. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher r\u00fcckwirkend zum 01.01.2020 ge\u00e4ndert. Eine Satzungs\u00e4nderung bis sp\u00e4testens 31.12.2020 ist erforderlich.  Die amtliche Bekanntmachung hierzu wurde bereits im August 2020 im Bergstr\u00e4\u00dfer Anzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Lautertal ver\u00f6ffentlicht.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, die r\u00fcckwirkende \u00c4nderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2020 (VIII. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung).     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200210100158&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200210100158&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20200210100158%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20201002100406-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-10-02","sha1Checksum":"8ff6831f7bf5e39c2e4c89dcc7ef81a66f81af0b","size":356878,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20200210100158%7C20201002100406-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20200210100158%7C20201002100406-0.pdf%7C","text":"VIII. 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Im Laufe dieser Zeit entwickelte sich nach und nach aus einem einfachen Wohngeb\u00e4ude mit Trinkhalle der heutige Hotel- und Restaurantbetrieb mit dazugeh\u00f6rigen Feier- und Tagungs-angeboten sowie einem Kinderspielplatz. Des Weiteren wird auf der Kuralpe auch ein Hofladen betrieben, in dem u.a. Produkte aus eigener Herstellung angeboten werden. Zur Kuralpe geh\u00f6ren zudem auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Fl\u00e4chen. Auf den entsprechenden \u00c4ckern und Wiesen werden z.B. verschiedene Zutaten f\u00fcr die Restaurantk\u00fcche und den Hofladen angebaut, aber auch eine hauseigene Schafzucht betrieben. Die bisherige bauliche Entwicklung im Bereich der Kuralpe geschah zuletzt auf Basis des urspr\u00fcnglichen Bebauungsplanes Kuralpe (in Kraft getreten am 21.04.1995) bzw. aufgrund der 1.\u00c4nderung des Bebauungsplanes Kuralpe (in Kraft getreten am 14.04.2005).  Um auch eine weitere Entwicklung am Standort zu erm\u00f6glichen und damit einen zukunfts-orientierten Betrieb zu gew\u00e4hrleisten, ist im s\u00fcdlichen Teilbereich eine Erweiterung des Hotels mit Errichtung eines Wellnessbereiches angedacht. Hierbei ist vorgesehen, neben den \u00fcblichen Hotelzimmern auch Familienwohnungen anzubieten, die die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnen sollen, Ferien auf dem Bauernhof zu verbringen. In den letzten Jahren, aber auch aufgrund der aktuellen Corona-virus-Situation ist die Nachfrage nach naturnahen Familienurlauben innerhalb Deutschlands gestiegen, weshalb ein diesbez\u00fcgliches Angebot geschaffen werden soll. Auch f\u00fcr Mitarbeiter (vor allem f\u00fcr Aushilfen und Saisonkr\u00e4fte) sollen vor Ort betriebseigene Wohnm\u00f6glichkeiten geschaffen werden.    Die Kuralpe liegt innerhalb des Geo-Naturparks Bergstra\u00dfe-Odenwald. Der sowohl von Hotel- und Restaurantg\u00e4sten als auch von Wanderern gut genutzte Parkplatz auf den Flurst\u00fccken Nr.48/1 und Nr.48/2 ist von den bisherigen Bauleitplanungen nicht \u00fcberplant, weshalb mit der vorlie-genden Planung auch eine entsprechende Sicherung der bestehenden Stellplatzfl\u00e4chen erfolgen soll. Hier befinden sich auch Aufstellfl\u00e4chen f\u00fcr Wohnmobile, deren Standort mit der vorliegenden Planung gew\u00e4hrleistet werden soll.  Die westliche Teilfl\u00e4che des Flurst\u00fcckes Nr.41/5 wird saisonal f\u00fcr eine Au\u00dfenbewirtschaftung im Sinne einer Strau\u00dfwirtschaft genutzt, die ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden soll. Hier k\u00f6nnen sich Wanderer in den Sommermonaten erfrischen. In den (schneereicheren) Winter-monaten hingegen k\u00f6nnen sich hier beispielsweise Rodelfreunde mit hei\u00dfen Getr\u00e4nken versorgen und aufw\u00e4rmen. Im n\u00f6rdlichen Teilbereich, soll f\u00fcr den Betreiber des Hotel-Restaurants Kuralpe-Kreuzhof, der im \u00dcbrigen Vollerwerbslandwirt ist, die M\u00f6glichkeit geschaffen werden, ein Altenteil zu errichten. Da der Betreiber mit seiner Familie derzeit mit im Haupthaus des Hotels wohnt, w\u00fcrde durch die Verlagerung zus\u00e4tzlicher Raum f\u00fcr Hotelg\u00e4ste frei werden. Dies kommt auch den W\u00fcnschen vieler Hotelg\u00e4ste entgegen, im Haupthaus zu wohnen und nicht ggf. in einem Neben-geb\u00e4ude. Im Bereich des geplanten Altenteils befindet sich \u00fcbrigens neben dem Kr\u00e4merhof auf den Flurst\u00fccken Nr.161 und Nr.162 im Westen auch bereits ein Wochenendh\u00e4uschen auf dem Flurst\u00fcck Nr.156 im Norden (siehe Luftbild, da nicht in der Liegenschaftskarte enthalten). Neben dem geplanten Altenteil soll der n\u00f6rdliche Teilbereich2 aber dem Ausgleich planungsbedingter Eingriffe dienen.  Auch wenn der Planbereich bereits teilweise durch Bebauungspl\u00e4ne \u00fcberplant ist, z\u00e4hlt er dennoch zum Au\u00dfenbereich, da er nicht Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ist. Aufgrund dessen und letztlich auch wegen den Erweiterungsfl\u00e4chen, die dem unbeplanten Au\u00dfenbereich zuzurechnen sind, ist f\u00fcr die vorliegende Bebauungsplan\u00e4nderung und erweiterung ein zweistufiges Bauleitplanverfahren (das sogenannte Regelverfahren) mit einer Umweltpr\u00fcfung nach \u00a72 Abs.4 BauGB durchzuf\u00fchren. Um dem Entwicklungsgebot des \u00a78 Abs.2 Satz1 BauGB zu gen\u00fcgen, soll der Fl\u00e4chennutzungsplan der Gemeinde Lautertal parallel zur \u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ge\u00e4ndert werden (Parallelverfahren gem\u00e4\u00df \u00a78 Abs.3 Satz1 BauGB). Mit der \u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sowie der parallelen \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen f\u00fcr eine st\u00e4dte-bauliche Entwicklung und Ordnung des Planbereiches geschaffen werden. / Abbildung1: Luftbild des Plangebietes und der n\u00e4heren Umgebung (unma\u00dfst\u00e4blich) Das Plangebiet besteht aus zwei Teilbereichen, wobei die von der Fl\u00e4chennutzungsplan\u00e4nderung betroffenen Teilbereiche identisch sind mit den beiden Teilgeltungsbereichen der Bebauungsplan\u00e4nderung und erweiterung. Das Plangebiet liegt an der Landesstra\u00dfe L3101 (Jugenheimer Stra\u00dfe/Felsbergstra\u00dfe) im \u00dcbergangsbereich der Lautertaler Gemarkungen Beedenkirchen im S\u00fcdosten und Staffel im Norden sowie der Gemarkung Balkhausen der Nachbargemeinde Seeheim-Jugenheim im Westen.  Der Teilbereich1 mit den wesentlichen baulichen Anlagen befindet sich dabei in der Gemarkung Beedenkirchen, wohingegen der Teilbereich2 mit dem m\u00f6glichen Altenteil-Standort und den Ausgleichsfl\u00e4chen in der Gemarkung Staffel liegt.  Die Teilbereiche der beiden Bauleitplanungen umfassen konkret folgende Grundst\u00fccke: Teilbereich1: Gemarkung Beedenkirchen, Flur3, Flurst\u00fccke Nr.41/5 (teilweise), Nr.47/3 (teilweise), Nr.48/1, Nr.48/2, Nr.49 (teilweise), Nr.50/4, Nr.50/6, Nr.80 (teilweise) und Nr.81/3 (teilweise) Teilbereich2: Gemarkung Staffel, Flur1, Flurst\u00fccke Nr.157, Nr.158 und Nr.159  Der Teilbereich1 hat hierbei eine Gr\u00f6\u00dfe von ca. 2,03ha und der Teilbereich2 eine Gr\u00f6\u00dfe von ca. 1,77ha, sodass in Summe ca. 3,80ha \u00fcberplant werden. /  Abbildung2: Von der 4. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich Kuralpe betroffene Teilbereiche sowie Teilgeltungsbereiche der 2.\u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Juni 2020; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung f\u00fcr Bodenmanagement und Geoinformation, Stand: 17.06.2015)  Regionalplan S\u00fcdhessen  Der Regionalplan S\u00fcdhessen/Regionale Fl\u00e4chennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP2010 - StAnz.42/2011 vom 17.10.2011) weist den Teilbereich1 (zumindest \u00fcberwiegend) als Vorbehaltsgebiet f\u00fcr Landwirtschaft aus, wobei am Ostrand ggf. auch ein Vorranggebiet f\u00fcr Landwirtschaft betroffen sein k\u00f6nnte. Eine genauere Beurteilung der Fl\u00e4chenausweisung ist aufgrund des Ma\u00dfstabes des Regionalplanes von 1:100.000 nicht m\u00f6glich. Unter Ber\u00fccksichtigung der bereits wirksamen Bauleitplanungen und der bestehenden Nutzungen bzw. baulichen Anlagen im Teilbereich1 kann die vorliegende Bauleitplanung hier noch im Sinne des \u00a71 Abs.4 BauGB als an die Ziele der Raumordnung angepasst gelten. Im Rahmen der Nutzungen der Kuralpe wird auch Land- und Forstwirtschaft betrieben (u.a. Schafzucht und Erzeugung von Anbauprodukten f\u00fcr das Restaurant und den Hofladen), was der Regionalplanausweisung entspricht. / Abbildung3: Ausschnitt aus der Teilkarte3 des Regionalplanes S\u00fcdhessen 2010 (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Oktober 2011) Der Teilbereich2 ist als Vorranggebiet f\u00fcr Landwirtschaft, \u00fcberlagert von einem Vorbehaltsgebiet f\u00fcr besondere Klimafunktionen ausgewiesen. Die Fl\u00e4chen des Teilbereiches2 stellen sich als Wiesenfl\u00e4chen dar und sollen \u00fcberwiegend dem Ausgleich planungsbedingter Eingriffe dienen. Der auf diesen Fl\u00e4chen ebenfalls m\u00f6gliche Standort f\u00fcr das Altenteil eines Vollerwerbslandwirtes steht dieser Ausweisung nicht entgegen. Die Bauleitplanung kann hier im Sinne des \u00a71 Abs.4 BauGB als an die Ziele der Raumordnung angepasst gelten. Vorbereitender Bauleitplan (Fl\u00e4chennutzungsplan)  Der seit 16.09.2010 wirksame Fl\u00e4chennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Lautertal, der im Ma\u00dfstab 1:20.000 vorliegt, stellt den Bereich des Hotel-Restaurants Kuralpe-Kreuzhof im Teilbereich1 als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel dar. Die \u00f6stlich daran angrenzenden Fl\u00e4chen werden als Fl\u00e4chen f\u00fcr die Landwirtschaft mit erg\u00e4nzender Kennzeichnung verschiedener Potentieller Ma\u00dfnahmenfl\u00e4chen dargestellt. Der Teilbereich2 wird ebenfalls als Fl\u00e4chen f\u00fcr die Landwirtschaft mit erg\u00e4nzender Kennzeichnung verschiedener Potentieller Ma\u00dfnahmenfl\u00e4chen dargestellt. Die zwischen den beiden Teilbereichen verlaufende L3101 wird als Verkehrsfl\u00e4che (hier: Landesstra\u00dfe) dargestellt, um ihre \u00f6rtliche und \u00fcber\u00f6rtliche Relevanz hervorzuheben. Innerhalb der Verkehrsfl\u00e4che wird eine Hauptversorgungsleitung zur Elektrizit\u00e4tsversorgung mit der Kennzeichnung Erdkabel, Spannung 20kV dargestellt. N\u00f6rdlich und s\u00fcdlich der L3101 ist im Bereich des Plangebietes jeweils ein Symbol f\u00fcr den Ruhenden Verkehr dargestellt. Das Symbol s\u00fcdlich der L3101 befindet sich dabei im Bereich des dort vorhandenen \u00f6ffentlichen Parkplatzes innerhalb der Stra\u00dfenparzelle Nr.81/3. N\u00f6rdlich der L3101 ist jedoch in der \u00d6rtlichkeit kein Parkplatz vorhanden, weshalb mit dem entsprechenden Symbol ggf. der Parkplatz des Hotel-Restaurants Kuralpe-Kreuzhof gekennzeichnet sein k\u00f6nnte.  Gem\u00e4\u00df \u00a78 Abs.2 Satz1 BauGB sind Bebauungspl\u00e4ne aus dem Fl\u00e4chennutzungsplan zu entwickeln. Die geplanten Festsetzungen der Bebauungsplan\u00e4nderung und erweiterung w\u00e4ren derzeit nicht \u00fcberall aus dem wirksamen Fl\u00e4chennutzungsplan entwickelt. Um dem Entwicklungsgebot zu gen\u00fcgen, wird der Fl\u00e4chennutzungsplan der Gemeinde Lautertal daher parallel zur \u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ge\u00e4ndert (Parallelverfahren gem\u00e4\u00df \u00a78 Abs.3 Satz1 BauGB). / Abbildung4: Ausschnitt aus dem seit 16.09.2010 wirksamen Fl\u00e4chennutzungsplan der Gemeinde Lautertal (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Geografisches Informationssystem (B\u00fcrgerGIS) des Landkreises Bergstra\u00dfe, Internetabruf am 05.06.2020 unter https://buergergis.kreis-bergstrasse.de) Mit der vorliegenden 2.\u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen wird der am 21.04.1995 in Kraft getretene Bebauungsplan Kuralpe und die am 14.04.2005 in Kraft getretene 1.\u00c4nderung des Bebauungsplanes Kuralpe vollst\u00e4ndig \u00fcberplant und ersetzt.  Die \u00fcbrigen Fl\u00e4chen des Plangebietes (Erweiterung des Teilbereiches1 nach Osten und Vergr\u00f6\u00dferung der Ausgleichsfl\u00e4chen mit Altenteil im Teilbereich2) sind bislang dem unbeplanten Au\u00dfenbereich zuzurechnen und hinsichtlich der Bebaubarkeit derzeit nach \u00a735 BauGB zu beurteilen. /  Abbildung5: Ausschnitt aus dem am 21.04.1995 in Kraft getretenen Bebauungsplan Kuralpe (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: B\u00fcrgerGIS des Landkreises Bergstra\u00dfe, Internetabruf am 05.06.2020 unter https://buergergis.kreis-bergstrasse.de) / Abbildung6: Ausschnitt aus der am 14.04.2005 in Kraft getretenen 1.\u00c4nderung des Bebauungsplanes Kuralpe (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: B\u00fcrgerGIS des Landkreises Bergstra\u00dfe, Internetabruf am 05.06.2020 unter https://buergergis.kreis-bergstrasse.de)    Das Plangebiet (Teilbereich1 und 2) liegt au\u00dferhalb von Gebieten der Natura2000-Verordnung, d.h. Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete (VSG) sind nicht unmittelbar betroffen. Die n\u00e4chstgelegenen Natura2000-Gebiete befinden sich erst in deutlicher Entfernung zum Plangebiet (das FFH-Gebiet Nr.6218-301 Felsberg bei Reichenbach ca. 0,6km im S\u00fcdosten und das FFH-Gebiet Nr.6217-305 Kniebrecht, Melibocus und Orbish\u00f6he bei Seeheim-Jugenheim, Alsbach und Zwingenberg ca. 1,4km im Nordwesten), sodass auch mittelbare Auswirkungen auf diese Schutzgebiete durch die Planung auszuschlie\u00dfen sind. Die beiden Teilbereiche der Bauleitplanung \u00fcberlagern kein ausgewiesenes oder geplantes Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Das n\u00e4chstgelegene Naturschutzgebiet, n\u00e4mlich das Naturschutzgebiet Nr.1431001 Felsberg bei Reichenbach, welches hier identisch mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet Nr.6218-301 ist, beginnt erst ca. 0,6km im S\u00fcdosten. \u00d6kokonto- und Kompensationsfl\u00e4chen aus dem NATUrschutzREGister Hessen werden gem\u00e4\u00df dem interaktiven Natureg-Viewer ebenfalls nicht tangiert.  Auch sonstige Schutz- und Sicherungsgebiete sind nicht betroffen. / Abbildung7: Ausschnitt aus dem Natureg-Viewer mit der Darstellung dort erfasster, naturschutzfachlich relevanter Fl\u00e4chen (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Internetabruf am 05.06.2020 unter http://natureg.hessen.de/mapapps/resources/apps/natureg/index.html?lang=de) Der Planbereich liegt gem\u00e4\u00df dem interaktiven Viewer im Geoportal Hessen au\u00dferhalb eines festgesetzten \u00dcberschwemmungsgebietes (HQ100) im Sinne des Hessischen Wassergesetzes (HWG). Das n\u00e4chstgelegene festgesetzte \u00dcberschwemmungsgebiet ist das der Modau, welches im Nordosten bei Hoxhohl eine Entfernung von ca. 3,1km und im Osten bei Brandau von etwa 3,6km aufweist. Auch das \u00dcberschwemmungsgebiet des Elsbachs im Nordwesten bei Seeheim liegt in einer Entfernung von rund 3,6km zum Plangebiet. Beeintr\u00e4chtigungen dieser \u00dcberschwemmungsgebiete durch bzw. auf das Vorhaben k\u00f6nnen aufgrund dieser Abst\u00e4nde ausgeschlossen werden.  Das Plangebiet befindet sich gem\u00e4\u00df dem interaktiven Viewer zur Information \u00fcber die Hochwasserrisikomanagementpl\u00e4ne in Hessen (HWRM-Viewer) auch au\u00dferhalb eines Risiko\u00fcberschwemmungsgebietes. Die \u00dcberflutungsfl\u00e4chen des Rheins liegen ca. 10,9km bei Gernsheim im Westen, die der Weschnitz etwa 9,2km bei Bensheim im S\u00fcdwesten und das der Gersprenz rund 11,1km bei Reichelsheim im S\u00fcdosten bzw. 12,6km bei Gro\u00df-Bieberau im Nordosten, sodass von diesen Gew\u00e4ssern keine Gefahren f\u00fcr den Planbereich ausgehen. / Abbildung8: Ausschnitt aus dem Geoportal Hessen mit der Darstellung festgesetzter \u00dcberschwemmungsgebiete (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Internetabruf am 08.06.2020 unter http://www.geoportal.hessen.de/mapbender/frames/index.php?mb_user_myGui=Geoportal-Hessen_large) / Abbildung9: Ausschnitt aus dem HWRM-Viewer mit der Darstellung der Risiko\u00fcberschwemmungsgebiete (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Internetabruf am 08.06.2020 unter http://hwrm.hessen.de/mapapps/resources/apps/hwrm/index.html?lang=de) Der Planbereich liegt nach der interaktiven Karte des Fachinformationssystems Grund- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchu) au\u00dferhalb festgesetzter Trinkwasserschutzgebiete. Das n\u00e4chstgelegene festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet mit dem Kurznamen WSG Quellen und Brunnen Beedenkirchen, Lautertal (WSG-ID 431-006) beginnt mit seiner SchutzzoneII in einer Entfernung von knapp 240m im S\u00fcdosten, weshalb keine unmittelbaren Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten sind. / Abbildung10: Ausschnitt aus der GruSchu-Karte mit der Darstellung der Trinkwasserschutzgebiete (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Internetabruf am 08.06.2020 unter http://gruschu.hessen.de/\u000bmapapps/resources/apps/gruschu/index.html?lang=de) Aus h\u00f6herrangigen Planungen ergeben sich nach aktuellem Kenntnisstand keine Belange, die gegen die vorgesehene \u00dcberplanung der Fl\u00e4chen sprechen. Die Planung ist mit den Bestimmungen des \u00a71 BauGB vereinbar. Die nach \u00a71 Abs.6 BauGB insbesondere zu ber\u00fccksichtigenden Belangen sowie die erg\u00e4nzenden Vorschriften zum Umweltschutz nach \u00a71a BauGB werden bei der Erstellung der Planung ber\u00fccksichtigt. Eine nachhaltige st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung wird somit gew\u00e4hrleistet.  Der Gemeindevorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 12.08.2020. Er empfiehlt der Gemeindevertretung die nachstehende Beschlussfassung.                          \fBeschlussvorschlag:  \fDer Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, nachstehende Beschlussfassung zuzustimmen.   a) Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen f\u00fcr eine st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung des Planbereiches beschlie\u00dft die Gemeindevertretung, das Verfahren zur 4. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a72 Abs.1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschlu\u00df). Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschlu\u00df orts\u00fcblich bekannt zu machen und die Vorentwurfsplanung zur Fl\u00e4chennutzungsplan\u00e4nderung auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen und diese zur weiteren Beschlu\u00dffassung vorzulegen.  b) Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen f\u00fcr eine st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung des Planbereiches beschlie\u00dft die Gemeindevertretung, das Verfahren zur 2.\u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a72 Abs.1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschlu\u00df). Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschlu\u00df orts\u00fcblich bekannt zu machen und die Vorentwurfsplanung zur Bebauungsplan\u00e4nderung und erweiterung auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen und diese zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.  \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200110100155&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200110100155&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/487","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-28%7C20200110100155%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-28","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/530","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-30%7C20200110100155%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-30","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20201501100200","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Betr.:\tBauleitplanungen der Gemeinde Lautertal (Odenwald);\r\n4. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich ?Kuralpe? sowie 2. \u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ?Kuralpe? im Ortsteil Beedenkirchen\r\nhier:\ta)\tBeschluss zur Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss) zur 4. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich ?Kuralpe? im Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)\r\nb)\tBeschluss zur Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss) zur 2. \u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ?Kuralpe? im Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB","reference":"2020/1551","date":"2021-01-15","paperType":"Beschlussvorlage","superordinatedPaper":["https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20200110100155"],"mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201501100200","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/1551","fileName":"20201501100200","mimeType":"application/pdf","size":2423533,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-610-20-7-7-2-AufSteBe 1 Lautertal/Odw., 15.01.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2020/155  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes  Kuralpe  im Ortsteil Beedenkirchen und 4. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes der Gemeinde Lautertal hier: a) Beschlu\u00df zur Einleitung des Verfahrens ( Aufstellungsbeschlu\u00df ) zur 4. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich  Kuralpe  im            Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)        b) Beschlu\u00df zur Einleitung des Verfahrens ( Aufstellungsbeschlu\u00df ) zur 2. \u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes  Kuralpe  im            Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)    Anlagen:    Sachverhalt:  Betr.: Bauleitplanungen der Gemeinde Lautertal (Odenwald); 4.\u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich Kuralpe sowie 2.\u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen hier: a) Beschluss zur Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss) zur 4.\u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a72 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss zur Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss) zur 2.\u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a72 Abs.1 BauGB Sachverhalt:  Anlass der Planung Das Hotel-Restaurant Kuralpe-Kreuzhof blickt auf eine mittlerweile \u00fcber 120-j\u00e4hrige Geschichte zur\u00fcck. Im Laufe dieser Zeit entwickelte sich nach und nach aus einem einfachen Wohngeb\u00e4ude mit Trinkhalle der heutige Hotel- und Restaurantbetrieb mit dazugeh\u00f6rigen Feier- und Tagungsangeboten sowie einem Kinderspielplatz. Des Weiteren wird auf der Kuralpe auch ein Hofladen betrieben, in dem u.a. Produkte aus eigener Herstellung angeboten werden. Zur Kuralpe geh\u00f6ren zudem auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Fl\u00e4chen. Auf den entsprechenden \u00c4ckern und Wiesen werden z.B. verschiedene Zutaten f\u00fcr die Restaurantk\u00fcche und den Hofladen angebaut, aber auch eine hauseigene Schafzucht betrieben. Die bisherige bauliche Entwicklung im Bereich der Kuralpe geschah zuletzt auf Basis des urspr\u00fcnglichen Bebauungsplanes Kuralpe (in Kraft getreten am 21.04.1995) bzw. aufgrund der 1.\u00c4nderung des Bebauungsplanes Kuralpe (in Kraft getreten am 14.04.2005). Um auch eine weitere Entwicklung am Standort zu erm\u00f6glichen und damit einen zukunftsorientierten Betrieb zu gew\u00e4hrleisten, ist im s\u00fcdlichen Teilbereich eine Erweiterung des Hotels mit Errichtung eines Wellnessbereiches angedacht. Hierbei ist vorgesehen, neben den \u00fcblichen Hotelzimmern auch Familienwohnungen anzubieten, die die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnen sollen, Ferien auf dem Bauernhof zu verbringen. In den letzten Jahren, aber auch aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation ist die Nachfrage nach naturnahen Familienurlauben innerhalb Deutschlands gestiegen, weshalb ein diesbez\u00fcgliches Angebot geschaffen werden soll. Auch f\u00fcr Mitarbeiter (vor allem f\u00fcr Aushilfen und Saisonkr\u00e4fte) sollen vor Ort betriebseigene Wohnm\u00f6glichkeiten geschaffen werden. Die Kuralpe liegt innerhalb des Geo-Naturparks Bergstra\u00dfe-Odenwald. Der sowohl von Hotel- und Restaurantg\u00e4sten als auch von Wanderern gut genutzte Parkplatz auf den Flurst\u00fccken Nr.48/1 und Nr.48/2 ist von den bisherigen Bauleitplanungen nicht \u00fcberplant, weshalb mit der vorliegenden Planung auch eine entsprechende Sicherung der bestehenden Stellplatzfl\u00e4chen erfolgen soll. Hier befinden sich auch Aufstellfl\u00e4chen f\u00fcr Wohnmobile, deren Standort mit der vorliegenden Planung gew\u00e4hrleistet werden soll. Die westliche Teilfl\u00e4che des Flurst\u00fcckes Nr.41/5 wird saisonal f\u00fcr eine Au\u00dfenbewirtschaftung im Sinne einer Strau\u00dfwirtschaft genutzt, die ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden soll. Hier k\u00f6nnen sich Wanderer in den Sommermonaten erfrischen. In den (schneereicheren) Wintermonaten hingegen k\u00f6nnen sich hier beispielsweise Rodelfreunde mit hei\u00dfen Getr\u00e4nken versorgen und aufw\u00e4rmen. Zun\u00e4chst war im n\u00f6rdlichen Teilbereich vorgesehen f\u00fcr den Betreiber des Hotel-Restaurants Kuralpe-Kreuzhof, der im \u00dcbrigen Vollerwerbslandwirt ist, die M\u00f6glichkeit zu schaffen, ein Altenteil zu errichten. Nach dem vergangenen Ortstermin am 20.11.2020 mit den Mitgliedern des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses zur \u00f6rtlichen Begutachtung der vorgesehenen \u00dcberplanung im Bereich Kuralpe, hat sich der Betreiber des Hotel-Restaurants Kuralpe-Kreuzhof dazu entschlossen das zun\u00e4chst geplante Altenteil auf der Fl\u00e4che des n\u00f6rdlichen Teilbereiches2 nicht weiter zu forcieren und die Teilbereichsfl\u00e4che im Norden, im Zuge des Bauleitplanverfahrens, nur als Ausgleichsfl\u00e4che f\u00fcr den planungsbedingten Eingriff auszuwei\u00dfen.  Auch wenn der gesamte Planbereich bereits teilweise durch Bebauungspl\u00e4ne \u00fcberplant ist, z\u00e4hlt er dennoch zum Au\u00dfenbereich, da er nicht Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ist. Aufgrund dessen und letztlich auch wegen den Erweiterungsfl\u00e4chen, die dem unbeplanten Au\u00dfenbereich zuzurechnen sind, ist f\u00fcr die vorliegende Bebauungsplan\u00e4nderung und erweiterung ein zweistufiges Bauleitplanverfahren (das sogenannte Regelverfahren) mit einer Umweltpr\u00fcfung nach \u00a72 Abs.4 BauGB durchzuf\u00fchren. Um dem Entwicklungsgebot des \u00a78 Abs.2 Satz1 BauGB zu gen\u00fcgen, soll der Fl\u00e4chennutzungsplan der Gemeinde Lautertal parallel zur \u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ge\u00e4ndert werden (Parallelverfahren gem\u00e4\u00df \u00a78 Abs.3 Satz1 BauGB). Mit der \u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sowie der parallelen \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen f\u00fcr eine st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung des Planbereiches geschaffen werden. / Abbildung1: Luftbild des Plangebietes und der n\u00e4heren Umgebung (unma\u00dfst\u00e4blich) Planbereiche der beiden Bauleitplanungen Das Plangebiet besteht aus zwei Teilbereichen, wobei die von der Fl\u00e4chennutzungsplan\u00e4nderung betroffenen Teilbereiche identisch sind mit den beiden Teilgeltungsbereichen der Bebauungsplan\u00e4nderung und erweiterung. Das Plangebiet liegt an der Landesstra\u00dfe L3101 (Jugenheimer Stra\u00dfe/Felsbergstra\u00dfe) im \u00dcbergangsbereich der Lautertaler Gemarkungen Beedenkirchen im S\u00fcdosten und Staffel im Norden sowie der Gemarkung Balkhausen der Nachbargemeinde Seeheim-Jugenheim im Westen. Der Teilbereich1 mit den wesentlichen baulichen Anlagen befindet sich dabei in der Gemarkung Beedenkirchen, wohingegen der Teilbereich2 mit den Ausgleichsfl\u00e4chen in der Gemarkung Staffel liegt. Die Teilbereiche der beiden Bauleitplanungen umfassen konkret folgende Grundst\u00fccke: Teilbereich1: Gemarkung Beedenkirchen, Flur3, Flurst\u00fccke Nr.41/5 (teilweise), Nr.47/3 (teilweise), Nr.48/1, Nr.48/2, Nr.49 (teilweise), Nr.50/4, Nr.50/6, Nr.80 (teilweise) und Nr.81/3 (teilweise) Teilbereich2: Gemarkung Staffel, Flur1, Flurst\u00fccke Nr.157, Nr.158 und Nr.159 Der Teilbereich1 hat hierbei eine Gr\u00f6\u00dfe von ca. 2,03ha und der Teilbereich2 eine Gr\u00f6\u00dfe von ca. 1,77ha, sodass in Summe ca. 3,80ha \u00fcberplant werden. / Abbildung2: Von der 4.\u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich Kuralpe betroffene Teilbereiche sowie Teilgeltungsbereiche der 2.\u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Juni 2020; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung f\u00fcr Bodenmanagement und Geoinformation, Stand: 17.06.2015)  Planungsvorgaben Regionalplan S\u00fcdhessen Der Regionalplan S\u00fcdhessen/Regionale Fl\u00e4chennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP2010 - StAnz.42/2011 vom 17.10.2011) weist den Teilbereich1 (zumindest \u00fcberwiegend) als Vorbehaltsgebiet f\u00fcr Landwirtschaft aus, wobei am Ostrand ggf. auch ein Vorranggebiet f\u00fcr Landwirtschaft betroffen sein k\u00f6nnte. Eine genauere Beurteilung der Fl\u00e4chenausweisung ist aufgrund des Ma\u00dfstabes des Regionalplanes von 1:100.000 nicht m\u00f6glich. Unter Ber\u00fccksichtigung der bereits wirksamen Bauleitplanungen und der bestehenden Nutzungen bzw. baulichen Anlagen im Teilbereich1 kann die vorliegende Bauleitplanung hier noch im Sinne des \u00a71 Abs.4 BauGB als an die Ziele der Raumordnung angepasst gelten. Im Rahmen der Nutzungen der Kuralpe wird auch Land- und Forstwirtschaft betrieben (u.a. Schafzucht und Erzeugung von Anbauprodukten f\u00fcr das Restaurant und den Hofladen), was der Regionalplanausweisung entspricht. / Abbildung3: Ausschnitt aus der Teilkarte3 des Regionalplanes S\u00fcdhessen 2010 (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Oktober 2011) Der Teilbereich2 ist als Vorranggebiet f\u00fcr Landwirtschaft, \u00fcberlagert von einem Vorbehaltsgebiet f\u00fcr besondere Klimafunktionen ausgewiesen. Die Fl\u00e4chen des Teilbereiches2 stellen sich als Wiesenfl\u00e4chen dar und sollen dem Ausgleich planungsbedingter Eingriffe dienen. Die Bauleitplanung kann hier im Sinne des \u00a71 Abs.4 BauGB als an die Ziele der Raumordnung angepasst gelten. Vorbereitender Bauleitplan (Fl\u00e4chennutzungsplan) Der seit 16.09.2010 wirksame Fl\u00e4chennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Lautertal, der im Ma\u00dfstab 1:20.000 vorliegt, stellt den Bereich des Hotel-Restaurants Kuralpe-Kreuzhof im Teilbereich1 als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel dar. Die \u00f6stlich daran angrenzenden Fl\u00e4chen werden als Fl\u00e4chen f\u00fcr die Landwirtschaft mit erg\u00e4nzender Kennzeichnung verschiedener Potentieller Ma\u00dfnahmenfl\u00e4chen dargestellt. Der Teilbereich2 wird ebenfalls als Fl\u00e4chen f\u00fcr die Landwirtschaft mit erg\u00e4nzender Kennzeichnung verschiedener Potentieller Ma\u00dfnahmenfl\u00e4chen dargestellt. Die zwischen den beiden Teilbereichen verlaufende L3101 wird als Verkehrsfl\u00e4che (hier: Landesstra\u00dfe) dargestellt, um ihre \u00f6rtliche und \u00fcber\u00f6rtliche Relevanz hervorzuheben. Innerhalb der Verkehrsfl\u00e4che wird eine Hauptversorgungsleitung zur Elektrizit\u00e4tsversorgung mit der Kennzeichnung Erdkabel, Spannung 20kV dargestellt. N\u00f6rdlich und s\u00fcdlich der L3101 ist im Bereich des Plangebietes jeweils ein Symbol f\u00fcr den Ruhenden Verkehr dargestellt. Das Symbol s\u00fcdlich der L3101 befindet sich dabei im Bereich des dort vorhandenen \u00f6ffentlichen Parkplatzes innerhalb der Stra\u00dfenparzelle Nr.81/3. N\u00f6rdlich der L3101 ist jedoch in der \u00d6rtlichkeit kein Parkplatz vorhanden, weshalb mit dem entsprechenden Symbol ggf. der Parkplatz des Hotel-Restaurants Kuralpe-Kreuzhof gekennzeichnet sein k\u00f6nnte. Gem\u00e4\u00df \u00a78 Abs.2 Satz1 BauGB sind Bebauungspl\u00e4ne aus dem Fl\u00e4chennutzungsplan zu entwickeln. Die geplanten Festsetzungen der Bebauungsplan\u00e4nderung und erweiterung w\u00e4ren derzeit nicht \u00fcberall aus dem wirksamen Fl\u00e4chennutzungsplan entwickelt. Um dem Entwicklungsgebot zu gen\u00fcgen, wird der Fl\u00e4chennutzungsplan der Gemeinde Lautertal daher parallel zur \u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ge\u00e4ndert (Parallelverfahren gem\u00e4\u00df \u00a78 Abs.3 Satz1 BauGB). / Abbildung4: Ausschnitt aus dem seit 16.09.2010 wirksamen Fl\u00e4chennutzungsplan der Gemeinde Lautertal (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Geografisches Informationssystem (B\u00fcrgerGIS) des Landkreises Bergstra\u00dfe, Internetabruf am 05.06.2020 unter https://buergergis.kreis-bergstrasse.de) Verbindliche Bauleitpl\u00e4ne (Bebauungspl\u00e4ne) Mit der vorliegenden 2.\u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen wird der am 21.04.1995 in Kraft getretene Bebauungsplan Kuralpe und die am 14.04.2005 in Kraft getretene 1.\u00c4nderung des Bebauungsplanes Kuralpe vollst\u00e4ndig \u00fcberplant und ersetzt. Die \u00fcbrigen Fl\u00e4chen des Plangebietes (Erweiterung des Teilbereiches1 nach Osten und Vergr\u00f6\u00dferung der Ausgleichsfl\u00e4chen im Teilbereich2) sind bislang dem unbeplanten Au\u00dfenbereich zuzurechnen und hinsichtlich der Bebaubarkeit derzeit nach \u00a735 BauGB zu beurteilen. / Abbildung5: Ausschnitt aus dem am 21.04.1995 in Kraft getretenen Bebauungsplan Kuralpe (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: B\u00fcrgerGIS des Landkreises Bergstra\u00dfe, Internetabruf am 05.06.2020 unter https://buergergis.kreis-bergstrasse.de) / Abbildung6: Ausschnitt aus der am 14.04.2005 in Kraft getretenen 1.\u00c4nderung des Bebauungsplanes Kuralpe (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: B\u00fcrgerGIS des Landkreises Bergstra\u00dfe, Internetabruf am 05.06.2020 unter https://buergergis.kreis-bergstrasse.de) NATURA2000-Gebiete Das Plangebiet (Teilbereich1 und 2) liegt au\u00dferhalb von Gebieten der Natura2000-Verordnung, d.h. Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete (VSG) sind nicht unmittelbar betroffen. Die n\u00e4chstgelegenen Natura2000-Gebiete befinden sich erst in deutlicher Entfernung zum Plangebiet (das FFH-Gebiet Nr.6218-301 Felsberg bei Reichenbach ca. 0,6km im S\u00fcdosten und das FFH-Gebiet Nr.6217-305 Kniebrecht, Melibocus und Orbish\u00f6he bei Seeheim-Jugenheim, Alsbach und Zwingenberg ca. 1,4km im Nordwesten), sodass auch mittelbare Auswirkungen auf diese Schutzgebiete durch die Planung auszuschlie\u00dfen sind. Die beiden Teilbereiche der Bauleitplanung \u00fcberlagern kein ausgewiesenes oder geplantes Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Das n\u00e4chstgelegene Naturschutzgebiet, n\u00e4mlich das Naturschutzgebiet Nr.1431001 Felsberg bei Reichenbach, welches hier identisch mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet Nr.6218-301 ist, beginnt erst ca. 0,6km im S\u00fcdosten. \u00d6kokonto- und Kompensationsfl\u00e4chen aus dem NATUrschutzREGister Hessen werden gem\u00e4\u00df dem interaktiven Natureg-Viewer ebenfalls nicht tangiert. Auch sonstige Schutz- und Sicherungsgebiete sind nicht betroffen. / Abbildung7: Ausschnitt aus dem Natureg-Viewer mit der Darstellung dort erfasster, naturschutzfachlich relevanter Fl\u00e4chen (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Internetabruf am 05.06.2020 unter http://natureg.hessen.de/mapapps/resources/apps/natureg/index.html?lang=de) (Risiko)\u00dcberschwemmungsgebiete Der Planbereich liegt gem\u00e4\u00df dem interaktiven Viewer im Geoportal Hessen au\u00dferhalb eines festgesetzten \u00dcberschwemmungsgebietes (HQ100) im Sinne des Hessischen Wassergesetzes (HWG). Das n\u00e4chstgelegene festgesetzte \u00dcberschwemmungsgebiet ist das der Modau, welches im Nordosten bei Hoxhohl eine Entfernung von ca. 3,1km und im Osten bei Brandau von etwa 3,6km aufweist. Auch das \u00dcberschwemmungsgebiet des Elsbachs im Nordwesten bei Seeheim liegt in einer Entfernung von rund 3,6km zum Plangebiet. Beeintr\u00e4chtigungen dieser \u00dcberschwemmungsgebiete durch bzw. auf das Vorhaben k\u00f6nnen aufgrund dieser Abst\u00e4nde ausgeschlossen werden. Das Plangebiet befindet sich gem\u00e4\u00df dem interaktiven Viewer zur Information \u00fcber die Hochwasserrisikomanagementpl\u00e4ne in Hessen (HWRM-Viewer) auch au\u00dferhalb eines Risiko\u00fcberschwemmungsgebietes. Die \u00dcberflutungsfl\u00e4chen des Rheins liegen ca. 10,9km bei Gernsheim im Westen, die der Weschnitz etwa 9,2km bei Bensheim im S\u00fcdwesten und das der Gersprenz rund 11,1km bei Reichelsheim im S\u00fcdosten bzw. 12,6km bei Gro\u00df-Bieberau im Nordosten, sodass von diesen Gew\u00e4ssern keine Gefahren f\u00fcr den Planbereich ausgehen. / Abbildung8: Ausschnitt aus dem Geoportal Hessen mit der Darstellung festgesetzter \u00dcberschwemmungsgebiete (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Internetabruf am 08.06.2020 unter http://www.geoportal.hessen.de/mapbender/frames/index.php?mb_user_myGui=Geoportal-Hessen_large) / Abbildung9: Ausschnitt aus dem HWRM-Viewer mit der Darstellung der Risiko\u00fcberschwemmungsgebiete (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Internetabruf am 08.06.2020 unter http://hwrm.hessen.de/mapapps/resources/apps/hwrm/index.html?lang=de) Wasserschutzgebiete Der Planbereich liegt nach der interaktiven Karte des Fachinformationssystems Grund- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchu) au\u00dferhalb festgesetzter Trinkwasserschutzgebiete. Das n\u00e4chstgelegene festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet mit dem Kurznamen WSG Quellen und Brunnen Beedenkirchen, Lautertal (WSG-ID 431-006) beginnt mit seiner SchutzzoneII in einer Entfernung von knapp 240m im S\u00fcdosten, weshalb keine unmittelbaren Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten sind. / Abbildung10: Ausschnitt aus der GruSchu-Karte mit der Darstellung der Trinkwasserschutzgebiete (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Internetabruf am 08.06.2020 unter http://gruschu.hessen.de/\u000bmapapps/resources/apps/gruschu/index.html?lang=de) Ergebnis zur Ermittlung der Planungsvorgaben Aus h\u00f6herrangigen Planungen ergeben sich nach aktuellem Kenntnisstand keine Belange, die gegen die vorgesehene \u00dcberplanung der Fl\u00e4chen sprechen. Die Planung ist mit den Bestimmungen des \u00a71 BauGB vereinbar. Die nach \u00a71 Abs.6 BauGB insbesondere zu ber\u00fccksichtigenden Belangen sowie die erg\u00e4nzenden Vorschriften zum Umweltschutz nach \u00a71a BauGB werden bei der Erstellung der Planung ber\u00fccksichtigt. Eine nachhaltige st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung wird somit gew\u00e4hrleistet.  \fBeschlussvorschlag:  \fDer Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, nachstehende Beschlussfassung zuzustimmen.   a) Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen f\u00fcr eine st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung des Planbereiches beschlie\u00dft die Gemeindevertretung, das Verfahren zur 4. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a72 Abs.1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschlu\u00df). Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschlu\u00df orts\u00fcblich bekannt zu machen und die Vorentwurfsplanung zur Fl\u00e4chennutzungsplan\u00e4nderung auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen und diese zur weiteren Beschlu\u00dffassung vorzulegen.  b) Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen f\u00fcr eine st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung des Planbereiches beschlie\u00dft die Gemeindevertretung, das Verfahren zur 2.\u00c4nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Kuralpe im Ortsteil Beedenkirchen gem\u00e4\u00df \u00a72 Abs.1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschlu\u00df). Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschlu\u00df orts\u00fcblich bekannt zu machen und die Vorentwurfsplanung zur Bebauungsplan\u00e4nderung und erweiterung auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen und diese zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.  \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201501100200&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201501100200&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201501100200%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20210115122434-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-01-15","sha1Checksum":"6fe797fbc5b5130a6ebf402a1c1d7dfdf644f713","size":688384,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100200%7C20210115122434-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100200%7C20210115122434-0.pdf%7C","text":"Luftbild Kuralpe","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201501100200","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20201501100200%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20210115122450-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-01-15","sha1Checksum":"068ff7b810bce15f5e4367d663573ee8a9d87ff4","size":150738,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100200%7C20210115122450-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20201501100200%7C20210115122450-0.pdf%7C","text":"Entwurf Handskizze geplante Erweiterung","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201501100200","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/612","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-BUIA-25%7C20201501100200%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-BUIA-25","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/BUIA"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/BUIA"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20201610100164","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal (Odenwald);\r\nBebauungsplan ?Im Schmelzig? im Ortsteil Elmshausen\r\n\r\nhier: \r\na) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)\r\n\r\nb) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der fr\u00fchzeitigen Beteili-gung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (T\u00f6B) gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 BauGB\r\n\r\nc) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Entwurf zur Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB sowie der f\u00f6rmlichen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Be-lange gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB","reference":"2020/163","date":"2020-10-16","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201610100164","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/163","fileName":"20201610100164","mimeType":"application/pdf","size":129177,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610.20.0.20 Lautertal/Odw., 13.10.2020  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2020/162  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal (Odenwald); Bebauungsplan Im Schmelzig im Ortsteil Elmshausen  hier:  a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)  b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (T\u00f6B) gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 BauGB  c) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Entwurf zur Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB sowie der f\u00f6rmlichen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB    Anlagen: Anlage 1 Behandlung der eingegangenen Anregungen (\u00d6ffentlichkeit) Anlage 2 Behandlung der eingegangenen Anregungen (Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange) Anlage 3 Bebauungsplan einschl. Umweltbericht Anlage 4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz Anlage 5 Artenschutz Anlage 6 Schalltechnische Untersuchung Anlage 7 Verkehrsuntersuchung     \fSachverhalt:  Anlass der Planung Die Gemeinde hat im Zuge der Fortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplans im Ortsteil Elmshausen die Fl\u00e4che Im Schmelzig f\u00fcr eine Entwicklung zur Wohnbaufl\u00e4che vorgesehen und eine entsprechende Darstellung auch in Abstimmung mit den betroffenen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmern vorgenommen. Zur Vorbereitung der entsprechenden Wohnbebauung wurde am 10.02.2011 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Das entsprechende Verfahren wurde daraufhin mit den erforderlichen Verfahrensschritten durchgef\u00fchrt und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans am 16.04.2015 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal gefasst. Der Bebauungsplan wurde durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung am 01.08.2015 zun\u00e4chst rechtswirksam. Am 26.11.2015 wurde durch B\u00fcrger des Ortsteils Elmshausen ein Antrag auf Normenkontrolle beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eingereicht. Durch Verk\u00fcndung des Urteils des VGH am 19.10.2017 wurde der Bebauungsplan unwirksam. Diese Unwirksamkeit wurde durch die Gemeinde zwischenzeitlich auch \u00f6ffentlich bekannt gemacht. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum und der entsprechenden Vorgabe des Fl\u00e4chennutzungsplans der Gemeinde zur Entwicklung des entsprechenden Neubaugebiets soll durch erneute Durchf\u00fchrung des Bebauungsplanverfahrens erneut das Baurecht f\u00fcr eine Wohnbebauung im Gebiet Im Schmelzig geschaffen werden. Im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans werden die durch den VGH ger\u00fcgten formalen und inhaltlichen M\u00e4ngel des Ursprungsverfahrens entsprechend ber\u00fccksichtigt. So wird die zu erwartende Verkehrsmenge aufgrund des Baugebiets durch eine weitergehende Reduzierung der zul\u00e4ssigen Zahl von Wohnungen im Plangebiet gegen\u00fcber dem fr\u00fcheren Planungsstand deutlich verringert. Weiterhin beabsichtigt die Gemeinde, entsprechend dem Wunsch der Anlieger der Stra\u00dfen Am Fischweiher und Sachsenh\u00e4user Stra\u00dfe, die dort zu erwartende Verkehrszunahme durch einen weiteren Anschluss des Plangebiets an die Stra\u00dfe Am Schiffersacker in Reichenbach zu minimieren. Die Gemeinde Lautertal besitzt keine eigenen Fl\u00e4chen zur Innenentwicklung und es sind auch keine privaten Fl\u00e4chen bekannt, die f\u00fcr eine entsprechende Entwicklung pr\u00e4destiniert sind. Insbesondere gibt es in der Gemeinde keine gewerblichen Brachfl\u00e4chen oder Konversionsfl\u00e4chen, die sich f\u00fcr eine Wohnfolgenutzung eignen. Schon im Jahr 2013 wurde im Rahmen des Programms der Dorferneuerung eine Baul\u00fcckenerhebung des Ortsteils Elmshausen durch die Gemeindeverwaltung erstellt und die Verkaufsbereitschaft der Eigent\u00fcmer abgefragt. Dabei zeigte sich, dass insgesamt 21 Baul\u00fccken bestanden, von denen nur bei drei Grundst\u00fccken eine Verkaufsbereitschaft der Eigent\u00fcmer bestand. Einzelne dieser Baul\u00fccken wurden zwischenzeitlich geschlossen. Das inner\u00f6rtliche Potential an Baulandreserve ist somit minimal, was auch daran liegt, dass der Ortsteil Elmshausen der dem Mittelzentrum Bensheim n\u00e4chstgelegene Ortsteil der Gemeinde Lautertal ist und auch aufgrund guter Nahverkehrsanbindung an den Schulstandort Bensheim eine grunds\u00e4tzlich hohe Grundst\u00fccksnachfrage verzeichnet. Daher unterst\u00fctzt die Gemeinde Ma\u00dfnahmen der Innenentwicklung von privater Seite durch Bauleitplanung, wo immer dies m\u00f6glich und st\u00e4dtebaulich vertretbar ist. Ohne die Bereitschaft der privaten Eigent\u00fcmer kann die Gemeinde auf Leerst\u00e4nde und Baul\u00fccken jedoch keinen wesentlichen Einfluss nehmen, weshalb entsprechende Potentiale durch die Gemeinde nicht durch rechtliche Ma\u00dfnahmen aktiviert werden k\u00f6nnen.  Ziel des vorliegenden Bebauungsplans ist daher eine Wohnraumschaffung durch eine den Vorgaben des Fl\u00e4chennutzungsplans entsprechende Siedlungserweiterung.  Bisheriges Planverfahren Die Gemeinde Lautertal hatte im Zuge der letzten Fortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplans im Ortsteil Elmshausen die Fl\u00e4che Im Schmelzig f\u00fcr eine Entwicklung zur Wohnbaufl\u00e4che vorgesehen und eine entsprechende Darstellung auch in Abstimmung mit den betroffenen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmern vorgenommen. Zur Vorbereitung der entsprechenden Wohnbebauung wurde am 10.02.2011 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Das entsprechende Verfahren wurde daraufhin mit den erforderlichen Verfahrensschritten durchgef\u00fchrt und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans am 16.04.2015 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal gefasst. Der Bebauungsplan wurde durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung am 01.08.2015 zun\u00e4chst rechtswirksam. Am 26.11.2015 wurde durch B\u00fcrger des Ortsteils Elmshausen ein Antrag auf Normenkontrolle beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eingereicht. Durch Verk\u00fcndung des Urteils des VGH am 19.10.2017 wurde der Bebauungsplan unwirksam. Diese Unwirksamkeit wurde durch die Gemeinde zwischenzeitlich auch \u00f6ffentlich bekannt gemacht. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum und der entsprechenden Vorgabe des Fl\u00e4chennutzungsplans der Gemeinde zur Entwicklung des entsprechenden Neubaugebiets erfolgte am 11.04.2019 der Beschluss der Gemeindevertretung Lautertal gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB zur erneuten Aufstellung des Bebauungsplans. Als n\u00e4chster Verfahrensschritt wurde die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit (Anlage 1-2) in Form einer \u00f6ffentlichen Auslegung der Vorentwurfsplanung vom 13.05.2019 bis einschlie\u00dflich 14.06.2019 durchgef\u00fchrt. Die B\u00fcrger konnten sich im Rahmen einer \u00f6ffentlichen Auslegung \u00fcber die Planung informieren und diese im Bauamt der Gemeinde er\u00f6rtern. Stellungnahmen mit Einwendungen oder Hinweisen konnten bei der Gemeinde eingereicht oder dort m\u00fcndlich zur Protokollierung vorgetragen werden. Die von der Planung betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (Anlage 1-2) (T\u00f6B) wurden mit Schreiben vom 06.05.2019 \u00fcber die Planung informiert. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltpr\u00fcfung (Anlage 5) nach \u00a7 2 Abs. 4 BauGB, mit einer Frist bis zum 14.06.2019 gegeben. Aufgrund von Einw\u00e4nden im Zuge der fr\u00fchzeitigen Beteiligung war die grunds\u00e4tzliche Zul\u00e4ssigkeit der Niederschlagswassereinleitung in die Lauter zu kl\u00e4ren. Hierzu wurde zwischen-zeitlich ein Einleitantrag f\u00fcr das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet in die Lauter beim Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt gestellt. Dieser Antrag wurde durch Bescheid (AZ: IV/Da 41.4 79 f 31/1-2020/27) des Regierungspr\u00e4sidiums mit Datum 10.07.2020 positiv beschieden. Die Entw\u00e4sserung des Plangebiets ist somit vollst\u00e4ndig gesichert und beh\u00f6rdlich genehmigt.   Fortf\u00fchrung des Verfahrens Alle aus der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit (Anlage 1-2) sowie der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (Anlage 1-2) eingegangenen Stellungnahmen sind aufgef\u00fchrt. Sie wurden mit einer st\u00e4dteplanerischen Bewertung versehen und werden laut dem jeweils enthaltenen Beschlussvorschlag zur Behandlung vorgeschlagen.  Von den insgesamt 34 am Verfahren beteiligten Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Belange gingen fristgerecht 18 Stellungnahmen ein. 16 sog. T\u00d6B haben gegen den Zweck und den Inhalt des Bebauungsplanes keine Einwendungen vorgebracht oder erst gar keine Stellungnahme abgegeben.   Folgende Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden beteiligt: Amt f\u00fcr Bodenmanagement Heppenheim Fachbereich 22, Michelstadt; BIL eG - Bundesweites Informationssystem zur Leitungsrecherche, Bonn (\u00fcber Online-Portal); Bisch\u00f6fliches Ordinariat Mainz; Der Kreisausschuss des Kreises Bergstra\u00dfe - Bauen und Umwelt (B\u00fcndelungsstelle), Heppenheim; Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH - Technische Infrastruktur Niederlassung Mitte, Darmstadt; e-netz S\u00fcdhessen GmbH & Co. KG, Darmstadt; Evangelische Kirche in Hessen und Nassau  Kirchenverwaltung, Darmstadt; GASCADE Gastransport GmbH - Fachbereich Leitungsrechte und -dokumentation, Kassel (BIL); Gew\u00e4sserverband Bergstra\u00dfe - Betriebshof Lorsch; GGEW AG - Team Zentrale Technische Dienste, Bauleitplanung, Bensheim; Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Darmstadt; hessenARCH\u00c4OLOGIE - Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Hessen, Darmstadt; Hessen Mobil - Stra\u00dfen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt; Hessen-Forst - Forstamt Lampertheim; Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt, Darmstadt; Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstra\u00dfe, Bensheim; Kreishandwerkerschaft Bergstra\u00dfe, Bensheim; Polizeipr\u00e4sidium S\u00fcdhessen - Polizeidirektion Bergstra\u00dfe, Polizeistation Bensheim Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt - Dezernat III 31.2 - Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung (B\u00fcndelungsstelle), Darmstadt Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt - Dezernat I 18; Kampfmittelr\u00e4umdienst des Landes Hessen, Darmstadt; Regionalbauernverband Starkenburg e.V., Griesheim; Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim; Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Mannheim; Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstra\u00dfe (ZAKB), Lampertheim; Botanische Vereinigung f\u00fcr Naturschutz in Hessen (BVNH) e.V. - c/o Dr. J\u00f6rg Weise, Wettenberg; Bund f\u00fcr Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) - Landesverband Hessen e.V., Frankfurt; Deutsche Gebirgs- und Wandervereine - Landesverband Hessen e.V., Verteilerstelle G\u00f6tz, Weilrod; Geo-Naturpark Bergstra\u00dfe-Odenwald e.V., Lorsch; Hessische Gesellschaft f\u00fcr Ornithologie und Naturschutz e.V., Echzell; Landesjagdverband Hessen e.V., Bad Nauheim; Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Hessen e.V., Wetzlar; Naturschutzbund Deutschland - Ortsgruppe Elmshausen e.V., Frau Katja Schuster, Lautertal; Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Landesverband Hessen e.V., Wiesbaden; Staatliche Vogelschutzwarte f\u00fcr Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland - c/o Herrn Stephan Sch\u00e4fer; Bensheim Verband Hessischer Fischer e.V., Wiesbaden  Zur Fortf\u00fchrung des Verfahrens sind nunmehr alle eingegangenen Einwendungen im Einzelnen zu behandeln und es ist ein Beschluss hier\u00fcber zu fassen. Die sich danach ergebende Planfassung des Bebauungsplanes (Anlage 3) ist als Entwurf zur Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen \u00f6ffentlichen Auslegung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (Anlage 1-2) gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB zu beschlie\u00dfen.   Der Gemeindevorstand befasst sich in der Sitzung vom 19.10.2020 mit dieser Angelegenheit. Er empfiehlt der Gemeindevertretung die nachstehende Beschlussfassung.     Beschlussvorschlag:   Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, der nachstehenden Beschlussfassung zuzustimmen.  \f  Die im Rahmen der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit (Anlage 1-2) gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan werden entsprechend den Vorschl\u00e4gen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.  Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die B\u00fcrger, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gr\u00fcnde zu unterrichten.  Die im Rahmen der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (Anlage 1-2) gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan werden entsprechend den Vorschl\u00e4gen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.  Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gr\u00fcnde zu unterrichten.  Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begr\u00fcndung einschlie\u00dflich des Umweltberichtes sowie den Anlagen zur Begr\u00fcndung (Anlage 3), wird hiermit als Entwurf zur Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB sowie der f\u00f6rmlichen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.  Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom April 2019 unter Ber\u00fccksichtigung der \u00c4nderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen ergeben.  Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, die \u00f6ffentliche Auslegung des Entwurfes gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB durchzuf\u00fchren. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange sind \u00fcber die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme mit Monatsfrist zu bitten. Alle im Rahmen der \u00f6ffentlichen Auslegung sowie der Beh\u00f6rden- und Tr\u00e4gerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen \u00c4u\u00dferungen sind zu pr\u00fcfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie abschlie\u00dfenden Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.  Dieser Beschluss ist mit Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegung in den orts\u00fcblichen Bekanntmachungsbl\u00e4ttern des Gemeindevorstandes zu ver\u00f6ffentlichen    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201610100164&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201610100164&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/537","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-30%7C20201610100164%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-30","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/538","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-BUIA-25%7C20201610100164%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-BUIA-25","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/BUIA"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/BUIA"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20201308100112","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"R\u00fcckwirkende Aufhebung der Satzung zur Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2019","reference":"2020/112","date":"2020-08-13","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20201308100112","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/112","fileName":"20201308100112","mimeType":"application/pdf","size":977539,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 13.08.2020  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2020/112  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 27.08.2020  \u00f6ffentlich    Betreff: R\u00fcckwirkende Aufhebung der Satzung zur Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2019    Anlagen:    \fSachverhalt:  / /   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft die Satzung der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Lautertal r\u00fcckwirkend zum 01.01.2019 aufzuheben.   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201308100112&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20201308100112&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/451","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-27%7C20201308100112%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-27","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/535","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-HFWA-26%7C20201308100112%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-HFWA-26","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/HFWA"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/HFWA"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20200712100190","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2021","reference":"2020/186","date":"2020-12-07","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20200712100190","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/186","fileName":"20200712100190","mimeType":"application/pdf","size":12994,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 07.12.2020  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2020/186  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 17.12.2020 11 \u00f6ffentlich    Betreff: Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2021    Anlagen:    \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) stellt der Gemeindevorstand den Entwurf der Haushaltssatzung fest und legt ihn der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.  Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Entwurf des Haushaltsplanes 2021, sowie das Investitionsprogramm liegen zur Sitzung bereits vor.     \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung beschlie\u00dft, den Entwurf der Haushaltssatzung, des  Haushaltsplanes 2021, sowie das Investitionsprogramm in der vorliegenden Form an den Haupt- und Finanzausschusses, den Jugendrat und die Ortsbeir\u00e4te zu verweisen.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200712100190&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200712100190&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/524","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-29%7C20200712100190%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-29","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/536","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-HFWA-26%7C20200712100190%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-HFWA-26","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/HFWA"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/HFWA"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20200211100176","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"I. Nachtrag zur Entw\u00e4sserungssatzung (WVS)\r\nder Gemeinde Lautertal","reference":"2020/174","date":"2020-11-02","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20200211100176","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/174","fileName":"20200211100176","mimeType":"application/pdf","size":120438,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 02.11.2020  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2020/174  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 16.11.2020  \u00f6ffentlich    Betreff: I. Nachtrag zur Entw\u00e4sserungssatzung (WVS) der Gemeinde Lautertal    Anlagen: 2020-10-23_Entw-Nachtrag-EntwS   \fSachverhalt:  Die Geb\u00fchrens\u00e4tze f\u00fcr die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls anzupassen. W\u00e4hrend der Geb\u00fchrensatz f\u00fcr die Wasserversorgung bereits bis Ende 2021 fix kalkuliert wurde und bis dahin unver\u00e4ndert bleibt, ist bei der Abwasserbeseitigung bereits in diesem Jahr eine \u00dcberpr\u00fcfung erforderlich gewesen.   Bei der Wasserversorgung entstand erstmals im Jahr 2019 eine \u00dcberdeckung in H\u00f6he von 58.590,00 , die allerdings noch bis zum 31. Dezember 2024 aufgehoben werden kann und mit der n\u00e4chsten Geb\u00fchrenkalkulation f\u00fcr den Zeitraum 2022 ff. ausgeglichen werden sollte. Diese \u00dcberdeckung dient dort wom\u00f6glich als Puffer, um ab 2022 trotz steigender Kosten keine Geb\u00fchrenerh\u00f6hung durchf\u00fchren zu m\u00fcssen.  Bei der Abwasserbeseitigung sieht es etwas anders aus: Aufgrund von mehreren Umlageerstattungen des Zweckverbandes KMB in den vergangenen Jahren sind wiederholt \u00dcberdeckungen im Sinne des \u00a7 10 Abs. 2 S. 7 KAG entstanden, die innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden sollen. Bei der Abwasserbeseitigung bestanden mit dem Jahresabschluss f\u00fcr das Jahr 2019 Sonderposten f\u00fcr den Geb\u00fchrenausgleich zum 31. Dezember 2019 in folgender H\u00f6he: f\u00fcr das Schmutzwasser in H\u00f6he von   296.380,00  f\u00fcr das Niederschlagswasser in H\u00f6he von    96.340,00  Diese \u00dcberdeckungen resultieren aus den Jahren 2016 bis 2019. Zumindest f\u00fcr das Jahr 2016 muss der Ausgleich bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt sein. Da aber auch in den darauffolgenden Jahren mitunter \u00dcberdeckungen entstanden sind, die nun auch von der H\u00f6he her bekannt sind, wird es als sinnvoll angesehen, alle aufgelaufenen \u00dcberdeckungen nun in den kommenden beiden Jahren vollst\u00e4ndig auszugleichen, auch wenn ein Ausgleich der j\u00fcngeren \u00dcberdeckungen noch Zeit gehabt h\u00e4tte. Mit dem Ziel, alle bis einschlie\u00dflich 2019 entstandenen \u00dcberdeckungen durch Einbeziehung in die Neukalkulation auszugleichen, wurden nun f\u00fcr die Jahre 2021 und 2022 die Geb\u00fchrens\u00e4tze f\u00fcr die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) neu kalkuliert. Im Ergebnis bleibt der derzeit geltende Geb\u00fchrensatz f\u00fcr das Niederschlagswasser bei 1,01 /m bestehen, bei der Schmutzwasserbeseitigung ist hingegen eine Senkung des Geb\u00fchrensatzes von derzeit 3,23 /m auf 3,03 /m vorgesehen.   \f Die Kalkulation basiert auf folgenden Werten:  /  Die Verrechnungsschl\u00fcssel (52,5 %) resultieren aus einem ingenieurtechnischen Gutachten, das der Zweckverband KMB den Gemeinden zur Verf\u00fcgung gestellt hat.      \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung beschlie\u00dft den I. Nachtrag zur Entw\u00e4sserungssatzung vom 06.02.2020.\f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200211100176&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200211100176&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20200211100176%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20201023102104-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"56c745aa483f4051824018526281698c54f52d2f","size":59805,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20200211100176%7C20201023102104-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20200211100176%7C20201023102104-0.pdf%7C","text":"2020-10-23_Entw-Nachtrag-EntwS","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20200211100176","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/519","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-29%7C20200211100176%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-29","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20200412100188","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Neuwahl eines Ortsgerichtsmitgliedes im Ortsgericht Lautertal II","reference":"2020/184","date":"2020-12-04","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20200412100188","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/184","fileName":"20200412100188","mimeType":"application/pdf","size":13579,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 057-32/ma. Lautertal/Odw., 24.09.2020  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2020/147  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Neuwahl eines Ortsgerichtsmitgliedes im Ortsgericht Lautertal II    Anlagen:    \f Sachverhalt:  Das Amtsgericht Bensheim hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers Wolfgang     Hechler am 28.11.2020 ausl\u00e4uft.  Die Gemeinde hat daher eine/n Nachfolger/in zur Ernennung vorzuschlagen, die/der mehr als die H\u00e4lfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter erhalten hat. Die Wahl hat schriftlich und geheim zu erfolgen. Falls niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (\u00a7 7 Ortsgerichtsgesetz).  Nach \u00a7 8 des Ortsgerichtsgesetzes (pers\u00f6nliche Voraussetzung f\u00fcr die Ernennung) d\u00fcrfen zu Ortsgerichtsmitgliedern nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genie\u00dfen, sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Sch\u00e4tzung von Grundst\u00fccken vertraut sein.  Herr Hechler ist bereit, das Amt weiterhin auszu\u00fcben.  Von Seiten der Fraktionen wurden keine weiteren Vorschl\u00e4ge eingereicht.  Der Gemeindevorstand hat sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 24.08.2020 befasst. Er empfiehlt der Gemeindevertretung, Herrn Wolfgang Hechler erneut zum Ortsgerichtsvorsteher zu w\u00e4hlen.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und w\u00e4hlt Herrn Wolfgang Hechler als Ortsgerichtsvorsteher  im Ortsgericht Lautertal II.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200412100188&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200412100188&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/518","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-29%7C20200412100188%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-29","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20202310100170","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Waldwirtschaftsplan 2021","reference":"2020/168","date":"2020-10-23","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202310100170","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/168","fileName":"20202310100170","mimeType":"application/pdf","size":12695,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 23.10.2020  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2020/168  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 17.12.2020 8 \u00f6ffentlich    Betreff: Waldwirtschaftsplan 2021    Anlagen: Waldwirtschaftsplan 2021   \fSachverhalt:  Hessen-Forst Lampertheim hat uns den Waldwirtschaftsplan f\u00fcr das Forstwirtschaftsjahr 2021, einschlie\u00dflich des Voranschlages f\u00fcr die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben im Gemeindewaldbetrieb Lautertal vorgelegt. Die Zahlen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes, sowie das Gesamtergebnis gehen aus der Anlage hervor.  Der hier vorgelegte Voranschlag ber\u00fccksichtigt alle Kriterien einer wertnachhaltigen Waldwirtschaft des Gemeindewaldes Lautertal  Der Gemeindevorstand hat den Waldwirtschaftsplan 2021 in seiner Sitzung am 02.11.2020 zustimmend zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Gemeindevertretung dem Entwurf, wie in der Anlage dargestellt, zuzustimmen.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung stimmt dem Waldwirtschaftsplan 2021, wie in der Anlage dargestellt, zu.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202310100170&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202310100170&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20202310100170%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20201023113133-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-10-23","sha1Checksum":"af6ee31ad0af43ef882dad28d5acfdc31e5a5078","size":5725394,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202310100170%7C20201023113133-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20202310100170%7C20201023113133-0.pdf%7C","text":"Waldwirtschaftsplan 2021","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202310100170","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/520","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-29%7C20202310100170%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-29","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20202511100184","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"R\u00fccknahme des ehemaligen Bauhof- Grundst\u00fccks in die gemeindliche Bilanz\r\nmit urspr\u00fcnglichem Buchwert","reference":"2020/180","date":"2020-11-25","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20202511100184","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/180","fileName":"20202511100184","mimeType":"application/pdf","size":67427,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 25.11.2020  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2020/180  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 17.12.2020  \u00f6ffentlich    Betreff: R\u00fccknahme des ehemaligen Bauhof- Grundst\u00fccks in die gemeindliche Bilanz mit urspr\u00fcnglichem Buchwert    Anlagen:    \fSachverhalt:  Das Bauhof-Grundst\u00fcck, das dem KMB durch Vertrag zur Nutzung \u00fcberlassen wurde, wird aufgrund der Pr\u00fcfungsfeststellungen des Revisionsamtes wieder in die gemeindliche Bilanz mit dem urspr\u00fcnglichen Buchwert von 3.495,37  aufgenommen. Gleichzeitig wird der Beteiligungsbuchwert am KMB um diesen Betrag reduziert. Die Korrekturbuchung ist daher ergebnisneutral und verschlechtert nicht das ordentliche Jahresergebnis. Auf eine Anpassung des \u00fcbrigen Sachanlageverm\u00f6gens an die Werte der KMB-\u00dcbertragungsbilanz wird verzichtet, da die neueren und richtigen Erkenntnisse \u00fcber die Werte zutreffender sind als die KMB-Sch\u00e4tzwerte.   Begr\u00fcndung:  Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal vom 05.11.2015 und Beschluss der Verbandsversammlung des KMB vom 25.11.2015 wurden die Aufgaben des Bauhofs dem Zweckverband \u00fcbertragen. In diesem Zusammenhang kam es zu zwei Sachverhalten, die nachfolgend zu bewerten sind:   1) Grundst\u00fcck   Das dem KMB vertraglich unentgeltlich und dauerhaft zur Nutzung \u00fcberlassene Bauhof-Grundst\u00fcck, das aber rechtlich nach wie vor im Eigentum der Gemeinde Lautertal steht, wurde vom KMB mit einem Wert von 317.617,16  bilanziert (Wert laut Gemeindebilanz: 3.495,37 ). Das Revisionsamt ist der Auffassung, dass der KMB es nicht h\u00e4tte bilanzieren d\u00fcrfen, da es nach wie vor im rechtlichen Eigentum der Gemeinde steht. Obwohl es hier letztendlich nur um die Frage geht, ob der Bilanzwert der Grundst\u00fccke um 3.495,37  erh\u00f6ht und im Gegenzug der Bilanzwert der Beteiligungen um diesen Wert verringert wird und dieser Vorgang ohnehin keine Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage hat, sieht das Revisionsamt in dieser Fragestellung einen so gravierenden Missstand, dass es insbesondere wegen dieser Grundst\u00fccksfrage im Abschlussvermerk nicht best\u00e4tigen kann, dass es zu keinen Einwendungen kam. Dies wird nach Auskunft des Revisionsamtes zun\u00e4chst auch in den folgenden Jahresabschl\u00fcssen so bleiben, solange die o.g. Korrektur nicht durchgef\u00fchrt wurde.   Der KMB sieht keine Notwendigkeit, das Grundst\u00fcck aus seinen B\u00fcchern wieder herauszunehmen und vertritt die Auffassung, dass er das Grundst\u00fcck zurecht bilanziert habe. Auch wenn hier unterschiedliche Auffassungen bestehen und die Auswirkungen der Grundst\u00fccksfragestellung auf die Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage auch als nur geringf\u00fcgig angesehen werden k\u00f6nnten, empfiehlt die Verwaltung, das Grundst\u00fcck wieder in die Position des Sachanlageverm\u00f6gens aufzunehmen, um die zuk\u00fcnftige Zusammenarbeit mit dem Revisionsamt nicht zu gef\u00e4hrden.   2) \u00dcbrige Sachwerte  Seitens des KMB wurde im Jahr 2016 eine vorl\u00e4ufige \u00dcbertragungsbilanz erstellt, die auf gesch\u00e4tzten Werten basierte, da dem KMB bis dahin keine echten Buchf\u00fchrungswerte vorgelegt werden konnten. Im Zusammenhang mit der sp\u00e4teren Erstellung des Jahresabschlusses 2016 wurde deutlich, dass die vom KMB gesch\u00e4tzten Werte nicht mit den tats\u00e4chlichen Buchwerten der Gemeinde Lautertal \u00fcbereinstimmten. Aufgrund dessen nahm die Gemeinde die neueren, tats\u00e4chlichen Werte f\u00fcr die bilanzinterne \u00dcbertragung des Sachanlageverm\u00f6gens zum Finanzanlageverm\u00f6gen an. Die tats\u00e4chlichen Restbuchwerte (152 TEUR) lagen um 23 TEUR \u00fcber dem vom KMB gesch\u00e4tzten und in dessen \u00dcbertragungsbilanz aufgef\u00fchrten Restbuchwerten (129 TEUR). Das Revisionsamt vertritt die Auffassung, dass es sich bei den vom KMB gesch\u00e4tzten Werten um Verkehrswerte handele, die als beizulegender Wert zu einer aufwandswirksamen Abwertung des Anlageverm\u00f6gens vor dessen \u00dcbertragung h\u00e4tten f\u00fchren m\u00fcssen.   Die Verwaltung schl\u00e4gt- obwohl hier auch ein anderer Standpunkt vertretbar w\u00e4re- vor, die aufwandswirksame Anpassung im Sinne einer Einigung mit dem Revisionsamt vorzunehmen. Hierdurch m\u00fcsste der Beteiligungsbuchwert am KMB um 22.828,34  nachtr\u00e4glich abgeschrieben werden.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, wie unter Punkt 1) dargestellt, das Grundst\u00fcck (3.495,37 ) wieder in die Position des Sachanlageverm\u00f6gens aufzunehmen. Die Gemeindevertretung beschlie\u00dft wie unter Punkt 2) dargestellt au\u00dferdem den Beteiligungsbuchwert am Zweckverband KMB um 22.828,34  aufwandswirksam abzuwerten.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202511100184&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20202511100184&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/521","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-29%7C20202511100184%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-29","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20200712100190","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2021","reference":"2020/186","date":"2020-12-07","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20200712100190","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/186","fileName":"20200712100190","mimeType":"application/pdf","size":12994,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 07.12.2020  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2020/186  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 17.12.2020 11 \u00f6ffentlich    Betreff: Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2021    Anlagen:    \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) stellt der Gemeindevorstand den Entwurf der Haushaltssatzung fest und legt ihn der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.  Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Entwurf des Haushaltsplanes 2021, sowie das Investitionsprogramm liegen zur Sitzung bereits vor.     \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung beschlie\u00dft, den Entwurf der Haushaltssatzung, des  Haushaltsplanes 2021, sowie das Investitionsprogramm in der vorliegenden Form an den Haupt- und Finanzausschusses, den Jugendrat und die Ortsbeir\u00e4te zu verweisen.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200712100190&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200712100190&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/524","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-29%7C20200712100190%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-29","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/536","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-HFWA-26%7C20200712100190%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-HFWA-26","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/HFWA"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/HFWA"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20200812100192","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Festsetzung des Bebauungsplanes '\u00f6stlich Auf der Steinaue' und 'DESTAG'\r\nHier: Dauerhafte Klassifizierung des Europaplatzes als Gr\u00fcnfl\u00e4che","reference":"2020/188","date":"2020-12-08","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20200812100192","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/188","fileName":"20200812100192","mimeType":"application/pdf","size":69930,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610-20-1-26 Lautertal/Odw., 08.12.2020  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2020/188  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Festsetzung des Bebauungsplanes  \u00f6stlich Auf der Steinaue  und  DESTAG  Hier: Dauerhafte Klassifizierung des Europaplatzes als Gr\u00fcnfl\u00e4che    Anlagen: Schriftliches Angebot \u00fcber einen Fl\u00e4chentauschSchreiben Infrapro vom 12.11.2020   \fSachverhalt:  Die Gemeindevertretung er\u00f6rterte in Ihrer Sitzung am 25.06.2020 einen Beschlussantrag, der eine dauerhafte Klassifizierung des sog. Europaplatzes als Gr\u00fcnfl\u00e4che vorsieht.  Die Gemeindevertretung hat diesen Antrag zun\u00e4chst zur weiteren Beratung an den Bauausschuss verwiesen, der in seiner darauffolgenden Sitzung beschloss, der Gemeindevertretung zu empfehlen, den Gemeindevorstand um Gespr\u00e4che mit dem Investor zu bitten um hier zu kl\u00e4ren, unter welchen Bedingungen (auch finanzieller Art) sich dieser vorstellen k\u00f6nnte, den Bereich untere Steinaue ganz oder in Teilen als dauerhafte f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit nutzbare Gr\u00fcnfl\u00e4che zu erhalten.  Am 09.09.2020 fand daraufhin das erste Gespr\u00e4ch zwischen dem B\u00fcro InfraPro, Herrn Helfrich, Herrn BGM Heun, Herrn Ersten Beigeordneten Adam sowie Herrn Wiesner aus der Bauverwaltung statt. An dieser Besprechung haben der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Haas, sowie GV Herr Maus und GV Herr Kaffenberger teilgenommen.   Im Ergebnis wurde Herr Helfrich von InfraPro gebeten, mit dem Eigent\u00fcmer Kontakt aufzunehmen und mit diesem abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen eine dauerhafte Klassifizierung und Sicherung des Europaplatzes als Gr\u00fcnfl\u00e4che m\u00f6glich ist.    Ein weiteres Mal sprach das B\u00fcro von InfraPro, vertreten durch Herrn Helfrich, sowie zwei weitere Vertreter des Grundst\u00fcckseigent\u00fcmers, am 09.11.2020 in der Verwaltung vor. Die Vertreter des Eigent\u00fcmers betonten dabei, dass mit dem Bebauungsplan DESTAG auch eine Sicherung des Firmenstandortes und damit letztlich auch der Erhalt der Arbeitspl\u00e4tze einher gehen soll. Im Zuge dazu sei der Verkauf weiterer Expansionsfl\u00e4chen an die DESTAG Natursteine GmbH erforderlich. Dazu w\u00e4re der Investor heute noch bereit.    Resultierend aus diesen beiden Gespr\u00e4chen unterbreitet InfraPro mit dem Schreiben vom 12.11.20020 (siehe Anlage) nun ein Angebot an die Gemeinde Lautertal, mit der Bitte, m\u00f6glichst zeitnah eine Einsch\u00e4tzung \u00fcber das weitere Vorgehen zu erhalten.   Der Ordnung halber sei erw\u00e4hnt, dass InfraPro mit dem Schreiben vom 17.07.2020 bei der Bauaufsicht des Kreises Bergstra\u00dfe eine Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundst\u00fcckes Gemarkung Reichenbach, Flur 6, Nr. 78/1, zur Errichtung eines Wohn-/ B\u00fcrogeb\u00e4udes gestellt hat. Mit Schreiben vom 30.07.2020 wurde die Gemeinde Lautertal um Stellungnahme gebeten. Da der Inhalt der Beschlusslage in den gemeindlichen Gremien die Sicherung und dauerhafte Klassifizierung der Gr\u00fcnfl\u00e4che vorsah, wurde kein Einvernehmen erteilt und keine Stellungnahme abgegeben. Daraufhin und auch aufgrund der Berichterstattung in der Presse hat die Bauaufsicht zun\u00e4chst eine Aussetzung \u00fcber die Bauvoranfrage zum Europaplatz bis zum 01.09.2021 vorgenommen. InfraPro hat gegen diese Entscheidung fristgerecht Widerspruch eingelegt und angek\u00fcndigt, zur Not auch den Rechtsweg zu bestreiten.     Zu dem im Schreiben von InfraPro unter erstem Spiegelstrich dargestellten Sachverhalt \u000b(Bauvoranfrage f\u00fcr das Grundst\u00fcck Reichenbach , Flur 6 , Nr. 78/1, sog. Europaplatz) ist zu erg\u00e4nzen, dass lt. Angaben von Herrn Helfrich zwischenzeitlich das Verfahren vom Anh\u00f6rungsausschuss zur\u00fcckverwiesen wurde und die Bauaufsicht des Landkreises einen Widerspruchsbescheid erlassen hat.   Im Schreiben von InfraPro vom 12.11.2020 wurden zur Sicherung des Europaplatzes als Gr\u00fcnfl\u00e4che nun folgende Optionen dargelegt:  Die Gemeinde nimmt Ihr Vorkaufsrecht war. InfraPro hat hierf\u00fcr bereits dazu einen Verkaufspreis von 217.800  dargelegt, der auf ein Kaufinteresse eines Interessenten zur\u00fcck zu f\u00fchren ist.   Als weitere Option zur Sicherung des Europaplatzes schl\u00e4gt InfraPro einen Fl\u00e4chentausch vor (siehe hierzu Schreiben vom 12.11.2020). Auch dieser Vorschlag w\u00fcrde eine Investition in H\u00f6he von 136.200  seitens der Gemeinde nach sich ziehen.   Als Alternative bietet InfraPro nun, im Zuge der Bauleitplanung DESTAG die Planung und Festlegung einer alternativen Gr\u00fcnfl\u00e4che, an. Im Detail wird auf die Ausf\u00fchrungen im Schreiben vom 12.11.2020 verwiesen.    Zun\u00e4chst ist noch einmal deutlich festzuhalten, dass auf dem Grundst\u00fcck der Gemarkung Reichenbach, Flur 6, Nr. 78/1, nach den Festsetzungen des rechtskr\u00e4ftigen Bebauungsplanes Knodener Str. Baurecht besteht.   Dar\u00fcber hinaus ist es fraglich, inwieweit die Gemeinde den derzeitigen Status als \u00f6ffentliche Gr\u00fcnfl\u00e4che erhalten kann, ohne dieses Grundst\u00fcck auch zu erwerben.   Aufgrund der Rechtslage und der dargelegten Kosten, die ein Erwerb bzw. auch ein Fl\u00e4chentausch nach sich ziehen, sollte die vorgeschlagene, st\u00e4dtebauliche L\u00f6sung, im Zuge der Bauleitplanung DESTAG eine Alternativgr\u00fcnfl\u00e4che dauerhaft zu etablieren, weiterverfolgt werden. \f  Beschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung beschlie\u00dft, von einem Ankauf und einem Fl\u00e4chentausch abzusehen.  Ebenso sollte aufgrund der Rechtslage und Eigentumslage die dauerhafte Festlegung einer Gr\u00fcnfl\u00e4che Europaplatz nicht weiterverfolgt werden. Im Zuge der Bauleitplanung DESTAG sollte dort eine Gr\u00fcnfl\u00e4che ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde geplant werden.  \f   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200812100192&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200812100192&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/438","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-GV-29%7C20200812100192%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2020-GV-29","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20211504100044","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal\r\nAufstellung des Bebauungsplanes ?\u00d6stlich Auf der Steinaue? in der Gemarkung Reichenbach","reference":"2021/045","date":"2021-04-15","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211504100044","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/045","fileName":"20211504100044","mimeType":"application/pdf","size":383344,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610.20.1.26.1mw Lautertal/Odw., 13.04.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2021/045  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal Aufstellung des Bebauungsplanes \u00d6stlich Auf der Steinaue in der Gemarkung Reichenbach    a) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit (i.V.m.) \u00a7 13 a BauGB;  b) Beschlussfassung \u00fcber die r\u00e4umliche Gliederung des Umgriffs f\u00fcr den vorl\u00e4ufigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes \u00d6stlich Auf der Steinaue in zwei voneinander unabh\u00e4ngige Teilgeltungsbereiche Teil A und Teil B und deren Verfahrenstrennung,  c) Beschlussfassung des Bebauungsplans \u00d6stlich Auf der Steinaue - Teilgeltungsbereich A - als Satzung (Satzungsbeschluss) gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs. 1 BauGB.   Anlagen: Abw\u00e4gung der eingegangenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes \u00d6stlich Auf der Steinaue  Bebauungsplan \u00d6stlich Auf der Steinaue  Teilbereich A  Bebauungsplan Destag    \fSachverhalt:  Die Gemeinde Lautertal beabsichtigt im Sinne einer geordneten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung und Ordnung, auf dem Firmengel\u00e4nde der ehemaligen Deutschen Steinindustrie AG in Reichenbach (Destag) eine st\u00e4dtebauliche und bauleitplanerische Neuordnung herzustellen, um somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine Revitalisierung dieses einst f\u00fcr die Gemeinde und das gesamte Lautertal bedeutenden Standortes in der Steinindustrie zu schaffen. In der bisherigen geschichtlichen Entwicklung des Lautertals hat die Steinindustrie historische Bedeutung erlangt, als sie Ende des vorletzten Jahrhunderts zum beherrschenden Erwerbszweig aufstrebte. Bis heute stellt das Unternehmen Destag einen wichtigen Wirtschaftsfaktor in und f\u00fcr die Gemeinde dar, insbesondere im Hinblick auf ortsnahe Arbeitspl\u00e4tze.  Daher war auch die bisher vordergr\u00fcndigste Zielsetzung der Gemeinde stets, den Fortbestand des Natursteinwerkes der heutigen Destag Naturstein GmbH und somit den Erhalt der vorhandenen Arbeitspl\u00e4tze zu f\u00f6rdern. F\u00fcr das heutige Unternehmen Destag Naturstein GmbH ist die Sicherung und Konsolidierung seit \u00dcbernahme der Gesch\u00e4fte am Standort Reichenbach und Kooperation mit der Firma Just Naturstein Hartha im Jahr 2010 entscheidend. Durch die erreichte B\u00fcndelung von Kompetenzen und Aufgabenbereichen konnten aus Sicht des Unternehmens die Standorte Hartha und Reichenbach gesichert und die Wirtschaftskraft der Unternehmen insgesamt wieder stabilisiert werden. In der Vergangenheit hingegen wurden - vor \u00dcbernahme der Gesch\u00e4fte - deutliche Fehlentscheidungen in der firmengeschichtlichen Vergangenheit der Destag durch die Voreigent\u00fcmer getroffen, so dass in der Historie der Destag nach einer kontinuierlichen Hochentwicklung durch den einstigen Firmengr\u00fcnder zu einem potenten Weltmarktunternehmen in f\u00fchrender Position dann nach dessen pers\u00f6nlichem Ausscheiden und \u00dcberf\u00fchrung in eine Stiftung eine stete Abw\u00e4rtsentwicklung bis zu einer Zeit unmittelbar vor der \u00dcbernahme des Unternehmens folgte. Der drohende Verlust des Unternehmens und der damit im Zusammenhang stehenden Arbeitspl\u00e4tze konnte durch die jetzigen Eigent\u00fcmer verhindert und auch die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse wieder korrigiert werden. Entscheidend f\u00fcr die Weiterf\u00fchrung dieser positiven Konsolidierung ist jedoch der Erhalt des Werkes am Standort, was die Gemeinde letztlich zur Aufstellung einer Bauleitplanung bewogen hat, um die bauplanungsrechtlichen Grundlagen hierf\u00fcr zu schaffen.  Doch Standortsicherung bedeutet auch die dingliche Sicherung im Eigentum von Grund und Boden. Seit der Firmen\u00fcbernahme im Jahr 2010 hatte sich die Destag Naturstein GmbH permanent um die Eigentumssicherung der gewerblichen Betriebsfl\u00e4chen und der Geb\u00e4ude von der urspr\u00fcnglichen Eigent\u00fcmerin, der Destag-Stiftung, bem\u00fcht, denn das Unternehmen Destag wurde seinerzeit ohne das bebaute Grundeigentum ver\u00e4u\u00dfert. Betriebsgeb\u00e4ude und Au\u00dfenfl\u00e4chen waren kein Eigentum, die Destag war Mieterin in allen von ihr selbst genutzten Liegenschaften. In der Folge hat im Jahr 2016 die damalige Eigent\u00fcmerin, die Destag Stiftung, den gesamten Grundbesitz an die Shef Line GmbH ver\u00e4u\u00dfert, also zun\u00e4chst auch die Gewerbegrundst\u00fccke, die von Anbeginn von der Destag im Mietverh\u00e4ltnis genutzt werden. Aus Unternehmenssicht der Destag stellte dieser Sachverhalt jedoch einen entscheidenden Meilenstein in der jungen neuen Firmengeschichte dar, denn ohne den erforderlichen Grundbesitz wurden zun\u00e4chst alle Investitionen zur\u00fcckgestellt und die Standortfrage Ende 2016 erneut gestellt. Alternative Fl\u00e4chen f\u00fcr eine Standortverlagerung des Unternehmens Destag an die Bergstra\u00dfe wurden gesucht und erworben. Erst Anfang 2019 konnte durch eine insgesamt positive F\u00fcgung der Voraussetzungen der Grunderwerb durch eine Grundst\u00fccksgesellschaft der Destag vollzogen und die ben\u00f6tigten Grundst\u00fccke erworben werden, so dass aus der Sicht der Destag Grund und Boden nunmehr heute als gesichert betrachtet werden kann.  Die heutige Destag Naturstein GmbH hat allerdings nicht alle Fl\u00e4chen erworben, die einst von der Destag-Stiftung an die nachfolgende Eigent\u00fcmerin Shef Line GmbH ver\u00e4u\u00dfert wurden. Insbesondere die Grundst\u00fccke \u00f6stlich der Stra\u00dfe Auf der Steinaue, die vormals als Lagerfl\u00e4chen genutzt wurden und die durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes \u00d6stlich Auf der Steinaue zusammengefasst sind, werden f\u00fcr die betriebliche Entwicklung der Destag auch k\u00fcnftig nicht mehr ben\u00f6tigt. Ungeachtet dessen besteht aus Unternehmenssicht dennoch ein gesteigertes Interesse an einer insgesamt positiven st\u00e4dtebaulichen Fortentwicklung des Umfeldes, so dass die st\u00e4dtebauliche Gesamtplanung bislang stets auch mit der Unternehmensf\u00fchrung der Destag kommuniziert und abgestimmt wurde. Aus Sicht der Destag ist zur langfristigen Sicherung des Gewerbestandortes das geplante st\u00e4dtebauliche Umfeld von gro\u00dfer Bedeutung. Insgesamt ist von einer harmonischen Gesamtentwicklung auszugehen, insbesondere auch aus dem Blickwinkel der zwischenzeitlich ausgearbeiteten plangegenst\u00e4ndlichen konsensf\u00e4higen Gesamtl\u00f6sungen, die Niederschlag finden in den Bebauungspl\u00e4nen \u00d6stlich Auf der Steinaue und Destag.  Auf dieser Grundlage wurden zwischenzeitlich die Vermarktung von Einzelgrundst\u00fccken in dem geplanten Bauriegel \u00f6stlich der Stra\u00dfe Auf der Steinaue get\u00e4tigt. S\u00e4mtliche Baugrundst\u00fccke sind bereits verkauft, was den erheblichen Bedarf an Wohnraum wiederspiegelt. Um den K\u00e4ufern der Grundst\u00fccke jetzt m\u00f6glichst zeitnah Planungssicherheit geben zu k\u00f6nnen, ist dieser Bereich als der neue Teilbereich A des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan \u00d6stlich Auf der Steinaue abgegrenzt worden. Bedingt durch die vergangenen Abstimmungs- und Kommunikationshindernisse an anderer Stelle ist seit Aufstellen des Bebauungsplanes einige Zeit verstrichen, so dass mit der hier vorliegenden Beschlussempfehlung nunmehr dieser Teilbereich A unmittelbar zum Abschluss und der Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht werden soll.  Bedingt durch die entfachten Diskussionen um den Europaplatz oder die gew\u00fcnschte \u00d6ffnung der Vorbach-Verdohlung sollen die einstigen Zielvorstellungen der Gemeinde, Baupl\u00e4tze entlang der Stra\u00dfe \u00d6stlich Auf der Steinaue zu entwickeln, nicht weiter blockiert werden.  Innerhalb des Teilbereiches A ist die \u00d6ffnung der Vorbach-Verdohlung weder aus st\u00e4dtebaulicher Sicht noch im Hinblick auf die Schaffung dringend ben\u00f6tigten Baulandes zu favorisieren. Denn mit der \u00d6ffnung der Verdohlung ist gleichzeitig auch der nach dem Hessischen Wassergesetz i. V. m. dem Wasserhaushaltsgesetz nachzuweisende Gew\u00e4sserabstand von 5,0 m innerorts, gemessen ab der B\u00f6schungsoberkante, zwingend einzuhalten. Hiermit w\u00fcrde die Nutzung der zwei direkt an den Vorbach anliegenden Grundst\u00fccken so massiv eingeschr\u00e4nkt werden, dass eine Bebaubarkeit faktisch unm\u00f6glich wird. Das s\u00fcdliche Grundst\u00fcck ist bereits durch die \u00f6rtlich vorhandene Trafostation deutlich eingeschr\u00e4nkt, so dass eine weitere Schm\u00e4lerung durch den Gew\u00e4sserrandstreifen eine bauliche Nutzung verhindern w\u00fcrde. \u00c4hnlich gestaltet sich die einschr\u00e4nkende Wirkung eines Gew\u00e4sserrandstreifens auf das n\u00f6rdlich angrenzende Grundst\u00fcck, dessen Anbindung an die Stra\u00dfe Auf der Steinaue nur sehr schmal ist. Durch die Einengung des m\u00f6glichen Gew\u00e4sserrandstreifens wird dieses Grundst\u00fcck faktisch ebenfalls nicht zu bebauen sein, da die verbleibende \u00fcberbaubare Grundst\u00fccksfl\u00e4che keinen zufriedenstellenden Geb\u00e4udegrundriss zulassen w\u00fcrde. Daher ist, wie in der Abw\u00e4gungsvorlage der Anlage I bereits an den betreffenden Stellen ausgef\u00fchrt, von einer \u00d6ffnung der Verdohlung in diesem Teilbereich A abzusehen. Innerhalb des Teilbereiches B bzw. dem \u00fcbrigen Plangebiet des Bebauungsplanes Destag ergibt sich eine andere Situation, wonach eine \u00d6ffnung der Verdohlung realistisch erscheint.  In der nachfolgenden Abbildung ist ein m\u00f6glicher Gew\u00e4sserrandstreifen violett liniert eingezeichnet. /  Um letztlich ein f\u00fcr die Gemeinde zufriedenstellendes st\u00e4dtebauliches Gesamtkonzept im Rahmen der Gesamtplanung ehemaliges Destag-Gel\u00e4nde entwickeln zu k\u00f6nnen, soll der Geltungsbereich des Bebauungsplanes \u00d6stlich Auf der Steinaue in den hier zur Beschlussfassung vorliegenden Teilgeltungsbereich A und einen gesonderten, im Verfahren eigenst\u00e4ndigen Teilbereich B aufgetrennt werden. F\u00fcr den Teilbereich A w\u00e4re im Sinne dieser Vorlage der Satzungsbeschluss zu fassen und das Aufstellungsverfahren damit abzuschlie\u00dfen.  F\u00fcr den Teilbereich B wird vorgeschlagen, diesen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Destag zu integrieren, um hierf\u00fcr ein zusammenh\u00e4ngendes und schl\u00fcssiges Gesamtkonzept entwickeln zu k\u00f6nnen. In diesen Kontext soll auch die gew\u00fcnschte \u00d6ffnung der Vorbach-Verdohlung und die Schaffung einer inner\u00f6rtlichen Gr\u00fcnfl\u00e4che hineinspielen, so dass die Interessen der politischen Gemeinde Ber\u00fccksichtigung finden k\u00f6nnen.  Das Planverfahren kann, wie in der beigef\u00fcgten Anlage I ausgef\u00fchrt, aufgrund der gegebenen Anwendungskriterien als beschleunigtes Verfahren weitergef\u00fchrt werden. Mit den Bebauungspl\u00e4nen der Innenentwicklung stellt der Gesetzgeber gezielt auf Fl\u00e4chen innerhalb der Ortslagen ab und will damit Planungen f\u00f6rdern, die der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile dienen. Als Gebiete, die f\u00fcr Bebauungspl\u00e4ne der Innenentwicklung in Betracht kommen, nennt er beispielhaft auch die innerhalb der Siedlungsbereiche befindlichen brach-gefallene Fl\u00e4chen. Letztlich soll der planenden Gemeinde ein (st\u00e4dtebaulicher) Anreiz gegeben werden, dass von einer Fl\u00e4chen-Neuinanspruchnahme durch \u00dcberplanung und Zersiedlung des Au\u00dfenbereichs absehen und darauf zu verzichten, den \u00e4u\u00dferen Umgriff vorhandener Siedlungsbereiche zu erweitern. Dies trifft im vorliegenden Planfall zu, so dass das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach \u00a713a BauGB durchgef\u00fchrt werden soll.  Abschlie\u00dfend wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinde Lautertal durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und dessen Umsetzung  mit Ausnahme der in allen anderen F\u00e4llen \u00fcblicherweise auch anfallenden Verwaltungskosten  sonst keinerlei haushaltswirksame Kosten entstehen. Das Bauleitplanverfahren als auch die Umsetzung und Planverwirklichung werden vollst\u00e4ndig von der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmerin getragen.   Der Gemeindevorstand befasste sich in der Sitzung vom 19.04.2021 mit dieser Angelegenheit. Er empfiehlt der Gemeindevertretung die nachstehende Beschlussfassung.    \fBeschlussvorschlag:  Der Gemeindevorstand nimmt den Sachverhalt zu Kenntnis und legt der Gemeindevertretung folgende Planung zur Beratung und endg\u00fcltigen Beschlussfassung vor:   Zu a) Die im Rahmen der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. \u00a7 13 a BauGB eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Vorschl\u00e4gen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gem\u00e4\u00df dem jeweiligen Beschlussvorschlag ein Beschluss hier\u00fcber gefasst.  Der Gemeindevorstand wird alsdann beauftragt, die \u00d6ffentlichkeit sowie die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gr\u00fcnde zu unterrichten.  Zu b) Die Gemeindevertretung nimmt die r\u00e4umliche Gliederung des bisher vorl\u00e4ufigen Umgriffs f\u00fcr den Geltungsbereich zum Bebauungsplan \u00d6stlich Auf der Steinaue in zwei in sich abgeschlossene und voneinander unabh\u00e4ngige Teile A und B zustimmend zur Kenntnis und beschlie\u00dft hiermit zugleich, das vorliegende Aufstellungsverfahren f\u00fcr den Bebauungsplan r\u00e4umlich und verfahrensm\u00e4\u00dfig in diese zwei selbstst\u00e4ndigen Teilgeltungsbereiche mit der Bezeichnung Teilbereich A und Teilbereich B zu trennen und fortan getrennt voneinander im Verfahren weiter zu betreiben. Es wird sodann beschlossen, das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes \u00d6stlich Auf der Steinaue f\u00fcr den selbstst\u00e4ndigen Teilbereich A weiter zu betreiben im Sinne der nachfolgenden Beschlussfassung zu c) und den selbstst\u00e4ndigen Teilbereich B in den r\u00e4umlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Destag einzubeziehen und das Aufstellungsverfahren fortan auf dieser planerischen Grundlage fortzusetzen.  Zu c) Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes \u00d6stlich Auf der Steinaue - Teilbereich A, bestehend aus dem Planteil, dem Textteil sowie der Begr\u00fcndung, wird hiermit einschlie\u00dflich der in dieser Sitzung beschlossenen redaktionellen \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen, als Satzung gem\u00e4\u00df \u00a710 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begr\u00fcndung wird gebilligt.  Grundlage obiger Beschlussfassung ist die hiermit vorgelegte Planung f\u00fcr den Bebauungsplan \u00d6stlich Auf der Steinaue  Teilbereich A des Planungs- und Ingenieurb\u00fcros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch, mit Planstand M\u00e4rz 2021, in den die nach Anlage I aufgef\u00fchrten \u00c4nderungen vorgreiflich zur Billigung und Beschlussfassung bereits eingearbeitet wurden. Es wird zugleich festgestellt, dass mit der so beschlossenen Anpassung des Planinhaltes die Grundz\u00fcge dieser Bauleitplanung im Teilbereich A nicht ber\u00fchrt werden und es sich um eine Pr\u00e4zisierung und positive Konkretisierung eines bestehenden Planinhaltes handelt. Von der erneuten Auslegung des Teilbereiches A i. S. d. \u00a7 4a Abs. 3 BauGB, wonach der Entwurf erneut auszulegen ist, wenn der Bauleitplan nach dem Verfahren nach \u00a7 3 Abs. 2 BauGB oder \u00a7 4 Abs. 2 BauGB ge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt wird, ist daher abzusehen.   Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplans durch die orts\u00fcbliche Bekanntmachung \u00fcber den Beschluss des Bebauungsplans  Teilbereich A als Satzung (Satzungsbeschluss) durch Inkraftsetzung herbeizuf\u00fchren  Der vorl\u00e4ufige r\u00e4umliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die Grundst\u00fccke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Reichenbach, Flur 6, Nr. 62/2 (teilweise), 66/3 (teilweise), 66/4 (teilweise), 66/7, 81/9, 107/3 (teilweise) und 143 (teilweise). Der Umgriff des r\u00e4umlichen Geltungsbereiches zum Bebauungsplan \u00d6stlich Auf der Steinaue  Teilbereich A, ist in nachstehender Abbildung durch eine schwarz strichlierte Umgrenzungslinie gekennzeichnet.  / Abbildung: R\u00e4umlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes \u00d6stlich Auf der Steinaue  Teilbereich A \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211504100044&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211504100044&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/574","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-32%7C20211504100044%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-32","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20211504100043","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal\r\nAufstellung des Bebauungsplanes ?Destag? sowie teilbereichsbezogene \u00c4nderung des rechtswirksamen Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich der im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspl\u00e4ne ?Destag? und ?\u00d6stlich Auf der Steinaue? in der Gemarkung Reichenbach","reference":"2021/044","date":"2021-04-15","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211504100043","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/044","fileName":"20211504100043","mimeType":"application/pdf","size":445843,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610.20.1.25.1mw Lautertal/Odw., 20.04.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2021/044  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal Aufstellung des Bebauungsplanes Destag sowie teilbereichsbezogene \u00c4nderung des rechtswirksamen Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich der im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspl\u00e4ne Destag und \u00d6stlich Auf der Steinaue in der Gemarkung Reichenbach    a)  Beschlussfassung \u00fcber die Erweiterung und Erg\u00e4nzung des r\u00e4umlichen Umgriffs f\u00fcr den vorl\u00e4ufigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Destag durch Einbeziehung des neuen Teilbereiches B aus dem Bebauungsplan \u00d6stlich Auf der Steinaue und Fortf\u00fchrung des Aufstellungsverfahrens auf dieser planerischen Grundlage;  b) Beschlussfassung \u00fcber die \u00dcberleitung des vorliegenden Aufstellungsverfahrens f\u00fcr den Bebauungsplan Destag unter Anwendung des Verfahrens f\u00fcr Bebauungspl\u00e4ne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach \u00a7 13a Baugesetzbuch (BauGB).   Anlagen: Bebauungsplan Destag Bebauungsplan \u00d6stlich Auf der Steinaue  Teilbereich A   \fSachverhalt:  Die Gemeinde Lautertal beabsichtigt im Sinne einer geordneten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung und Ordnung, auf dem Firmengel\u00e4nde der ehemaligen Deutschen Steinindustrie AG in Reichenbach (Destag) eine st\u00e4dtebauliche und bauleitplanerische Neuordnung herzustellen, um somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine Revitalisierung dieses einst f\u00fcr die Gemeinde und das gesamte Lautertal bedeutenden Standortes in der Steinindustrie zu schaffen. In der bisherigen geschichtlichen Entwicklung des Lautertals hat die Steinindustrie historische Bedeutung erlangt, als sie Ende des vorletzten Jahrhunderts zum beherrschenden Erwerbszweig aufstrebte. Bis heute stellt das Unternehmen Destag einen wichtigen Wirtschaftsfaktor in und f\u00fcr die Gemeinde dar, insbesondere im Hinblick auf ortsnahe Arbeitspl\u00e4tze.  In diesem Sinne erfolgte mit dem Beschluss der Gemeindevertretung am 13.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Destag und es wird festgestellt, dass hiermit ein alteingesessener und f\u00fcr die Gemeinde essentieller Gewerbebetrieb vor Ort gehalten und somit dessen Fortbestand f\u00fcr die Zukunft nachhaltig gesichert werden konnte.  Neben der Sicherung des Gewerbestandortes und Festsetzung gewerblicher Baufl\u00e4chen hat die Gemeindevertretung auch die Bildung von dringend ben\u00f6tigten Wohnbaufl\u00e4chen als st\u00e4dtebauliche Zielsetzung formuliert und einen dementsprechenden Beschluss gefasst, die nicht mehr f\u00fcr eine gewerbliche Nutzung ben\u00f6tigten Grundst\u00fccksfl\u00e4chen dahingehend zu entwickeln. Dies traf in erster Linie auf eine Teilfl\u00e4che \u00f6stlich der Stra\u00dfe Auf der Steinaue zu. Um die Verwirklichung der dort geplanten 5 Wohnbaupl\u00e4tze z\u00fcgig voran zu treiben wurde der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgeschlagen, den einstigen Geltungsbereich f\u00fcr den Bebauungsplan \u00d6stlich Auf der Steinaue in zwei getrennte Teilbereiche A und B zu gliedern und diese fortan getrennt voneinander im Verfahren weiter zu betreiben. Der so gebildete neue Teilbereich A soll alsdann im Verfahren abgeschlossen werden; f\u00fcr diesen Teilbereich A ist die Beschlussfassung als Satzung aufzurufen. Der \u00fcbrige Teilbereich B soll hingegen in den r\u00e4umlichen Geltungsbereich des hier vorliegenden Bebauungsplanes Destag einbezogen und fortan in einem gesamtst\u00e4dtebaulichen Konzept auf dieser planerischen Grundlage weiter betrieben werden.   Da die Voraussetzungen des \u00a7 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB f\u00fcr den Geltungsbereich des plangegenst\u00e4ndlichen Bebauungsplanes Destag vorliegen, ist das Aufstellungsverfahren fortan auf dieser rechtlichen Grundlage fortzuf\u00fchren. Danach kann ein Bebauungsplan nach dem Willen des Gesetzgebers f\u00fcr die Wiedernutzbarmachung von Fl\u00e4chen, die Nachverdichtung oder andere Ma\u00dfnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Mit den Bebauungspl\u00e4nen der Innenentwicklung stellt der Gesetzgeber gezielt auf Fl\u00e4chen innerhalb der Ortslagen ab und will damit Planungen f\u00f6rdern, die der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile dienen. Als Gebiete, die f\u00fcr Bebauungspl\u00e4ne der Innenentwicklung in Betracht kommen, nennt er beispielhaft auch die innerhalb der Siedlungsbereiche befindlichen brach-gefallene Fl\u00e4chen. Letztlich soll der planenden Gemeinde ein (st\u00e4dtebaulicher) Anreiz gegeben werden, dass von einer Fl\u00e4chen-Neuinanspruchnahme durch \u00dcberplanung und Zersiedlung des Au\u00dfenbereichs absehen und darauf zu verzichten, den \u00e4u\u00dferen Umgriff vorhandener Siedlungsbereiche zu erweitern.   Die Vorschrift des \u00a7 13a BauGB bezweckt also die Verringerung der Fl\u00e4cheninanspruchnahme durch verst\u00e4rkte Innenentwicklung mithilfe eines vereinfachten, dem Gesetzestext nach beschleunigten Bebauungsplanverfahrens. Danach ist die Einordnung des Bebauungsplans als ein solcher der Innenentwicklung im Sinne des \u00a7 13a BauGB nicht zweifelhaft. Auch die im Hinblick auf das Fl\u00e4chenma\u00df bestehende quantitative Grenze des \u00a7 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB ist hier nicht \u00fcberschritten. Die durch den Bebauungsplan \u00d6stlich Auf der Steinaue festgesetzte zul\u00e4ssige Grundfl\u00e4che liegt unterhalb des in der Vorschrift vorgesehenen Schwellenwertes von 20.000 m; das Plangebiet ist ausweislich der dazu geh\u00f6renden Begr\u00fcndung in seiner Ursprungsfassung insgesamt ca. 13.478 m gro\u00df. Auch wenn der r\u00e4umliche Geltungsbereich des hier vorliegende Bebauungsplanes Destag in einem engen sachlichen, r\u00e4umlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan \u00d6stlich Auf der Steinaue steht und somit die Geltungsbereiche beider Bauleitpl\u00e4ne der Vorschrift des \u00a7 13aAbs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB folgend zu addieren sind, so liegt die Summe der beiden Geltungsbereiche unterhalb des in der Vorschrift vorgesehenen Schwellenwertes von 70.000 m. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Destag ist ausweislich der Planbegr\u00fcndung zum Vorentwurf 52.674 m gro\u00df. Die Summe aus beiden B-Pl\u00e4nen betr\u00e4gt somit 66.152 m (= 13.478 m + 52.674 m).  Bei diesen Fl\u00e4chenwerten ist jedoch darauf abzustellen, dass insbesondere innerhalb des Bebauungsplanes Destag Baurechte \u00fcberwiegend nicht neu geschaffen werden, sondern weitgehend bestandssichernde Festsetzungen erfolgen. Damit sind diese Grundfl\u00e4chen der bereits bestehenden Geb\u00e4ude vom obigen Summenwert in Abzug zu bringen. Hinzu kommt auch, dass in den Geltungsbereichen der Bebauungspl\u00e4ne \u00f6ffentliche Verkehrsfl\u00e4chen oder auch Fl\u00e4chen f\u00fcr naturschutzfachliche Ma\u00dfnahmen beinhaltet sind, die von der Summe ebenfalls abzuziehen sind, da f\u00fcr die Ermittlung des ma\u00dfgeblichen Schwellenwertes nur die zul\u00e4ssigen Grundfl\u00e4chen ausschlaggebend sind. Es wird daher folgende \u00fcberschl\u00e4gige Berechnung angestellt (Fl\u00e4chenangaben Brutto-Bauland):  B-Plan \u00d6stlich Auf der Steinaue: WA:  6.146 m x 0,4 =  2.458 m MI:  5.544 m x 0,6 = 3.326 m Summe:   5.784 m  B-Plan Destag: WA:      564 m x 0,4 =      226 m MI: 17.991 m x 0,6 = 10.795 m GE: 14.530 m x 0,8 = 11.624 m GEE:   2.975 m x 0,8 =   2.380 m SO:   4.390 m x 0,8 =   3.512 m Summe:   28.537 m  In der Summe der Baufl\u00e4chen aus beiden Bebauungspl\u00e4nen ergibt sich somit ein Wert von rund 34.321 m, der erwartungsgem\u00e4\u00df deutlich unterhalb des Schwellenwertes von 70.000 m liegt. Nunmehr sind von der o. g. Gesamtsumme noch die Fl\u00e4chen abzuziehen, f\u00fcr die bereits Baurechte auf der Grundlage des \u00a7 34 BauGB bestehen. Es sind dies innerhalb des B-Plan Destag folgende Bereiche: Die SO-Fl\u00e4che des Einzelhandelsmarktes mit einer zul\u00e4ssigen GR von 3.512 m. Die durch den Steinmetzbetrieb Destag beanspruchte Gewerbefl\u00e4che mit einer zul\u00e4ssigen GR = 11.624 m. Die durch den Gewerbebetrieb beanspruchte GEE-Fl\u00e4che mit einer zul\u00e4ssigen GR von 2.380 m.  Bereits hierdurch reduziert sich die Summe der neu geschaffenen Grundfl\u00e4chen auf einen Wert von 16.805 m und somit deutlich unterhalb des Schwellenwertes von 20.000 m, der als Ma\u00dfstab f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzung zur Anwendung des \u00a7 13a BauGB gilt. In dieser Summe sind unber\u00fccksichtigt geblieben die Lagerfl\u00e4chen des Steinmetzbetriebes s\u00fcdwestlich der Hohensteiner Stra\u00dfe (im B-Plan Destag) innerhalb des dort festgesetzten MI sowie die Bestandsgeb\u00e4ude der Anwesen Nibelungenstra\u00dfe 349 und 351 als festgesetzte MI-Gebiete innerhalb des plangegenst\u00e4ndlichen Bebauungsplanes.  Die Anwendungsvoraussetzungen des \u00a7 13a BauGB sind somit eindeutig gegeben, denn es konnte der Nachweis erbracht werden, dass der Schwellenwert von 20.000 m auch in Summe der beiden betroffenen Bebauungspl\u00e4ne \u00d6stlich Auf der Steinaue und Destag diesen Wert unterschreitet. Zwar umfassen die beiden Bebauungspl\u00e4ne eine Fl\u00e4che nur knapp unterhalb des Schwellenwertes von 70.000 m, doch betreffen die Planfestsetzungen zum Ma\u00df der baulichen Nutzung gro\u00dfe Fl\u00e4chenanteile innerhalb der Bestandsgeb\u00e4ude, f\u00fcr die bereits Baurechte vorliegen. \u00c4nderungen f\u00fcr die festgesetzte zul\u00e4ssige Grundfl\u00e4che werden nur in den Bereichen erreicht, die bisher baulich nicht genutzt sind. Es ist also f\u00fcr die Beurteilung, ob der Schwellenwert \u00fcberschritten ist, nur die zugelassene Grundfl\u00e4che ma\u00dfgeblich, f\u00fcr die die Planaufstellung fl\u00e4chenrelevante Regelungen im weitesten Sinne trifft, also die Bereiche, die bisher auch nicht dem \u00a7 34 BauGB zug\u00e4nglich waren.  Selbst wenn der ma\u00dfgebliche Schwellenwert von 20.000 m \u00fcberschritten worden w\u00e4re, so liegt die Summe der Grundfl\u00e4chen aus den beiden Bebauungspl\u00e4nen noch unterhalb des zweiten Schwellenwertes von 70.000 m. Das beschleunigte Verfahren w\u00e4re in diesem Sinne also auch nicht nach \u00a7 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB auszuschlie\u00dfen gewesen, weil durch Aufstellung auch nicht die Zul\u00e4ssigkeit von Vorhaben begr\u00fcndet w\u00fcrde, die einer Pflicht zur Durchf\u00fchrung einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung nach dem Gesetz \u00fcber die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung oder nach Landesrecht unterl\u00e4gen. Gem\u00e4\u00df \u00a7 214 Abs. 2a Nr. 4 BauGB gilt f\u00fcr diejenigen Bebauungspl\u00e4ne, welche im beschleunigten Verfahren nach \u00a7 13a BauGB aufgestellt wurden, die Beurteilung, dass der Ausschlussgrund nach \u00a7 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht vorliegt, wenn das Ergebnis nachvollziehbar ist und durch den Bebauungsplan nicht die Zul\u00e4ssigkeit von Vorhaben nach Spalte 1 der Anlage 1 zum Gesetz \u00fcber die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung begr\u00fcndet wird.  Zum weiteren Fortgang des Aufstellungsverfahrens ist alsdann der Gemeindevertretung die weitergehende Entwurfsplanung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Darin sind insbesondere zu ber\u00fccksichtigen die von der Gemeindevertretung gew\u00fcnschten Aspekte zur \u00d6ffnung der Vorbach-Verdohlung und zur Schaffung einer inner\u00f6rtlichen Aufenthaltsfl\u00e4che; dazu sind im Rahmen der st\u00e4dtebaulichen Entwicklung geeignete planerische Konzepte zu entwickeln.   Abschlie\u00dfend wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinde Lautertal durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und dessen Umsetzung  mit Ausnahme der in allen anderen F\u00e4llen \u00fcblicherweise auch anfallenden Verwaltungskosten  sonst keinerlei haushaltswirksame Kosten entstehen. Das Bauleitplanverfahren als auch die Umsetzung und Planverwirklichung werden vollst\u00e4ndig von der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmerin getragen.  Das Verfahren zur teilbereichsbezogenen \u00c4nderung und Anpassung des rechtswirksamen Fl\u00e4chennutzungsplanes wird unver\u00e4ndert fortgef\u00fchrt, auch wenn im Sinne des \u00a7 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB darauf verzichtet werden k\u00f6nnte. Da die Anpassung des Fl\u00e4chennutzungsplanes jedoch nicht g\u00e4nzlich unterbleiben, sondern nur im Zuge der Berichtigung zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt nachgeholt werden kann, so ist das bereits eingeleitete Verfahren auch fortan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes fortzuf\u00fchren.   Der Gemeindevorstand befasste sich in der Sitzung vom 19.04.2021 mit dieser Angelegenheit. Er empfiehlt der Gemeindevertretung die nachstehende Beschlussfassung.               \fBeschlussvorschlag:  \f Der Gemeindevorstand nimmt den Sachverhalt zu Kenntnis und legt der Gemeindevertretung folgende Planung zur Beratung und endg\u00fcltigen Beschlussfassung vor:   Zu a) Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2019 den Aufstellungsbeschluss f\u00fcr den Bebauungsplan Destag sowie die teilbereichsbezogene \u00c4nderung des rechtswirksamen Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich der im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspl\u00e4ne Destag und \u00d6stlich Auf der Steinaue in der Gemarkung Reichenbach beschlossen. Nachdem das st\u00e4dtebauliche Erfordernis erwachsen ist, einen Teilbereich B aus dem r\u00e4umlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes \u00d6stlich Auf der Steinaue auszugliedern wird beschlossen, die Grundst\u00fccke im Teilbereich B des Bebauungsplanes \u00d6stlich Auf der Steinaue fortan in den Umgriff des hier vorliegenden Bebauungsplanes Destag einzubeziehen. Die Gemeindevertretung beschlie\u00dft daher, in Erweiterung der Beschlussfassung vom 13.06.2019, den r\u00e4umlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Destag demgem\u00e4\u00df zu erweitern und das Aufstellungsverfahren fortan auf dieser planerischen Grundlage fortzuf\u00fchren. Die vom so beschlossenen r\u00e4umlichen Geltungsbereich betroffenen Grundst\u00fccke sind nachstehend aufgef\u00fchrt, der Umgriff des r\u00e4umlichen Geltungsbereiches ist in der beigef\u00fcgten Abbildung durch eine strichlierte Linie eindeutig gekennzeichnet.  Zu b) Zur Gew\u00e4hrleistung einer geordneten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des \u00a71Abs.3 BauGB wurde mit dem Beschluss durch die Gemeindevertretung am 13.06.2019 gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB das Aufstellungsverfahren f\u00fcr einen so genannten Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren eingeleitet. Da im Sinne des nachstehenden Sachberichtes die Anwendungsvoraussetzungen f\u00fcr ein beschleunigtes Verfahren nach \u00a7 13a BauGB f\u00fcr einen Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegen wird alsdann beschlossen, das eingeleitete Aufstellungsverfahren f\u00fcr den Bebauungsplan Destag in ein Verfahren nach den Ma\u00dfgaben des \u00a7 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) \u00fcberzuleiten sowie die notwendigen Verfahrensschritte auf diese Grundlage durchzuf\u00fchren. Es wird festgestellt, dass die Anwendungsvoraussetzungen f\u00fcr ein Bauleitplanverfahren nach \u00a7 13a BauGB gegeben sind.  Dar\u00fcber hinaus wird im Sinne des \u00a7 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. \u00a7 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltpr\u00fcfung i. S. d. \u00a72 Abs.4 BauGB, vom Umweltbericht gem\u00e4\u00df \u00a72a BauGB, von der Angabe nach \u00a7 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verf\u00fcgbar sind sowie von der zusammenfassenden Erkl\u00e4rung nach \u00a7 6 Abs. 5 Satz 3 und \u00a7 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Von der fr\u00fchzeitigen Unterrichtung und Er\u00f6rterung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a73 Abs.1 BauGB sowie der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a74 Abs.1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach \u00a713 Abs.2 Nr. 1 BauGB muss nicht abgesehen werden, da die Verfahren bereits durchgef\u00fchrt wurden. Ferner ist die zur Aufstellung beschlossene teilbereichsbezogene \u00c4nderung des rechtswirksamen Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich der im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspl\u00e4ne Destag und \u00d6stlich Auf der Steinaue weiter fortzuf\u00fchren, vom \u00a7 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird daher kein Gebrauch gemacht. Der Entwurf f\u00fcr den Bebauungsplan Destag ist alsdann der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.  Grundlage der Beschlussfassungen ist der hiermit vorgelegte Umgriff f\u00fcr den Bebauungsplan Destag des Planungs- und Ingenieurb\u00fcros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch, mit Planstand M\u00e4rz 2021.  Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die obigen Beschlussfassungen orts\u00fcblich bekannt zu machen.  Der vorl\u00e4ufige r\u00e4umliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Destag beinhaltet fortan die Grundst\u00fccke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Reichenbach, Flur 6, Nr. 62/2 (teilweise), 62/3, 62/5, 64/8, 66/3 (teilweise), 78/1, 81/7, 81/8, 83/2, 88/1, 88/3, 94/3, 94/4, 95/3, 95/4, 96/5, 99/2, 100/1, 102/1, 102/4, 103/2, 104, 105/2, 105/3, 105/5, 106/2, 106/3, 107/3 (teilweise), 107/4, 107/5, 107/6, 107/7, 107/8, 108/1, 109/1, 110/1, 115, 117, 124/5, 124/6, 124/21 (teilweise), 124/22 (teilweise), 124/23 (teilweise), 136/1, 143 (teilweise), 144/1 (teilweise), 146/4. Der Umgriff des r\u00e4umlichen Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Destag ist in nachstehender Abbildung durch eine strichlierte Umgrenzungslinie gekennzeichnet. /  Abbildung: R\u00e4umlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Destag   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211504100043&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211504100043&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/573","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-32%7C20211504100043%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-32","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20210604100032","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Sanierung Pumpwerk Beedenkirchen -Aufhebung Sperrvermerk-","reference":"2021/033","date":"2021-04-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210604100032","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/033","fileName":"20210604100032","mimeType":"application/pdf","size":106591,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 815 Lautertal/Odw., 06.04.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2021/033  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Sanierung Pumpwerk Beedenkirchen -Aufhebung Sperrvermerk-    Anlagen:    \fSachverhalt:  Die Finanzmittel zur Sanierung des Pumpwerk Beedenkirchen wurden mit einem Sperrvermerk versehen.  Die o.g. Ma\u00dfnahme wird im Jahr 2021 nicht ausgef\u00fchrt werden. Die Mittel in H\u00f6he von        120.000 /netto werden allerdings an anderer Stelle dringend ben\u00f6tigt.  Bei der Sanierung des Pumpwerks und Hochbeh\u00e4lters in Schannenbach waren im Haushalt 2019 laut Wasserversorgungskonzept folgende Kosten vorgesehen:  PW Schannenbach TZ       50.000/netto HB Schannenbach TZ    300.000/netto HB Schannebach HZ (Stilllegung)     15.000/netto  Somit ergeben sich Gesamtkosten in H\u00f6he von 365.000 /netto. Hierbei sind die Ingenieurkosten in H\u00f6he von ca. 60.000 /netto (von 365.000 ) leider nicht ber\u00fccksichtigt worden. Die Finanzmittel wurden in 2020 \u00fcbertragen. Aufgrund der Verschiebung des Baubeginns im Jahr 2020 werden die Mittel im Zuge des Jahresabschlusses in das Jahr 2021 \u00fcbertragen.  Des Weiteren sind durch die stetig steigenden Baukosten in den letzten Jahren, die im Rahmen der Aufstellung des Wasserversorgungskonzeptes im Jahr 2015 ermittelten Kosten nicht mehr zu halten. Somit ergibt sich eine aktualisierte Kostensch\u00e4tzung seitens des Ingenieurb\u00fcros Reitzel. Die bereits ausgeschriebenen und vergebenen Leistungen wie Betonsanierungsarbeiten, Ert\u00fcchtigung elektrische Anlagen und Arbeiten an Verrohrung bzw. Ents\u00e4uerung sind hier extra aufgef\u00fchrt.  Bereits vergeben:  HB Schannenbach Betonsanierung        6.000 /netto HB Schannenbach elektrische Anlagen    55.000 /netto HB Schannenbach Verrohrung/Ents\u00e4uerung 209.000 /netto HB Schannenbach Ing. Kosten   50.000 /netto  Gesamtkosten vergeben:     320.000 /netto       Noch zu vergeben:  PW Schannenbach Rohrleitungen/Pumpe  50.000 /netto PW Schannenbach elektrische Anlagen   40.000 /netto HB & PW Au\u00dfenanlagen    45.000 /netto HB Schannenbach HZ (Stilllegung)   15.000 /netto Ing. Kosten      30.000 /netto  Gesamtkosten zu vergeben:    180.000 /netto  Es ergeben sich Baukosten inklusive Ing.-Kosten in H\u00f6he von 500.000 /netto.  Es ergibt sich ein Defizit in H\u00f6he von 135.000 /netto (500.000 /netto abzgl. 365.000/netto). Die fehlenden 15.000 /netto k\u00f6nnen \u00fcber den Gesamtfinanzhaushalt der Wasserversorgung ausgeglichen werden.  Eine Sanierung aller vorher beschriebenen Bestandteile wie Hochbeh\u00e4lter und Pumpwerk inklusive der Au\u00dfenanlagen ist nach Ansicht der Bauverwaltung nicht aufschiebbar. Da bereits mit dem Projekt begonnen wurde (siehe vergebene Leistungen) sollte dies auch fertiggestellt werden.  Des Weiteren sind die Ma\u00dfnahmen im Projekt 1, Phase 2 des Wasserversorgungskonzeptes vorgesehen.  Sobald der Sperrvermerk aufgehoben ist k\u00f6nnen die unter dem Punkt noch zu vergeben beschriebenen Leistungen ausgeschrieben werden. Aufgrund der im vorherigen Text genannten Kosten sollte der Sperrvermerk aufgehoben und das Geld, welches f\u00fcr das PW Beedenkirchen f\u00fcr 2021 vorgesehen war sinnvoll f\u00fcr die Ma\u00dfnahme Sanierung HB & PW Schannenbach genutzt werden.     \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zu Kenntnis und beschlie\u00dft den Sperrvermerk f\u00fcr die Sanierung des Pumpwerk Beedenkirchen aufzuheben. Die Haushaltsmittel werden f\u00fcr die Fertigstellung der Sanierung des Hochbeh\u00e4lters und Pumpwerks TZ in Schannenbach verwendet.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210604100032&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210604100032&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/571","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-32%7C20210604100032%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-32","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20210604100033","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Benennung dreier Pl\u00e4tze an der ?Nibelungenstra\u00dfe? 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Dieser wurde mit der Bekanntmachung im Bergstr\u00e4\u00dfer Anzeiger am 07. Dezember 2015 rechtskr\u00e4ftig. Es schlossen sich in den Jahren 2016 bis 2019 die Stra\u00dfenbauarbeiten an, die mit Abnahme am 23. M\u00e4rz 2020 formal beendet wurden.  Im Zuge dieser Stra\u00dfenbauarbeiten wurden zwei Pl\u00e4tze neu geschaffen und gestaltet: Einer gegen\u00fcber der Einm\u00fcndung der Sackgasse und einer an der Einm\u00fcndung der Stra\u00dfe Am Fischweiher gegen\u00fcber der Firma Radio-Elektro-Rettig. Dar\u00fcber hinaus wird derzeit an dem neuen Platz an der Einm\u00fcndung der Sachsenh\u00e4user Stra\u00dfe am alten Rathaus gearbeitet (ehemaliges Grundst\u00fcck Kegelmann). Den Willen, diese drei Pl\u00e4tze zu schaffen und zu gestalten, dokumentierte die Gemeinde im o.g. Bebauungsplan, in dem diese drei Pl\u00e4tze neben dem Radlettplatz an der Nibelungenstra\u00dfe (B 47) ausdr\u00fccklich baurechtlich festgesetzt und somit  eine anderen Nutzung entzogen wurde.  Der Ortsbeirat Elmshausen hat in diesem Jahr zur Vorbereitung einer Entscheidung \u00fcber die Namensgebung f\u00fcr diese drei Pl\u00e4tze zu einem Ideenwettbewerb aufgerufen. In seiner Sitzung vom 23. September 2020 befasste sich der Ortsbeirat dann mit den eingegangenen Vorschl\u00e4gen, diskutierte diese und unterbreitet dann folgende Vorschl\u00e4ge an den Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung zur Namensgebung:  Der Platz gegen\u00fcber der Einm\u00fcndung der Sackgasse soll Willy-Hartmann-Platz genannt werden  Der Platz am alten Rathaus an der Einm\u00fcndung der Sachsenh\u00e4user Stra\u00dfe soll Rathausplatz genannt werden  Der Platz an der Einm\u00fcndung der Stra\u00dfe Am Fischweiher soll L\u00e4sterbank genannt werden.  Der Gemeindevorstand befasste sich zun\u00e4chst im Rahmen einer Videokonferenz am 18. Januar 2021 mit der Angelegenheit. Im Ergebnis sollte die letztendliche Entscheidung \u00fcber die Benennung der Pl\u00e4tze an den Ortsbeirat Elmshausen \u00fcbertragen werden, sofern nicht die Zust\u00e4ndigkeit des Gemeindevorstandes oder der Gemeindevertretung gegeben sind.  Eine eingehende rechtliche W\u00fcrdigung des Sachverhaltes unter Einbeziehung einer Stellungnahme des Hessischen St\u00e4dte- und Gemeindebundes ergab, dass es letztendlich der Gemeindevertretung aufgrund der ihr nach \u00a7 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zugebilligten Allzust\u00e4ndigkeit obliegt, die Stra\u00dfen- bzw. Platzbenennung als \u00f6rtliche Angelegenheit eigenverantwortlich f\u00fcr die Kommune zu beschlie\u00dfen. Mithin ergeht die Entscheidung durch die Gemeindevertretung als Allgemeinverf\u00fcgung. Diese ist dann durch den Gemeindevorstand bekannt zu machen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen, da ansonsten ein Jahr lang ein Widerspruchsrecht gegen diese Allgemeinverf\u00fcgung bestehen w\u00fcrde.  Per Umlaufbeschluss am 15. Februar 2021 beschloss der Gemeindevorstand daher, die Gemeindevertretung mit der Angelegenheit zu befassen, zuvor jedoch dem Ortsbeirat Elmshausen noch einmal Gelegenheit zu geben, die Entscheidung zur Namensgebung von Pl\u00e4tzen nachlebenden Personen und auch die Platzbezeichnung L\u00e4sterbank noch einmal zu \u00fcberdenken.  Der Ortsbeirat Elmshausen tagte demzufolge zur Benennung der drei Pl\u00e4tze an der Nibelungenstra\u00dfe (B 47) in Elmshausen noch einmal am 11. M\u00e4rz 2021. Mehrheitlich beschloss der Ortsbeirat, es bei der Platzbezeichnung L\u00e4sterbank f\u00fcr den Platz an der Einm\u00fcndung der Stra\u00dfe Am Fischweiher in die Nibelungenstra\u00dfe zu lassen. Einstimmig beschloss der Ortsbeirat Elmshausen noch einmal, dass der Platz gegen\u00fcber der Einm\u00fcndung der Sackgasse Willy-Hartmann-Platz genannt werden soll.  Der Gemeindevertretung wird aus diesem Grund empfohlen, sich dem Votum des Ortsbeirates Elmshausen zur Benennung dreier Pl\u00e4tze an der Nibelungenstra\u00dfe anzuschlie\u00dfen.  \f Beschlussvorschlag:  Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft:  der Platz gegen\u00fcber der Einm\u00fcndung der Sackgasse soll Willy-Hartmann-Platz genannt werden,  der Platz am alten Rathaus an der Einm\u00fcndung der Sachsenh\u00e4user Stra\u00dfe soll Rathausplatz genannt werden,  der Platz an der Einm\u00fcndung der Stra\u00dfe Am Fischweiher soll L\u00e4sterbank genannt werden.   \f    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210604100033&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210604100033&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/572","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-32%7C20210604100033%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-32","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20210405100060","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Lautertaler Kindertagesst\u00e4tten\r\nhier: Betreuungskosten","reference":"2021/060","date":"2021-05-04","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210405100060","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/060","fileName":"20210405100060","mimeType":"application/pdf","size":74763,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 04.05.2021  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2021/060  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Lautertaler Kindertagesst\u00e4tten hier: Betreuungskosten    Anlagen:    \fSachverhalt:  Seit Dezember 2020 haben sich die Regelungen zur Kinderbetreuung in den Tageseinrichtungen erneut ge\u00e4ndert. Die Hessische Landesregierung hat f\u00fcr Kindertageseinrichtungen kein Betreuungsverbot ausgesprochen. Bis heute besteht lediglich ein Appell an die Eltern, nur in F\u00e4llen dringender Betreuungsnotwendigkeiten die Betreuungsangebote der Kindertagesst\u00e4tten in Anspruch zu nehmen. Bereits zu Beginn des laufenden Jahres gab es, vor dem Hintergrund der jeweiligen Verordnungslage Einschr\u00e4nkungen in der Kinderbetreuung.  Durch Ratifizierung der sog. Bundes-Notbremse kommt es nun wieder tempor\u00e4r zu einem eingeschr\u00e4nkten Betrieb in den Kindertagesst\u00e4tten.  Aufgrund der aktuellen Pandemielage im Landkreis Bergstra\u00dfe m\u00fcssen die Einrichtungen zum 29. April 2021 auf Notbetreuung umstellen. Das bedeutet, dass die Kinder, die keine Berechtigung auf Notbetreuung haben, ab diesem Zeitpunkt nicht in die Kita kommen sollen.  Ab Montag, 3. Mai d\u00fcrfen nur noch die Kinder betreut werden, deren Berechtigung und Anmeldung zur Notbetreuung schriftlich vorliegen. Diese Regelung wird erst aufgehoben, wenn der vom RKI herausgegebene Inzidenzwert f\u00fcr den Kreis Bergstra\u00dfe f\u00fcnf Tage in Folge unter 165 liegt. Bereits in der sog. Ersten Pandemie-Welle im Fr\u00fchjahr 2020 wurde die Frage der Erhebung von Betreuungsgeb\u00fchren f\u00fcr den Fall des eingeschr\u00e4nkten Betriebes (Notbetreuung) er\u00f6rtert. Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 27.06.2020 beschlossen, den Eltern, die keine Leistungen in Anspruch nehmen konnten, die Kinderbetreuungskosten f\u00fcr die Monate April, Mai und Juni 2020 zu erlassen. Zwischenzeitlich hat das Land Hessen die den Kommunen entgangenen Geb\u00fchren aus der sog. Ersten Pandemie  Welle f\u00fcr die damals ergangenen Corona-Kontaktbeschr\u00e4nkungsverordnungen, die zu einem eingeschr\u00e4nkten Regelbetrieb gef\u00fchrt haben, pauschal erstattet, um b\u00fcrokratische Einzelfallpr\u00fcfungen zu vermeiden. F\u00fcr die Gemeinde Lautertal betr\u00e4gt der Erstattungsbetrag 35.852,53 . Dieser beinhaltet eine pauschale Erstattung f\u00fcr die Einrichtungen U 3 sowie \u00dc 3. Die Zahlung erfolgte im Fr\u00fchjahr 2021. Das Land Hessen hat mit Presseerkl\u00e4rung vom 12.01.2021 angek\u00fcndigt, die Kommunen finanziell zu unterst\u00fctzen, die einen Erlass der Kostenbeitr\u00e4ge f\u00fcr den Fall vorsehen, dass die Eltern/Elternteile dem Appell folgen und keine Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. F\u00fcr die Kommunen wird f\u00fcr den Lockdown-Monat Januar ein F\u00f6rdertopf von 12. Mio. Euro bereitgestellt. Es ist vom Land beabsichtigt, den Kommunen 50% des Ertragsausfalls aufgrund des Erlasses zu erstatten. Sollte der Lockdown weiterhin erforderlich sein, beabsichtigt das Land, in den Folgemonaten ebenfalls eine Teilerstattung zu gew\u00e4hren.  Ungeachtet der vorgesehenen Unterst\u00fctzungsleistung des Landes hat die Gemeinde Lautertal eine Entscheidung zu treffen, ob und in welcher Form Eltern/Elternteile von den Kostenbeitr\u00e4gen entlastet werden k\u00f6nnen, wenn sie dem Appell folgen und ihre Kinder zu Hause betreuen. Ein Erlass der Kostenbeitr\u00e4ge ist Voraussetzung f\u00fcr eine Kompensationsleistung des Landes. In der ersten Kalenderwoche d. J. besuchten noch relativ wenige Kinder die kirchlichen Kitas in der Gemeinde Lautertal.  Die Regelung an die Eltern eine Empfehlung dahingehend auszusprechen die Betreuung nur in absoluten Notf\u00e4llen in Anspruch zu nehmen, war in der Praxis vor Ort schwierig umzusetzen. Vorgenommene Anmeldungen wurden nicht immer eingehalten. Teilweise wurden auch Kinder zur Betreuung gebracht, die nicht angemeldet waren. Die Kinder wurden trotzdem betreut, da es kein Betretungsverbot gibt. In Abstimmung mit der Kindertagesst\u00e4tten -Koordination vor Ort sowie dem Tr\u00e4ger der Kindertagest\u00e4tten, der evangelischen Kirche, wird vorgeschlagen generell die Kostenbeitr\u00e4ge f\u00fcr den Zeitraum zu erlassen, in dem keine Betreuungsleistung in Anspruch genommen wurde. Dies bezieht sich r\u00fcckwirkend auf den Januar 2021 (sog. Zweite-Corona-Welle) und aktuell ab dem 19.04.2021 (Dritte-Corona-Welle).  Das Verfahren sollte auch f\u00fcr m\u00f6gliche zuk\u00fcnftige pandemiebedingte Betreuungs- und Betretungsverbote gelten.  Um dies zu erm\u00f6glichen, ist eine tagesgenaue Abrechnung der Leistung (incl. Fr\u00fchst\u00fcck) Voraussetzung. Dies f\u00fchrt zwar zu einem h\u00f6heren Verwaltungsaufwand, der jedoch aufgrund der besonderen Situation als vertretbar und geboten erachtet wird.  Der Erlass der Kostenbeitr\u00e4ge Bedarf eines Beschlusses der Gemeindevertretung. Die aktuelle Kosten- und Geb\u00fchrenregelung sieht keine tageweise Beitragserhebung vor. Die Kostenbeitr\u00e4ge sind jeweils zum 01. eines Monats f\u00e4llig. Da es sich bei der Erlassregelung um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Lautertal handelt, ist f\u00fcr die Wirksamkeit dieser Regelung allerdings eine genehmigte Haushaltssatzung Voraussetzung. Aus diesem Grund kann zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt der Beschluss zwar gefasst, dieser aber erst dann umgesetzt werden, wenn die Haushaltssatzung 2021 Rechtskraft erlangt hat.     \fBeschlussvorschlag:  \f Der Gemeindevorstand befasste sich mit diesem Sachverhalt am 10. Mai 2021 und gibt folgende Empfehlung weiter: Die Gemeindevertretung beschlie\u00dft, keine Kostenbeitr\u00e4ge zu erheben, wenn ein Kind ein Betreuungsangebot an einem Tag in der Tageseinrichtung nicht in Anspruch genommen hat, f\u00fcr den aufgrund von Vorschriften zur Bek\u00e4mpfung des Corona-Virus ein Betretungsverbot bestand oder f\u00fcr den eine Beschr\u00e4nkung der Betreuung auf F\u00e4lle dringender Betreuungsnotwenigkeit geregelt ist. Bereits im Voraus gezahlte Kostenbeitr\u00e4ge werden erstattet. Dies gilt entsprechend, wenn ein Betreuungsverbot aufgrund von Hygienebestimmungen nur f\u00fcr eine verringerte t\u00e4gliche Betreuungszeit in Anspruch genommen werden darf und Vorschriften zur Bek\u00e4mpfung des Corona-Virus gelten. Unter diesen Voraussetzungen reduziert sich der Kostenbeitrag auf das Modul der tats\u00e4chlich zur Verf\u00fcgung stehenden Betreuungszeit.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210405100060&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210405100060&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/575","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-32%7C20210405100060%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-32","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20200604100206","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Erh\u00f6hung der Parkgeb\u00fchren auf dem Felsenmeerparkplatz","reference":"2020/09011","date":"2021-04-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20200604100206","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2020/09011","fileName":"20200604100206","mimeType":"application/pdf","size":63421,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 121-09-6 / nw Lautertal/Odw., 06.04.2021  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2020/09011  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Erh\u00f6hung der Parkgeb\u00fchren auf dem Felsenmeerparkplatz    Anlagen: II. Nachtrag Geb\u00fchrenordnung Parkgeb\u00fchren   \fSachverhalt:  Durch die zunehmende Parkplatzproblematik am Felsenmeerparkplatz schlug die Verwaltung eine weitere Erh\u00f6hung der Parkgeb\u00fchren vor. Mit Vorlage vom 30.06.2020, Nr. 2020/090, wurde dies im Gemeindevorstand thematisiert und beschlossen.  Mit Schreiben vom Juli 2020 wurde der Geo-Naturpark \u00fcber den Beschluss informiert. Der Geo-Naturpark schl\u00e4gt seinerseits eine alternative Geb\u00fchrenanhebung vor (siehe Anlage).  Eine zweigeteilte Geb\u00fchrenerhebung am Tag ist, durch die relativ alten Parkscheinautomaten entweder nicht m\u00f6glich oder mit einem enormen Zeit- und Geldaufwand verbunden. Die Verwaltung schl\u00e4gt daher folgende Geb\u00fchrenanpassung vor:   vom 01. November bis 28. Bzw. 29. Februar geb\u00fchrenfrei  vom 01. M\u00e4rz bis 31. Oktober:  jeden abgestellten Personenkraftwagen von 4,00   auf 5,00   jedes abgestellte Wohnmobil von 8,00  auf  10,00   jeder abgestellte Busse von 15,00  auf 20,00   Der entsprechende II. Nachtrag zur Geb\u00fchrenordnung zur Erhebung von Parkgeb\u00fchren ist dieser Vorlage als Anlage beigef\u00fcgt.  Der Gemeindevorstand hat sich mit dem Sachverhalt befasst und beschlossen, die \u00c4nderung des \u00a7 5 der Geb\u00fchrenordnung zur Erhebung von Parkgeb\u00fchren gem\u00e4\u00df dem in der Anlage beigef\u00fcgten II. Nachtrag zu empfehlen.  \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, den II. Nachtrag zur Geb\u00fchrenordnung zur Erhebung von Parkgeb\u00fchren in der vorgelegten Fassung.  \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200604100206&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20200604100206&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/437","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-32%7C20200604100206%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-32","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20211504100046","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal;\r\n\u00c4nderung des Bebauungsplanes ?Gewerbegebiet Elmshausen? im Ortsteil Elmshausen","reference":"2021/047","date":"2021-04-15","paperType":"Vorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211504100046","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/047","fileName":"20211504100046","mimeType":"application/pdf","size":871136,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610.20-0-12-1 Lautertal/Odw., 11.05.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2021/047  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal; \u00c4nderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Elmshausen im Ortsteil Elmshausen  Aufstellungsbeschluss zur 1. \u00c4nderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Elmshausen im Ortsteil Elmshausen gem\u00e4\u00df \u00a72 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach \u00a7 13a BauGB    Anlagen: Bebauungskonzept   \fSachverhalt:  Im Gewerbegebiet Elmshausen bestehen die Verarbeitung und der Vertrieb der Produkte des Quarzwerks L. Dude &Co. OHG. Im Laufe der letzten Jahre ist die Verarbeitung von \u00f6rtlich abgebautem Naturstein deutlich zur\u00fcckgegangen. Der Handel und auch die Weiterverarbeitung von importierten Natursteinen werden nach aktueller Ausrichtung des Unternehmens auch auf lange Sicht wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Quarzwerkes sein. Zur Kompensation des reduzierten Abbaus eigener Quarzvorkommen wurde bereits vor Jahren eine Ferienwohnung im Bereich des Betriebsgrundst\u00fccks an der Nibelungenstra\u00dfe eingerichtet, die auch als touristisches \u00dcbernachtungsangebot, aber \u00fcberwiegend von gesch\u00e4ftlich reisenden Personen gut nachgefragt wird (au\u00dfer im Pandemiejahr 2020). Die Betreiberfamilie Reinig beabsichtigt, die nicht mehr f\u00fcr die eigene Produktion und den Verkauf von Natursteinen ben\u00f6tigten Betriebsfl\u00e4chen anderen Betrieben zur Verf\u00fcgung zu stellen und entsprechend gewerblich zu vermieten. Weiterhin sollen die Betriebseinnahmen durch weitere Ferienwohnungen sowie erg\u00e4nzend einige weitere Wohnungen zum Dauerwohnen verstetigt und die betriebliche Grundlage breiter angelegt werden. Somit besteht die Vorstellung teile der bisherigen Betriebsfl\u00e4chen mittelfristig auch anderweitig nutzen zu k\u00f6nnen, wof\u00fcr eine verbindliche bauplanungsrechtliche Grundlage durch \u00c4nderung des bestehenden Bebauungsplans geschaffen werden soll.  In der Gemeinde Lautertal sind Gewerbefl\u00e4chen sehr gefragt, weshalb davon auszugehen ist, dass nicht mehr selbst ben\u00f6tigte Teilfl\u00e4chen der Produktionshallen und Lagerfl\u00e4chen eine gewerbliche Nachfolgenutzung erfahren k\u00f6nnen. Die bestehenden Betriebsfl\u00e4chen und Geb\u00e4ude sollen an nicht st\u00f6rende Gewerbebetriebe vermietet werden (Bsp.: Autohandel, Kfz-Reparatur etc.). Aufgrund der umliegenden Wohnnutzung sind die entsprechenden Immissionsgrenzwerte zu beachten, die im Rahmen der \u00c4nderung des Bebauungsplans entsprechend zu ber\u00fccksichtigen sind. Um die gew\u00fcnschten Nutzungen (Ferien-)Wohnen und Gewerbe innerhalb des Gebietes zu erm\u00f6glichen, soll der Bebauungsplan dahingehend ge\u00e4ndert werden, dass der Gebietstyp in ein Urbanes Gebiet ge\u00e4ndert wird. Vorteil des Urbanen Gebiets verglichen mit einem Mischgebiet sind die L\u00e4rmimmissionswerte, welche im Urbanen Gebiet tags\u00fcber einen Wert nahe an denen eines Gewerbegebiets, nachts jedoch nur die Immissionswerte eines Mischgebiets erreichen d\u00fcrfen. Hierbei ist die Vorbelastung durch das s\u00fcdlich des Plangebiets befindliche Gewerbegebiet mit zu ber\u00fccksichtigen. Im Urbanen Gebiet werden keine festen Anteile der Nutzungen Gewerbe und Wohnen vorgeschrieben, wodurch auch die vorgesehene Dominanz der Gewerbenutzung gegen\u00fcber der Wohnnutzung planungsrechtlich zul\u00e4ssig ist. Es k\u00f6nnen neben dem Fortbestand der Natursteinverarbeitung und des Vertriebs von Natursteinen auch weitere nichtst\u00f6rende Gewerbebetriebe, Beherbergungsbetriebe und auch Wohnnutzungen angesiedelt werden.  Durch die \u00c4nderung des Bebauungsplans soll im Sinne der Eigent\u00fcmer auch die zul\u00e4ssige Art der baulichen Nutzung hinsichtlich der an der Nibelungenstra\u00dfe gelegenen Wohnh\u00e4user angepasst und somit das Bestehen der Wohnh\u00e4user planungsrechtlich gesichert werden. Bislang liegen die dortigen Wohnh\u00e4user innerhalb eines festgesetzten Mischgebiets (dass der Darstellung des FNP widerspricht) und in dem keine gewerblichen Nutzungen mit hinreichendem Gewicht bestehen, so dass die dortige Festsetzung des Mischgebiets funktionslos ist und insbesondere zur Kl\u00e4rung der Frage der dort zul\u00e4ssigen Immissionsrichtwerte Unklarheit besteht. Das als Anlage beiliegende st\u00e4dtebauliche Nutzungs- und Bebauungskonzept stellt die gew\u00fcnschte st\u00e4dtebauliche Entwicklung des Plangebiets dar.   Geltungsbereich \u00c4nderung des Bebauungsplans Der Geltungsbereich der Bebauungsplan\u00e4nderung Gewerbegebiet Elmshausen liegt am Nord\u00f6stlichen Ortsrand des Ortsteils Elmshausen der Gemeinde Lautertal zwischen der Nibelungenstra\u00dfe und der Stra\u00dfe Am Fischweiher bzw. der am Rande des Geltungsbereichs verlaufenden Lauter. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundst\u00fccke Gemarkung Elmshausen, Flur 4, Flurst\u00fccke Nr. 48/3, Nr. 53/12, Nr. 53/13, Nr. 54/8, Nr. 54/10, Nr. 54/11, Nr. 54/12, Nr. 54/13 sowie im Sinne eines qualifizierten Bebauungsplans auch Teilfl\u00e4chen der \u00f6ffentlichen Verkehrsfl\u00e4chen im Bereich der Flurst\u00fccke Nr. 115/22 und Nr. 115/23.  Der Planbereich hat eine Gesamtgr\u00f6\u00dfe von ca. 11.860 m./ Geltungsbereich der \u00c4nderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Elmshausen in der Gemeinde Lautertal, Bildquelle: SCHWEIGER + SCHOLZ, September 2020 Planungsvorgaben Das Plangebiet sowie die umliegende Bebauung werden im Regionalplan S\u00fcdhessen 2010 als Vorranggebiet Gewerbe, Bestand dargestellt. / Ausschnitt aus dem Regionalplan S\u00fcdhessen 2010 (unma\u00dfst\u00e4blich), Bildquelle: Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Oktober 2011 / Ausschnitt aus dem wirksamen Fl\u00e4chennutzungsplan der Gemeinde Lautertal (unma\u00dfst\u00e4blich) Bildquelle: Gemeindeverwaltung Lautertal, September 2010 Im wirksamen Fl\u00e4chennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Lautertal ist das Plangebiet als Gewerbefl\u00e4che dargestellt. Das entsprechende Gebiet ist bereits weitgehend bebaut, soll aber im Rahmen der weiteren Entwicklung des natursteinverarbeitenden Betriebs weiterentwickelt werden. Vor allem die Wohnh\u00e4user ohne wesentliche gewerbliche Nutzung (Nibelungenstra\u00dfe Nr. 141 bis Nr. 145) entsprechen nicht der Darstellung des Fl\u00e4chennutzungsplans. Auch das von Familie Reinig gew\u00fcnschte Mehrfamilienwohnhaus w\u00e4re innerhalb eines Gewerbegebiets nicht zul\u00e4ssig, da dort nur betriebszugeordnete Wohnungen f\u00fcr den Betriebsinhaber oder Bereitschaftsmitarbeiter m\u00f6glich sind.  / Ausschnitt aus dem wirksamen Bebauungsplan Gewerbegebiet Elmshausen der Gemeinde Lautertal (unma\u00dfst\u00e4blich) Bildquelle: B\u00fcrger-GIS Kreis Bergstra\u00dfe Der bestehende Bebauungsplan setzt im Bereich der Grundst\u00fccke Nibelungenstra\u00dfe 141 bis 145 mit Kennziffer 3 ein Mischgebiet (MI) fest, das jedoch aufgrund der dort weitgehend fehlenden gewerblichen Nutzung als planungsrechtlich funktionslos festzustellen ist. Das Mischgebiet w\u00fcrde bei ausreichendem gewerblichen Nutzungsanteil (mind. 30 %) dem Trennungsgrundsatz nach \u00a7 50 BImSchG entsprechen und zu dem n\u00f6rdlich der Bundesstra\u00dfe liegenden Allgemeinen Wohngebiet eine sinnvolle immissionsschutzrechtliche Abstufung gew\u00e4hrleisten. Durch die offensichtliche Funktionslosigkeit dieses MI ist auch der Trennungsgrundsatz nicht gewahrt. Gewerbefl\u00e4chen ohne immissionsschutzrechtliche Einschr\u00e4nkungen grenzen hier ohne Abstand an Wohnbaufl\u00e4chen. Entlang der Lauter ist ein R\u00e4umstreifen festgesetzt, der dem heute im Wasserrecht (HWG und WHG) geltenden Gew\u00e4sserrandstreifen entspricht. Hier ist im Bebauungsplan allerdings eine Wei\u00dffl\u00e4che dargestellt, die nicht zur Gewerbefl\u00e4che geh\u00f6rt und auch ansonsten keine Nutzungsfestsetzung (Gr\u00fcnfl\u00e4che, Wasserwirtschaft o.\u00e4.) hat, so dass der bestehende Bebauungsplan auch in diesen Fl\u00e4chen planungsrechtlich unbestimmt ist.  Die gew\u00fcnschte \u00c4nderung des Bebauungsplans erfordert im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung keine parallele \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplans. Dessen Darstellung kann nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens berichtigt werden. Mit der vorliegenden 1. \u00c4nderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Elmshausen soll der Bebauungsplan Gewerbegebiet Elmshausen (in Kraft getreten am 21.11.1980) im entsprechenden Teilbereich \u00fcberplant werden. Der bestehende Bebauungsplan soll durch die vorliegende Planung im betroffenen Teilbereich \u00fcberplant und ersetzt werden. \f Das Plangebiet liegt gem\u00e4\u00df dem Informationsangebot des Hessischen Ministeriums f\u00fcr Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Wiesbaden au\u00dferhalb von Gebieten der Natura2000-Verordnung, d.h. Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete (VSG) sind nicht betroffen. Eine Beeintr\u00e4chtigung dieser Natura2000-Gebiete durch das Planvorhaben ist daher nicht erkennbar. Das Plangebiet befindet sich gem\u00e4\u00df der Internetseite zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen (WRRL-Viewer; Internet-Link: http://wrrl.hessen.de) des Hessischen Ministeriums f\u00fcr Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Wiesbaden innerhalb des festgesetzten Wasserschutzgebiets Quellen und Brunnen Elmshausen, Lautertal, Schutzzone III (Schutzgebiets ID: 431-009). Das Vorhaben liegt nach den Darstellungen des Hessenviewers des Hessischen Landesamtes f\u00fcr Bodenmanagement und Geoinformation in Wiesbaden (http://hessenviewer.hessen.de) au\u00dferhalb festgesetzter \u00dcberschwemmungsgebiete im Sinne des Hessischen Wassergesetzes (HWG). Sonstige Schutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen.  Der Gemeindevorstand befasst sich in der Sitzung vom 10.05.2021 mit dieser Angelegenheit. Er empfiehlt der Gemeindevertretung die nachstehende Beschlussfassung.    \fBeschlussvorschlag:  \f Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, der nachstehenden Beschlussfassung zuzustimmen.  Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen eines Urbanen Gebiets auf dem Werksgel\u00e4nde des Quarzwerks L. Dude &Co. OHG und angrenzenden Grundst\u00fccken wird im Sinne der st\u00e4dtebauliche Ordnung und ma\u00dfvolle Nachverdichtung die Aufstellung zur 1.\u00c4nderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Elmshausen im Ortsteil Elmshausen gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach \u00a713a BauGB beschlossen.  Der Gemeindevorstand wird beauftragt diesen Aufstellungsbeschluss orts\u00fcblich bekannt zu machen.  Auf Grundlage der beigef\u00fcgten st\u00e4dtebaulichen Konzeption ist ein Entwurf zur \u00c4nderung des Bebauungsplans auszuarbeiten und den gemeindlichen Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211504100046&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211504100046&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/625","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-32%7C20211504100046%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-32","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20211504100045","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Aufstellung des Bebauungsplans ?Grubenberg? im Ortsteil Elmshausen","reference":"2021/046","date":"2021-04-15","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211504100045","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/046","fileName":"20211504100045","mimeType":"application/pdf","size":146310,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610.20.0.23 Lautertal/Odw., 11.05.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2021/046  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans Grubenberg im Ortsteil Elmshausen  Aufstellungsbeschluss gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB  Anerkennung des vorgelegten Vorentwurfs des Bebauungsplans                Grubenberg sowie Beschlussfassung zur fr\u00fchzeitigen Beteiligung der               \u00d6ffentlichkeit (\u00a7 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Beh\u00f6rden und sonstiger             Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (\u00a7 4 Abs. 1 BauGB)      Anlagen: Lautertal_Grubenberg_Vorentwurf_2021-04-11   \fSachverhalt:   Das Flurst\u00fcck 34/3 in der Flur 7, Gemarkung Elmshausen grenzt an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Elmshausen Flur 1+7 von 1964 an. Im Fl\u00e4chennutzungsplan der Gemeinde Lautertal ist das Grundst\u00fcck als Fl\u00e4che f\u00fcr die Landwirtschaft dargestellt. Insofern ist das Grundst\u00fcck planungsrechtlich dem Au\u00dfenbereich zuzuordnen. In der \u00d6rtlichkeit grenzen am nordwestlichsten Bereich des Grundst\u00fccks sowohl westlich als auch n\u00f6rdlich Wohnbebauungen an und das Grundst\u00fcck ist bereits \u00fcber die Hochst\u00e4dter Stra\u00dfe vollst\u00e4ndig erschlossen ist. Dieser Grundst\u00fccksteil bietet sich somit f\u00fcr eine Abrundung des Ortsrandes im Sinne der Nachverdichtung an. Auf Grund der Lage im Au\u00dfenbereich kann das beschleunigte Verfahren nach \u00a7 13a BauGB jedoch nicht angewendet werden. Dies gilt ebenso f\u00fcr \u00a7 13b BauGB, da der Aufstellungsbeschluss nach dem 31.12.2019 erfolgt. Auch kann eine Einbeziehungssatzung gem\u00e4\u00df \u00a7 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB nicht aufgestellt werden, da die Anwendung dieser Satzung gem\u00e4\u00df geltender Rechtsprechung an einen angrenzenden unbeplanten Innenbereich gekn\u00fcpft ist; eine Anbindung an einen bestehenden Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist somit nicht m\u00f6glich. Es ist somit ein normales zweistufiges Beteiligungsverfahren mit Umweltpr\u00fcfung durchzuf\u00fchren. Da es sich bei der vorliegenden Planung um lediglich ein Baugrundst\u00fcck mit einer Gr\u00f6\u00dfe von            700 m handelt, welches direkt an den Ortsrand und die Bestandsbebauung angrenzt wird die Grundkonzeption des Fl\u00e4chennutzungsplans nicht ber\u00fchrt. Eine \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplans ist nicht erforderlich, da das Entwicklungsgebot gewahrt bleibt. / Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurst\u00fccke Nr. 34/3 teilweise und 235/3 teilweise (Hochst\u00e4dter Stra\u00dfe) in der Flur 7, Gemarkung Elmshausen mit einer Gr\u00f6\u00dfe von ca. 851 m. Das Flurst\u00fcck 34/3 ist in Privateigentum, das Flurst\u00fcck 235/3 (Stra\u00dfe) ist im Eigentum der Gemeinde Lautertal.      F\u00fcr die Einleitung des Verfahrens ist es zun\u00e4chst notwendig, der vorgelegten Vorentwurfsplanung zuzustimmen und einen Aufstellungsbeschluss gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Zudem sind im Rahmen einer fr\u00fchzeitigen Beteiligung nach \u00a7 3 Abs. 1 und \u00a7 4 Abs.1 BauGB die \u00d6ffentlichkeit, Fachbeh\u00f6rden und Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange zu beteiligen. Die Kosten des Verfahrens tr\u00e4gt der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer.  Der Gemeindevorstand befasst sich in der Sitzung vom 10.05.2021 mit dieser Angelegenheit. Er empfiehlt der Gemeindevertretung die nachstehende Beschlussfassung.   \fBeschlussvorschlag:  \f Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, der nachstehenden  Beschlussfassung zuzustimmen.    der Aufstellung des Bebauungsplans Grubenberg gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs.1 BauGB zuzustimmen.  der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit nach \u00a7 3 Abs.1 BauGB als auch der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der Beh\u00f6rden nach \u00a7 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls zuzustimmen.  Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird damit beauftragt, die fr\u00fchzeitigen Beteiligungen der \u00d6ffentlichkeit in Form einer \u00f6ffentlichen Auslegungen der Vorentwurfsplanung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 BauGB f\u00fcr die Dauer von vier Wochen durchzuf\u00fchren. Die betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange sind \u00fcber die Auslegungen zu unterrichten und um Stellungnahme zu bitten. Alle im Rahmen der fr\u00fchzeitigen \u00f6ffentlichen Auslegungen sowie der fr\u00fchzeitigen Beh\u00f6rden- und Tr\u00e4gerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen \u00c4u\u00dferungen sind zu pr\u00fcfen und mit einer fachlichen Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen. Diese Beschl\u00fcsse sind mit Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegungen in den orts\u00fcblichen Bekanntmachungsbl\u00e4ttern der Gemeinde zu ver\u00f6ffentlichen.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211504100045&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211504100045&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/576","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-32%7C20211504100045%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-32","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20212906100097","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 30.04.2021","reference":"2021/095","date":"2021-06-29","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212906100097","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/095","fileName":"20212906100097","mimeType":"application/pdf","size":12662,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 29.06.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/095  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 15.07.2021  \u00f6ffentlich    Betreff: Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 30.04.2021    Anlagen: Haushaltsbericht zum 30.04.2021   \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr \u00fcber den Ablauf der Haushaltswirtschaft in Form eines Haushaltsberichtes zu unterrichten.  Der Haushaltsbericht zum 30.04.2021 liegt nun vor.  Der Gemeindevorstand war mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 30.06.2021 befasst und legt den Haushaltsbericht der Gemeindevertretung zur Kenntnis vor.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 30.04.2021 zur Kenntnis.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212906100097&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212906100097&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20212906100097%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20210629144325-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-06-29","sha1Checksum":"8813bbe7f664c294cd36909b5a49bde8b496782e","size":17715834,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212906100097%7C20210629144325-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212906100097%7C20210629144325-0.pdf%7C","text":"Haushaltsbericht zum 30.04.2021","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212906100097","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/610","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-37%7C20212906100097%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-37","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20210207100102","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Erla\u00df einer Satzung zur Konkretisierung des im Zusammenhang mit dem bebauten Ortsteil Lautern nach \u00a734 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)","reference":"2021/100","date":"2021-07-02","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210207100102","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/100","fileName":"20210207100102","mimeType":"application/pdf","size":63725,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610.25.2.2 Lautertal/Odw., 02.07.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2021/100  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Erla\u00df einer Satzung zur Konkretisierung des im Zusammenhang mit dem bebauten Ortsteil Lautern nach \u00a734 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)    Anlagen: Entwurf Anlage Satzung_Liegenschaftsplan Garage BaugenehmigungBauvoranfrage Satzungsentwurf   \fSachverhalt:  Im Bereich des Grundst\u00fccks der Gemarkung Lautern, Flur 2, Flurst\u00fccknummer 31/8 soll eine Satzung zur Konkretisierung des im Zusammenhang mit dem bebauten Ortsteil Lautern nach \u00a7 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 BauGB beschlossen werden. Eigent\u00fcmer dieses Grundst\u00fcck ist die Familie Schmidt, Nibelungenstr. 457 A, 64686 Lautertal  Lautern.   Im Anschluss an das Wohngeb\u00e4ude Nibelungenstr. 457 wurde am 28.11.1990 durch die Bauaufsichtsbeh\u00f6rde eine Garage genehmigt.  Geplant ist, dass der Eigent\u00fcmer in den Bereich zwischen Nibelungenstr. 457 und der genehmigten Garage ein Einfamilienhaus errichtet. Da jedoch direkt nach der Nibelungenstr. 457 der Au\u00dfenbereich anf\u00e4ngt, ist das Bauen nur mit einer nach \u00a7 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 BauGB Satzung m\u00f6glich.   Eine Genehmigung nach \u00a7 34 des BauGB kann in Aussicht gestellt werden, wenn die Gemeinde eine Satzung zur Konkretisierung des im Zusammenhang mit dem bebauten Ortsteil erl\u00e4sst. Der Erlass einer solchen Satzung ist f\u00fcr eine m\u00f6gliche Bebauung unabdingbar.   Nach \u00a7 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind die Vorschriften \u00fcber die \u00d6ffentlichkeits- und Beh\u00f6rdenbeteiligung nicht anzuwenden. Da das Baugesetzbuch hier keine konkreten Verfahrensschritte vorgibt, gen\u00fcgt ein Beschluss der Gemeindevertretung. Die Satzung wird im Bergstr\u00e4\u00dfer Anzeiger \u00f6ffentlich bekanntgegeben und danach dem Regierungspr\u00e4sidium zur Genehmigung vorgelegt.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, die vorliegende Satzung \u00fcber die Festlegung und Abrundung eines Teils des im Zusammenhang mit dem bebauten Ortsteil Lautern im Bereich der Nibelungenstr. 457 nach \u00a7 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuches und \u00a7\u00a7 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung entsprechend der Anlagen zu erlassen.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210207100102&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210207100102&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20210207100102%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20210702112010-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-07-02","sha1Checksum":"5befb11425b40450e2405a69edf8b9469e66029e","size":1694838,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210207100102%7C20210702112010-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210207100102%7C20210702112010-0.pdf%7C","text":"Entwurf Anlage Satzung_Liegenschaftsplan","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210207100102","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20210207100102%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20210702112051-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-07-02","sha1Checksum":"4c288a57d03334d1fc666f4c1d59e02182018052","size":926983,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210207100102%7C20210702112051-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210207100102%7C20210702112051-0.pdf%7C","text":"Garage BaugenehmigungBauvoranfrage","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210207100102","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20210207100102%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20210702112105-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-07-02","sha1Checksum":"11037da3f456fc7efe3c32f59150ff965e0911e0","size":108376,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210207100102%7C20210702112105-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210207100102%7C20210702112105-0.pdf%7C","text":"Satzungsentwurf","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210207100102","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/609","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-37%7C20210207100102%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-37","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20211506100087","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Vorlage Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 zur Kenntnis","reference":"2021/086","date":"2021-06-15","paperType":"Vorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211506100087","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/086","fileName":"20211506100087","mimeType":"application/pdf","size":12531,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 15.06.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/086  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Vorlage Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 zur Kenntnis    Anlagen: Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021   \fSachverhalt:  Mit Verf\u00fcgung vom 08.06.2021 hat das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan f\u00fcr das Haushaltsjahr 2021 genehmigt.  Gem\u00e4\u00df \u00a7 50 Abs.3 HGO ist die Verf\u00fcgung der Gemeindevertretung in geeigneter Form mitzuteilen.  Der Gemeindevorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am 28.06.2021 und legt die Verf\u00fcgung der Gemeindevertretung zur Kenntnis vor.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt die Verf\u00fcgung des Regierungspr\u00e4sidiums Darmstadt vom 08.06.2021 zur Kenntnis.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211506100087&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211506100087&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20211506100087%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20210615102631-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-06-15","sha1Checksum":"c59499d93e3f0602b1eb47e8b9fca1b1c7c0ec70","size":15426551,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20211506100087%7C20210615102631-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20211506100087%7C20210615102631-0.pdf%7C","text":"Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211506100087","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/577","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-37%7C20211506100087%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-37","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"zur Kenntnis"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20210106100080","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Sanierung altes Rathaus Elmshausen\r\nhier: Genehmigung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Ausgaben","reference":"2021/079","date":"2021-06-01","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210106100080","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/079","fileName":"20210106100080","mimeType":"application/pdf","size":72682,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-610-35-0-Sanierung altes Lautertal/Odw., 31.05.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2021/079  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Sanierung altes Rathaus Elmshausen hier: Genehmigung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Ausgaben    Anlagen: Kostenfortschreibung Stand Mai 2021   \fSachverhalt:  Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal der Beschlu\u00dfempfehlung des Ortsbeirates Elmshausen und des Gemeindevorstandes in ihrer Sitzung vom  31.08.17 (TOP 07) gefolgt ist und im Grundsatz beschlo\u00df, die Sanierung des alten Rathauses Elmshausen im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms auf der Grundlage der ihr vorliegenden groben Baukostenabsch\u00e4tzung und der dort gelisteten Ma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren, wurde ein Zuschu\u00dfantrag bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde eingereicht und von dort bewilligt. Den 2017 gesch\u00e4tzten Ausgaben i.H.v. 380.000,00  stehen damit Einnahmen i.H.v. 210.000,00  gegen\u00fcber. Beides wurde entsprechend im Haushaltsplan 2019 veranschlagt. Die Mittel stehen als Haushaltsausgabereste noch zur Verf\u00fcgung.  Mit den Arbeiten wurde im Herbst 2020 begonnen. Durchgef\u00fchrt wurden seither die Feuchtesanierung des Sockelmauerwerks und die Sanierung des Holz-Fachwerks. Danach erfolgte die Sanierung des Dachs und des Geb\u00e4lks mit Glockenturm und die Dachdeckerarbeiten. In seiner Sitzung vom 17. Mai 2021 vergab der Gemeindevorstand dann die Anstrich-/Fassadenarbeiten.  Der groben Kostenabsch\u00e4tzung aus 2017 gingen sorgf\u00e4ltige Kostenermittlungen unter Einbeziehung von Fachfirmen voraus. Nachdem aber die Zimmerarbeiten begonnen haben und sich nach Abtrag verdeckender Bauelemente, Decken und Geb\u00e4lk die Sch\u00e4den als noch st\u00e4rker als vermutet darstellten, m\u00fcssen vorliegend Mehrkosten attestiert werden, die trotz sorgf\u00e4ltigster Vorbereitungen der Ma\u00dfnahme nicht so abgesehen werden konnten.   Auf der Grundlage gepr\u00fcfter Nachtr\u00e4ge wurden die notwendigen, nicht aufschiebbaren Arbeiten ausgef\u00fchrt. Derzeit liegen alle Vergaben und Abrechnungen im Rahmen des Kostenansatzes.  Aber dennoch f\u00fchren die Mehrarbeiten nat\u00fcrlich dazu, da\u00df die in der von der Gemeindevertretung beschlossenen Liste auszuf\u00fchrender Ma\u00dfnahmen im Rahmen des derzeitigen Haushaltsansatzes in G\u00e4nze nicht (mehr) ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnten, sofern nicht die dann au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben erfa\u00dft und beschlossen werden.  Hinzu kommen die Mehrarbeiten aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse zur sp\u00e4teren Nutzung des Geb\u00e4udes.   Siehe hierzu die beigef\u00fcgte vergleichende Kostenfortschreibung.  Es ergeben sich nach dem jetzigen Stand der Kostenberechnung gerundet brutto 470.000,00 Gesamtkosten neu.   Die Mehrungen gegen\u00fcber der Kostenberechnung von 2017 ergeben sich aus:  1. einer allgemeinen Kostensteigerung (ca. 12 - 18 %) von 2017 bis Heute.  2. Kosten, die aufgrund zuvor nicht sichtbarer M\u00e4ngel an der tragenden Bausubstanz der Holzbalken in der Decke \u00fcber dem 1.OG und in den Bundw\u00e4nden der Obergescho\u00df- und Dachebene aufgetreten sind.  3. Kosten aufgrund zus\u00e4tzlich erforderlicher Arbeiten am Fachwerk der Westfassade die zuvor nicht sichtbar waren.  4. Folgekosten zur Wiederherstellung der R\u00e4ume und Einbau eines WC im 1. OG.  Der Einbau eines WC im 1. OG erscheint bei der geplanten Folgenutzung der R\u00e4umlichkeiten nicht nur wie seither durch die beiden Vereine, sondern auch dann multifunktional durch dritte Organisationen oder auch dem Ortsbeirat mit deutlich mehr Besuchern mehr als sinnvoll. Seither befindet sich nur eine einzige Toilette f\u00fcr alle Nutzer unter der Treppe im EG.   5. Einbau einer neuen Brennwertgastherme mit Abgasf\u00fchrung \u00fcber Dach. Die alte, atmosph\u00e4rische Therme ist f\u00fcr den erweiterten Betrieb nicht mehr zul\u00e4ssig. Bei der bisherigen Kostenaufstellung wurde von einer Teilerneuerung der Heizung ausgegangen, d.h. die alten Nachtspeicher\u00f6fen sollten entsorgt werden und das OG sollte an die vorhandene Gastherme angeschlossen werden.   Die Erneuerung der Gastherme mu\u00df erfolgen, da bei den Zimmererarbeiten im Dach der Kamin aus Stabilit\u00e4tsgr\u00fcnden statt 2 m nun ca. 5 m zur\u00fcck gebaut werden mu\u00dfte. Bei einer Brennwerttherme wird dabei noch ein Kunststoffrohr ben\u00f6tigt, das bis \u00fcber Dach geht. Die Neuanschaffung einer Brennwerttherme ist aber auch aus zwei Gr\u00fcnden sinnvoll. Einerseits entfallen die Kosten f\u00fcr das h\u00f6here Wiederaufmauern des Kamins und andererseits ist eine Brennwerttherme g\u00fcnstiger im Verbrauch und damit auch klimafreundlicher. Mittel f\u00fcr die Sanierung des alten Rathauses sind in 2021 nicht im Haushaltsplan vorgesehen. Die Ma\u00dfnahme wird mit Geldern aus den Vorjahren abgewickelt. Demzufolge entstehen au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben nach \u00a7 100 HGO. Dabei sind au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen nur zul\u00e4ssig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gew\u00e4hrleistet ist. \u00dcber die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand, soweit die Gemeindevertretung keine andere Regelung trifft (in der Haushaltssatzung der Gemeinde Lautertal wurde dazu durch die Gemeindevertretung geregelt, da\u00df der Gemeindevorstand nur f\u00fcr au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben bis zu einer H\u00f6he von 7.500,00  zust\u00e4ndig ist). Sind die Aufwendungen und Auszahlungen nach Umfang oder Bedeutung erheblich, bed\u00fcrfen sie der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im \u00dcbrigen ist der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben (Umfang und Bedeutung der au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Ausgaben sind in der Haushaltssatzung der Gemeinde Lautertal nicht definiert). \u00a7 98 der HGO sagt, da\u00df die Gemeinde eine Nachtragssatzung zu erlassen hat, wenn bisher nicht veranschlagte oder zus\u00e4tzliche Aufwendungen und Auszahlungen bei einzelnen Ans\u00e4tzen oder einzelnen vorgegebenen Finanzrahmen (Budget) in einem im Verh\u00e4ltnis zu den gesamten Aufwendungen und Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden m\u00fcssen oder Auszahlungen f\u00fcr bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Insoweit wird davon ausgegangen, da\u00df ein Nachtragshaushaltsplan vorliegend nicht erforderlich ist, jedoch die Zustimmung der Gemeindevertretung zu den au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Ausgaben eingeholt werden sollte.    Zur Deckung der anstehenden au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Ausgaben bei der Sanierung des alten Rathauses Elmshausen wird vorgeschlagen, bei Produkt 1211 die Ma\u00dfnahme Sandf\u00e4nge Hohensteiner Stra\u00dfe mit 70.000,00  zu verschieben und die Ma\u00dfnahme Erneuerung Gehweg Am Stotz zu splitten und von den in 2021 veranschlagten 50.000,00  ebenfalls 20.000,00  in 2022 neu zu veranschlagen. Die dadurch freiwerdenden 90.000,00  k\u00f6nnen damit f\u00fcr die Sanierung des alten Rathauses verwendet werden.  Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 17. Mai 2021. Er empfiehlt der Gemeindevertretung die nachstehende Beschlu\u00dffassung.  \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft die Genehmigung nach \u00a7 100 HGO f\u00fcr die au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Ausgaben i.H.v. 90.000,00  f\u00fcr die Sanierung des alten Rathauses Elmshausen und eine entsprechende \u00c4nderung des Haushaltsplanes 2021, wie in der Vorlage geschrieben.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210106100080&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210106100080&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20210106100080%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20210601083545-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-06-01","sha1Checksum":"e4be69f52fd321ae84ac06c9c0445fc049fb82ef","size":16994,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210106100080%7C20210601083545-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210106100080%7C20210601083545-0.pdf%7C","text":"Kostenfortschreibung Mai 2021","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210106100080","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/606","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-37%7C20210106100080%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-37","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20182407100050","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Aufstellung eines 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan 'Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd' im Ortsteil Lautern\r\nhier: Behandlung der Anregungen aus der f\u00f6rmlichen Offenlage und Satzungsbeschlu\u00df","reference":"2018/166","date":"2018-07-24","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20182407100050","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2018/166","fileName":"20182407100050","mimeType":"application/pdf","size":106041,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: j:bau-610-20-2-2-2-Satz2.doc Lautertal/Odw., 24.07.2018  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2018/166  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 16.08.2018 9 \u00f6ffentlich    Betreff: Aufstellung eines 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan  Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd  im Ortsteil Lautern hier: Behandlung der Anregungen aus der f\u00f6rmlichen Offenlage und Satzungsbeschlu\u00df    Anlagen: Stellungnahme Kreisausschu\u00df Rechtsplan Begr\u00fcndung   \fSachverhalt:  Der im Jahre 1999 rechtskr\u00e4ftig gewordene Bebauungsplan Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd im Ortsteil Lautern umfa\u00dft den Bereich der ehemaligen Ciba-Geigy Marienberg GmbH, der s\u00fcdlich der Nibelungenstra\u00dfe (B 47) zu liegen kommt. Er l\u00e4\u00dft sowohl eine rein gewerbliche als auch in Teilbereichen eine gemischte bauliche Nutzung zu. In den Jahren seit Inkrafttreten haben sich demgem\u00e4\u00df hier sowohl B\u00fcros, Zahnarzt, ein Haust\u00fcren- und Fensterstudio als auch Verkaufs-st\u00e4tten niedergelassen. Im n\u00f6rdlichen Teil der ehemaligen Ciba-Geigy Marienberg GmbH, also im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg Nord wurde eine \u00e4hnliche Entwicklung des Gel\u00e4ndes beobachtet, wobei hier derzeit die rein gewerbliche Nutzung \u00fcberwiegt.  In der ehemaligen Wei\u00dfm\u00fchle, dem am Ortsausgang Richtung Reichenbach auf der S\u00fcdseite der Nibelungenstra\u00dfe gelegenen Geb\u00e4ude, das nach der Ciba Geigy Marienberg GmbH zun\u00e4chst gewerblich genutzt wurde, hat nach Aufgabe dieser Nutzung und entsprechender Renovierung der neue Eigent\u00fcmer eine Fl\u00fcchtlingsunterkunft geschaffen, die an den Kreis Bergstra\u00dfe mit einem l\u00e4ngerfristigen Vertrag vermietet wurde und ca. 50 Asylbewerbern eine neue Unterkunft bietet.   Angedachte Entwicklungen im Bereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd veranla\u00dften die gemeindlichen Gremien dar\u00fcber nachzudenken, das in den Mischgebietsteilen des Bebauungsplanes bereits festgesetzte Verbot der Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten (Ziffer 2.2.1 der textlichen Festsetzungen: In den Mischgebieten sind Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten im Sinne des \u00a7 6 Abs. 2 Nr. 8 nicht zul\u00e4ssig [\u00a7 1 Abs. 5 und 6 BauNVO]) auf den gesamten baulich nutzbaren Bereich des Bebauungsplanes auszudehnen und f\u00fcr diese Art der Nutzung an andere Stellen der Gemeinde Lautertal zu verweisen.  Zur Sicherung dieser Planungsabsichten war zun\u00e4chst die Aufstellung eines 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd  zu beschlie\u00dfen und eine Ver\u00e4nderungs-sperre zu erlassen. In einem zweiten Schritt war dann die \u00c4nderungsplanung konkret auszu-formulieren, die  Planunterlagen auszuarbeiten, fundiert zu begr\u00fcnden und das Verfahren ent-sprechend den Vorgaben des BauGB voranzutreiben.    Die Gemeindevertretung beschlo\u00df in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2017 den Erla\u00df einer Ver\u00e4nderungssperre und die Aufstellung eines 2. \u00c4nderungsplanes zum Bebauungsplan. Der Aufstellungsbeschlu\u00df wurde am 01. Juli 2017 amtlich bekannt gemacht, die Ver\u00e4nderungspserre am gleichen Tag ver\u00f6ffentlicht.  Die Bebauungsplan\u00e4nderung wurde nach dieser Beschlu\u00dffassung entsprechend vorbereitet und voran getrieben.  Sie kann im vereinfachten Verfahren nach \u00a7 13 des Baugesetzbuches und ohne Umweltpr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden. Die Grundst\u00fccke im Plangebiet sind bereits bebaut. Durch den Ausschlu\u00df von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten werden die Grundz\u00fcge der Planung nicht ber\u00fchrt. Der Zul\u00e4ssigkeitsma\u00dfstab wird durch die \u00c4nderungsplanung nicht wesentlich ver\u00e4ndert. Er erh\u00e4lt lediglich eine weitere Festsetzung nach \u00a7 9 Abs. 2b BauGB. Auch bestehen keine Beeintr\u00e4chtigungen von Schutzg\u00fctern nach \u00a7 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die zwischen der Nibelungenstra\u00dfe und der Lauter liegenden Grundst\u00fccke der Gemarkung Lautern, Flur 2 Nr. 1/2, 1/3, 1/4, 2/7, 8/6 und 8/7. Der Fl\u00e4chennutzungsplan sieht hier sowohl gewerbliche Nutzungen als auch Mischnutzungen vor. In den Mischgebieten und Gewerbegebieten werden die nach \u00a7 6 und \u00a7 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zul\u00e4ssigen Nutzungen zugelassen. Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten, werden, auch als Ausnahme, nicht zugelassen. Hierdurch sollen St\u00f6rungen des angrenzenden Wohnens sowie des Fl\u00fcchtlingsheimes vermieden werden. Die M\u00f6glichkeit zur Ansiedlung von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten innerhalb der Gemeinde Lautertal ist in anderen Bereichen, z.B. im Gewerbegebiet Elmshausen, weiterhin zul\u00e4ssig.  Die Gemeindevertretung beschlo\u00df daraufhin in ihrer Sitzung vom 22. Februar 2018, zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzung f\u00fcr eine 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd im Ortsteil Lautern noch einmal die Aufstellung des 2. \u00c4nderungsplanes gem\u00e4\u00df den zur genannten Sitzung vorgelegten Entwurfsunterlagen, Stand November 2017, nach \u00a72 Abs.1 BauGB i.V.m. \u00a713 BauGB. Im durch Beschlu\u00df der Gemeindevertretung modifizierten Geltungsbereich liegen die Grundst\u00fccke der Gemarkung Lautern, Flur 2 Nr. 1/2, 1/3, 1/4, 2/7, 8/6 und 8/7. Sie beschlo\u00df gleichzeitig die Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Beteiligung der betroffenen \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a713 Abs.2 Ziffer 2 BauGB i.V.m. \u00a73 Abs.2 BauGB sowie der f\u00f6rmlichen Beteiligung der betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a713 Abs. 3 BauGB i.V.m. \u00a74 Abs.2 BauGB und den Gemeindevorstand mit der Durchf\u00fchrung des Verfahrens zu beauftragen.   Die Bekanntmachung des (erneuten) Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Bergstr\u00e4\u00dfer Anzeiger als amtlichen Bekanntmachungsorgan am 06. April 2018. Gleichzeitig wurde bekannt gemacht, da\u00df die Entwurfsplanung in der Zeit vom 16. April 2018 bis einschl. 18. Mai 2018 zu Jedermanns Einsicht \u00f6ffentlich ausliegt.  Die f\u00fcr das Verfahren nach \u00a713 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit und der betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange erfolgte nach \u00a73 Abs.2 BauGB bzw. \u00a74 Abs.2 BauGB. Die \u00f6ffentliche Auslegung der Entwurfsplanung zur Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 16. April 2018 bis einschlie\u00dflich 18. Mai 2018. Stellungnahmen von B\u00fcrgern gingen im Rahmen der f\u00f6rmlichen \u00f6ffentlichen Auslegung gem\u00e4\u00df \u00a713 Abs.2 BauGB i.V.m. \u00a73 Abs.2 BauGB nicht ein. Die von der Planung m\u00f6glicherweise betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (T\u00f6B) wurden mit Schreiben vom 22. M\u00e4rz 2018 bzw. 09. April 2018 \u00fcber die Planung informiert. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.  Insgesamt 9 Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden \u00fcber die Auslegung in Kenntnis gesetzt. Es haben 6 eine Stellungnahme abgegeben, von denen nur diejenige vom Kreisausschu\u00df des Kreises Bergstra\u00dfe einer Bearbeitung bedarf. Die St\u00e4dte Bensheim und Heppenheim sowie die Gemeinde Seeheim-Jugenheim haben keine Stellungnahmen abgegeben, so da\u00df davon ausgegangen werden kann, da\u00df deren Belange durch die Bebauugnsplan\u00e4nderung nicht ber\u00fchrt werden, die Gemeinden Modautal und F\u00fcrth sowie die Stadt Lindenfels, das Amt f\u00fcr Bodenmanagement und das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt haben mitgeteilt, da\u00df sie von der Planung nicht betroffen seien bzw. keine Stellungnahme abgegeben, die einer Behandlung bedarf.    Der Ortsbeirat Lautern wurde mit Schreiben vom 03. April 2018 beteiligt.   Zur Fortf\u00fchrung des Verfahrens werden nunmehr die eingegangenen Einwendungen des Kreises Bergstra\u00dfe im Einzelnen behandelt und es ist ein Beschluss hier\u00fcber zu fassen. Die sich danach ergebende Planfassung ist als Satzung gem\u00e4\u00df \u00a710 Abs.1 BauGB zu beschlie\u00dfen. Zu ber\u00fccksichtigende Einwendungen, die nach entsprechender Abw\u00e4gungsentscheidung eine \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung des Planentwurfes erfordern und damit gem\u00e4\u00df \u00a74a Abs.3 BauGB eine nochmalige erneute \u00f6ffentliche Auslegung zur Folge h\u00e4tten, wurden nicht vorgebracht.  Stellungnahme des Kreisausschusses des Kreises Bergstra\u00dfe, B\u00fcndelungsstelle Bauleitplanung (Schreiben vom 14. Mai 2018, siehe Anlage)  In Zusammenarbeit mit den von der vorgesehen Nutzungsregelung ber\u00fchrten Fachbereichen unseres Hauses geben wir hierzu folgende Stellungnahme ab:  Durch die vorliegende Bebauungsplan\u00e4nderung soll die Zul\u00e4ssigkeit von Vergn\u00fcgungs-st\u00e4tten im Plangebiet gesteuert werden. Wir weisen darauf hin, da\u00df es sich dabei allerdings um keine Steuerung im Sinne des \u00a7 9 Abs. 2b BauGB handelt. Die Gemeinde macht vielmehr von den differenzierenden Festsetzungen nach \u00a7 1 Abs. 5 ff BauNVO Gebrauch und nimmt eine Feinsteuerung der Art der baulichen Nutzung vor. Um Anpassung der Begr\u00fcndung wird gebeten.  Stellungnahme  Der Hinweis bezieht sich auf eine Passage in der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan. Auf diese kann verzichtet werden.  Beschlu\u00dfvorschlag  Auf den Hinweis ist zu verzichten.  Um das Planungsziel zu erreichen werden ausschlie\u00dflich die textlichen Festsetzungen f\u00fcr einen Teilbereich des Ursprungsbebauungsplanes ge\u00e4ndert, die zeichnerischen Fest-setzungen sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Der auf der Planzeichnung enthaltene Vermerk, wonach die Festsetzungen \u00fcber die Art der baulichen Nutzung durch die 2. \u00c4nderung des o.g. Bebauungsplanes ersetzt werden, ist insofern unzutreffend und im weiteren Verfahren anzupassen. Gleiches gilt f\u00fcr die Begr\u00fcndung.  Stellungnahme  Im Bebauungsplan wurde ein Vermerk aufgenommen, wonach die 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd  innerhalb ihres Geltungsbereiches die im Bebauungsplan Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd festgesetzte Art der baulichen Nutzung ersetzt. Alle anderen Festsetzungen sind von der \u00c4nderung nicht betroffen. Insoweit wurde hier keine fehlerhafte Aussage getroffen.   Beschlu\u00dfvorschlag  Die Bedenken f\u00fchren nicht zu einer \u00c4nderung der Planung.  Bei der Formulierung des Ausschlusses von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten im Gewerbegebiet (Teilfestsetzung 2.3.3) bitten wir zu ber\u00fccksichtigen, da\u00df diese weder als Ausnahme noch allgemein zul\u00e4ssig sind. Stellungnahme  Die Anregung sollte aufgegriffen werden.  Beschlu\u00dfvorschlag  Zur Verdeutlichung ist die Festsetzung wie folgt zu \u00e4ndern: Nicht zul\u00e4ssig, auch als Ausnahme, sind   - Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten gem\u00e4\u00df BauNVO.  Dar\u00fcber hinaus bitten wir, die Festsetzung zur ausnahmsweisen Zul\u00e4ssigkeit des betriebsbezogenen Wohnens im Gewerbegebiet sprachlich an \u00a7 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO anzupassen. Eine dar\u00fcber hinausgehendes \u00d6ffnen des Wohnens im Gewerbegebiet - wie es sich aus dem zus\u00e4tzlichen Wort auch ergibt - ist rechtlich nicht m\u00f6glich.  Stellungnahme  Die Formulierung kann an den \u00a7 8 Abs. 3 Nr. 1 BauGB angepa\u00dft werden.  Beschlu\u00dfvorschlag  Der Bebauungsplan und die Begr\u00fcndung sind hinsichtlich der Formulierung entsprechend anzupassen.  Der Ausschlu\u00df von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten wird in der Begr\u00fcndung bereits kurz erl\u00e4utert. Zur Erh\u00f6hung der Rechtssicherheit der Planung empfehlen wir, die Ausf\u00fchrungen im weiteren Verfahren zu erg\u00e4nzen / konkretisieren und in diesem Zusammenhang u.a. zwischen den Misch- und den Gewerbegebieten zu unterscheiden. Im Mischgebiet sollte dabei zwischen dem Ausschlu\u00df allgemein und ausnahmsweise zul\u00e4ssiger Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten differenziert werden.  Stellungnahme  Die Begr\u00fcndung \u00fcber den Ausschlu\u00df der Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten kann noch mit einem Hinweis erg\u00e4nzt werden, da\u00df einer m\u00f6glichen Verschlechterung der st\u00e4dtebaulichen Qualit\u00e4t entgegengewirkt werden soll. Eine unterschiedliche Begr\u00fcndung bez\u00fcglich der  verschiedenen Gebietsarten erscheint aufgrund der engen r\u00e4umlichen Lage zueinander nicht erforderlich.  Beschlu\u00dfvorschlag  Die Begr\u00fcndung ist wie folgt zu erg\u00e4nzen: Auch sollen etwaigen Abwertungs-Effekten innerhalb der Gebiete entgegengewirkt werden.  Wir empfehlen vor Abschlu\u00df des Verfahrens noch einmal zu pr\u00fcfen, ob der angestrebte Steuerungszweck \u00fcber den reinen Ausschlu\u00df von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten erreicht werden kann oder ggfls. der weitergehenden Steuerung - z.B. in Form des Ausschlusses bestimmter Arten von sonstigen (vergn\u00fcgungsorientierten) Gewerbebetrieben - bedarf.  Stellungnahme  Rechtsanwalt Dr. Hans-Ulrich St\u00fchler, Lehrbeauftragter an der Unversit\u00e4t Konstanz a.D., f\u00fchrt am 06. Mai 2018 hierzu folgendes aus:     Die Zul\u00e4ssigkeit von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten nach der BauNVO und deren Steuerung nach    \u00a7 9 BauGB  Der Begriff der Vergn\u00fcgungsst\u00e4tte im Bauplanungsrecht- Auswahl an Definitionen; die verschiedenen Definitionen in der einschl\u00e4gigen Literatur weisen gro\u00dfe \u00c4hnlichkeiten auf. Nach Fickert/Fieseler (BauNVO-Kommentar, 12. Aufl. 2014, \u00a7 4 a Rh 22) sind unter Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten gewerbliche Nutzungsarten zu verstehen, die sich in unter-schiedlicher Auspr\u00e4gung (wie Am\u00fcsierbetriebe, Diskotheken, Spielhallen) unter Ansprache (oder Ausnutzung) des Sexual-, Spiel- und/oder Gesellschaftstriebs einer bestimmten gewinn-bringenden Freizeitunterhaltung widmen. Im Ergebnis stimmen Dolde/Schlarmann (Zul\u00e4ssigkeit von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten in beplanten Gebieten, BauR 1984, 121), Scharmer (rechtliche Steuerungsm\u00f6glichkeiten im Vergn\u00fcgungs-st\u00e4ttenbereich, 2. Aufl. 1986, DlfU, S. 13 f), Stock (in: Ernst/Zinkhan/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB-Kommentar; \u00a7 4a Rn 69), Roeser (in: K\u00f6nig/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl., 2014, \u00a7 7 Rn 16) und wohl auch Schlichter/Friedrich (bauplanungs-rechtliche Steuerung der Ansiedlung von Gewerbebetrieben, WiVerw 1988, 199/208) dieser Definition zu. Bedeutung gewinnt der Begriff erst durch seine st\u00e4dtebaurechtliche Relevanz. Ziegler (in: Br\u00fcgelmann, BauGB, Band 6, \u00a7 4a Rn 56) meint, die Vergn\u00fc-gungsst\u00e4tten sind von der Funktion her, die sie f\u00fcr die Benutzer (G\u00e4ste, Besucher) haben, benannt; sie dienen ihrem Vergn\u00fcgen, enthalten f\u00fcr sie ein Freizeitangebot. Demzufolge hat Ziegler (aaO.) den Begriff nach dem Sprachgebrauch wie folgt umschrieben: Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten enthalten ein - jedenfalls durchweg - kommerzielles Freizeitangebot, das der Zerstreuung und Entspannung sowie erotischen, sexuellen Interessen dienen soll. Das Vergn\u00fcgen kann allein im Zuschauen oder Zuh\u00f6ren oder in vermittelter eigener T\u00e4tigkeit, z.B. auf der Tanzfl\u00e4che oder am Spielapparat, bestehen. F\u00f6rdert das Angebot dagegen die Entwicklung k\u00f6rperlicher oder geistiger F\u00e4higkeiten oder die Besch\u00e4ftigung mit Werken der Kunst und Literatur, so z\u00e4hlt es nicht zu den Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um ein kommerzielles handelt oder nicht. Ein R\u00fcckgriff auf das Vergn\u00fcgungssteuerrecht zur begrifflichen Bestimmung scheidet aus. Es handelt sich hier um einen st\u00e4dtebaulichen Begriff. Die Definitionen in der Literatur unterscheiden sich nur wenig. Eine eigenst\u00e4ndige Definition in der Rechtsprechung gibt es nicht. Der Begriff der Vergn\u00fcgungsst\u00e4tte im Sinne der BauNVO hat nichts mit dem der GewO oder des Steuerrechts gemeinsam.  Verschiedene Arten von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten im Bauplanungsrecht. Hierzu z\u00e4hlen beispielweise aber nicht abschlie\u00dfend:  Diskotheken, Spielhallen, Spiel-Kasinos, Spielbanken, Striptease-Lokale, Sex-Kinos, Peep-Shows, Sex-Shops mit Videokabinen, Erotikll\u00e4den als Begegnungsort, an dem Kunden sexuelle Kontakte anbahnen und gegenseitig durchf\u00fchren k\u00f6nnen (BayVGH, Beschlu\u00df vom 27.02.2016  15 CS 16.2253); Swinger-Clubs, Sex-Life-Shows, Table-Dance-Veranstaltungen, (Flaterate-)Bordelle, Multiplex-Kinos und Gastst\u00e4ttenbetriebe als Partylocation mit aktuellen Videoclips oder mit t\u00e4glich wechselndem Unterhaltungs-programm (Motto-Partys), Musikwerkst\u00e4tten mit diskothekentypischen \u00d6ffnungszeiten (Fickert/Fieseler [BauNVO-Kommentar, 12. Aufl. 2014, \u00a7 4a Rn 22.2], Stock [in: Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB-Kommentar, \u00a7 4a Rn. 69 bis 75] und Ziegler [in Br\u00fcgelmann, BauGB, Band 6, \u00a7 4a Rn. 48 bis 76]).  Insofern wird deutlich, da\u00df der Begriff Vergn\u00fcgungsst\u00e4tte die von der Gemeinde zum Ausschlu\u00df bestimmten Nutzungen umfa\u00dft.  Beschlu\u00dfvorschlag  Die Anregung f\u00fchrt unter Hinweis auf die Stellungnahme nicht zu einer \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung der Planunterlagen.  Dem BauGB entsprechend regen wir an, die Begr\u00fcndung um ein Kapitel zu den wesentlichen Auswirkungen der Planung zu erg\u00e4nzen.  Stellungnahme  Die Auswirkungen der Planung ergeben sich aus der Zielstellung der Planung selbst. Hierf\u00fcr ein zus\u00e4tzliches, eigenes Kapitel in die Begr\u00fcndung aufzunehmen, erscheint wenig zielf\u00fchrend und hilfreich.  Beschlu\u00dfvorschlag  Die Auswirkungen der Planung ergeben sich aus der Zielstellung der Planung selbst. Hierf\u00fcr ein zus\u00e4tzliches, eigenes Kapitel in die Begr\u00fcndung aufzunehmen, erscheint wenig zielf\u00fchrend und hilfreich.  Abschlie\u00dfend m\u00f6chten wir darauf hinweisen, da\u00df mit der BauGB-Novelle 2017 auf den Wegfall der Pr\u00e4klusion nach \u00a7 47 Abs. 2a VwGO reagiert wurde und die entsprechende Hinweispflicht des \u00a7 3 Abs. 2 BauGB entfallen ist.  Stellungnahme   Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  Untere Naturschutzbeh\u00f6rde  Soweit die \u00c4nderung des Bebauungsplanes lediglich einzelne Nutzungen ausschlie\u00dft, liegt darin keine Vorbereitung eines Eingriffs in Natur und Landschaft. Aus Sicht von Natur-schutz und Landschaftspflege bestehen daher gegen die \u00c4nderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Marienberg S\u00fcd keine Bedenken.  Stellungnahme  Die Ausf\u00fchrungen der Unteren Naturschutzbeh\u00f6rde werden zur Kenntnis genommen.   Von Seiten der Fachbereiche Raumentwicklung, Landwirtschaft und Denkmalschutz sowie Sport- und Regionalentwicklung bestehen keine Bedenken zur geplanten \u00c4nderung der Art der baulichen Nutzung.  Stellungnahme  Die Ausf\u00fchrungen der Fachbereiche werden zur Kenntnis genommen.  Aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes ergeben sich keine grunds\u00e4tzlichen Bedenken gegen die vorgelegte Planung. Das Vorhaben liegt im beplanten Bereich mit bereits vorhandener brandschutztechnischer Infrastruktur. Fl\u00e4chen f\u00fcr die Feuerwehr gem. DIN 14090 sind ausreichend vorhandenen. Die L\u00f6schwasserversorgung im Plangebiet ist als gesichert anzusehen.  Stellungnahme  Die Ausf\u00fchrungen des Bereiches abwehrender Brandschutz werden zur Kenntnis genommen.   Um Beachtung der Ihnen bekannten Hinweise zum Bebauungsplankataster (B\u00fcrger-GIS) wird weiterhin gebeten. Erg\u00e4nzende Informationen und Anleitungen k\u00f6nnen Sie dem Pflichtenheft zur Abgabe digital erstellter Bebauungspl\u00e4ne entnehmen, das unter dem folgenden Link zum Download bereit steht: http:/buergergis.kreis.bergstrasse.de/Dokumente/Pflichtenheft_bplan.pdf.   Stellungnahme  Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.   Weitere Anregungen gingen nicht ein.  Der Gemeindevorstand befa\u00dfte sich mit der Angelegenheit in seiner Sitzung vom 23. Juli 2018. Er empfiehlt der Gemeindevertretung nachstehende Beschlu\u00dffassung.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft:  a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a713 Abs.2 BauGB und \u00a73 Abs.2 BauGB keine Einwendungen zur vorliegenden Bebauungsplan\u00e4nderung eingegangen sind.  b) Die im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a713 Abs.2 BauGB und \u00a74 Abs.2 BauGB eingegangenen Einwendungen zur vorliegenden Bebauungsplan\u00e4nderung werden entsprechend den Vorschl\u00e4gen der voranstehenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.  Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Kreis Bergstra\u00dfe von diesem Ergebnis mit Angabe der Gr\u00fcnde zu unterrichten.  c) Die Bebauungsplan\u00e4nderung, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begr\u00fcndung, wird hiermit als Satzung gem\u00e4\u00df \u00a710 Abs.1 BauGB beschlossen.  Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juni 2018 unter Ber\u00fccksichtigung der \u00c4nderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen unter b) ergeben.   Die Begr\u00fcndung wird gebilligt.  d) Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplan\u00e4nderung durch entsprechende orts\u00fcbliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses herbeizuf\u00fchren.      \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20182407100050&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20182407100050&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20182407100050%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20180724135114.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2018-07-24","sha1Checksum":"c1388fd3ae37f8542392d6e4a275019b67bcebaa","size":945095,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20182407100050%7C20180724135114.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20182407100050%7C20180724135114.pdf%7C","text":"Stellungnahme Kreisausschu\u00df","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20182407100050","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20182407100050%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20180724135120.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2018-07-24","sha1Checksum":"b4ebad41810b56d31d0f5045f16351f24a1ae7e3","size":2907793,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20182407100050%7C20180724135120.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20182407100050%7C20180724135120.pdf%7C","text":"Rechtsplan","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20182407100050","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20182407100050%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20180724135133.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2018-07-24","sha1Checksum":"31eaa2c1ec279b348f54a79ad232ce68fd759f2f","size":724360,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20182407100050%7C20180724135133.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20182407100050%7C20180724135133.pdf%7C","text":"Begr\u00fcndung","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20182407100050","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/126","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2018-GV-8%7C20182407100050%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2018-GV-8","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20212608100135","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Turnusm\u00e4\u00dfiger Wasserz\u00e4hlerwechsel: Aufhebung Sperrvermerk, Einleitung Vergabeverfahren, Umsetzung Einbau Funkwasserz\u00e4hler.","reference":"2021/133","date":"2021-08-26","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212608100135","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/133","fileName":"20212608100135","mimeType":"application/pdf","size":26139,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 26.08.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/133  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 09.09.2021  \u00f6ffentlich    Betreff: Turnusm\u00e4\u00dfiger Wasserz\u00e4hlerwechsel: Aufhebung Sperrvermerk, Einleitung Vergabeverfahren, Umsetzung Einbau Funkwasserz\u00e4hler.    Anlagen: Angebote KBH und Symvaro   \fSachverhalt: Wie schon mehrfach in Sitzungen angesprochen, steht der turnusm\u00e4\u00dfige Austausch der Wasserz\u00e4hler f\u00fcr das Jahr 2021 an. Hierf\u00fcr wurden 210.000,00 Euro im Haushalt 2021 eingeplant.   Dieser Betrag wurde vorerst mit einem Sperrvermerk versehen.  F\u00fcr den Austausch der Wasserz\u00e4hler, alle 6 Jahre, werden pro Jahr und Wasserz\u00e4hler 30,00 Euro Geb\u00fchren von den Endverbrauchern erhoben.  Auszutauschen sind f\u00fcr das Jahr 2021 ca. 2100 Z\u00e4hler.  Im Zuge der Markterkundung der Gemeinde Lautertal zum Thema Funkwasserz\u00e4hler liegen nun 3 unverbindliche Angebote zum Austausch und Einbau von Wasserz\u00e4hlern vor. Diese unverbindlichen Angebote liegen zur heutigen Sitzung als Tischvorlagen aus.  Der Einbau von Funkwasserz\u00e4hler bringt viele Vorteile mit sich:  Das Einlesen der Z\u00e4hlerst\u00e4nde erfolgt durch Speicherung der Daten in ein Tablett, welche von der Stra\u00dfe aus beim Durchfahren der Stra\u00dfen eigelesen werden kann. Der Datenschutz ist vollst\u00e4ndig gew\u00e4hrleistet.  Kein Erstellen von Wasserkarten, Versand, R\u00fccklauf, Eintragung der gemeldeten St\u00e4nde in das System (h\u00e4ndisch).  Keine fehlerhaften Meldungen, hierdurch auch keine Korrekturen.  Zeitgenaue Ablesung zum Jahresende m\u00f6glich.  Kein Betreten der Wohnungen erforderlich.  B\u00fcrger m\u00fcssen keine Ablesung vornehmen und keine Abgabefristen beachten.   Es entfallen Sch\u00e4tzungen der Wasserz\u00e4hler. (Sch\u00e4tzungen fallen an, wenn B\u00fcrger zum Abgabetermin keine Z\u00e4hlerst\u00e4nde gemeldet haben. Hier k\u00f6nnen nat\u00fcrlich nur gesch\u00e4tzte Z\u00e4hlerst\u00e4nde abgerechnet werden, keine korrekt gemeldeten Z\u00e4hlerst\u00e4nde. Es fallen evtl. Kosten, Arbeitsaufwand durch Nachmeldungen usw an.      Das Angebot der Firma Biesinger GmbH ist das kosteng\u00fcnstigste unverbindliche Angebot und beinhaltet alle erforderlichen Ger\u00e4tschaften und Leistungen, einschlie\u00dflich den Einbau der Wasserz\u00e4hler.  Aufgrund der Markerkundung und des unverbindlichen Angebotes der Firma Biesinger GmbH ist festzustellen, dass sich der Einbau der Funkwasserz\u00e4hler kosteng\u00fcnstiger darstellt, als der Einbau herk\u00f6mmlicher Wasserz\u00e4hler. Da die Firma Biesinger die Umr\u00fcstung der Wasserz\u00e4hler der Gemeinde Lautertal in Funkwasserz\u00e4hler als Pilotprojekt f\u00fchren w\u00fcrde, ergeben sich hieraus auch deutliche Einsparungen bei der Software und den Wartungskosten f\u00fcr die Gemeinde Lautertal.  Bei einem Volumen von \u00fcber 200.000,00 Euro Auftragswert wird ein \u00f6ffentliches Ausschreibungsverfahren gefordert. Aus diesem Grund wird empfohlen, den Sperrvermerk der Position Wasserz\u00e4hler im Haushaltsplan 2021 aufzuheben, das Vergabeverfahren einzuleiten und zeitnah den Einbau der Funkwasserz\u00e4hler vorzunehmen.      \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal beschlie\u00dft, den Sperrvermerk im Haushalt 2021 f\u00fcr die Position Funkwasserz\u00e4hler aufzuheben, um das Vergabeverfahren einzuleiten und den Einbau der Funkwasserz\u00e4hler umzusetzen.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212608100135&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212608100135&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/653","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-38%7C20212608100135%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-38","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20211208100126","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Neuwahl von Ortsgerichtsmitgliedern im Ortsgericht II","reference":"2021/124","date":"2021-08-12","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211208100126","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/124","fileName":"20211208100126","mimeType":"application/pdf","size":13351,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 12.08.2021  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2021/124  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Neuwahl von Ortsgerichtsmitgliedern im Ortsgericht II    Anlagen:    \fSachverhalt:  Das Amtsgericht Bensheim hat mit Schreiben vom 17. M\u00e4rz 2021 mitgeteilt, dass die Ortsgerichtssch\u00f6ffin Frau Beate Dechnig und der Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers  Herr Dr. Karl Josef Kuhn mit Ablauf des 15.03.2021 aus ihrem Amt ausgeschieden sind.   Die Gemeinde hat daher eine/n Nachfolger/in zur Ernennung vorzuschlagen, die/der mehr als die H\u00e4lfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter erhalten hat.  Die Wahl hat schriftlich und geheim zu erfolgen. Falls niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (\u00a7 7 Ortsgerichtsgesetz).   Nach \u00a7 8 des Ortsgerichtsgesetzes (pers\u00f6nliche Voraussetzung f\u00fcr die Ernennung) d\u00fcrfen zu Ortsgerichtsmitgliedern nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genie\u00dfen, sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Sch\u00e4tzung von Grundst\u00fccken vertraut sein.   Herr Dr. Karl Josef Kuhn ist bereit, das Amt weiterhin auszu\u00fcben.  Von Seiten der CDU-Fraktion wird folgende Person vorgeschlagen:  Frau Monika Heiser, wohnhaft in Lautertal (Odenwald), In der Schweiz 9.   \fBeschlussvorschlag:  \f    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211208100126&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211208100126&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/650","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-38%7C20211208100126%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-38","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20211908100131","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 15.08.2019 TOP 13 wegen fehlender Rechtsg\u00fcltigkeit","reference":"2021/129","date":"2021-08-19","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211908100131","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/129","fileName":"20211908100131","mimeType":"application/pdf","size":14340,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 19.08.2021  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2021/129  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 15.08.2019 TOP 13 wegen fehlender Rechtsg\u00fcltigkeit    Anlagen: CDU-Antrag zur \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.08.2019   \fSachverhalt:  Die Gemeindevertretung hat in der 27. Sitzung vom 15.08.2019 unter TOP 13 beschlossen, die Gesch\u00e4ftsordnung der Gemeindevertretung dahingehend zu \u00e4ndern, dass der Gemeindevorstand Anfragen schriftlich beantworten muss und die schriftlich beantworteten Anfragen den Mitgliedern der Gemeindevertretung zu Beginn der Sitzung als Tischvorlage vorzulegen sind.  Der Beschluss besitzt keine Rechtsg\u00fcltigkeit.  Dies ist wie folgt zu begr\u00fcnden:  \u00a750 (2) Satz 4 HGO definiert die Instrumente der Gemeindevertretung zur \u00dcberwachung der Verwaltung. Dazu geh\u00f6rt u.a. das Recht der Anfragestellung. Gem\u00e4\u00df \u00a750 (2) Satz 5 HGO hat der Gemeindevorstand die Pflicht, diese Anfragen zu beantworten.  Eine Formvorschrift existiert diesbez\u00fcglich nicht.  Die Gesch\u00e4ftsordnung der Gemeindevertretung stellt keine Satzung dar und hat demzufolge auch keine rechtliche Bindung. Sie kann die Vorschriften der HGO nicht beschr\u00e4nken oder \u00e4ndern. Eine Formvorschrift der Beantwortung von Anfragen ist daher unzul\u00e4ssig.  Herr Neher von der Kommunalaufsicht best\u00e4tigt dies am 20.07.2021 und f\u00fcgt an, dass der unzul\u00e4ssige Beschluss durch die Gemeindevertretung selbst aufzuheben ist.  Der Gemeindevorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit am 23.08.2021 in seiner Sitzung und empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufhebung des vorgenannten Beschlusses.  \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft die Aufhebung des Beschlusses vom 15.08.2019 TOP 13.   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211908100131&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211908100131&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/652","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-38%7C20211908100131%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-38","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20211608100128","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Bildung einer Kommission zur Wasserversorgung","reference":"2021/126","date":"2021-08-16","paperType":"Vorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211608100128","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/126","fileName":"20211608100128","mimeType":"application/pdf","size":13764,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 001-15-11 ma Lautertal/Odw., 16.08.2021  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2021/126  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Bildung einer Kommission zur Wasserversorgung    Anlagen:    \fSachverhalt:  Bereits in vergangenen Wahlperioden wurde eine Kommission zur Wasserversorgung gebildet. Diese bestand jeweils aus dem B\u00fcrgermeister, weiteren Mitgliedern des Gemeindevorstandes, Mitgliedern der Gemeindevertretung und sachkundigen Einwohnern gem\u00e4\u00df \u00a772 HGO.  Dabei wurden Angelegenheiten, die die Wasserversorgung der Gemeinde Lautertal betreffen, eingehend beraten und beschlossen.  Es wird vorgeschlagen, erneut eine Wasserkommission zu bilden.  Diese sollte die Umsetzung des Wasserversorgungskonzeptes als Aufgabe wahrnehmen.  Sie sollte aus insgesamt elf Mitgliedern (B\u00fcrgermeister, vier Mitglieder des Gemeindevorstandes, vier Mitglieder der Gemeindevertretung und zwei sachkundige Einwohner) bestehen. Von der Verwaltung sollten im Bedarfsfall Personen hinzugezogen werden, die mit dem jeweiligen Thema vertraut sind (z.B. Leiter der Bauabteilung, Leiterin der Finanzabteilung, Besch\u00e4ftigte der Wasserversorgung).  Der Gemeindevorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 12.07.2021. Er beschloss die Bildung einer Kommission zur Wasserversorgung und bestimmt zugleich vier Mitglieder aus seinen Reihen.  Die Gemeindevertretung wird gebeten, ihre Mitglieder sowie die sachkundigen Einwohner zu w\u00e4hlen.  \fBeschlussvorschlag:  \f    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211608100128&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211608100128&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/651","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-38%7C20211608100128%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-38","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20210305100058","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Beschlussfassung \u00fcber den Jahresabschluss zum 31.12.2017","reference":"2021/058","date":"2021-05-03","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210305100058","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/058","fileName":"20210305100058","mimeType":"application/pdf","size":14294,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 03.05.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/058  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Beschlussfassung \u00fcber den Jahresabschluss zum 31.12.2017    Anlagen: 2018-10_08_Jahresabschlussbericht-2017 Stellungnahme zum Bericht Jahresabschluss 2017 Bericht \u00fcber die Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 1 bis 15 Bericht \u00fcber die Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 16 bis 35 Bericht \u00fcber die Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 36 bis 44 Bericht \u00fcber die Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 45 bis Ende   \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7 112 HGO hat der Gemeindevorstand die Jahresrechnung aufzustellen. Im Anschluss ist diese dem Revisionsamt des Kreises Bergstra\u00dfe zur Pr\u00fcfung vorzulegen. Gem\u00e4\u00df \u00a7 113 HGO ist nach Abschluss der Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses dieser mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.  Der Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Lautertal wurde von der Firma Eckermann und Krau\u00df erstellt und vom Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 08.10.2018 gem\u00e4\u00df \u00a7 112 HGO aufgestellt. Sodann wurde der vom Gemeindevorstand aufgestellte Jahresabschluss 2017 dem Revisionsamt des Kreises Bergstra\u00dfe zur Pr\u00fcfung vorgelegt.  Mit Datum vom 15.02.2021 wurde der Schlussbericht des Revisionsamtes zur Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Lautertal f\u00fcr das Haushaltsjahr 2017 vorgelegt. Dieser ist in Anlage 3-6 beigef\u00fcgt.  Die entsprechende Stellungnahme zu diesem Schlussbericht ist in Anlage 2 beigef\u00fcgt.  Gem\u00e4\u00df \u00a7 113 HGO legt der Gemeindevorstand den Jahresabschluss (Anlage 1) mit dem Bericht zur Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses des Revisionsamtes, sowie die dazugeh\u00f6rige Stellungnahme der Verwaltung, der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.  Gem\u00e4\u00df \u00a7 114 HGO ist dem Gemeindevorstand durch die Gemeindevertretung Entlastung zu erteilen.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft gem\u00e4\u00df \u00a7 114 HGO \u00fcber dem vom Revisionsamt des Kreises Bergstra\u00dfe gepr\u00fcften Jahresabschluss zum 31.12.2017 und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210305100058&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210305100058&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20210305100058%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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teilbereichsbezogene \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich der Bebauungspl\u00e4ne DESTAG und \u00d6stlich Auf der Steinaue in der Gemarkung Reichenbach einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).   Diese Aufstellungsbeschl\u00fcsse wurden gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB am 02.08.2019 orts\u00fcblich bekannt gemacht.   Das Plangebiet befindet sich im Osten des bebauten Ortsteils Reichenbach.  Der vorl\u00e4ufige Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes DESTAG beinhaltet die Grundst\u00fccke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Reichenbach Flur 6, Nr. 62/3, 62/5, 64/8, 88/1, 88/3, 94/3, 94/4, 95/3, 95/4, 96/5, 99/2, 100/1, 102/1, 102/4, 103/2, 104, 105/5, 106/2, 106/3, 107/4 (teilweise), 107/7, 107/8, 108/1, 109/1, 110/1, 115, 117, 124/5, 124/6, 124/21 (teilweise), 124/22 (teilweise), 124/23 (teilweise), 136/1, 144/1 (teilweise) sowie 146/4 und ist der nachstehenden Plandarstellung (\u00dcbersicht 1) zu entnehmen.  Der vorl\u00e4ufige Geltungsbereich f\u00fcr die \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes beinhaltet die Grundst\u00fccke mit der amtlichen Katasterbezeichnung:  innerhalb des Geltungsbereiches f\u00fcr den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan DESTAG, Gemarkung Reichenbach, Flur 6, Nr. 62/5, 88/1, 88/3, 94/3, 94/4, 95/3, 95/4, 96/5, 99/2, 100/1, 102/1, 102/4, 103/2, 104 (teilweise), 106/2, 106/3 (teilweise), 107/4 (teilweise), 107/8 (teilweise), 108/1 (teilweise), 109/1 (teilweise), 110/1 (teilweise), 115 (teilweise), 117 (teilweise), 124/23 (teilweise), 136/1 (teilweise), 144/1 (teilweise), 146/4 (teilweise).  innerhalb des Geltungsbereiches f\u00fcr den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan \u00d6stlich Auf der Steinaue, Gemarkung Reichenbach, Flur 6, Nr. 62/2, 66/7, 81/7, 81/8, 81/9, 83/2, 105/2, 105/3, 107/3, 107/4 (teilweise), 107/5, 107/6, 143 (teilweise), 146/4 (teilweise). Auch der vorl\u00e4ufige r\u00e4umliche Geltungsbereich der teilbereichsbezogenen \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes ist der nachstehenden Plandarstellung (\u00dcbersicht 2) zu entnehmen.  Die Grenze des Aufhebungsbeschlusses zum vorl\u00e4ufigen Geltungsbereich des Bebauungsplans DESTAG ist in der \u00dcbersicht 1 dargestellt.  Entscheidungsgr\u00fcnde f\u00fcr den Aufhebungsbeschluss:   Im Zuge des Aufstellungsbeschlusses \u00d6stlich Auf der Steinaue der in der Gemeindevertretung am 13.06.2019 gefasst wurde, ist beschlossen worden, dass der derzeit noch verrohrte Vorbach im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens zu \u00f6ffnen und zu renaturieren sei.  Grunds\u00e4tzlich ist die Gemeinde an einer st\u00e4dtebaulichen Entwicklung des Areals interessiert. Jedoch konnte im weiteren Bauleitplanverfahren keine Einigung zwischen dem Eigent\u00fcmer, vertreten durch InfraPro Ingenieur GmbH und Co. KG, H\u00fcttenfelder Str. 7, 64653 Lorsch, zur \u00d6ffnung der derzeit verrohrten Vorbach getroffen worden. Da dieser Aspekt eine unabdingbare Voraussetzung und wesentlicher Bestandteil in der zuk\u00fcnftigen Planung sein sollte, wird der Aufstellungsbeschluss vom 13.06.2019 aufgehoben und das Bauleitverfahren somit eingestellt.   Der Gemeindevorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 06.09.2021. Er empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, der nachstehenden Beschlussfassung zuzustimmen:   Der von der Gemeindevertretung Lautertal gefasste Aufstellungsbeschluss vom 13.06.2019 gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Amtlichen Bekanntmachung im Bergstr\u00e4\u00dfer Anzeiger am 02.08.2019 f\u00fcr das nachstehende Gebiet (\u00dcbersicht 1) sowie die gefassten Beschl\u00fcsse zu der Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 sowie der f\u00f6rmlichen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstiger Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7  4 Abs. 2 BauGB werden aufgehoben bzw. eingestellt.   Der von der Gemeindevertretung Lautertal gefasste Beschluss vom 13.06.2019 gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Amtlichen Bekanntmachung im Bergstr\u00e4\u00dfer Anzeiger am 02.08.2019 f\u00fcr das nachstehende Gebiet (\u00dcbersicht 2) und deren \u00c4nderungen des Fl\u00e4chennutzungsplanes werden aufgehoben bzw. eingestellt.         /  \u00dcbersicht 1     /  \u00dcbersicht 2\f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20213008100138&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20213008100138&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20213008100138%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20210831143211-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-08-31","sha1Checksum":"25a16b98c687df2194c86c9a567b54e045b799d9","size":6114233,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213008100138%7C20210831143211-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213008100138%7C20210831143211-0.pdf%7C","text":"Destag","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20213008100138","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/662","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-38%7C20213008100138%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-38","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20213008100139","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Aufhebung des Aufstellungsbeschluss - \u00d6stlich Auf der Steinaue - vom 13.06.2019 Amtliche Bekanntmachung im Bergstr\u00e4\u00dfer Anzeiger vom 02.08.2019","reference":"2021/137","date":"2021-08-30","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20213008100139","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/137","fileName":"20213008100139","mimeType":"application/pdf","size":278090,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610.20.1.26 Lautertal/Odw., 30.08.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2021/137  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 09.09.2021 10 \u00f6ffentlich    Betreff: Aufhebung des Aufstellungsbeschluss - \u00d6stlich Auf der Steinaue - vom 13.06.2019 Amtliche Bekanntmachung im Bergstr\u00e4\u00dfer Anzeiger vom 02.08.2019    Anlagen: \u00d6stlich Auf der SteinaueAmtliche Bekanntmachung vom 02.08.2019   \fSachverhalt:  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat in ihrer Sitzung am 13.06.2019 zur Gew\u00e4hrleistung einer geordneten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des \u00a7 1 Abs. 3 BauGB sowie zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen f\u00fcr eine st\u00e4dtebauliche Innenentwicklung beschlossen, den Bebauungsplan \u00d6stlich Auf der Steinaue gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem\u00e4\u00df \u00a7 13a Abs. 2 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde nach \u00a7 2 Abs. 1 BauGB am 02.08.2019 orts\u00fcblich bekannt gemacht. Das Plangebiet befindet sich im Osten des bebauten Ortsteils Reichenbach.  Der vorl\u00e4ufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurst\u00fccke der Gemarkung Reichenbach, Flur 6 Nr. 62/2, Nr.66/3, Nr. 66/4 (teilweise), Nr. 66/7, Nr. 78/1, Nr. 81/7, Nr. 81/8, Nr. 81/9, Nr. 83/2, Nr. 105/2, Nr. 105/3, Nr. 107/3, Nr. 107/4 (teilweise), Nr. 107/5, Nr. 107/6, Nr. 143, Nr. 146/4 (teilweise). Das Plangebiet hat eine Gesamtgr\u00f6\u00dfe von ca. 13.480 m.  Die Grenze des Aufhebungsbeschlusses zum vorl\u00e4ufigen Geltungsbereich des Bebauungsplans \u00d6stlich Auf der Steinaue ist im \u00dcbersichtsplan dargestellt.   Entscheidungsgr\u00fcnde f\u00fcr den Aufhebungsbeschluss:   Im Zuge des Aufstellungsbeschlusses \u00d6stlich Auf der Steinaue der in der Gemeindevertretung am 13.06.2019 gefasst wurde, ist beschlossen worden, dass der derzeit noch verrohrte Vorbach im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens zu \u00f6ffnen und zu renaturieren sei.  Im weiteren Bauleitplanverfahren zwischen dem Eigent\u00fcmer, vertreten durch InfraPro Ingenieur GmbH und Co. KG, H\u00fcttenfelder Str. 7, 64653 Lorsch, ist keine Einigung zur \u00d6ffnung der derzeit verrohrten Vorbach getroffen worden. Da dieser Aspekt eine unabdingbare Voraussetzung und wesentlicher Bestandteil in der zuk\u00fcnftigen Planung sein sollte, wird der Aufstellungsbeschluss vom 13.06.2019 aufgehoben und das Bauleitverfahren somit eingestellt.   Der Gemeindevorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 06.09.2021. Er empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, der nachstehende Beschlussfassung zuzustimmen:    Der von der Gemeindevertretung Lautertal gefasste Aufstellungsbeschluss vom 13.06.2019 gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Amtlichen Bekanntmachung im Bergstr\u00e4\u00dfer Anzeiger am 02.08.2019 f\u00fcr das nachstehende Gebiet sowie die gefassten Beschl\u00fcsse zur Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. \u00a7 3 Abs. 2 BauGB sowie der f\u00f6rmlichen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstiger Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 13a Abs. 2 BauGB i. 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Im Fl\u00e4chennutzungsplan der Gemeinde Lautertal ist das Grundst\u00fcck als Fl\u00e4che f\u00fcr die Landwirtschaft dargestellt. Insofern ist das Grundst\u00fcck planungsrechtlich dem Au\u00dfenbereich zuzuordnen. In der \u00d6rtlichkeit grenzen am nordwestlichsten Bereich des Grundst\u00fccks sowohl westlich als auch n\u00f6rdlich Wohnbebauungen an und das Grundst\u00fcck ist bereits \u00fcber die Hochst\u00e4dter Stra\u00dfe vollst\u00e4ndig erschlossen ist. Dieser Grundst\u00fccksteil bietet sich somit f\u00fcr eine Abrundung des Ortsrandes im Sinne der Nachverdichtung an. Der Ortsbeirat Elmshausen hatte in seiner Sitzung am 23.09.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplans f\u00fcr ein Wohnhaus bef\u00fcrwortet. Auf Grund der Lage im Au\u00dfenbereich sollte die Aufstellung des Bebauungsplans urspr\u00fcnglich in einem zweistufigen Normalverfahren mit Umweltpr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden. Inzwischen wurde von der Bundesregierung jedoch das Baulandmobilisierungsgesetzt verabschiedet, in dem \u00a7 13b BauGB wieder zur Anwendung kommt. Nach \u00a7 13b BauGB kann das beschleunigte Verfahren auch f\u00fcr Fl\u00e4chen mit weniger als 10.000 m zul\u00e4ssiger Grundfl\u00e4che, die sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschlie\u00dfen und die Zul\u00e4ssigkeit von Wohnnutzung begr\u00fcnden, angewendet werden. Das vorliegende Vorhaben erf\u00fcllt diese und die sonstigen Voraussetzungen f\u00fcr das beschleunigte Verfahren:  - Die zul\u00e4ssige Grundfl\u00e4che liegt unter 10.000 m, im r\u00e4umlichen Umfeld sind derzeit keine weiteren Bauleitplanverfahren anh\u00e4ngig; - Durch den Bebauungsplan wird keine Zul\u00e4ssigkeit von Vorhaben begr\u00fcndet, die einer Pflicht zur Durchf\u00fchrung einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung nach dem Gesetz \u00fcber die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung oder nach Landesrecht unterliegen; - Es liegen keine Anhaltspunkte f\u00fcr eine Beeintr\u00e4chtigung von FFH- oder Europ\u00e4ischen Vogelschutzgebieten vor; - Es bestehen keine Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unf\u00e4llen nach \u00a7 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind; - Es wird Wohnnutzung (Reines Wohngebiet) festgesetzt; - Das Vorhaben grenzt an den im Zusammenhang bebauten Ortsrand an.    / Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurst\u00fccke Nr. 34/3 teilweise und 235/3 teilweise (Hochst\u00e4dter Stra\u00dfe) in der Flur 7, Gemarkung Elmshausen mit einer Gr\u00f6\u00dfe von ca. 851 m. Das Flurst\u00fcck 34/3 ist in Privateigentum, das Flurst\u00fcck 235/3 (Stra\u00dfe) ist im Eigentum der Gemeinde Lautertal.    F\u00fcr die Einleitung des Verfahrens ist es zun\u00e4chst notwendig, einen Aufstellungsbeschluss gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Zudem soll mit dem vorgelegten Entwurf die Beteiligung nach \u00a7 3 Abs. 2 BauGB (\u00d6ffentlichkeit) und \u00a7 4 Abs. 2 BauGB (Fachbeh\u00f6rden und Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange) erfolgen. Die Kosten des Verfahrens tr\u00e4gt der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer.  Der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer hat nach der Gemeindevertretersitzung am 15.07.2021 entschieden, nach positiv abgeschlossener Bauleitplanung Grubenberg, den Stra\u00dfenbereich des Geltungsbereiches nach der Belastungsklasse 0,3, wie von der Bauverwaltung vorgegeben, zu sanieren. Die Sanierung des Stra\u00dfenbereichs wird von der Bauverwaltung \u00fcberwacht. Hierzu wird mit dem Gemeindevorstand ein Vertrag ausgearbeitet. Die Kosten tr\u00e4gt der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer.  Der Gemeindevorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 06.09.2021. Er empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung.   \f              Beschlussvorschlag:  \f Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, der nachstehenden Beschlussfassung zuzustimmen:  Der Gemeindevorstand soll mit dem Eigent\u00fcmer einen Vertrag abschlie\u00dfen, um den Stra\u00dfenbereich des Geltungsbereiches nach der Belastungsklasse 0,3 zu sanieren. Die Kosten tr\u00e4gt der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer.  der Aufstellung des Bebauungsplans Grubenberg gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs.1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach \u00a7 13b BauGB zuzustimmen.  der Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit nach \u00a7 3 Abs. 2 BauGB als auch der Beteiligung der Beh\u00f6rden nach \u00a7 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls zuzustimmen.    Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird damit beauftragt, die Beteiligungen der \u00d6ffentlichkeit in Form einer \u00f6ffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB f\u00fcr die Dauer eines Monats durchzuf\u00fchren. Die Stellungnahmen der betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange sind gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB einzuholen Alle im Rahmen der \u00f6ffentlichen Auslegungen sowie der Beh\u00f6rden- und Tr\u00e4gerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen \u00c4u\u00dferungen sind dann zu pr\u00fcfen und mit einer fachlichen Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen. Diese Beschl\u00fcsse sind mit Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegungen in den orts\u00fcblichen Bekanntmachungsbl\u00e4ttern der Gemeinde zu ver\u00f6ffentlichen.  \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20213008100141&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20213008100141&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20213008100141%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20210618130631-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"ded623408a3bdb2059c02ed0973d5fba745fe204","size":751332,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213008100141%7C20210618130631-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213008100141%7C20210618130631-0.pdf%7C","text":"Lautertal_Grubenberg_Planzeichnung_Entwurf_2021-05-31","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20213008100141","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20213008100141%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20210618130634-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"ad37bba8c12ad8e37314368b7e1d892e243a462f","size":1070095,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213008100141%7C20210618130634-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213008100141%7C20210618130634-0.pdf%7C","text":"Lautertal_Grubenberg_Begr\u00fcndung_Entwurf_2021-05-31","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20213008100141","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20213008100141%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20210618130637-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"0c086b8ae82728c51a621c9a83fb222093c98e6c","size":99367,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213008100141%7C20210618130637-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213008100141%7C20210618130637-0.pdf%7C","text":"Lautertal_Grubenberg_Textfestsetzungen_Entwurf_2021-05-31","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20213008100141","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/663","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-38%7C20213008100141%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-38","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20212610100196","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Verleihung von Ehrenbezeichnungen","reference":"2021/194","date":"2021-10-26","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212610100196","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/194","fileName":"20212610100196","mimeType":"application/pdf","size":27347,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 021-05 Lautertal/Odw., 26.10.2021  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2021/194  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 11.11.2021 15 \u00f6ffentlich    Betreff: Verleihung von Ehrenbezeichnungen    Anlagen:    \fSachverhalt:  Der Ortsbeirat Beedenkirchen hat in seiner ersten Sitzung am 11. Mai 2021 beschlossen, die ehemaligen Ortsbeiratsmitglieder Peter Reimund und Werner Heist f\u00fcr die Verleihung von Ehrenbezeichnungen vorzuschlagen.  Herr Peter Reimund war 28 Jahre lang Ortsbeiratsmitglied. Er kann daher die Ehrenbezeichnung als Ehrenmitglieds des Ortsbeirates gem\u00e4\u00df \u00a728 (2) Satz 1 HGO i.V.m. \u00a77 (2) Hauptsatzung der Gemeinde Lautertal erhalten.  Herr Werner Heist war insgesamt 33 Jahre lang Ortsbeiratsmitglied, weshalb auch er zum Ehrenmitglied des Ortsbeirates ernannt werden kann. Da er 19 statt mindestens 20 Jahre lang Ortsvorsteher war, w\u00fcrde die Ehrung als Ehrenortsvorsteher jedoch entgegen der gesetzlichen Grundlagen stehen. Der Vorschlag des Ortsbeirates zur Ernennung zum Ehrenortsvorsteher w\u00e4re daher abzulehnen.  Folgende Mandatstr\u00e4ger/innen sind nach der Wahlperiode 2016-2021 ausgeschieden und k\u00f6nnten ebenfalls Ehrenbezeichnungen erhalten:  Gem\u00e4\u00df \u00a77 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Lautertal sollen die Ehrenbezeichnungen in feierlicher Form in einer Sitzung der Gemeindevertretung verliehen werden.  Name Vorname Gremium Zeitraum Dauer m\u00f6gliche Bezeichnung  Bitsch Peter OB Knoden 2001-2021 20 Jahre Ehrenmitglied des Ortsbeirates  Pfeifer Gerhard OB Raidelbach 2001-2021 20 Jahre Ehrenmitglied des Ortsbeirates  Schneider Karl OV Lautern 1979-1999 20 Jahre Ehrenortsvorsteher  Hannewald Peter GV 1993-2006 24 Jahre Ehrengemeindevertreter     2007-2008       2011-2021     Hechler Wolfgang GV 1997-2021 24 Jahre Ehrengemeindevertreter  Krichbaum Lars OB Reichenbach 1997-2021 24 Jahre Ehrenmitglied des Ortsbeirates  Lannert Harald OB Schannenbach 1997-2021 24 Jahre Ehrenmitglied des Ortsbeirates    OV Schannebach   Ehrenortsvorsteher     Name Vorname Gremium Zeitraum Dauer m\u00f6gliche Bezeichnung  Steinl Horst OB Knoden 1997-2021 24 Jahre Ehrenmitglied des Ortsbeirates  M\u00fcller Renate OB Lautern 1981-1997 26 Jahre Ehrenmitglied des Ortsbeirates     2011-2021    Schmidtke Reinhard OB Gadernheim 1977-2021 44 Jahre Ehrenmitglied des Ortsbeirates   Der Gemeindevorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 25.10.2021 und empfiehlt der Gemeindevertretung die folgende Beschlussfassung.  \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, den in der Vorlage genannten Personen die entsprechenden Ehrenbezeichnungen zu verleihen.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212610100196&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212610100196&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/702","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-45%7C20212610100196%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-45","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20211910100190","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Korrektur Zuordnung der Buchung Bauhofleistung des KMB f\u00fcr Friedhofspflege","reference":"2021/188","date":"2021-10-19","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211910100190","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/188","fileName":"20211910100190","mimeType":"application/pdf","size":13471,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 19.10.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/188  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 11.11.2021 14 \u00f6ffentlich    Betreff: Korrektur Zuordnung der Buchung Bauhofleistung des KMB f\u00fcr Friedhofspflege    Anlagen:    \fSachverhalt:  Im Haushaltsplan 2021 wurden versehentlich die 230.000 EUR Bauhofleistungen des KMB f\u00fcr Friedhofspflege und Bestattungsleistungen statt auf das Produkt 1321  Friedhofs- und Bestattungswesen  auf das Produkt 1331  F\u00f6rderung der Land- u. Forstwirtschaft  geplant. Auf dem Produkt 1331 stehen statt eigentlich 150.000 EUR nun 380.000 EUR Bauhofleistungen (230.000 EUR zu viel), daf\u00fcr fehlen beim Produkt 1321 die 230.000 EUR. Die verschobene Zuordnung soll mit diesem Beschluss korrigiert werden. Der Gesamtergebnishaushalt wird hierdurch nicht beeintr\u00e4chtigt. Es handelt sich lediglich um eine haushaltsinterne Aufwandsumschichtung. Im n\u00e4chsten Haushaltsplan wird die Zuordnung wieder korrekt dargestellt werden.     \fBeschlussvorschlag:  \fBeim Produkt 1321  Friedhofs- und Bestattungswesen  werden au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen f\u00fcr KMB-Bauhofleistungen (Pos. 15 des Teilergebnishaushalts  Aufwendungen f\u00fcr Zuweisungen und Zusch\u00fcsse ) in H\u00f6he von 230.000 EUR genehmigt. Die Deckung ist durch eine gleichwertige K\u00fcrzung beim Produkt 1331  F\u00f6rderung der Land- u. Forstwirtschaft  gew\u00e4hrleistet.      \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211910100190&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211910100190&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/703","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-45%7C20211910100190%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-45","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20211510100180","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Aufhebung des Sperrvermerks bei den Sach- und Dienstleistungen im Ergebnishaushalt","reference":"2021/178","date":"2021-10-15","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211510100180","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/178","fileName":"20211510100180","mimeType":"application/pdf","size":101237,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 15.10.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/178  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 11.11.2021 13 \u00f6ffentlich    Betreff: Aufhebung des Sperrvermerks bei den Sach- und Dienstleistungen im Ergebnishaushalt    Anlagen:    \fSachverhalt:  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat in ihrer Sitzung am 25. Februar 2021 im Zusammenhang mit dem Beschluss \u00fcber den Haushaltsplan 2021 einen sogenannten Sperrvermerk auf die globalen Sach- und Dienstleistungen gesetzt:   Die Gesamtsumme der Sach- und Dienstleistungen darf zun\u00e4chst nur zu maximal 90% beansprucht werden. Vor einer \u00dcberschreitung des Schwellenwertes in H\u00f6he von 2.004.777 (90 % von 2.227.530 ) ist ein Freigabebeschluss durch die Gemeindevertretung zu erwirken.  Ziel dieses Sperrvermerkes war es, durch eine restriktive Bewirtschaftung der Mittel auf einen eventuellen Einbruch der Steuereinnahmen aufgrund von Konjunktureinbr\u00fcchen oder Einbr\u00fcchen bei den Steuereinnahmen reagieren zu k\u00f6nnen.  Gem\u00e4\u00df Haushaltsbericht zum 31. August 2021 ist aufgrund der bisherigen Buchungslage zwar davon auszugehen, dass das Einsparziel erreicht werden kann, allerdings wird es \u00e4u\u00dferst schwierig sein, die g\u00e4nzliche Erf\u00fcllung des Einsparziels in H\u00f6he von 222.753  auch tats\u00e4chlich zu erreichen, da in den Sach- und Dienstleistungen auch viele vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen enthalten sind  ebenso wie notwendige Instandsetzungsma\u00dfnahmen, deren Nicht-Erf\u00fcllung die Substanz der Infrastruktur und des gemeindlichen Verm\u00f6gens gef\u00e4hrden k\u00f6nnte.  Da die Sperre damit verkn\u00fcpft war, auf eventuelle (nicht bereits eingeplante) Steuereinbr\u00fcche reagieren zu k\u00f6nnen, d\u00fcrfte eine Teilaufhebung des Sperrvermerks bis zu der H\u00f6he der bei vorsichtiger Annahme zu erwartenden Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer (150 TEUR  siehe Haushaltsbericht) weiterhin zielf\u00fchrend sein. Aus diesem Grund soll der Sperrvermerk vorsorglich teilaufgehoben werden, so dass anstelle von 222.753  nur noch 150.000  gesperrt sind, wodurch sich der gesperrte Betrag um 72.753  reduziert. Die vorsorgliche Aufhebung ist sinnvoll, da ansonsten gegebenenfalls eine kurzfristige Sondersitzung einberufen werden m\u00fcsste, sobald die Grenze erreicht wird. Dies k\u00f6nnte dann sogar auf die Weihnachtszeit oder die Weihnachtsferien fallen, was in der Praxis schwierig zu realisieren sein d\u00fcrfte. Die Teilaufhebung des Sperrvermerks wird an den stringenten Bem\u00fchungen, das Einsparziel zu erreichen, nichts \u00e4ndern.  \fBeschlussvorschlag:  \fDer durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 25. Februar 2021 im Zusammenhang mit dem Beschluss \u00fcber den Haushaltsplan 2021 gesetzte Sperrvermerk in H\u00f6he von 222.753   (10 %) auf die globalen Sach- und Dienstleistungen wird mit einem Anteil von 72.753  teilaufgehoben. Ein Restbetrag in H\u00f6he von 150.000  soll zur Sicherstellung des Ausgleichs eines m\u00f6glichen Steuereinbruchs beim Einkommensteueranteil weiterhin gesperrt bleiben.   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211510100180&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211510100180&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/699","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-45%7C20211510100180%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-45","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20211510100182","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogrammes 2022-2025","reference":"2021/180","date":"2021-10-15","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211510100182","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/180","fileName":"20211510100182","mimeType":"application/pdf","size":13235,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 15.10.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/180  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 11.11.2021 12 \u00f6ffentlich    Betreff: Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogrammes 2022-2025    Anlagen: 2021-10-11_Investitionsprogramm_Beschluss-GVo   \fSachverhalt: Gem\u00e4\u00df \u00a7 101 Abs.3 HGO ist das Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung gesondert von der Beschlussfassung der Haushaltssatzung zu beschlie\u00dfen.  Der Gemeindevorstand hat das Investitionsprogramm 2022-2025 in seiner Sitzung vom 11.10.2021 festgestellt und legt das Investitionsprogramm 2022-2025 der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.  Erg\u00e4nzend zum Investitionsprogramm 2022-2025 soll der Neubau (Sanierung) der Br\u00fccke in der Balkh\u00e4user Stra\u00dfe aufgenommen werden (200.000,-- Euro). Bei dieser Br\u00fccke besteht dringlicher Handlungsbedarf. Dies wurde durch eine \u00dcberpr\u00fcfung festgestellt     \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung beschlie\u00dft das Investitionsprogramm 2022-2025 in der vorliegenden Form. Erg\u00e4nzend zum Beschluss sollen f\u00fcr den Neubau (Sanierung) der Br\u00fccke in der Balkh\u00e4user Stra\u00dfe 200.000,-- Euro in das vorliegende Investitionsprogramm 2022-2025 aufgenommen werden.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211510100182&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211510100182&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20211510100182%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20211015111915-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-10-15","sha1Checksum":"53f85bdc601439de5ce0ad54eaa0b3f666c71776","size":115407,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20211510100182%7C20211015111915-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20211510100182%7C20211015111915-0.pdf%7C","text":"2021-10-11_Investitionsprogramm_Beschluss-GVo","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211510100182","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/700","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-45%7C20211510100182%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-45","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20212809100163","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Mitteilung der wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020","reference":"2021/161","date":"2021-09-28","paperType":"Vorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212809100163","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/161","fileName":"20212809100163","mimeType":"application/pdf","size":63106,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 28.09.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/161  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 11.11.2021 11 \u00f6ffentlich    Betreff: Mitteilung der wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020    Anlagen: Verm\u00f6gens- Ergebnis- und Finanzrechnung 2020   \fSachverhalt: Der Gemeindevorstand hat mit Beschluss vom 30.06.2021 den Jahresabschluss des Jahres 2020 gem\u00e4\u00df \u00a7 112 HGOI aufgestellt. Der Gemeindevorstand hat nach \u00a7 112, Abs. 9 HGO die Gemeindevertretung \u00fcber die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 zu unterrichten. Demzufolge erh\u00e4lt die Gemeindevertretung nun die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Verm\u00f6gensrechnung des Jahresabschlusses 2020. Aus diesen Ergebnissen k\u00f6nnen folgende Eckpunkte entnommen werden:  Bilanzsumme:                  38.406.241,59   Jahres\u00fcberschuss Ergebnisrechnung  Ordentliches Ergebnis:          969.793,42   Au\u00dferordentliches Ergebnis:            95.184,65   Jahresergebnis (saldiert OE und AoE):     1.064.978,07   Zahlungsmittelbedarf Finanzrechnung  -647.343,64  (vor haushaltsunwirksamen Vorg\u00e4ngen) -220.387,90  (nach haushaltsunwirksamen Vorg\u00e4ngen)         \fBeschlussvorschlag:  \fDer Gemeindevorstand informiert gem\u00e4\u00df \u00a7 112 Abs. 9 HGO die Gemeindevertretung \u00fcber die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 und gibt die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und Verm\u00f6gensrechnung des Jahresabschlusses 2020 als Anlagen zur Kenntnis.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212809100163&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212809100163&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20212809100163%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20210928150312-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-09-28","sha1Checksum":"87fdedadb21882c793b14faa7cae38d04d069ef8","size":6076199,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212809100163%7C20210928150312-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212809100163%7C20210928150312-0.pdf%7C","text":"Verm\u00f6gens- Ergebnis- und Finanzrechnung 2020","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212809100163","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/704","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-45%7C20212809100163%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-45","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"zur Kenntnis"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20213009100169","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 31.08.2021","reference":"2021/167","date":"2021-09-30","paperType":"Vorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20213009100169","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/167","fileName":"20213009100169","mimeType":"application/pdf","size":12695,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 30.09.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/167  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 11.11.2021 9 \u00f6ffentlich    Betreff: Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 31.08.2021    Anlagen: Haushaltsbericht zum 31.08.2021   \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr \u00fcber den Ablauf der Haushaltswirtschaft in Form eines Haushaltsberichtes zu unterrichten.  Der Haushaltsbericht zum 31.08.2021 liegt nun vor.  Der Gemeindevorstand war mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 25.10.2021 befasst und legt den Haushaltsbericht der Gemeindevertretung zur Kenntnis vor.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 31.08.2021 zur Kenntnis.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20213009100169&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20213009100169&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20213009100169%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20211001154919-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-10-01","sha1Checksum":"16e2677efd65bdc07b1e6e1e37b13bfa6013c06d","size":17203837,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213009100169%7C20211001154919-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213009100169%7C20211001154919-0.pdf%7C","text":"Haushaltsbericht zum 31.08.2021","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20213009100169","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/708","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-45%7C20213009100169%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-45","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"zur Kenntnis"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20213009100166","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Beschlussfassung \u00fcber den Jahresabschluss zum 31.12.2018","reference":"2021/164","date":"2021-09-30","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20213009100166","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/164","fileName":"20213009100166","mimeType":"application/pdf","size":14578,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 30.09.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/164  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 11.11.2021 10 \u00f6ffentlich    Betreff: Beschlussfassung \u00fcber den Jahresabschluss zum 31.12.2018    Anlagen: 2018_JA_ungeprueft Bericht Lautertal JA 2018 Stellungnahme Bericht JA 2018 unterschrieben   \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7 112 HGO hat der Gemeindevorstand die Jahresrechnung aufzustellen. Im Anschluss ist diese dem Revisionsamt des Kreises Bergstra\u00dfe zur Pr\u00fcfung vorzulegen. Gem\u00e4\u00df \u00a7 113 HGO ist nach Abschluss der Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses dieser mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.  Der Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Lautertal wurde von der Firma Eckermann und Krau\u00df erstellt und vom Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 13.06.2019 gem\u00e4\u00df \u00a7 112 HGO aufgestellt. Sodann wurde der vom Gemeindevorstand aufgestellte Jahresabschluss 2018 dem Revisionsamt des Kreises Bergstra\u00dfe zur Pr\u00fcfung vorgelegt.  Mit Datum vom 03.09.2021 wurde der Schlussbericht des Revisionsamtes zur Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Lautertal f\u00fcr das Haushaltsjahr 2018 vorgelegt. Dieser ist als Anlage 2 beigef\u00fcgt.  Die entsprechende Stellungnahme zu diesem Schlussbericht ist in Anlage 3 beigef\u00fcgt.  Gem\u00e4\u00df \u00a7 113 HGO legt der Gemeindevorstand den Jahresabschluss 2018 (Anlage 1) mit dem Bericht zur Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses des Revisionsamtes (Anlage 2), sowie die dazugeh\u00f6rige Stellungnahme (Anlage 3) der Verwaltung, der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.  Gem\u00e4\u00df \u00a7 114 HGO ist dem Gemeindevorstand durch die Gemeindevertretung Entlastung zu erteilen.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft gem\u00e4\u00df \u00a7 114 HGO \u00fcber dem vom Revisionsamt des Kreises Bergstra\u00dfe gepr\u00fcften Jahresabschluss zum 31.12.2018 und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20213009100166&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20213009100166&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20213009100166%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20211001160130-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-10-01","sha1Checksum":"ca53f2198b0cfe03172defa0eff8899018f81bbf","size":6109749,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213009100166%7C20211001160130-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213009100166%7C20211001160130-0.pdf%7C","text":"2018_JA_ungeprueft","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20213009100166","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20213009100166%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20211001160144-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-10-01","sha1Checksum":"80a7dbd8ea44cde3286af4c7f7d01b26a3d601fb","size":1326830,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213009100166%7C20211001160144-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213009100166%7C20211001160144-0.pdf%7C","text":"Bericht Lautertal JA 2018","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20213009100166","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20213009100166%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20211001160156-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-10-01","sha1Checksum":"61b0c6c140f237b7ed344d9d508b86d5e4f7d114","size":2210437,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213009100166%7C20211001160156-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213009100166%7C20211001160156-0.pdf%7C","text":"Stellungnahme Bericht JA 2018 unterschrieben","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20213009100166","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/707","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-45%7C20213009100166%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-45","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20212910100200","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Satzung der Gemeinde Lautertal;\r\nVer\u00e4nderungssperre f\u00fcr den Geltungsbereich des Bebauungsplanes \u201eZwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe\u201c im Ortsteil Reichenbach\r\nhier:\tBeschluss einer Satzung \u00fcber eine Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr den Geltungsbereich des Bebauungsplanes \u201eZwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe\u201c in Reichenbach nach den \u00a7\u00a7 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB)","reference":"2021/198","date":"2021-10-29","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212910100200","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/198","fileName":"20212910100200","mimeType":"application/pdf","size":109346,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610-20-1-27 Lautertal/Odw., 29.10.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2021/19898  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 11.11.2021 6 \u00f6ffentlich    Betreff: Satzung der Gemeinde Lautertal; Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe im Ortsteil Reichenbach hier: Beschluss einer Satzung \u00fcber eine Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe in Reichenbach nach den \u00a7\u00a7 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB)    Anlagen: Satzungstext_Ver\u00e4nderungssperre_211018Satzung \u00fcber eine Ver\u00e4nderungssperre   \fSachverhalt:  Die Gemeinde Lautertal plant im Bereich der seit mehr als 120 Jahren bestehenden Destag Natursteine GmbH eine st\u00e4dtebauliche Entwicklung. Auf Teilfl\u00e4chen des Betriebes und den umliegenden Fl\u00e4chen soll eine Wohnfolgenutzung erm\u00f6glicht werden. Der bestehende Lebensmittelmarkt wird jedoch nur im Bestand \u00fcberplant. Das Gebiet ist gepr\u00e4gt durch die gewerbliche Nutzung verschiedener Betriebe. Haupts\u00e4chlich wird die Fl\u00e4che aber durch die Destag Natursteine GmbH genutzt. F\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit von Wohnnutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.\u000b Ein weiterer Grund f\u00fcr die Aufstellung des Bebauungsplanes liegt in der \u00d6ffnung des verrohrten Vorbaches. Der Vorbach verl\u00e4uft unterirdisch \u00fcber das Gel\u00e4nde der Destag Natursteine GmbH und soll entsprechend den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie ge\u00f6ffnet werden. Au\u00dferdem soll bei der \u00d6ffnung des Vorbaches ein Gr\u00fcnfl\u00e4chenkonzept im betroffenen Bereich erarbeitet werden und entsprechend Gr\u00fcnfl\u00e4chen angelegt werden. Aufgrund der Lage der bestehenden Gewerbebetriebe inmitten bestehender und geplanter Wohnbebauung soll der Bebauungsplan eine Regelung zum Schutz der umliegenden Wohngebiete vor Immissionen treffen. F\u00fcr die Fl\u00e4che der Destag Natursteinwerk GmbH sowie die umliegenden Fl\u00e4chen des Geltungsbereiches besteht kein rechtswirksamer Bebauungsplan. Somit kann derzeit nur im Rahmen der Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen des \u00a7 34 BauGB st\u00e4dtebaulich entwickelt werden. Die Gemeinde Lautertal beabsichtigt, die Fl\u00e4chen des Geltungsbereiches st\u00e4dtebaulich zu ordnen und im Sinne der baulichen Innenentwicklung zu beplanen.           Hierbei sollen folgende Belange bei der Planung eine besondere Ber\u00fccksichtigung finden:\u000b  Die \u00d6ffnung des Vorbaches innerhalb des Plangebietes  Einrichtung einer Gr\u00fcnfl\u00e4che als Ersatz f\u00fcr den Europaplatz, der durch einen rechtkr\u00e4ftigen Bebauungsplan \u00fcberplant ist.  Wohnfolgenutzung in Teilen der momentan gewerblich genutzten Fl\u00e4chen  Regelung zur Vermeidung von Immissionskonflikten zwischen Gewerbe und Wohnen Nachdem die Gemeinde selbst nicht Eigent\u00fcmerin aller Fl\u00e4chen ist, kann sie keine Verkaufsent-scheidung rechtswirksam beeinflussen. Daher soll die Verpflichtung der sp\u00e4teren K\u00e4ufer auf eine f\u00fcr die Gemeinde nutzbringende Folgenutzung der Fl\u00e4chen neben der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes auch durch das Sicherungsinstrument eines besonderen Vorkaufs-rechts sowie einer Ver\u00e4nderungssperre abgesichert werden. Hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der vorgesehenen Satzung \u00fcber ein besonderes Vorkaufsrecht wird auch auf die jeweiligen Beschlussvorlagen verwiesen. Die Satzung \u00fcber eine Ver\u00e4nderungssperre soll sich auf das Gel\u00e4nde der Destag Natursteinwerk GmbH sowie angrenzende Grundst\u00fccke innerhalb der Gewerbefl\u00e4che beziehen, um eine st\u00e4dtebauliche Gesamtentwicklung in diesem Bereich und die anzustrebende hohe st\u00e4dtebauliche Qualit\u00e4t zu sichern. Aufgrund der aktuellen planungsrechtlichen Situation sind die M\u00f6glichkeiten einer geordneten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung momentan nur sehr begrenzt, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Wohnfolgenutzung auf bestehenden Gewerbefl\u00e4chen. Aufgrund des gemeindlichen Ziels der Innenentwicklung vor Au\u00dfenentwicklung und der aktuellen Wohnraum-knappheit wird allerdings dringender Handlungsbedarf zum Ausschluss von Fehlentwicklungen durch ggf. nicht gew\u00fcnschte Folgenutzungen gesehen. Um eine m\u00f6glichst umfassende Entwicklungssteuerung durch die Gemeinde zu gew\u00e4hrleisten, soll ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Zur Sicherung der Planungsintention sowie der beabsichtigten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung und Ordnung des Plangebietes ist eine Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr den Planbereich im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe mit dem als Anlage beigef\u00fcgten Inhalt zu beschlie\u00dfen.\u000b\u000bNach Beratung in der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 25.10.2021 empfiehlt der Gemeindevorstand die nachstehende Fassung.  \u000b\fBeschlussvorschlag:  \fZur Sicherung der Planung wird auf Grundlage der gesetzlichen Erm\u00e4chtigung der \u00a7\u00a7 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) ge\u00e4ndert worden ist, und der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. M\u00e4rz 2005 (GVBl. I S. 142), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) ge\u00e4ndert worden ist, eine Satzung \u00fcber eine Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe in Reichenbach mit dem als Anlage beigef\u00fcgten Inhalt beschlossen. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, die Ver\u00e4nderungssperre orts\u00fcblich bekannt zu machen.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212910100200&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212910100200&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20212910100200%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20211018135806-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"ec3f6be0190187c4dcec81ad297832c32b92a5df","size":480272,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212910100200%7C20211018135806-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212910100200%7C20211018135806-0.pdf%7C","text":"Satzungstext_Ver\u00e4nderungssperre_211018","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212910100200","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/706","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-45%7C20212910100200%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-45","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20211810100186","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Waldwirtschaftsplan 2022","reference":"2021/184","date":"2021-10-18","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211810100186","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/184","fileName":"20211810100186","mimeType":"application/pdf","size":12937,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 18.10.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/184  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 11.11.2021 8 \u00f6ffentlich    Betreff: Waldwirtschaftsplan 2022    Anlagen: Waldwirtschaftsplan 2022  Aktuelle Informationen zur Forstwirtschaft 2022   \fSachverhalt:  Hessen-Forst Lampertheim hat uns den Waldwirtschaftsplan f\u00fcr das Forstwirtschaftsjahr 2022, einschlie\u00dflich des Voranschlages f\u00fcr die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben im Gemeindewaldbetrieb Lautertal vorgelegt. Die Zahlen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes, sowie das Gesamtergebnis gehen aus der Anlage hervor.  Der hier vorgelegte Voranschlag ber\u00fccksichtigt alle Kriterien einer wertnachhaltigen Waldwirtschaft des Gemeindewaldes Lautertal  Der Gemeindevorstand hat den Waldwirtschaftsplan 2022 in seiner Sitzung am 25.10.2021 zustimmend zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Gemeindevertretung dem Entwurf, wie in der Anlage dargestellt, zuzustimmen.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung stimmt dem Waldwirtschaftsplan 2022, wie in der Anlage dargestellt, zu.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211810100186&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20211810100186&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20211810100186%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20211018133640-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-10-18","sha1Checksum":"a9832bb15f197a18a3d5a8e9d6568613a2afed47","size":19583509,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20211810100186%7C20211018133640-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20211810100186%7C20211018133640-0.pdf%7C","text":"Waldwirtschaftsplan 2022 ","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211810100186","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20211810100186%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20211018133644-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-10-18","sha1Checksum":"ed18d37881b8f705f38ca62dc8e76fb3f13debff","size":19323039,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20211810100186%7C20211018133644-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20211810100186%7C20211018133644-0.pdf%7C","text":"Aktuelle Informationen zur Forstwirtschaft 2022","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20211810100186","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/701","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-45%7C20211810100186%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-45","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20212910100199","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Satzung der Gemeinde Lautertal;\r\nBesonderes Vorkaufsrecht im Bereich \u201eZwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe\u201c im Ortsteil Reichenbach\r\nhier:\tBeschluss einer Satzung \u00fcber ein besonderes Vorkaufsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich \u201eZwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe\u201c in Reichenbach zur Sicherung einer geordneten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung","reference":"2021/197","date":"2021-10-29","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212910100199","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/197","fileName":"20212910100199","mimeType":"application/pdf","size":117691,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610-20-1-27 Lautertal/Odw., 29.10.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2021/19797  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 11.11.2021 7 \u00f6ffentlich    Betreff: Satzung der Gemeinde Lautertal; Besonderes Vorkaufsrecht im Bereich Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe im Ortsteil Reichenbach hier: Beschluss einer Satzung \u00fcber ein besonderes Vorkaufsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe in Reichenbach zur Sicherung einer geordneten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung    Anlagen: Satzungstext_Vorkaufsrecht_211018Satzungstext Vorkaufsrecht   \fSachverhalt:  Die Gemeinde Lautertal plant im Bereich der seit mehr als 120Jahren bestehenden Destag Natursteine GmbH eine st\u00e4dtebauliche Entwicklung. Auf Teilfl\u00e4chen des Betriebes und den umliegenden Fl\u00e4chen soll eine Wohnfolgenutzung erm\u00f6glicht werden. Der bestehende Lebensmittelmarkt wird jedoch nur im Bestand \u00fcberplant. Das Gebiet ist gepr\u00e4gt durch die gewerbliche Nutzung verschiedener Betriebe. Haupts\u00e4chlich wird die Fl\u00e4che aber durch die Destag Natursteine GmbH genutzt. F\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit von Wohnnutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.\u000b Ein weiterer Grund f\u00fcr die Aufstellung des Bebauungsplanes liegt in der \u00d6ffnung des verrohrten Vorbaches. Der Vorbach verl\u00e4uft unterirdisch \u00fcber das Gel\u00e4nde der Destag Natursteine GmbH und soll entsprechend den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie ge\u00f6ffnet werden. Au\u00dferdem soll bei der \u00d6ffnung des Vorbaches ein Gr\u00fcnfl\u00e4chenkonzept im betroffenen Bereich erarbeitet werden und entsprechend Gr\u00fcnfl\u00e4chen angelegt werden. Aufgrund der Lage der bestehenden Gewerbebetriebe inmitten bestehender und geplanter Wohnbebauung soll der Bebauungsplan eine Regelung zum Schutz der umliegenden Wohngebiete vor Immissionen treffen. F\u00fcr die Fl\u00e4che der Destag Natursteinwerk GmbH sowie die umliegenden Fl\u00e4chen des Geltungsbereiches besteht kein rechtswirksamer Bebauungsplan. Somit kann derzeit nur im Rahmen der Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen des \u00a734 BauGB st\u00e4dtebaulich entwickelt werden. Die Gemeinde Lautertal beabsichtigt, die Fl\u00e4chen des Geltungsbereiches st\u00e4dtebaulich zu ordnen und im Sinne der baulichen Innenentwicklung zu beplanen. Hierbei sollen folgende Belange bei der Planung eine besondere Ber\u00fccksichtigung finden:\u000b Die \u00d6ffnung des Vorbaches innerhalb des Plangebietes Einrichtung einer Gr\u00fcnfl\u00e4che als Ersatz f\u00fcr den Europaplatz, der durch einen rechtkr\u00e4ftigen Bebauungsplan \u00fcberplant ist.  Wohnfolgenutzung in Teilen der momentan gewerblich genutzten Fl\u00e4chen Regelung zur Vermeidung von Immissionskonflikten zwischen Gewerbe und Wohnen\u000b\u000b\u000b Nachdem die Gemeinde selbst nicht Eigent\u00fcmerin aller Fl\u00e4chen ist, kann sie keine Verkaufsentscheidung rechtswirksam beeinflussen. Daher soll die Verpflichtung der sp\u00e4teren K\u00e4ufer auf eine f\u00fcr die Gemeinde nutzbringende Folgenutzung der Fl\u00e4chen neben der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes auch durch das Sicherungsinstrument eines besonderen Vorkaufsrechts sowie einer Ver\u00e4nderungssperre abgesichert werden. Hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der vorgesehenen Satzung \u00fcber eine Ver\u00e4nderungssperre wird auch auf die jeweiligen Beschlussvorlagen verwiesen. Die Satzung \u00fcber ein besonderes Vorkaufsrecht soll sich auf das Gel\u00e4nde der Destag Natursteinwerk GmbH sowie angrenzende Grundst\u00fccke innerhalb der Gewerbefl\u00e4che beziehen, um eine st\u00e4dtebauliche Gesamtentwicklung in diesem Bereich und die anzustrebende hohe st\u00e4dtebauliche Qualit\u00e4t im Bedarfsfall durch Eintritt in einen Kaufvertrag aktiv beeinflussen zu k\u00f6nnen. Sofern sich kein K\u00e4ufer finden sollte, der die Ziele und Anforderungen der Gemeinde zu erf\u00fcllen bereit ist, kann die Gemeinde durch Aus\u00fcbung des Vorkaufsrechtes selbst in die Verantwortung f\u00fcr die gew\u00fcnschte st\u00e4dtebauliche Entwicklung gehen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr den Fall, dass ein geplanter Grundst\u00fccksverkauf nicht mit den Zielen der Gemeinde im Einklang stehen sollte. Mit der Aus\u00fcbung des besonderen Vorkaufsrechts kann die Gemeinde zudem auch die Verpflichtung von K\u00e4ufern auf die beabsichtigten st\u00e4dtebaulichen Ziele erleichtern und beschleunigen. Sofern ein geplanter Grundst\u00fccksverkauf die Ziele der Gemeinde als erreichbar erscheinen l\u00e4sst und ggf. bis dahin auch durch den Bebauungsplan entsprechende planungsrechtliche Vorgaben rechtswirksam sein sollten, kann die Gemeinde auf die Aus\u00fcbung des Vorkaufsrechts verzichten. Aufgrund der aktuellen planungsrechtlichen Situation sind die M\u00f6glichkeiten einer geordneten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung momentan nur sehr begrenzt, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Wohnfolgenutzung auf bestehenden Gewerbefl\u00e4chen. Aufgrund des gemeindlichen Ziels der Innenentwicklung vor Au\u00dfenentwicklung und der aktuellen Wohnraumknappheit wird allerdings dringender Handlungsbedarf zum Ausschluss von Fehlentwicklungen durch ggf. nicht gew\u00fcnschte Folgenutzungen gesehen. Um eine m\u00f6glichst umfassende Entwicklungssteuerung durch die Gemeinde zu gew\u00e4hrleisten, soll ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Zur Sicherung der Planungsintention sowie der beabsichtigten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung und Ordnung des Plangebietes soll eine Satzung \u00fcber ein besonderes Vorkaufsrecht der Gemeinde beschlossen werden, um der Gemeinde zur Vorbereitung einer tats\u00e4chlichen Projektrealisierung den Zugriff auf die Fl\u00e4chen zu erm\u00f6glichen.  Nach Beratschlagung in der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 25.10.2021 empfiehlt der Gemeindevorstand die nachstehende Fassung des Beschlussvorschlages.   \f Beschlussvorschlag:  \fZur Sicherung einer geordneten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung im Bereich Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe in Reichenbach wird auf Grundlage des \u00a7 25 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) ge\u00e4ndert worden ist, und der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. M\u00e4rz 2005 (GVBl. I S. 142), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) ge\u00e4ndert worden ist, eine Satzung \u00fcber ein besonderes Vorkaufsrecht in der Gemeinde Lautertal mit dem als Anlage beigef\u00fcgten Inhalt beschlossen. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, die Satzung \u00fcber das besondere Vorkaufsrecht orts\u00fcblich bekannt zu machen.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212910100199&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212910100199&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20212910100199%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20211020094520-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"099336b506e88a3096f5d23b41c376b8634c4310","size":460585,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212910100199%7C20211020094520-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212910100199%7C20211020094520-0.pdf%7C","text":"Satzungstext_Vorkaufsrecht_211018","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212910100199","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/705","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-45%7C20212910100199%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-45","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20212910100198","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Bauleitplanungen der Gemeinde Lautertal;\r\n\u00c4nderung des rechtswirksamen Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich \u201eZwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe\u201c sowie Bebauungsplan \u201eZwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe\u201c im Ortsteil Reichenbach\r\nhier:\ta) Aufstellungsbeschluss zur 3. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich \u201eZwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe\u201c in Reichenbach gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1                   Baugesetzbuch (BauGB)\r\n              b) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan \u201eZwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe\u201c in Reichenbach gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB","reference":"2021/196","date":"2021-10-29","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212910100198","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/196","fileName":"20212910100198","mimeType":"application/pdf","size":740427,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610-20-1-27 Lautertal/Odw., 29.10.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2021/19696  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 11.11.2021 5 \u00f6ffentlich    Betreff: Bauleitplanungen der Gemeinde Lautertal; \u00c4nderung des rechtswirksamen Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe sowie Bebauungsplan Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe im Ortsteil Reichenbach hier: a) Aufstellungsbeschluss zur 3. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe in Reichenbach gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1                   Baugesetzbuch (BauGB)               b) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe in Reichenbach gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 1 BauGB    Anlagen:    \fSachverhalt: Anlass der Planung\u000b Die Gemeinde Lautertal plant im Bereich der seit mehr als 120Jahren bestehenden Destag Natursteine GmbH eine st\u00e4dtebauliche Entwicklung. Auf Teilfl\u00e4chen des Betriebes und den umliegenden Fl\u00e4chen soll eine Wohnfolgenutzung erm\u00f6glicht werden. Der bestehende Lebensmittelmarkt wird jedoch nur im Bestand \u00fcberplant. Das Gebiet ist gepr\u00e4gt durch die gewerbliche Nutzung verschiedener Betriebe. Haupts\u00e4chlich wird die Fl\u00e4che aber durch die Destag Natursteine GmbH genutzt. F\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit von Wohnnutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.  Ein weiterer Grund f\u00fcr die Aufstellung des Bebauungsplanes liegt in der \u00d6ffnung des verrohrten Vorbaches. Der Vorbach verl\u00e4uft unterirdisch \u00fcber das Gel\u00e4nde der Destag Natursteine GmbH und soll entsprechend den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie ge\u00f6ffnet werden. Au\u00dferdem soll bei der \u00d6ffnung des Vorbaches ein Gr\u00fcnfl\u00e4chenkonzept im betroffenen Bereich erarbeitet werden und entsprechend Gr\u00fcnfl\u00e4chen angelegt werden. Aufgrund der Lage der bestehenden Gewerbebetriebe inmitten bestehender und geplanter Wohnbebauung soll der Bebauungsplan eine Regelung zum Schutz der umliegenden Wohngebiete vor Immissionen treffen. F\u00fcr die Fl\u00e4che der Destag Natursteinwerk GmbH sowie die umliegenden Fl\u00e4chen des Geltungsbereiches besteht kein rechtswirksamer Bebauungsplan. Somit kann derzeit nur im Rahmen der Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen des \u00a734 BauGB st\u00e4dtebaulich entwickelt werden. Die Gemeinde Lautertal beabsichtigt, die Fl\u00e4chen des Geltungsbereiches st\u00e4dtebaulich zu ordnen und im Sinne der baulichen Innenentwicklung zu beplanen.      Hierbei sollen folgende Belange bei der Planung eine besondere Ber\u00fccksichtigung finden:\u000b Die \u00d6ffnung des Vorbaches innerhalb des Plangebietes Einrichtung einer Gr\u00fcnfl\u00e4che als Ersatz f\u00fcr den Europaplatz, der durch einen rechtkr\u00e4ftigen Bebauungsplan \u00fcberplant ist. Wohnfolgenutzung in Teilen der momentan gewerblich genutzten Fl\u00e4chen Regelung zur Vermeidung von Immissionskonflikten zwischen Gewerbe und Wohnen<  Zur umfangreichen W\u00fcrdigung der natur- und umweltschutzfachlichen Belange wird der Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren mit paralleler \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes aufgestellt.  Von der Fl\u00e4chennutzungsplan\u00e4nderung betroffener Bereich sowie Geltungsbereich des Bebauungsplanes\u000b Der Planbereich befindet sich im Osten des Lautertaler Ortsteiles Reichenbach und liegt im Bereich der Nibelungenstra\u00dfe, der Stra\u00dfe Auf der Steinaue und der Hohensteiner Stra\u00dfe. Der von der Fl\u00e4chennutzungsplan\u00e4nderung betroffene Bereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des parallelen Bebauungsplanes und umfasst konkret folgende Grundst\u00fccke in der Flur6 der Gemarkung Reichenbach: Flurst\u00fccke Nr.62/3, Nr.62/5, Nr.62/6, Nr.62/7, Nr.62/8, Nr.62/9, Nr.62/10, Nr.64/8, Nr.66/3, Nr.66/4 (teilweise), Nr.66/7, Nr.81/7, Nr.81/8, Nr.81/9, Nr.83/2, Nr.88/1 (teilweise), Nr.88/3, Nr.94/3, Nr.94/4, Nr.95/3, Nr.95/4, Nr.96/5, Nr.99/2, Nr.100/1, Nr.101/6, Nr.102/1, Nr.102/4, Nr.103/2, Nr.104, Nr.105/2, Nr.105/3, Nr.105/5, Nr.106/2, Nr.106/3, Nr.107/4, Nr.107/5, Nr.107/6, Nr.107/7, Nr.107/8, Nr.107/9, Nr.107/10, Nr.108/1, Nr.109/1, Nr.110/1, Nr.115, Nr.117, Nr.118/2, Nr.124/23 (teilweise), Nr.124/5, Nr.124/6, Nr.124/21 (teilweise), Nr.124/22 (teilweise), Nr.136/1, Nr.143 (teilweise), Nr.144/1 (teilweise) und Nr.146/4.  Das Plangebiet hat eine Gesamtgr\u00f6\u00dfe von ca. 6,11ha / \u000bAbbildung1: Von der \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe betroffener Bereich sowie Geltungsbereich des Bebauungsplanes Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe in Reichenbach (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Oktober 2021; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung f\u00fcr Bodenmanagement und Geoinformation, Stand: 06.10.2021) \f Planungsvorgaben\u000b Das Plangebiet ist im Regionalplan S\u00fcdhessen/Regionalen Fl\u00e4chennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP2010 - StAnz. 42/2011 vom 17.10.2011), der im Ma\u00dfstab 1:100.000 vorliegt, \u00fcberwiegend als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Bestand ausgewiesen. In kleinen Teilbereichen ist es als Vorranggebiet Siedlung, Bestand ausgewiesen, wobei es sich hierbei auch um eine ma\u00dfstabsbedingte Darstellungsungenauigkeit handeln k\u00f6nnte. Die nord\u00f6stlichen Teilfl\u00e4chen des Geltungsbereiches sind als Vorbehaltsgebiet f\u00fcr Landwirtschaft, \u00fcberlagert von einem Vorranggebiet f\u00fcr Natur und Landschaft und einem Vorbehaltsgebiet f\u00fcr besondere Klimafunktionen ausgewiesen. Im \u00f6stlichen Teilbereich weist der Regionalplan zudem das Symbol f\u00fcr ein Vorranggebiet f\u00fcr den Abbau oberfl\u00e4chennaher Lagerst\u00e4tten bis zu 10ha aus. In dem seit 16.09.2010 wirksamen Fl\u00e4chennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Lautertal ist das Plangebiet \u00fcberwiegend als Gewerbliche Baufl\u00e4che, Bestand dargestellt, mit dem erg\u00e4nzenden Symbol f\u00fcr ein aufgegebenes Bergbaugebiet. Des Weiteren sind Teilbereiche als Wohnbaufl\u00e4che, Bestand dargestellt. Zudem befinden sich im Nordosten des Plangebietes Fl\u00e4chen f\u00fcr die Landwirtschaft. Da insbesondere die Darstellung von gewerblichen Baufl\u00e4chen nicht mit der geplanten Wohnfolgenutzung \u00fcbereinstimmt, wird der Fl\u00e4chennutzungsplan zur Vorbereitung der Festsetzungen des Bebauungsplanes im Parallelverfahren gem\u00e4\u00df \u00a78 Abs.3 BauGB ge\u00e4ndert, sodass zweifelsfrei dem Entwicklungsgebot des \u00a78 Abs.2 Satz1 BauGB entsprochen wird. Das Plangebiet liegt au\u00dferhalb von Gebieten der Natura2000-Verordnung, d.h. Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete (VSG) sind nicht betroffen. Eine Beeintr\u00e4chtigung von Natura-2000-Gebieten ist aufgrund der geplanten Wohnfolgenutzung und der Entfernung des Planbereiches von deutlich \u00fcber einem Kilometer zu den n\u00e4chstgelegenen Gebieten nicht erkennbar. Der Planbereich liegt auch au\u00dferhalb von Wasserschutzgebieten. Auswirkungen durch die Umplanung von Gewerbe zu Wohnen auf das n\u00e4chste, \u00fcber 200m entfernt gelegene Trinkwasserschutzgebiet sind nicht anzunehmen. / Abbildung2  Ausschnitt aus der Teilkarte3 des Regionalplanes S\u00fcdhessen 2010 (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Oktober 2011; das Plangebiet ist rot umkreist) / Abbildung3 Ausschnitt aus dem wirksamen Fl\u00e4chennutzungsplan der Gemeinde Lautertal (unma\u00dfst\u00e4blich; Bildquelle: Gemeinde Lautertal, November 2010; das Plangebiet ist rot umkreist) Nach Beratschlagung des Gemeindevorstands in der Sitzung vom 25.10.2021 empfiehlt der Gemeindevorstand die nachstehende Fassung des Beschlussvorschlages.   Beschlussvorschlag:\u000b a) Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine geordnete st\u00e4dtebauliche Entwicklung des Plangebietes mit dem Ziel einer Wohnfolgenutzung und der \u00d6ffnung des Vorbaches mit integriertem Gr\u00fcnfl\u00e4chenkonzept wird die Aufstellung der \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe in Reichenbach gem\u00e4\u00df \u00a72 Abs.1 BauGB beschlossen. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss orts\u00fcblich bekannt zu machen.\u000b b) Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine geordnete st\u00e4dtebauliche Entwicklung des Plangebietes mit dem Ziel einer Wohnfolgenutzung und der \u00d6ffnung des Vorbaches mit integriertem Gr\u00fcnfl\u00e4chenkonzept wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Zwischen Nibelungenstra\u00dfe und Hohensteiner Stra\u00dfe in Reichenbach gem\u00e4\u00df \u00a72 Abs.1 BauGB beschlossen. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss orts\u00fcblich bekannt zu machen.  \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212910100198&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212910100198&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/709","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-45%7C20212910100198%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-45","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20212311100217","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"\u00c4nderung der Wasserversorgungssatzung","reference":"2021/215","date":"2021-11-23","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212311100217","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/215","fileName":"20212311100217","mimeType":"application/pdf","size":14064,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 23.11.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/215  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 16.12.2021 7 \u00f6ffentlich    Betreff: \u00c4nderung der Wasserversorgungssatzung    Anlagen: 2021-11-30_GK-Wasser-2022-2023_Versandversion IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung    \fSachverhalt: Die Geb\u00fchrens\u00e4tze f\u00fcr die Wasserversorgung wurden f\u00fcr den Zeitraum 2022/2023 neu kalkuliert. Bei der Wasserversorgung ergab sich ein Mehrbedarf durch allgemeine Kostensteigerungen, sowie durch Abschreibungen und Zinsen aufgrund der Umsetzung des Wasserversorgungs-konzepts.  F\u00fcr die Wasserversorgung ergibt sich folgender Anpassungsbedarf:  Grundgeb\u00fchr Wasserz\u00e4hler ab 01.01.2022    Qn 2,5 / Q3:4        Euro   6,86 (incl. MwSt) pro Monat          Qn 6 / Q 3:10        Euro 17,15 (incl. MwSt) pro Monat       Grundlage f\u00fcr die \u00c4nderung der Wasserversorgungssatzung ist die Geb\u00fchrenkalkulation 2022/2023.  Des Weiteren werden die Bestimmungen zum Einbau und Nutzung von Funkwasserz\u00e4hlern sowie die Datenschutzinformationen zu Funkwasserz\u00e4hlern eingef\u00fcgt.  Der Gemeindevorstand hat sich mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 29.11.2021 befasst und empfiehlt der Gemeindevertretung die \u00c4nderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Lautertal in der vorgelegten Fassung zu beschlie\u00dfen.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft die \u00c4nderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Fassung.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212311100217&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212311100217&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20212311100217%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20211130134902-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-11-30","sha1Checksum":"1431ac2abff1c3dc2425a1ab67f48fd4e4e5b03b","size":894462,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212311100217%7C20211130134902-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212311100217%7C20211130134902-0.pdf%7C","text":"2021-11-30_GK-Wasser-2022-2023_Versandversion","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212311100217","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20212311100217%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20211206113430-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-12-06","sha1Checksum":"cf381dee416b7515e45197adcf8f726ddc0f3af1","size":1495540,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212311100217%7C20211206113430-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212311100217%7C20211206113430-0.pdf%7C","text":"IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung ","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212311100217","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/729","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-46%7C20212311100217%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-46","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20212311100219","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Festsetzung der Hebes\u00e4tze f\u00fcr die Grundsteuer A und B, sowie Gewerbesteuer f\u00fcr das Haushaltsjahr 2022","reference":"2021/217","date":"2021-11-23","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212311100219","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/217","fileName":"20212311100219","mimeType":"application/pdf","size":59179,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 23.11.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/217  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 16.12.2021  \u00f6ffentlich    Betreff: Festsetzung der Hebes\u00e4tze f\u00fcr die Grundsteuer A und B, sowie Gewerbesteuer f\u00fcr das Haushaltsjahr 2022    Anlagen: Hebesatzsatzung 2022   \fSachverhalt: Im Zuge der Haushaltsplanberatungen befassen sich die gemeindlichen Gremien mit der Festsetzung der Hebes\u00e4tze f\u00fcr die Grundsteuer A und B, sowie der Gewerbesteuer.  In dem in der Anlage beigef\u00fcgten Entwurf sind die neuen Hebes\u00e4tze aufgef\u00fchrt. Eine Hebesatzsatzung ist erforderlich, um die neuen Hebes\u00e4tze bereits mit dem Grundbesitzabgabenbescheid 2022, der im Januar 2022 verschickt wird, anwenden zu k\u00f6nnen und einen \u00c4nderungsbescheid im laufenden Jahr  mit der Folge erneuter Versandkosten und Unverst\u00e4ndnis der B\u00fcrger  zu vermeiden.  Der Gemeindevorstand hat sich mit dem Sachverhalt in seiner Sitzung vom 29.11.2021 befasst und beschlossen, die Festsetzung der Hebes\u00e4tze der Grundsteuer A (unver\u00e4ndert) und B, sowie der Gewerbesteuer f\u00fcr das Jahr 2022 gem\u00e4\u00df dem in der Anlage beigef\u00fcgten Entwurf der Hebesatzsatzung, der Gemeindevertretung zu empfehlen.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, die Festsetzung der Hebes\u00e4tze der Grundsteuer A (unver\u00e4ndert) und B, sowie der Gewerbesteuer f\u00fcr das Jahr 2022 gem\u00e4\u00df dem in der Anlage beigef\u00fcgten Entwurf der Hebesatzsatzung.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212311100219&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212311100219&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20212311100219%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20211130135954-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-11-30","sha1Checksum":"ddf4d5b492bc0592cc55ab9219370e1b9dca55e3","size":760859,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212311100219%7C20211130135954-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212311100219%7C20211130135954-0.pdf%7C","text":"Hebesatzsatzung 2022","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212311100219","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/730","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-46%7C20212311100219%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-46","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20212411100221","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2022","reference":"2021/219","date":"2021-11-24","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212411100221","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/219","fileName":"20212411100221","mimeType":"application/pdf","size":13105,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 24.11.2021  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2021/219  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 16.12.2021  \u00f6ffentlich    Betreff: Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2022    Anlagen:    \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) stellt der Gemeindevorstand den Entwurf der Haushaltssatzung fest und legt ihn der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.  Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Entwurf des Haushaltsplanes 2022, sowie das Investitionsprogramm 2022-2025, liegen zur Sitzung bereits vor.     \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung beschlie\u00dft, den Entwurf der Haushaltssatzung, des  Haushaltsplanes 2022, sowie das Investitionsprogramm 2022-2025, in der vorliegenden Form an den Haupt- und Finanzausschuss, den Jugendrat und die Ortsbeir\u00e4te zu verweisen.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212411100221&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212411100221&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/745","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-GV-46%7C20212411100221%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2021-GV-46","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20210312100234","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Satzung der Gemeinde Lautertal \u00fcber die f\u00f6rmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 'Am Marienberg im Ortsteil Lautern'; Grundst\u00fccke der Gemarkung Lautern, Flur 1, Flurst\u00fccke Nr. 99/48, 99/49, 99/50","reference":"2021/232","date":"2021-12-03","paperType":"Vorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210312100234","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/232","fileName":"20210312100234","mimeType":"application/pdf","size":74189,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 2.135. Lautertal/Odw., 03.12.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2021/2322  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Satzung der Gemeinde Lautertal \u00fcber die f\u00f6rmliche Festlegung des Sanierungsgebietes  Am Marienberg im Ortsteil Lautern ; Grundst\u00fccke der Gemarkung Lautern, Flur 1, Flurst\u00fccke Nr. 99/48, 99/49, 99/50    Anlagen: Sanierungssatzung Lageplan Am Marienberg   \fSachverhalt:  Die Eigent\u00fcmer der Grundst\u00fccke der Gemarkung Lautern, Flur 1, Flurst\u00fccke Nr. 99/48, 99/49, 99/50 am Marienberg, ehemaliges Ciba Geigy Laborgeb\u00e4ude, sind mit dem Ziel an die Gemeinde herangetreten, f\u00fcr die genannten Fl\u00e4chen eine Sanierungssatzung beschlie\u00dfen zu lassen.   Als Sanierungsgebiet gilt in Deutschland ein fest umrissenes Gebiet, in dem eine St\u00e4dtebauliche Sanierungsma\u00dfnahme durchgef\u00fchrt wird. Dazu beschlie\u00dft die Gemeinde eine f\u00f6rmliche Sanierungssatzung nach \u00a7 142 Baugesetzbuch (BauGB).  Folgende St\u00e4dtebaulichen Sanierungsma\u00dfnahmen sind geplant:   Sanierung in ein Passivhaus mit h\u00f6chstem energetischem Standard Alters- und Behindertengerechte Wohnungen mit Pflegedienst B\u00fcronutzung in Form von Homeoffice Bereichen und Therapie Bereichen Generations\u00fcbergreifende Wohnprojekte  Die st\u00e4dtebaulichen Sanierungsma\u00dfnahmen erfolgen in folgende Teilabschnitte:   Genehmigungsverfahren teilweise Umnutzung Wohnen 2022 Durchf\u00fchrung Sanierungsarbeiten 2023-2024 Fertigstellung Au\u00dfenanlage 2025  Die Frist f\u00fcr die Durchf\u00fchrungen der Sanierung ist auf den 31.12.2025 festgelegt.   Die Satzung tritt gem\u00e4\u00df \u00a7 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.   Der Gemeindevorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung vom 13.12.2021. Er empfiehlt der Gemeindevertretung die nachstehende Beschlussfassung.   \u000b\u000b  \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, nachstehender Beschlussfassung zuzustimmen.    Dem Antrag der Eigent\u00fcmer, eine Satzung zur f\u00f6rmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes Am Marienberg, f\u00fcr die Grundst\u00fccke der Gemarkung Lautern, Flur 1, Flurst\u00fccke Nr. 99/48, 99/49, 99/50 im Ortsteil Lautern zu erstellen, wird zugestimmt. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Sanierungssatzung orts\u00fcblich bekannt zu geben.        \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210312100234&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210312100234&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20210312100234%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20211203101151-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"293b994f900861e21cba3752bf0e320fc03bff2d","size":403908,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210312100234%7C20211203101151-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210312100234%7C20211203101151-0.pdf%7C","text":"Sanierungssatzung","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210312100234","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20210312100234%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20211203101154-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"1805a4c7d0c9e3359a31818e7d67344d9371db0b","size":1642090,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210312100234%7C20211203101154-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210312100234%7C20211203101154-0.pdf%7C","text":"Lageplan Am Marienberg","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210312100234","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/750","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-GV-47%7C20210312100234%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2022-GV-47","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20210312100229","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal\r\nEinbeziehungssatzung nach \u00a7 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB \u201eS\u00fcd\u00f6stliche Krehbergstra\u00dfe\u201c in der Gemarkung Schannenbach sowie die teilbereichsbezogene \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes in diesem Bereich","reference":"2021/227","date":"2021-12-03","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210312100229","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/227","fileName":"20210312100229","mimeType":"application/pdf","size":318765,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610.25.1.1 Lautertal/Odw., 03.12.2021  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2021/227  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal Einbeziehungssatzung nach \u00a7 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB S\u00fcd\u00f6stliche Krehbergstra\u00dfe in der Gemarkung Schannenbach sowie die teilbereichsbezogene \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes in diesem Bereich  a)  Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a74Abs.2BauGB, jeweils in Verbindung mit (i. V. m.) \u00a7 13 BauGB; b)  Anerkennung des vorgelegten ge\u00e4nderten Entwurfs zur Durchf\u00fchrung der erneuten f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. \u00a7 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange i. S. d. \u00a7 4a Abs. 3 BauGB i. V. m \u00a7 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. \u00a7 13 BauGB.      Anlagen: 1.Abw\u00e4gungstabelle 2.Begr\u00fcndung Bestands  und Entwicklungskarte Bilanzierung 3.Planzeichnung zur Einbeziehungssatzung mit Planzeichnung 4.Planzeichnung zur Fl\u00e4chennutzungsplan\u00e4nderung 5.Satzungstext   \fSachverhalt:  Im Ortsteil Schannenbach soll im Sinne einer geordneten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Bereich der s\u00fcd\u00f6stlichen Krehbergstra\u00dfe eine Einbeziehungssatzung nach \u00a7 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden. Mit Hilfe dieser Einbeziehungssatzung soll ein Teilbereich des bislang dem Au\u00dfenbereich zugeh\u00f6rigen Grundst\u00fcckes Nr. 61/7 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schannenbach einbezogen werden. Der von der Planung betroffene Teil des Grundst\u00fcckes wird derzeit als M\u00e4hwiese bewirtschaftet und befindet sich am Rande der vorhandenen Ortsbebauung und dem angrenzenden Waldrand. Der mit Wald bestandene Teil des vorgenannten Flurst\u00fcckes Nr. 61/7 soll nicht Bestandteil der Einbeziehung werden und somit als Wald auch weiterhin im Bestand verbleiben. Grunds\u00e4tzlich unterscheidet das Bauplanungsrecht zwischen dem Innenbereich, also dem im Sinne des \u00a7 34 BauGB im Zusammenhang bebauten Ortsteil, und dem Au\u00dfenbereich nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 35 BauGB. Der Innenbereich setzt eine tats\u00e4chlich aufeinanderfolgende, zusammenh\u00e4ngende Bebauung voraus, die Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Als Au\u00dfenbereich werden die Fl\u00e4chen bezeichnet, die au\u00dferhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile und au\u00dferhalb der Geltungsbereiche von Bebauungspl\u00e4nen liegen.  Insbesondere im Bereich der Ortsrandlagen sind mitunter Grundst\u00fccke, Geb\u00e4udeanordnungen oder ganze Siedlungssplitter vorhanden, die aufgrund der st\u00e4dtebaulichen Konstellation nicht eindeutig dem Innenbereich zugeordnet werden k\u00f6nnen, zumeist aufgrund der Nutzungen jedoch auch nicht zweifelsohne im Au\u00dfenbereich zul\u00e4ssig sind. Nach den Bestimmungen des \u00a735 BauGB sind im Au\u00dfenbereich nur solche Nutzungen zul\u00e4ssig, die eine Privilegierung im Sinne des Gesetzes genie\u00dfen, wie z. B. land- oder forstwirtschaftliche Anwesen. Zur eindeutigen Klarstellung und / oder deklaratorischen Zuordnung solcher nicht zweifelsfrei im Sinne des Bauplanungsrechts bestimmbaren Ansiedlungen k\u00f6nnen die Gemeinden durch Satzung z. B. die Grenzen f\u00fcr die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festlegen oder auch einzelne Au\u00dfenbereichsfl\u00e4chen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Fl\u00e4chen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend gepr\u00e4gt sind (Einbeziehungssatzung). Dies trifft in aller Regel f\u00fcr die Bereiche der Ortsrandlagen zu, indem beispielsweise bereits vorhandene Geb\u00e4ude in die Siedlungslage per Satzung integriert oder unbebaute Grundst\u00fccke durch Einbeziehung arrondiert und so der Ortslage zugeordnet werden. Wann eine solche Pr\u00e4gung angenommen werden kann, h\u00e4ngt grunds\u00e4tzlich von der konkreten Situation im Einzelfall ab. Im Falle der vorliegenden Einbeziehungssatzung S\u00fcd\u00f6stliche Krehbergstra\u00dfe werden diese Grunds\u00e4tze erf\u00fcllt, da sich das in Ortsrandlage befindliche unbebaute Grundst\u00fcck, mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Schannenbach, Flur 1, Nr. 61/7 unmittelbar an die bestehende Bebauung im Ortsteil Schannenbach anschlie\u00dft und somit die beabsichtigte Entwickung einer Arrondierung des Ortsrandes entspricht. Die Krehbergstra\u00dfe ist von der Ortsmitte kommend in Richtung Krehberg abschnittsweise nur einseitig bebaut. Im Planbereich sind nord\u00f6stlich der Krehbergstra\u00dfe einige Wohngeb\u00e4ude vorhanden, an diese schlie\u00dft das Plangrundst\u00fcck an und bildet somit einen st\u00e4dtebaulichen Abschluss in diesem Bereich. Im untenstehenden Luftbildausschnitt ist die einzeilige Stra\u00dfenbebauung entlang der Krehbergstra\u00dfe in diesem Abschnitt zu erkennen, in diesem Sinne soll die vorhandene Bebauung in den Planbereich ad\u00e4quat fortgesetzt werden. Eine m\u00f6gliche Bauzone wurde im Luftbildausschnitt durch eine strich-punktierte Linie dargestellt und zeigt, dass die Einbeziehungsfl\u00e4che einerseits strukturell an die \u00fcbrige Siedlungslage angebunden ist und sowohl st\u00e4dtebaulich, verkehrlich und im Hinblick auf die technische Erschlie\u00dfung als vorgepr\u00e4gt zu bewerten ist. Auch l\u00e4sst sich eine m\u00f6gliche bauliche Entwicklung in die \u00f6rtliche Topografie und nat\u00fcrliche Umgebung einbinden, so dass insgesamt eine st\u00e4dtebauliche Arrondierung des bestehenden Siedlungsgebietes hinreichend zutreffend unterstellt werden kann. / Abbildung 1: Luftbildauszug mit r\u00e4umlicher Abgrenzung der Einbeziehungssatzung S\u00fcd\u00f6stliche Krehbergstra\u00dfe (strichlierte Linie) und Eintragung Baufeld (strich-punktierte Linie) Geplant ist die Fortf\u00fchrung der vorhandenen Wohnbebauung in das Plangrundst\u00fcck in der Art und dem Ma\u00df der baulichen Nutzung, wie es durch die vorhandene Bebauung bereits vorgegeben ist. Die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einer Satzung nach \u00a7 34 Abs. 4 BauGB setzt voraus, dass sie mit einer geordneten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung vereinbar ist, nicht die Zul\u00e4ssigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung unterliegen, begr\u00fcndet wird und keine Anhaltspunkte f\u00fcr eine Beeintr\u00e4chtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europ\u00e4ischen Vogelschutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz bestehen. Diese grunds\u00e4tzlichen Planungsvoraussetzungen sind in dem Bereich der Einbeziehungssatzung S\u00fcd\u00f6stlich Krehbergstra\u00dfe erf\u00fcllt. Daher wurde mit dem Aufstellungsbeschluss, welcher in der Gemeindevertretung am 20.05.2021 gefasst wurde, das vorliegende Verfahren zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung durch formelle Beschlussfassung eingeleitet. Die f\u00f6rmliche Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.09.2021 bis einschlie\u00dflich 11.10.2021 statt. Zeitlich versetzt fand die f\u00f6rmliche Beteiligung der Beh\u00f6rden und Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.09.2021 bis einschlie\u00dflich 11.10.2021 statt. Im Zuge dieser f\u00f6rmlichen Beteiligung gingen Stellungnahmen zur vorliegenden Bauleitplanung ein, welche materiell-rechtliche \u00c4nderungen am Entwurf der vorliegenden Bauleitplanung, hinsichtlich der Ausgleichsplanung sowie der Festsetzung einer Waldfl\u00e4che, erforderlich machen, wodurch wiederum ein Erfordernis zur Durchf\u00fchrung einer erneuten f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. \u00a7 4a Abs. 3 BauGB sowie der betroffenen Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. \u00a7 4a Abs. 3 BauGB erw\u00e4chst.  Der Gemeindevorstand befasst sich in der Sitzung vom 22.11.2021 mit dieser Angelegenheit. Er empfiehlt der Gemeindevertretung die nachstehende Beschlussfassung.    \fBeschlussvorschlag:  \f Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft, der folgenden Beschlussfassung zuzustimmen:  zu a) Die im Rahmen der f\u00f6rmlichen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. \u00a7 13 BauGB eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Vorschl\u00e4gen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und beschlossen. Es wird festgestellt, dass von Seiten der \u00d6ffentlichkeit keine Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen eingegangen sind. Der Gemeindevorstand wird alsdann beauftragt, die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt der vorliegenden Bauleitplanung vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gr\u00fcnde zu unterrichten. zu b) Die Einbeziehungssatzung S\u00fcd\u00f6stliche Krehbergstra\u00dfe sowie die dazugeh\u00f6rige teilbereichsbezogene \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes werden hiermit als ge\u00e4nderter Satzungsentwurf zur Durchf\u00fchrung der erneuten f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit i. S. d. \u00a7 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. \u00a7 3 Abs. 2 sowie der erneuten f\u00f6rmlichen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange i. S. d. \u00a74aAbs.3BauGB i. V. m. \u00a7 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. \u00a7 13 BauGB anerkannt und beschlossen. Es wird beschlossen, die Beteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. \u00a7\u00a7 3, 4 Abs. 2 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte auf dieser planerischen Grundlage durchzuf\u00fchren.  Grundlage obiger Beschlussfassung ist die vorgelegte Planung zum ge\u00e4nderten Satzungsentwurf des Planungs- und Ingenieurb\u00fcros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lautertal, mit Planstand November 2021.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210312100229&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210312100229&id=69"},"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/749","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-GV-47%7C20210312100229%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2022-GV-47","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20210212100228","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Neufassung der Entsch\u00e4digungssatzung der Gemeinde Lautertal (Odenwald)","reference":"2021/226","date":"2021-12-02","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20210212100228","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/226","fileName":"20210212100228","mimeType":"application/pdf","size":12898,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 02.12.2021  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2021/226  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 16.12.2021 13 \u00f6ffentlich    Betreff: Neufassung der Entsch\u00e4digungssatzung der Gemeinde Lautertal (Odenwald)    Anlagen: Entsch\u00e4digungssatzung Vorschlag inkl. HFWA&\u00c4ltestenrat Entsch\u00e4digungssatzung Gegen\u00fcberstellung   \fSachverhalt:  Durch die von der Gemeindevertretung am 06.02.2020 beschlossene \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung der Gemeindevertretung und Aussch\u00fcsse ist eine Anpassung der Entsch\u00e4digungssatzung notwendig.   Der \u00c4ltestenrat und der HFWA haben zu diesem Sachverhalt getagt.  Die Beschlussempfehlungen beider Gremien sind im Satzungsentwurf (Anlage) eingepflegt.  \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung beschlie\u00dft die Neufassung der Entsch\u00e4digungssatzung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) analog des als Anlage beigef\u00fcgten Satzungsentwurfes.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210212100228&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20210212100228&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20210212100228%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20211202092541-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-12-02","sha1Checksum":"50cc0b3ba8fc1ef176272c86715b8ae58ab8a672","size":96607,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210212100228%7C20211202092541-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20210212100228%7C20211202092541-0.pdf%7C","text":"Entsch\u00e4digungssatzung Vorschlag inkl. 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Die o.g. Ma\u00dfnahme wurde mit 100.000 /brutto veranschlagt.  Die Bauverwaltung hat sich ein Angebot f\u00fcr die Sanierung eingeholt. Dieses Angebot liegt bei ca.45.000 /brutto und somit weit unter der veranschlagten Summe im Haushalt.  An der betreffenden Stelle gibt es keine M\u00f6glichkeit den Gehweg wie vorgesehen zu benutzen. Weiterhin ist der Gehweg viel zu schmal und nicht befestigt, sodass eine Nutzung eher gef\u00e4hrlich als n\u00fctzlich ist.  Der neu geplante Gehweg ist 1,25m breit. Durch die Befestigung des Hanges mit L-Steinen kann die genannte Breite erreicht werden. Aktuell ist der Hang an vielen Stellen h\u00f6her als 1,50 m und kann bei eventuell starken Regenf\u00e4llen oder \u00c4hnlichem abrutschen. Dies stellt eine Gef\u00e4hrdung f\u00fcr die Fu\u00dfg\u00e4nger und den Stra\u00dfenverkehr da. Mit der Bauma\u00dfnahme wird auch der dort befindliche Friedhof gesichert. Weiterhin entsteht durch die neue Mauer in oberen Bereich eine gerade Fl\u00e4che, welche leichter zu pflegen ist. Dies f\u00fchrt zu einer generellen Zeitersparnis.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zu Kenntnis und beschlie\u00dft den Sperrvermerk f\u00fcr die Sanierung des Gehweges in der Friedhofstra\u00dfe in Reichenbach aufzuheben.   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20213011100227&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20213011100227&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20213011100227%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20211130083219-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-11-30","sha1Checksum":"6e6d5c9b520e0704db82e8fcded09ffdf7fff267","size":955559,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213011100227%7C20211130083219-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20213011100227%7C20211130083219-0.pdf%7C","text":"2021_11_29_Angebot Friedhofstra\u00dfe WP Bau","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20213011100227","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/748","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-GV-47%7C20213011100227%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2022-GV-47","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV","https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20212911100224","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Neufassung der Gesch\u00e4ftsordnung der Gemeindevertretung und der Aussch\u00fcsse\r\nder Gemeinde Lautertal (Odenwald)","reference":"2021/222","date":"2021-11-29","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20212911100224","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2021/222","fileName":"20212911100224","mimeType":"application/pdf","size":12927,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 29.11.2021  Abt: Hauptamt   Vorlage Nr. 2021/222  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 16.12.2021  \u00f6ffentlich    Betreff: Neufassung der Gesch\u00e4ftsordnung der Gemeindevertretung und der Aussch\u00fcsse der Gemeinde Lautertal (Odenwald)    Anlagen: Gesch\u00e4ftsordnung Vorschlag inkl. HFWA&\u00c4ltestenrat Gesch\u00e4ftsordnung Gegen\u00fcberstellung   \fSachverhalt:  Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 06.02.2020 die \u00dcberarbeitung der Gesch\u00e4ftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschh\u00fcsse beschlossen.  Sowohl der HFWA als auch der \u00c4ltestenrat haben zu diesem Sachverhalt getagt.  Der als Anlage beigef\u00fcgte Entwurf der Neufassung enth\u00e4lt die Beschlussempfehlungen beider Gremien.  \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung beschlie\u00dft die Neufassung der Gesch\u00e4ftsordnung der Gemeindevertretung und der Aussch\u00fcsse der Gemeinde Lautertal (Odenwald) analog des als Anlage beigef\u00fcgten Entwurfes.  \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212911100224&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20212911100224&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20212911100224%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20211202093051-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-12-02","sha1Checksum":"5fc19f922639d254e8aa1e451681ca83b18a5e8e","size":430862,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212911100224%7C20211202093051-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20212911100224%7C20211202093051-0.pdf%7C","text":"Gesch\u00e4ftsordnung Vorschlag inkl. 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Januar 2019 (TOP 03) beschlossen, eine Kindertagesst\u00e4tten-Kommission zu bilden. Zu Mitgliedern wurden seitens des Gemeindevorstandes neben Herrn B\u00fcrgermeister Heun die Beigeordneten Frau Pleyer und Frau Reiser und die Herren Adam und Derigs benannt. Die Gemeindevertretung wurde gebeten, ebenfalls 4 Mitglieder f\u00fcr die Kommission zu w\u00e4hlen sowie diese um die Kindergartenbeauftragte Frau Ursula Kindinger-Bickel und ein Mitglied des Vorstandes der evangelischen Kirchengemeinde Reichenbach als sachkundige B\u00fcrger zu erg\u00e4nzen. Die Gemeindevertretung beschlo\u00df daraufhin in ihrer Sitzung vom 07. Februar 2019 (TOP 12) aus ihren Reihen Herrn  Degenfeld-Schonburg, Herrn P\u00f6selt, Herrn Harjes und Herrn Ro\u00df sowie die Kindergartenbeauftragte, Frau Ursula-Kindinger-Bickel, und Herrn Karl-Heinz Zehrbach von der evangelischen Kirchengemeinde Reichenbach in die Kommission zu entsenden.   Die Kindertagesst\u00e4tten-Kommission erarbeitete gemeinsam mit der Energiegenossenschaft Odenwald das in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25. Juni 2020 final beschlossene Konzept zum Neubau einer Kindertagesst\u00e4tte in Lautertal. In der gleichen Sitzung der Gemeindevertretung wurde beschlossen, auf der Grundlage dieses Konzeptes den darin vorgeschlagenen Neubau einer Kindertagest\u00e4tte f\u00fcr 9 Gruppen zu schaffen (6 \u00dc-3-Gruppen, 3 \u00dc-3-Gruppen), die Hessische Landgesellschaft (HLG) zu beauftragen, hierf\u00fcr das Grundst\u00fcck der Gemarkung Elmshausen, Flur 4 Nr. 15, f\u00fcr die Gemeinde zu kaufen und zu sichern und f\u00fcr das definierte Ziel den Fl\u00e4chennutzungsplan zu \u00e4ndern und einen Bebauungsplan aufzustellen.  Inzwischen wurde das genannte Grundst\u00fcck von der HLG erworben und damit f\u00fcr die Gemeinde gesichert.   Der Gemeindevorstand hat den Auftrag f\u00fcr die Erstellung des Bebauungsplanes Kindertagest\u00e4tte und die Planleistungen f\u00fcr die Fl\u00e4chennutzungsplan\u00e4nderung erteilt.   Die f\u00fcr die Einleitung der Bauleitplanverfahren erforderlichen Schritte sind get\u00e4tigt, so da\u00df die Vorlage der Unterlagen zu einer der n\u00e4chsten Sitzungen erfolgen kann.    - 2 -  Es erscheint deshalb zweckm\u00e4\u00dfig, zur Begleitung des weiteren Verfahrens bis zur Realisierung des durch die Gemeindevertretung im Grundsatz beschlossenen Neubaus der Kindertagest\u00e4tte sowie sonstiger erforderlichen strategischen Entscheidungen die Kindertagest\u00e4tten-Kommission zur Vorbereitung entsprechender Beschl\u00fcsse der gemeindlichen Gremien wieder einzusetzen.  Hierzu ist es aufgrund der in 2021 stattgefundenen Kommunalwahl erforderlich, formal die Kommission neu zu gr\u00fcnden. Gem\u00e4\u00df \u00a7 72 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) besteht die Kommission aus dem B\u00fcrgermeister, weiteren Mitgliedern des Gemeindevorstands, Mitgliedern der Gemeindevertretung und, falls dies tunlich erscheint, aus sachkundigen Einwohnern. Die weiteren Mitglieder des Gemeindevorstands werden vom Gemeindevorstand, die Mitglieder der Gemeindevertretung und die sachkundigen Einwohner werden von der Gemeindevertretung gew\u00e4hlt, die sachkundigen Einwohner auf Vorschlag der am Gesch\u00e4ftsbereich der Kommission besonders interessierten Berufs- und anderen Vereinigungen oder sonstigen Einrichtungen.   Es wird vorgeschlagen, die Kindertagesst\u00e4tten-Kommission neu zu begr\u00fcnden und seitens des Gemeindevorstandes neben dem B\u00fcrgermeister weitere 4 Mitglieder zu w\u00e4hlen. Dar\u00fcber hinaus wird vorgeschlagen, die Gemeindevertretung zu bitten, ebenfalls 4 Mitglieder f\u00fcr die Kommission zu w\u00e4hlen sowie diese um die Kindergartenbeauftragte Frau Ursula Kindinger-Bickel und Herrn Karl-Heinz Zehrbach, Mitglied des Vorstandes der evangelischen Kirchengemeinde Reichenbach, als sachkundige B\u00fcrger zu erg\u00e4nzen.   \fBeschlussvorschlag:  \f Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 07.02.2022 mit dem Sachverhalt befasst und neben dem B\u00fcrgermeister die Beigeordneten Frau Ulrike Reiser, Herrn Dr. Karl Josef Kuhn, Herrn Herrn Ferdinand Derigs und Herrn Richard Meckel zu Mitgliedern der Kindertagesst\u00e4tten-Kommission bestimmt.  Dar\u00fcber hinaus beschlie\u00dft der Gemeindevorstand, die Gemeindevertretung zu bitten, ebenfalls 4 Mitglieder f\u00fcr die Kommission zu w\u00e4hlen sowie diese um die Kindergartenbeauftragte und je ein weiteres Mitglied aus den zugeh\u00f6rigen evangelischen Kirchengemeinden, als sachkundige B\u00fcrger zu erg\u00e4nzen.   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20220802100016&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20220802100016&id=69"},"originatorPerson":["https://lautertal.gremien.info/oparl/person/122"],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/769","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-GV-48%7C20220802100016%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2022-GV-48","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20220802100015","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Aufstellung eines Bebauungsplanes \u201eKindertagesst\u00e4tte\u201c und parallele\r\n\t(5.) \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes\r\n\thier: a)\tBeschlu\u00dffassung \u00fcber die Vorentw\u00fcrfe und \r\n                            Aufstellungsbeschlu\u00df gem\u00e4\u00df \u00a7 2(1) i.V.m. \u00a7 8(3) BauGB\r\n\t       b)\tDurchf\u00fchrung der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit\r\n\t\tnach \u00a7 3(1) BauGB\r\n\t       c)\tDurchf\u00fchrung der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der Beh\u00f6rden und\r\n\t\tsonstiger Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange nach \u00a7 4(1) BauGB","reference":"2022/016","date":"2022-02-08","paperType":"Vorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20220802100015","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2022/016","fileName":"20220802100015","mimeType":"application/pdf","size":110491,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 610-20-0-23-AufSteBe 1. Lautertal/Odw., 08.02.2022  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2022/016  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung   \u00f6ffentlich    Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes Kindertagesst\u00e4tte und parallele  (5.) \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes  hier: a) Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Vorentw\u00fcrfe und                              Aufstellungsbeschlu\u00df gem\u00e4\u00df \u00a7 2(1) i.V.m. \u00a7 8(3) BauGB         b) Durchf\u00fchrung der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit   nach \u00a7 3(1) BauGB         c) Durchf\u00fchrung der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der Beh\u00f6rden und   sonstiger Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange nach \u00a7 4(1) BauGB    Anlagen: Anlage 1 Bestandsplan zur 5. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplans Anlage 2 Vorentwurf zur 5. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplans Anlage 3 Begr\u00fcndung zur 5,. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplans Anlage 4 Bestandsplan zum Bebauungsplan Kindertagesst\u00e4tte Anlage 5 Vorentwurf zum Bebauungsplan Kindertagesst\u00e4tte Anlage 6 Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan Kindertagesst\u00e4tte Anlage 7 Umweltbericht Anlage 8 Vegetationskartierung Anlage 9 artenschutzrechtliche Pr\u00fcfung Anlage 10 schalltechnische Untersuchung Anlage 11 Kindertagesst\u00e4ttenkonzept der Gemeinde Lautertal Anlage 12 Vorentwurfsplan einer Kindertagesst\u00e4tte einschl. H\u00f6henaufnahmen   \fSachverhalt:  Nachdem sich die gemeindlichen Gremien in der Vergangenheit wiederholt mit der Situation der Kindertagesst\u00e4tten in der Gemeinde Lautertal auseinandergesetzt haben wurde die Energiegenossenschaft Odenwald (EGO) der Auftrag erteilt, eine Konzeption zur weiteren Entwicklung der Kindertagesst\u00e4tten einschl. einer Standortanalyse zu erstellen. Dieses Konzept wurde in mehreren Sitzungen der Kindertagesst\u00e4ttenkommission diskutiert, \u00fcber-arbeitet und erg\u00e4nzt und sodann dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen. Am 25. Juni 2020 beschloss die Gemeindevertretung das Konzept abschlie\u00dfend und beauftragte den Gemeindevorstand, auf dessen Grundlage das darin f\u00fcr eine Kindertagesst\u00e4tte empfohlene Grundst\u00fcck f\u00fcr die Gemeinde zu sichern und ein Bebauungsplanverfahren f\u00fcr den Neubau einer Kindertagesst\u00e4tte vorzubereiten.  Mit den Eigent\u00fcmern des betreffenden Grundst\u00fccks (Gemarkung Elmshausen, Flur 4 Nr. 15) wurden daraufhin Verhandlungen aufgenommen und schlie\u00dflich konnte die beauftragte Hessische Landgesellschaft das Grundst\u00fcck f\u00fcr die Gemeinde erwerben und damit sichern.  Ein qualifiziertes Planungsb\u00fcro wurde durch den Gemeindevorstand mit den f\u00fcr die Aufstellung des Bebauungsplanes Kindertagesst\u00e4tte erforderlichen Planleistungen beauftragt.    Es mussten Bestandspl\u00e4ne erstellt, Vegetationskartierungen erarbeitet und artenschutz-rechtliche Pr\u00fcfungen vorgenommen und daraus die entsprechenden Gutachten gefertigt werden. Eine schalltechnische Untersuchung war ebenso erforderlich wie die Erstellung eines Vorentwurfes f\u00fcr eine Kindertagesst\u00e4tte gem\u00e4\u00df dem durch die Gemeindevertretung beschlossenen Konzepts, damit die sp\u00e4teren Festsetzungen im Bebauungsplan auch den Willen der Gemeindevertretung darstellen.  All die hier genannten Unterlagen bilden die Basis f\u00fcr das nunmehr gem\u00e4\u00df \u00a7 2 des Baugesetzbuches (BauGB) einzuleitende Bauleitplanverfahrens und sind dieser Vorlage als Anlagen beigef\u00fcgt. Sie sind ausdr\u00fccklich Bestandteil der Vorlage und der darauf basierenden Beschlussfassung.   Die f\u00fcr den naturschutzrechtlichen Ausgleich erforderlichen Ma\u00dfnahmen und ben\u00f6tigten Fl\u00e4chen werden im weiteren Verlauf der Planung unter Ber\u00fccksichtigung der entsprechenden Stellungnahmen der zu beteiligenden Beh\u00f6rden ermittelt und in den nach Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der B\u00fcrgerbeteiligung und Tr\u00e4ger-anh\u00f6rung zu erarbeitenden Entwurfspl\u00e4ne ihren Niederschlag finden.  Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kindertagest\u00e4tte kommen die die Grundst\u00fccke der Gemarkung Elmshausen, Flur 4 Nr. 15, 17/5, 17/6, 50/3, 116/12, 116/13, 120 und 157 tlw. zu liegen. Der Geltungsbereich umfasst o,8 ha und neben dem eigentlichen Bauplatz f\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tte die notwendigen Erschlie\u00dfungsanlagen und den zwischen der Stra\u00dfe Am Schiffersacker und der Kindertagesst\u00e4tte befindlichen Lagerplatz, der mit einer solchen Nutzung auch festgesetzt werden soll. Der Geltungsbereich kann den beigef\u00fcgten Planunterlagen entnommen werden.   Die Beschlu\u00dfempfehlung des Gemeindevorstandes in dieser Angelegenheit wird zur Sitzung der Gemeindevertretung nachgereicht.    \fBeschlussvorschlag:  \f  \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20220802100015&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20220802100015&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20220802100015%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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Einbeziehungssatzung in der Gemarkung Schannenbach\r\nhier:\ta) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. \u00a7 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)                              sowie der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. \u00a7 4 Abs. 2 BauGB;\r\n\tb) Feststellungsbeschluss zur teilbereichsbezogenen \u00c4nderung des rechtswirksamen Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich der Einbeziehungssatzung 'S\u00fcd\u00f6stliche                                        Krehbergstra\u00dfe';\r\n              c) Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung 'S\u00fcd\u00f6stliche Krehbergstra\u00dfe' gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs. 1 BauGB.","reference":"2022/0551","date":"2022-06-09","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20220906100070","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2022/0551","fileName":"20220906100070","mimeType":"application/pdf","size":230692,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 09.06.2022  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2022/05511  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 23.06.2022 13 \u00f6ffentlich    Betreff: Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal Aufstellung der Einbeziehungssatzung  S\u00fcd\u00f6stliche Krehbergstra\u00dfe  sowie der teilbereichsbezogenen \u00c4nderung des rechtswirksamen Fl\u00e4chennutzungsplanes im Geltungsbereich der o.g. Einbeziehungssatzung in der Gemarkung Schannenbach hier: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. \u00a7 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)                              sowie der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. \u00a7 4 Abs. 2 BauGB;  b) Feststellungsbeschluss zur teilbereichsbezogenen \u00c4nderung des rechtswirksamen Fl\u00e4chennutzungsplanes im Bereich der Einbeziehungssatzung  S\u00fcd\u00f6stliche                                        Krehbergstra\u00dfe ;               c) Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung  S\u00fcd\u00f6stliche Krehbergstra\u00dfe  gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs. 1 BauGB.      Anlagen: 1_ABW_f\u00f6rml.Beteiligung 2_Einbeziehungssatzung 3_Planzeichnung 4_Erkl\u00e4rung Planzeichnung 5_Begr\u00fcndung ES 6_Bestandskarte ES 7_Ausgleichsberechnung_Bilanz 8_Begr\u00fcndung \u00c4nderung FNP 9_\u00c4nderung Fl\u00e4chennutzungsplan 10_Bestandskarte FLP   \fSachverhalt: \u000bIm Ortsteil Schannenbach soll im Sinne einer geordneten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Bereich der s\u00fcd\u00f6stlichen Krehbergstra\u00dfe eine Einbeziehungssatzung nach \u00a7 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden. Mit Hilfe dieser Einbeziehungssatzung soll ein Teilbereich des bislang dem Au\u00dfenbereich zugeh\u00f6rigen Grundst\u00fcckes Nr. 61/7 in den im Zu-sammenhang bebauten Ortsteil Schannenbach einbezogen werden. Der von der Planung be-troffene Teil des Grundst\u00fcckes wird derzeit als M\u00e4hwiese bewirtschaftet und befindet sich am Rande der vorhandenen Ortsbebauung und dem angrenzenden Waldrand. Der mit Wald be-standene Teil des vorgenannten Flurst\u00fcckes Nr. 61/7 soll nicht Bestandteil der Einbeziehung werden und somit als Wald auch weiterhin im Bestand verbleiben.\u000b Grunds\u00e4tzlich unterscheidet das Bauplanungsrecht zwischen dem Innenbereich, also dem im Sinne des \u00a7 34 BauGB im Zusammenhang bebauten Ortsteil, und dem Au\u00dfenbereich nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 35 BauGB. Der Innenbereich setzt eine tats\u00e4chlich aufeinanderfolgende, zu-sammenh\u00e4ngende Bebauung voraus, die Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Als Au\u00dfenbereich werden die Fl\u00e4chen bezeichnet, die au\u00dferhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile und au\u00dferhalb der Geltungsbereiche von Bebauungspl\u00e4nen liegen. \u000b Insbesondere im Bereich der Ortsrandlagen sind mitunter Grundst\u00fccke, Geb\u00e4udeanordnungen oder ganze Siedlungssplitter vorhanden, die aufgrund der st\u00e4dtebaulichen Konstellation nicht eindeutig dem Innenbereich zugeordnet werden k\u00f6nnen, zumeist aufgrund der Nutzungen jedoch auch nicht zweifelsohne im Au\u00dfenbereich zul\u00e4ssig sind. Nach den Bestimmungen des \u00a7 35 BauGB sind im Au\u00dfenbereich nur solche Nutzungen zul\u00e4ssig, die eine Privilegierung im Sinne des Gesetzes genie\u00dfen, wie z. B. land- oder forstwirtschaftliche Anwesen.\u000b Zur eindeutigen Klarstellung und / oder deklaratorischen Zuordnung solcher nicht zweifelsfrei im Sinne des Bauplanungsrechts bestimmbaren Ansiedlungen k\u00f6nnen die Gemeinden durch Sat-zung z. B. die Grenzen f\u00fcr die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festlegen oder auch ein-zelne Au\u00dfenbereichsfl\u00e4chen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Fl\u00e4chen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend gepr\u00e4gt sind (Einbeziehungssatzung).\u000b Dies trifft in aller Regel f\u00fcr die Bereiche der Ortsrandlagen zu, indem beispielsweise bereits vor-handene Geb\u00e4ude in die Siedlungslage per Satzung integriert oder unbebaute Grundst\u00fccke durch Einbeziehung arrondiert und so der Ortslage zugeordnet werden. Wann eine solche Pr\u00e4gung angenommen werden kann, h\u00e4ngt grunds\u00e4tzlich von der konkreten Situation im Einzelfall ab.\u000b\u000b/   Abbildung 1: Luftbildauszug mit r\u00e4umlicher Abgrenzung der Einbeziehungssatzung S\u00fcd\u00f6stliche Krehbergstra\u00dfe (strichlierte Linie) und Eintragung Baufeld (strich-punktierte Linie) Im Falle der vorliegenden Einbeziehungssatzung S\u00fcd\u00f6stliche Krehbergstra\u00dfe werden diese Grunds\u00e4tze erf\u00fcllt, da sich das in Ortsrandlage befindliche unbebaute Grundst\u00fcck, mit der amt-lichen Katasterbezeichnung Gemarkung Schannenbach, Flur 1, Nr. 61/7 unmittelbar an die be-stehende Bebauung im Ortsteil Schannenbach anschlie\u00dft und somit die beabsichtigte Entwicklung einer Arrondierung des Ortsrandes entspricht.\u000b Die Krehbergstra\u00dfe ist von der Ortsmitte kommend in Richtung Krehberg abschnittsweise nur einseitig bebaut. Im Planbereich sind nord\u00f6stlich der Krehbergstra\u00dfe einige Wohngeb\u00e4ude vor-handen, an diese schlie\u00dft das Plangrundst\u00fcck an und bildet somit einen st\u00e4dtebaulichen Ab-schluss in diesem Bereich. Im untenstehenden Luftbildausschnitt ist die einzeilige Stra\u00dfenbe-bauung entlang der Krehbergstra\u00dfe in diesem Abschnitt zu erkennen, in diesem Sinne soll die vorhandene Bebauung in den Planbereich ad\u00e4quat fortgesetzt werden. Eine m\u00f6gliche Bauzone wurde im Luftbildausschnitt durch eine strich-punktierte Linie dargestellt und zeigt, dass die Ein-beziehungsfl\u00e4che einerseits strukturell an die \u00fcbrige Siedlungslage angebunden ist und sowohl st\u00e4dtebaulich, verkehrlich und im Hinblick auf die technische Erschlie\u00dfung als vorgepr\u00e4gt zu bewerten ist. Auch l\u00e4sst sich eine m\u00f6gliche bauliche Entwicklung in die \u00f6rtliche Topografie und nat\u00fcrliche Umgebung einbinden, so dass insgesamt eine st\u00e4dtebauliche Arrondierung des be-stehenden Siedlungsgebietes hinreichend zutreffend unterstellt werden kann.\u000b\u000bDer Gemeindevorstand befasste sich am 30.05.2022 mit dem Sachverhalt und empfiehlt folgende Beschlussfassung:     \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschlie\u00dft folgende Beschlussfassung: \u000b Zu a)  Die im Rahmen der erfolgten f\u00f6rmlichen Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. \u00a7 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Vorschl\u00e4gen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gem\u00e4\u00df dem in der Anlage I enthaltenen Beschlussvorschlag der Beschluss hier\u00fcber gefasst. Es wird festgestellt, dass von Seiten der \u00d6ffentlichkeit keine Stellungnahmen im Rahmen der erfolgten Beteiligung der \u00d6ffent-lichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind.\u000b Der Gemeindevorstand wird alsdann beauftragt, die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt der Fl\u00e4chennutzungsplan\u00e4nderung und der Einbeziehungssatzung vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gr\u00fcnde zu unterrichten.\u000b Zu b)  Die vorliegende teilbereichsbezogene \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung nebst der beige-stellten Anlage (Bestandskarte), wird hiermit, einschlie\u00dflich der in dieser Sitzung beschlossenen redaktionellen \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen endg\u00fcltig beschlossen (Feststellungsbeschluss). Die Begr\u00fcndung mit der Anlage wird gebilligt.\u000b Zu c) Der vorliegende Satzungsentwurf der Einbeziehungssatzung S\u00fcd\u00f6stliche Kreh-bergstra\u00dfe, bestehend aus dem Planteil, dem Satzungstext sowie dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung nebst der beigestellten Anlage (Bestands- und Entwicklungskarte so-wie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung), wird hiermit einschlie\u00dflich der in dieser Sitzung beschlossenen redaktionellen \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen, als Satzung gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begr\u00fcndung mit der Anlage wird gebilligt.\u000b Grundlage obiger Beschlussfassungen ist die vorgelegte Planung zum Feststellungs- und Sat-zungsbeschluss des Planungs- und Ingenieurb\u00fcros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lautertal, mit Planstand M\u00e4rz 2022. Es wird zugleich festgestellt, dass auf Grundlage der Behandlung der eingegangenen Anregungen (Anlage I), aus der erneuten f\u00f6rmlichen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. \u00a7 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange gem\u00e4\u00df \u00a7 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. \u00a7 4 Abs. 2 BauGB, keine Anpassung des grunds\u00e4tzlichen Planinhaltes im materiell-rechtlichen Sinne erwachsen ist. Somit werden die Grundz\u00fcge dieser Bauleitplanung nicht ber\u00fchrt.  Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Rechtskraft der Einbeziehungssatzung durch die orts\u00fcbliche Bekanntmachung \u00fcber den Beschluss der Einbeziehungssatzung als Satzung (In-kraftsetzung) herbeizuf\u00fchren.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20220906100070&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20220906100070&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20220906100070%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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Gem\u00e4\u00df \u00a7 50 Abs.3 HGO ist die Verf\u00fcgung der Gemeindevertretung in geeigneter Form mitzuteilen.  Der Gemeindevorstand befasste sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am 30.05.2022 und legt die Verf\u00fcgung der Gemeindevertretung zur Kenntnis vor.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt die Verf\u00fcgung des Regierungspr\u00e4sidiums Darmstadt vom 05.05.2022, gem\u00e4\u00df \u00a7 50 Abs 3 HGO, zur Kenntnis.    \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20221105100052&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20221105100052&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20221105100052%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20220511090112-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-05-11","sha1Checksum":"e4e01f578b66400c619af363643ac461a36755b5","size":13673497,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20221105100052%7C20220511090112-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20221105100052%7C20220511090112-0.pdf%7C","text":"Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20221105100052","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/815","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-GV-52%7C20221105100052%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2022-GV-52","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"zur Kenntnis"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20222305100060","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 30.04.2022","reference":"2022/057","date":"2022-05-23","paperType":"Vorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20222305100060","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2022/057","fileName":"20222305100060","mimeType":"application/pdf","size":12647,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 23.05.2022  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2022/057  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 23.06.2022 7 \u00f6ffentlich    Betreff: Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 30.04.2022    Anlagen: Endversion Haushaltsbericht zum 30.04.2022   \fSachverhalt:  Gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr \u00fcber den Ablauf der Haushaltswirtschaft in Form eines Haushaltsberichtes zu unterrichten.  Der Haushaltsbericht zum 30.04.2022 liegt nun vor.  Der Gemeindevorstand war mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 30.05.2022 befasst und legt den Haushaltsbericht der Gemeindevertretung zur Kenntnis vor.   \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Haushaltsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 28 GemHVO zum 30.04.2022 zur Kenntnis.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20222305100060&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20222305100060&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20222305100060%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20220614093656-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-06-14","sha1Checksum":"842a7c9de8b256f5521c2e5951fa85f6c12aa32b","size":11042527,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20222305100060%7C20220614093656-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20222305100060%7C20220614093656-0.pdf%7C","text":"Endversion Haushaltsbericht zum 30.04.2022","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20222305100060","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/816","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-GV-52%7C20222305100060%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2022-GV-52","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"zur Kenntnis"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20222405100063","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Schlussbericht \u00fcber die 229. Vergleichende Pr\u00fcfung 'Haushaltsstruktur 2021: St\u00e4dte und Gemeinden'","reference":"2022/060","date":"2022-05-24","paperType":"Vorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20222405100063","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2022/060","fileName":"20222405100063","mimeType":"application/pdf","size":64749,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ:  Lautertal/Odw., 24.05.2022  Abt: Finanzabteilung   Vorlage Nr. 2022/060  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 23.06.2022 8 \u00f6ffentlich    Betreff: Schlussbericht \u00fcber die 229. Vergleichende Pr\u00fcfung  Haushaltsstruktur 2021: St\u00e4dte und Gemeinden     Anlagen: Bericht #Lautertal (Odenwald) Anlagenband #Lautertal (Odenwald) (1)   \fSachverhalt:  Im Jahr 2021 wurde durch den Hessischen Rechnungshof die 229. Vergleichende Pr\u00fcfung Haushaltsstruktur 2021: St\u00e4dte und Gemeinden durchgef\u00fchrt, an der auch die Gemeinde Lautertal beteiligt war.  Die 229. Vergleichende Pr\u00fcfung Haushaltsstruktur 2021: St\u00e4dte und Gemeinden hat festzustellen, ob die Verwaltung rechtm\u00e4\u00dfig, sachgerecht und wirtschaftlich gef\u00fchrt wird und bewertet die Haushaltslage der gepr\u00fcften St\u00e4dte und Gemeinden im Pr\u00fcfungszeitraum 2016 bis 2020.  Vor allem die Wirtschaftlichkeitsanalyse aller Aufgabenbereiche im Rahmen eines Quervergleichs dient dazu, Ergebnisverbesserungspotenziale aufzudecken, um k\u00fcnftig die Haushaltslage zu verbessern bzw. stabil zu halten.  Der Schlussbericht des Hessischen Rechnungshofes zur 229. Vergleichenden Pr\u00fcfung Haushaltsstruktur 2021: St\u00e4dte und Gemeinden liegt der Gemeinde Lautertal nun vor.  Gem\u00e4\u00df \u00a7 6 Abs. 1 Satz 5 \u00dcPKKG legt der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung den Bericht zur Kenntnisnahme vor.    \fBeschlussvorschlag:  \fDie Gemeindevertretung nimmt den Schlussbericht der 229. Vergleichenden Pr\u00fcfung Haushaltsstruktur 2021: St\u00e4dte und Gemeinden gem\u00e4\u00df \u00a7 6 Abs. 1 Satz 5 \u00dcPKKG zur Kenntnis.     \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20222405100063&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20222405100063&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20222405100063%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20220523150634-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-05-23","sha1Checksum":"68e7a268b7e44d0a03a12f8638d3700297ad3e74","size":2526934,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20222405100063%7C20220523150634-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20222405100063%7C20220523150634-0.pdf%7C","text":"Bericht #Lautertal (Odenwald)","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20222405100063","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20222405100063%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20220523150648-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-05-23","sha1Checksum":"cc019034dd99a70bd0d4e8e772a1c3e7d7aaefe3","size":339557,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20222405100063%7C20220523150648-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20222405100063%7C20220523150648-0.pdf%7C","text":"Anlagenband #Lautertal (Odenwald) (1)","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20222405100063","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/817","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-GV-52%7C20222405100063%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2022-GV-52","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false,"role":"zur Kenntnis"}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]},{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/paper/20221006100073","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Wohllebends Waldakademie - langfristiges Buchen Urwald Projekt","reference":"2022/069","date":"2022-06-10","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20221006100073","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2022/069","fileName":"20221006100073","mimeType":"application/pdf","size":95644,"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" AZ: 360.70 Lautertal/Odw., 10.06.2022  Abt: Bauamt   Vorlage Nr. 2022/06969  an das Gremium: Sitzung am: TOP:   Gemeindevertretung 23.06.2022 10 \u00f6ffentlich    Betreff: Wohllebends Waldakademie - langfristiges Buchen Urwald Projekt    Anlagen: 2021-09-01 Broschure WaldbesitzendeInformationen bez\u00fcglich Wohllebens Waldakademie   \fSachverhalt:   \fDie Wohllebens Waldakadmie ist an die Gemeinde herangetreten um das Buchen-Urwaldprojekt vorzustellen. \u000b\u000bErkl\u00e4rung:\u000b\u000bVon Natur aus w\u00e4re Deutschland zu \u00fcber 90% von Wald bedeckt, der gr\u00f6\u00dfte Teil davon Buchen- oder Buchen/Eichen-Mischw\u00e4lder die auch in der Gemeinde Lautertal dominierend sind. Diese W\u00e4lder sind durch langw\u00e4hrende Stabilit\u00e4t gekennzeichnet. \u000b\u000bViele hochspezialisierte Tier- und Pflanzenarten haben sich auf solche dauerhaften W\u00e4lder eingestellt. Dabei sind die meisten auf besonders alte B\u00e4ume angewiesen; so kann etwa der seltene Mittelspecht Buchenw\u00e4lder erst ab einem Baumalter von 200 Jahren besiedeln. Alte Buchenw\u00e4lder sind die Regenw\u00e4lder Europas, und \u00e4hnlich wie in den Tropen ist es auch um sie sehr schlecht bestellt. Heute finden wir in Deutschland keine Urw\u00e4lder mehr, und auch die alten B\u00e4ume werden zunehmend seltener: Buchenw\u00e4lder ab Alter 180 haben nur noch einen Anteil von 0,16 Prozent an der Landfl\u00e4che. Und selbst diese kleinen Restfl\u00e4chen werden weiter bewirtschaftet, so dass in diesen Altw\u00e4ldern in der Regel nur noch ein Drittel der B\u00e4ume steht.\u000b\u000bTotholz ist in Urw\u00e4ldern mit etwa 20.000 Kubikmetern Holz pro Quadratkilometer vorhanden und wichtiger Lebensraum f\u00fcr 3.000 Insekten- und Pilzarten, dieses fehlt in bewirtschafteten W\u00e4ldern weitestgehend. Insgesamt schwindet die ohnehin schon geringe Fl\u00e4che weiter, da selbst in Naturschutzgebieten weiter abgeholzt werden darf (Hier Waldbewirtschaftsungspl\u00e4ne in Abstimmung mit Hessen Forst und Regierungspr\u00e4sidien).\u000b\u000bZum Urwald-Projekt:\u000b\u000bProjektlaufzeit langfristig auf 50 Jahre. Bei diesem Buchen-Urwaldprojekt werden Waldeigentumsfl\u00e4chen auf 50 Jahre hinweg mit Eintragung ins Grundbuch gepachtet. Die Absicherung des Nutzungsverzichtes erfolgt \u00fcber Pachtvertr\u00e4ge mit der Waldakadmie. Die gesamtbetriebliche Strategie wird zudem \u00fcber eine permanente Kontrollstichprobe regelm\u00e4\u00dfig durch unabh\u00e4ngige Sachverst\u00e4ndige \u00fcberpr\u00fcft. \u000b\u000bInnerhalb dieser Fl\u00e4chen k\u00f6nnen sich alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, Vereine und Stiftungen sowie Firmen auf 50 Jahre ihr eigenes Wildnisgebiet mit 4,75 Euro pro Quadratmeter Waldfl\u00e4che sch\u00fctzen.\u000b\u000bMit diesen Einnahmen k\u00f6nnen die Waldbesitzenden (hier die Gemeinde Lautertal, gesondert aber auch private Waldbesitzer) die entgangenen Einnahmen der n\u00e4chsten 50 Jahre aus der Holzernte kompensieren, gleichzeitig verlieren die Waldbesitzenden ihr Nutzungsrecht f\u00fcr die kommenden 50 Jahre sodass der Wald konsequent gesch\u00fctzt wird, und so ein echter Buchen Urwald entstehen kann.\u000b \u000bInteressant f\u00fcr das Projekt w\u00e4ren zusammenliegende Waldfl\u00e4chen ab 100 Hektar. Eine qualitative Bewertung seitens der der Fachexpertise st\u00fcnde aus. \u000b Praxisbeispiele bisher:\u000b\u000bDie Gemeinde Wershofen besitzt rund 400 Hektar Wald, die seit 2006 konsequent \u00f6kologisch bewirtschaftet wird. Es wird auf Chemie und vor allem auf Vollerntemaschinen verzichtet. Eine Besonderheit sind alte Buchenw\u00e4lder, in denen schon seit vielen Jahren kein Holz mehr genutzt wurde. Die B\u00e4ume, mittlerweile zwischen 160- und 200 Jahre alt, werden konsequent geschont. Abgestorbene B\u00e4ume verbleiben im Wald. \u000b\u000bDer finanzielle Druck, die H\u00f6lzer zu nutzen, w\u00e4chst jedoch. Daher hat sich der dortige Gemeinderat entschlossen, die Fl\u00e4chen anderweitig zu sichern. Ziel ist einerseits die Kompensation der entgangenen Holzerl\u00f6se, andererseits die dauerhafte Rettung der alten B\u00e4ume mit samt Ihrer Biodiversit\u00e4t und Kleinsthabitate.\u000b\u000bDie Absicherung des Nutzungsverzichtes erfolgt \u00fcber Pachtvertr\u00e4ge mit der Waldakadmie. Die gesamtbetriebliche Strategie wird zudem \u00fcber eine permanente Kontrollstichproben regelm\u00e4\u00dfig durch unabh\u00e4ngige Sachverst\u00e4ndige \u00fcberpr\u00fcft. Flankierend finden auf der Schutzfl\u00e4che verschiedene Forschungsarbeiten statt.\u000b\u000bMittlerweile ist ein Anstieg des Vorkommens seltener Arten feststellbar. Auch Waldinventuren sprechen eine deutliche Sprache: So erreicht die lebende Biomasse, \u00fcberwiegend im Holz der B\u00e4ume gebunden, in den Buchenbest\u00e4nden mittlerweile den doppelten Wert als in bewirtschafteten W\u00e4ldern und damit wieder Urwaldniveau.  Folgend sind die wichtigsten Argumente f\u00fcr eine Projektbeteiligung stichpunktartig zusammengefasst:\u000b\u000b Finanzieller Vorteil: Die Pachtzahlung liegt deutlich \u00fcber den im gleichen Zeitraum zu  erwartenden Holzeinnahmen und wird im Voraus bezahlt. So k\u00f6nnen die Einnahmen  entweder unmittelbar reinvestiert oder zur Finanzierung von z. B. Infrastrukturprojekten  genutzt werden. Zus\u00e4tzlich entfallen die Kosten f\u00fcr die Bef\u00f6rsterung der Projektfl\u00e4che.  Klima- und Biodiversit\u00e4tsschutz: Alte W\u00e4lder sind nicht nur eine global bedeutende Kohlenstoffsenke, sondern tragen auch unmittelbar zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Gleichzeitig bieten nicht zur Holzerzeugung genutzte W\u00e4lder, deutlich mehr Arten einen Lebensraum als Wirtschaftsw\u00e4lder. Darunter finden sich viele vom Aussterben bedrohte Spezialisten. Tourismus und Erholung: Durch die Einstellung der regul\u00e4ren Forstwirtschaft werden klassische Konflikte wie z. B. die bei der Holzernte entstehenden Beeintr\u00e4chtigungen der Erholungsqualit\u00e4t stark reduziert. Von der bundesweiten Bekanntheit des Projekts profitiert auch die Region und ein sanfter, naturvertr\u00e4glicher Qualit\u00e4ts-Tourismus wird gef\u00f6rdert. Risikominimierung und Planungssicherheit: Naturbelassene W\u00e4lder haben sich in der Vergangenheit als am besten gewappnet gegen\u00fcber Extremwetterereignissen oder Insektenkalamit\u00e4ten gezeigt. Sollten dennoch B\u00e4ume dem Sturm oder dem Borkenk\u00e4fer zum Opfer fallen ist dies weder ein \u00f6kologischer noch ein \u00f6konomischer Schaden.  Geringer Verwaltungsaufwand: Die vollst\u00e4ndige Verwaltung und Vermarktung des Urwald Projekts liegt bei der Waldakademie. Der Verwaltungsaufwand ist entsprechend deutlich geringer als bei der konventionellen Forstwirtschaft.   IST - Zustand der Waldbewirtschaftung der Gemeinde Lautertal:  Im Auftrag der Gemeinde Lautertal bewirtschaftet der Landesbetrieb Hessen Forst als Dienstleister langj\u00e4hrig die gemeindlichen Waldfl\u00e4chen vollumf\u00e4nglich. Die Waldarbeiten werden nach dem PEFC Standard (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) durchgef\u00fchrt. \u000b\u000bHierbei wird sich an Beschl\u00fcssen internationaler Ministerkonferenzen zum Schutz der W\u00e4lder in Europa orientiert. Es ber\u00fccksichtigt \u00f6kologische, \u00f6konomische und soziale Kriterien. Die forstlichen Arbeiten werden durch einen auf 10 Jahre aufgestellten Waldbewirtschaftsungsplan in j\u00e4hrlicher Abstimmung mit dem Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Hessen Forst sowie der Gemeinde Lautertal durchgef\u00fchrt.\u000b\u000bDie seitens Hessen Forst zum Vorschlag gebrachten Waldfl\u00e4chen f\u00fcr eine evtl. Umwandlung in Naturwald belaufen sich auf nur 12,9 Hektar, zerst\u00fcckelt in 1,0  3,9 ha Waldst\u00fccke, verteilt auf verschiedenste Ortsgemarkungen innerhalb der Gemeinde Lautertal. \u000b \u000bEine K\u00fcndigungsfrist f\u00fcr T\u00e4tigkeiten des aktuellen Dienstleisters betr\u00e4gt 2 Jahre. Zu bedenken gilt die mediale Aufmerksamkeit die diese Ver\u00e4nderung evtl. mit sich bringen w\u00fcrde. \u000b   Eine Beschlussempfehlung wurde vom Gemeindevorstand nicht gefasst. Der Sachverhalt wird zur Beratung an die Gemeindevertretung weitergeleitet.\f   \f  \r\n","accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20221006100073&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20221006100073&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/vla%7C20221006100073%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20220511124415-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-05-11","sha1Checksum":"2e2d64df5be3e6786aa2298b12b1303268c2dcfe","size":10875758,"accessUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20221006100073%7C20220511124415-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://lautertal.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20221006100073%7C20220511124415-0.pdf%7C","text":"2021-09-01 Broschu\u00a8re Waldbesitzende","masterFile":"https://lautertal.gremien.info/oparl/file/20221006100073","created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://lautertal.gremien.info/oparl/consultation/818","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://lautertal.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-GV-52%7C20221006100073%7C1","meeting":"https://lautertal.gremien.info/oparl/meeting/2022-GV-52","organization":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-24T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-24T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://lautertal.gremien.info/oparl/organization/GV"]}],"pagination":{"totalElements":232,"elementsPerPage":100,"currentPage":1,"totalPages":3},"links":{"first":"https://lautertal.gremien.info/oparl/body/GL/paper/page/1","self":"https://lautertal.gremien.info/oparl/body/GL/paper/page/1","next":"https://lautertal.gremien.info/oparl/body/GL/paper/page/2","last":"https://lautertal.gremien.info/oparl/body/GL/paper/page/3"}}